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Kitzur Schulchan Aruch – Kapitel 12 bis 13

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Kapitel 12 – Die Vorbereitung des Körpers zum Gebet und die Orte, an denen man beten darf.

Enthält 15 Paragraphen.

§1

Es steht (Amos 4,12), rüste dich deinem Gotte entgegen, Israel! Das heißt, man bereite sich vor, um zum Ewigen, gepriesen sei Er, hinzutreten; man bekleide sich mit ehrenden Gewändern, wenn man zum Gebet geht, wie wenn man zu einem vornehmen Fürsten gehe. Und sogar, wenn man allein zu Hause betet, ziehe man sich würdiger an. An Orten, wo man mit einem Gurt zu gehen pflegt, darf man nicht beten, bis man sich umgürtet hat.

§2

Es ist gut, vor dem Gebet Wohltätigkeit zu üben; so heißt es (Ps. 17,15), mit Liebe erscheine ich vor Deinem Angesicht; auch nehme man vor jedem Gebet das Gebot auf sich (Lev. 19,18), liebe deinen Nächsten wie dich selbst, und denke dabei, jeden von Israel wie sich selbst zu lieben; denn wenn, was fern sein möge, die Herzen Israels auf Erden getrennt wären, dann wären sie auch im Himmel nicht einig. Aber ihre körperliche Einigkeit auf Erden verursacht Einigkeit und Zusammenschluss ihrer Seelen im Himmel; und dadurch vereinigen sich auch ihre Gebete; und dann, wenn ihre Gebete sich zusammenschließen, sind sie wohlgefällig vor Ihm, gepriesen sei Sein Name!

§3

Es steht (Koh. 4,17), achte auf deinen Fuß, wenn du ins Haus Gottes gehst; und unsere Lehrer sel. And. erklären, unter den Füßen sind die Öffnungen neben den Füßen zu verstehen. Darum soll man sich vor dem Gebet prüfen, ob man nicht seine Bedürfnisse verrichten muss; und wenn man auch nur etwas von Notdurft empfindet, darf man nicht beten; auch Worte der Thora sind verboten, solange der Körper unrein ist, bis man sich gereinigt hat. Geschehenenfalls, wenn man gebetet hätte, während man die Bedürfnisse verrichten musste, wenn man sich abschätzen kann, dass man sich das Maß des Weges einer Parsa (eine und ein fünftel Stunde) hätte zurückhalten können, gilt das Gebet, und wenn nicht, wäre sogar geschehenenfalls, wenn man gebetet hätte, das Gebet ein Gräuel, und man müsste noch einmal beten; manche sagen, wenn man sich (das Maß einer Parsa) zurückhalten kann, darf man sogar von vornherein beten. Darauf darf man sich verlassen, wenn die Sache so ist, dass, während man die Notdurft verrichtete, die Zeit des Gebetes vorübergehen würde. (Siehe weiter Kap. 18 § 16.)

§4

Wenn einer bestimmt von sich weiß, dass er sich bis nach der Vollendung des Schmalesens und des Gebetes nicht von Blähungen zurückhalten kann, ist besser, dass die Zeit des Schmalesens vorübergeht, als dass er ohne reinen Körper betet; wenn die Zeit des Gebetes vorübergeht, so war er verhindert (und er ergänzt das Gebet später, wie weiter Kap. 21). Wenn ihm aber scheint, dass er sich während des Schmalesens zurückhalten kann, lege er zwischen הבוחר בעמו ישראל באהבה und dem Schmalesen Tefillin und sage Beracha darüber (siehe Peri Meg. 80).

§5

Man soll vor dem Gebet die Hände bis zum Gelenk mit Wasser waschen (Rambam). Darum, wenn man auch seine Hände am Morgen gewaschen hat (wie oben Kap. 2), wenn man nachher mit den Händen irgendeine unsaubere Stelle berührt hat, das sind die Stellen, die beim Menschen bedeckt sind, an denen sich Schweißkügelchen vorfinden, oder wenn man den Kopf gerieben oder wenn man sie am Morgen nicht bis zum Gelenk gewaschen hat, muss man sie vor dem Gebet nochmals waschen. Wenn man kein Wasser hat, muss man sich danach bemühen, vier Mil (18 Minuten gleich ein Mil) weiter zu gehen (wohin man doch gehen wollte) oder ein Mil zurück. Wenn man aber fürchtet, inzwischen könnte die Zeit des Gebetes vorübergehen, reinige man seine Hände an einer Erdscholle oder mit Staub oder jeder Sache, die reinigt, und bete; denn es heißt (Ps. 26,6), ich wasche in Reinheit meine Hände .. ich wasche mit Wasser, wenn es möglich ist, und wenn nicht, in Reinheit, mit jeder Sache, die reinigt.

