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Kitzur Schulchan Aruch – Kapitel 9 bis 11

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Kapitel 9. – Die Vorschriften für die Zizit.

Enthält 21 Paragraphen.

§1

Groß ist das Gebot der Zizit; denn, siehe, die Schrift hat es allen anderen Geboten gleichgesetzt und sie davon abhängig gemacht; so heißt es (Num. 15,39), ihr sollt sie ansehen und aller Gebote des Ewigen gedenken. ציצית hat im Zahlenwert 600 (siehe Tur), dazu 8 Fäden und 5 Knoten, sind 613. Darum muss jeder darauf achten, ein kleines Talit zu besitzen, um den ganzen Tag damit bekleidet zu sein; es sei aus Schafwolle, weiß und habe die vorgeschriebene Größe, das ist ¾ Elle in der Länge und 1/2 Elle in der Breiter, manche sagen eine Elle in der Länge und eine Elle in der Breite. Diejenigen, die das kleine Talit an der Seite zunähen, müssen darauf achten, dass es auf jeder Seite den größten Teil, den man sofort als solchen erkennen kann (ohne erst messen zu müssen), offen bleibe; und selbst mit Haken soll es nicht geschlossen werden. Auch achte jeder darauf, ein großes Talit mit Tzitzit zu besitzen, um sich damit auch während des Gebetes einzuhüllen; man bemühe sich, ein schönes Talit zu haben. Ebenso soll man alle Mizwot so schön, als einem möglich, herstellen; denn es heißt (Exod. 15,2), dieser ist mein Gott, ich will ihn verherrlichen, und das erklären wir: schmücke dich vor ihm mit Mizwot. Man achte darauf, die Zizit von einem zuverlässigen Mann zu kaufen, um sicher zu sein, dass sie beim Spinnen, und Zwirnen ausdrücklich für ihren Zweck und vorschriftsmäßig hergestellt sind. Sie sollen die nötige Länge haben.

§2

Wenn jemand nur ein leinenes Talit haben kann, an dem er wegen des Schaatnes-Verbotes keine wollenen Zizit befestigen kann, sagen manche, er mache Ecken von Leder und daran Zizit von Wolle; manche bestreiten dieses und sagen, man tue nicht so (s. Schaare Teschuba Ende Kap. 9).

§3

Das Loch, durch welches man die Zizit zieht, sei vom Rand des Gewandes, sowohl in der Länge als auch in der Breite, nicht mehr als drei Daumenbreiten entfernt (manche sagen, diese Daumen messe man an der schmalen Seite des Daumens, das ist an der Spitze; es ist recht, so zu erschweren; siehe Schaare Teschuba); denn höher als drei Daumenbreiten heißt es nicht mehr die Ecke des Gewandes, sondern das Gewand. Hätte man das Loch höher als drei Daumenbreiten angebracht, wenn man auch beim Binden der Zizit den Knoten anzieht und dadurch den Teil des Talit faltet, dass das Loch nach unten kommt, ist es dennoch unbrauchbar. Hätte man, nachdem man die Zizit in dem Loch, das oberhalb des vorgeschriebenen Maßes, angebracht hat, in das Loch so eingeschnitten, dass die Zizit unterhalb von drei Daumenbreiten zu hängen kommen, so ist es wegen תעשה ולא מן העשוי (wie weiter § 6) unbrauchbar. 

Auch darf das Loch nicht, weder in der Länge noch in der Breite, näher am Rand des Gewandes sein, als das Maß vom mittleren Knöchel des Daumens bis zum Ende des Nagels beträgt (gleich höchstens 1,1/2 Daumenbreiten). Denn tiefer als dieses heißt es ebenfalls nicht Ecke, sondern unterhalb der Ecke. Wenn das Loch vorschriftsmäßig entfernt ist, nur hat sich durch Anziehen des Knotens der Rand des Talit gefaltet, so dass das Maß nicht mehr vorhanden, ist es dennoch gut. Ob die Fransen am Rand des Talit, die nicht gewebt sind, zu diesem Maß hinzugerechnet werden oder nicht, ist zweifelhaft; darum muss man sie von da abschneiden, bevor man die Zizit festbindet (siehe weiter § 6). — Am kleinen Talit (Arba Kanfot) pflegen manche zwei Löcher nebeneinander wie ein Zere zu machen und stecken durch beide die Zizit, dass diese von außen über das kleine Talit herabhängen.

§4

Wenn beim Festbinden der Zizit das Loch vorschriftsmäßig entfernt war, und dann ist das Loch oder der Rand des Gewandes dort etwas zerrissen, so dass die Zizit weniger als das vorgeschriebene Maß vom Rand entfernt sind, wird es dadurch nicht unbrauchbar; denn die Thora legt nur Wert darauf, dass die Zizit zur Zeit des Anmachens nicht unterhalb der Ecke seien; so heißt es (Num. 15,38), sie sollen sich an den Ecken ihrer Gewänder Zizit dran machen…. Von vornherein aber ist gut, einen Saum rings um das Loch zu machen (siehe weiter § 17), und ebenso am Rand des Talit, damit es nicht weniger als das Maß des vordersten Daumengliedes werde.