§6

Wenn man seine Hände am Morgen, wie vorgeschrieben, gewaschen und auch nicht weiß, dass die Hände durch irgend etwas unrein geworden, dennoch, da man inzwischen seinen Sinn von ihnen abgewandt, selbst wenn man inzwischen gelernt hat, ist dies auch ein Abwenden des Sinnes, muss man sie ebenfalls für das Gebet mit Wasser waschen. Jedoch, braucht man sich in diesem Fall nicht gerade nach Wasser zu bemühen; sondern, wenn man nicht Wasser bereit hat, und während man sich danach umsehen würde, würde man das Gebet mit der Gemeinde zusammen versäumen, bemühe man sich nicht danach, sondern reinige seine Hände mit jeder Sache, die reinigt, und bete mit der Gemeinde (siehe Beer het. 233,7).

§7

Man bemühe sich und strenge sich an, um mit der Gemeinde zusammen zu beten; so steht (Ps. 69,14), ich bete zu dir, Ewiger, zur Zeit des Wohlgefallens; wann ist die Zeit des Wohlgefallens? Zu der Stunde, da die Gemeinde betet. Ferner heißt es (Jes. 49,8), so spricht der Ewige, zur Zeit des Wohlgefallens erhöre ich dich. Der Heilige, gelobt sei Er, verwirft nicht das Gebet der Gemeinde, selbst wenn Sünder in ihrer Mitte, wie geschrieben (Job 36,5), siehe, Gott verwirft nicht die vielen (die Gemeinde), und ferner (Ps. 55,19), Er befreit in Frieden meine Seele aus dem Kampfe gegen mich, weil viele mit mir sind.

§8

Wenn sich jemand auf dem Wege befindet und nach einem Ort kommt, wo er übernachten will, wenn vor ihm innerhalb vier Mil ein Ort ist, wo die Gemeinde gemeinsam betet, und er, solange es noch Tag ist, dahin kommen kann, dass er nicht nötig hat, allein bei Nacht zu gehen, muss er vier Mil weiter gehen, um mit der Gemeinde zu beten, und zurück muss er ein Mil, um mit der Gemeinde zu beten. Und um so weniger darf man von einem Ort, wo die Gemeinde gemeinsam betet, weggehen, wenn man, solange es noch Tag ist, zum Ort seines Zieles gelangen kann.

§9

Es ist eine große Pflicht, in der Synagoge oder im Lehrhaus, welches heilige Orte sind, zu beten, und selbst wenn zuweilen dort eine Unterbrechung sein sollte, dass die Anzahl von zehn nicht zugegen, ist es doch eine Pflicht, auch allein dort zu beten, weil es heilige Orte sind. Wer im Lehrhaus zu lernen pflegt, bete auch dort mit zehn zusammen, wenn auch in seiner Stadt außerdem eine Synagoge ist; wer aber nicht im Lehrhause zu lernen pflegt, bete in der Synagoge, wo eine größere Versammlung ist, (Spr. 14,28) und durch eine große Versammlung wird der König geehrt. — Wenn in der Stadt zwei Synagogen sind, gehe man nach der ferneren; dafür wird man den Lohn für seine Schritte erhalten. R. Joschua b. Levi sagte, man gehe stets früh in die Synagoge, um zu den zehn ersten gezählt zu werden; denn selbst, wenn hundert später kommen, erhält man den Lohn gleich allen zusammen. Ferner haben unsere Lehrer sel. And. gesagt, wer morgens und abends zur rechten Zeit in die Synagoge geht, dort, wie vorgeschrieben, verweilt und sich dort, wie vorgeschrieben, in Heiligkeit führt, erwirkt langes Leben; so heißt es (Spr. 8,34), Heil dem Menschen, der auf mich hört, an meinen Türen zu verweilen Tag für Tag, die Pfosten meiner Eingänge zu hüten; und darauf folgt, denn, wer mich gefunden, hat Leben gefunden.

§10

Man soll sich eine Synagoge oder ein Lehrhaus bestimmen, um dort regelmäßig zu beten, auch setze man sich dort einen bestimmten Platz für sein Gebet fest; alles, was sich innerhalb von vier Ellen befindet, wird als ein Platz betrachtet. Es ist gut, wenn man sich einen Platz an der Wand festsetzen kann, wie wir beim König Chiskijahu finden; so heißt es (Jes. 38,2) da wandte Chiskijahu sein Angesicht zur Mauer . . . Man stehe und sitze beim Gebet nicht neben einem Bösewicht. Wenn man zu Hause betet, setze man sich ebenfalls einen Ort fest, dass einem die Leute des Hauses nicht stören.

§11

Es ist verdienstlich, zu eilen, wenn man in die Synagoge oder ins Lehrhaus oder zu sonstigen Geboten geht; so heißt es (Hosch. 6,3), wir wollen eilen, den Ewigen zu erkennen; ferner (Ps. 119,32), auf dem Wege Deiner Gebote eile ich. Darum darf man auch am Sabbat zur Sache eines Gebotes eilen; aber in der Synagoge und im Lehrhaus selbst darf man nicht eilen, und wenn man vor den Eingang kommt, warte man ein bisschen, um nicht plötzlich einzutreten. Man zittre und fürchte sich vor dem Glanze Seiner Majestät, gepriesen sei Sein Name, und spreche den Vers (Ps. 5,8), und ich durch die Fülle Deiner Gnade . . . das ist wie eine Bitte um Erlaubnis; dann trete man ein und gehe mit Zagen und Furcht, als gehe man zu einem König. — In Gemeinden, wo die Jehudim Gassen für sich haben, ist es verdienstlich, sich zu Hause mit den Zizit zu umhüllen und Tefillin zu legen und so in die Synagoge zu gehen; da, wo sie unter den Völkern wohnen oder wo man durch unsaubere Gassen gehen muss, soll man sich im Vorraum der Synagoge mit Zizit umhüllen und Tefillin legen; denn es ist eine große Sache, mit Zizit umhüllt und Tefillin gekrönt in die Synagoge einzutreten.

§12

Wenn man infolge einer Verhinderung weder in die Synagoge, noch ins Lehrhaus gehen kann, und auch sonst zu einem feststehenden Minjan zu gehen hat man irgendwie eine Abhaltung, gebe man sich Mühe, zehn Männer zu versammeln, um jedenfalls zu Hause mit der Gemeinde zu beten. Und wenn das nicht möglich ist, bete man jedenfalls in der Zeit, in der die Gemeinde betet, da ist die Zeit des Wohlgefallens. Ebenso, wer an einem Ort wohnt, an dem kein Minjan ist, bete zur Zeit, in der die Gemeinden in den Städten beten. Wenn man aber lernen oder eine dringende Arbeit verrichten muss, und oben Kap. 8 ist erklärt, dass man vor dem Beten nicht damit anfangen darf, kann man schon früher, gleich nach Sonnenaufgang beten.

§13

Ebenso, wenn sich einer schwach fühlt und ihm schwer fällt, mit dem Essen zu warten, bis das Gebet der Gemeinde zu Ende ist, darf er vorher zu Hause beten, um gleich zu essen (wie oben Kap. 8 § 2); aber nur zu Hause darf man in dieser Weise vorher beten; wenn man aber in die Synagoge kommt, wo sich die Gemeinde befindet, darf man sein Gebet nicht vor dem Gebet der Gemeinde verrichten; und selbst, wenn man die Synagoge verlassen will, darf man doch nicht vor der Gemeinde beten. Außer wenn man sieht, dass die Gemeinde zu spät betet, bete man für sich, um nicht die Zeit zu überschreiten; ebenso, wenn jemand krank ist oder eine andere Verhinderung hat, darf er selbst in der Synagoge früher beten; besser ist aber, wenn er nach Hause geht, um zu beten.

§14

Manche sagen, wenn eine Gemeinde in der Synagoge gebetet hat und dann eine andere Gemeinde kommt, da zu beten, solle sich der zweite Vorbeter nicht an den Ort stellen, wo der erste gestanden, weil das eine Schande für die ersten sei, wenn nicht die ersten die Synagoge schon verlassen haben; und wenn die ersten eine Sefer Thora herausgenommen und darin gelesen haben, sollen die letzten nicht abermals eine Sefer Thora herausnehmen, um in derselben Synagoge zu lesen. In vielen Gemeinden aber legt man darauf keinen Wert; all dies richtet sich nach dem Gebrauch der Gemeinde. (Siehe Mag. Abr. Ende Kap. 69 und Birke Jos. dort und Kap. 144.)

§15

Die Leute einer Stadt können einander zwingen, eine Synagoge oder ein Lehrhaus zu bauen und heilige Bücher zu kaufen, um darin zu lernen; an einem Ort, wo nicht regelmäßig Minjan ist, zwingen sie einander durch Geldstrafen, regelmäßig zum Minjan zu kommen, damit das beständige Gebet der Gemeinde nicht unterbrochen werde; und selbst die Thoralernenden, die dadurch von ihrem Lernen etwas versäumen, zwinge man, zum Minjan zu kommen; denn die Zeit der Thora ist für sich und die Zeit des Gebetes für sich.

Kapitel 13. – Vorschriften über die Heiligkeit der Synagoge und des Lehrhauses.

Enthält 5 Paragraphen.

§1

Die Heiligkeit der Synagoge und des Lehrhauses ist sehr groß, und für sie ist uns geboten, uns vor Ihm zu fürchten, der in ihnen wohnt, gepriesen sei Sein Name, wie es heißt (Lev. 19,30), und mein Heiligtum sollt ihr fürchten; und die Synagoge und das Lehrhaus werden ebenfalls ein Heiligtum genannt; so steht (Jech. 11,16), ich werde ihnen ein kleines Heiligtum sein, und das erklären wir, das sind die Synagogen und die Lehrhäuser. Darum ist verboten, in ihnen gleichgültige Worte zu sprechen, man darf in ihnen nur Berechnungen für ein Gebot wie für die Armenkasse und dergleichen machen; man erweist ihnen Ehre, indem man sie kehrt und mit Wasser sprengt, und zündet in ihnen zur Ehre Lichter an. Man soll in ihnen nicht seine kleinen Kinder küssen; denn es gebührt sich nicht, dort eine andere Liebe zu bekunden als die Liebe zum Ewigen, gepriesen sei Er.

§2

Bevor man hineingeht, wische man den Lehm von den Füßen und achte darauf, dass weder an einem selbst noch an den Kleidern irgendeine Unsauberkeit sei. Ausspeien, wenn man es gleich mit den Füßen austritt, wäre erlaubt; (tue man aber nur in die dazu aufgestellten Spucknäpfe).

§3

Man trete nicht in sie ein, um sich, wenn die Sonne scheint, vor der Sonne, und wenn es regnet, vor dem Regen zu schützen. Wenn man eintreten muss, um einen anderen zu rufen, gehe man hinein und lese daselbst einige Verse oder eine Mischna oder verrichte ein Gebet, oder man höre von anderen etwas Thora lernen, oder wenigstens setze man sich ein bisschen hin; denn auch das Sitzen in ihnen ist verdienstlich, und dann rufe man den anderen.

§4

Man darf in ihnen weder essen noch trinken noch schlafen, selbst flüchtigen Schlaf. Wenn es für ein Gebot nötig ist, wie in der Nacht von Jom hakipurim, ist erlaubt zu schlafen, nur entferne man sich von der heiligen Lade. Auch darf man dort essen, wenn es für ein Gebot nötig ist und bei der Mahlzeit keine Trunkenheit und keine Leichtfertigkeit zu befürchten sind. Ebenso jene Männer, die beständig dort lernen, dürfen dort essen und schlafen, selbst festen Schlaf, um nichts von ihrem Lernen zu versäumen.

§5

Wenn man eine Synagoge baut, muss man die Entscheidung eines Thoragelehrten einholen, wie und in welcher Weise man sie bauen soll.