§5

Man hat den Gebrauch, an den Zizit fünf doppelte Knoten, zwischen denen sich vier Glieder befinden, zu machen; das heißt, man steckt die vier Fäden in das Loch und bindet sie mit zwei Knoten fest; dann macht man mit dem langen Faden, der ״Diener“ genannt wird, sieben Umwicklungen, bindet wieder zwei Knoten, macht dann acht Umwicklungen, bindet zwei Knoten, macht elf Umwicklungen, bindet zwei Knoten, macht dreizehn Umwicklungen und bindet zwei Knoten. Da es zur Schönheit der Zizit gehört, wenn alle Glieder gleich an Länge, darum beim ersten Glied, an dem wenig Umwicklungen sind, entferne man sie voneinander, beim zweiten Glied bringe mein sie etwas näher zusammen, und ebenso beim dritten und vierten.  

Das Maß der ganzen Länge der Zizit, das heißt, vom ersten Knoten bis zum Ende der Fäden, soll wenigstens zwölf Daumenbreiten betragen; zur Schönheit gehört, dass alle Glieder zusammen ein Drittel und die freihängenden Fäden zwei Drittel einnehmen. Darum achte man darauf, dass jedes Glied eine Daumenbreite beträgt und alle vier Glieder vier Daumenbreiten und die freihängenden Fäden acht Daumenbreiten einnehmen. Wenn die Zizit länger sind, mache man auch die Glieder etwas länger. Es ist recht, darauf zu achten, alle Knoten mittels der vier Fäden der einen Seite und der vier Fäden der anderen Seite zu machen, damit jeder Faden zur Hälfte auf diese und zur Hälfte auf die andere Seite verteilt bleibe. (Siehe weiter § 13.)

6

Wenn man die Fäden nicht auseinander geschnitten, sondern einen sehr langen Faden genommen und ihn vierfach zusammengelegt und so in das Loch hineingesteckt, festgebunden und dann auseinandergeschnitten hat, so ist dies unbrauchbar, weil geschrieben steht (Deut. 22,12), mache dir geflochtene Fäden, und das erklären wir, du sollst sie machen, sie sollen aber (beim Koscherwerden) nicht bereits (an) gemacht sein; das heißt, wir verlangen, dass die Zizit, wenn man sie am Gewand befestigt, bereits vorschriftsmäßig seien und nicht in unbrauchbarem Zustand angemacht und dann durch eine Handlung brauchbar gemacht werden, dass sie erst schließlich der Vorschrift entsprechend befestigt sind; denn das ist unbrauchbar.  

Ebenso, wenn Zizit vorschriftsmäßig an einem Gewand angemacht sind, und das Gewand zerreißt, und er will die Zizit so an einem anderen Gewand anmachen oder auch an dem selben Gewand, wenn z. B. das Talit am Loch ganz ausgerissen wäre, dass die Zizit herausgefallen sind (oder herausfallen konnten), und er will sie an ihre Stelle zurückbringen und das Talit bis zum Loch wieder zunähen, das ist ebenfalls unbrauchbar wegen ״du sollst sie machen, sie sollen aber nicht bereits gemacht sein!“ — Ebenso, wenn er die Zizit zu einer Zeit festbindet, da das Talit frei von Zizit ist, wenn es z. B. zum größten Teil (an den Seiten) zugenäht ist (siehe oben § 1); und dann hat er von den Stichen aufgemacht, dass der größte Teil offen ist und es zu Zizit verpflichtet ist; wenn die Zizit so daran bleiben, wie sie sind, so ist es ebenfalls unbrauchbar wegen ״du sollst sie anmachen, sie sollen aber nicht bereits angemacht sein!“ Man muss vielmehr die Zizit aufbinden und wieder vorschriftsmäßig festbinden; und so in allen ähnlichen Fällen.

§7

Ehe man sich mit dem Talit umhüllt, prüfe man die Zizit, ob sie gut sind; man muss auch die Fäden prüfen, wo sie durchs Loch gehen, und die Umwindungen; auch trenne man die Fäden voneinander, dass sie nicht Zusammenhängen. Wenn man spät in die Synagoge kommt, dass man, während man die Zizit voneinander trennt und sie prüft, das gemeinsame Gebet mit der Gemeinde versäumen würde, braucht man sie nicht zu prüfen und zu trennen.

§8

Bei allen Mizwot spricht man die Beracha vor der Ausführung, das heißt, ehe man sie erfüllt, und unmittelbar nach der Beracha muss man die Mizwa, ohne erst eine Pause zu machen, ausführen. Darum halte man das Talit mit beiden Händen und beherzige, dass der Heilige, gelobt sei Er, uns geboten, uns mit Zizit zu umhüllen, damit wir aller Seiner Gebote eingedenk seien, sie zu erfüllen; so heißt es (Num. 15,39), ihr sollt sie ansehen und aller Gebote des Ewigen eingedenk sein; und man spreche stehend die Beracha להתעטף בציצית (das Bet mit Patach) und umhülle sich gleich das Haupt bis unterhalb des Mundes, und dann lege man die Ecken um den Hals und hülle sich gleich der Einhüllung der Jischmeelim ein, bleibe so, dass man vier Ellen weit gehen könnte, und spreche die Verse . . . מה יקר und dann kann man es vom Haupt herunternehmen. — Es ist recht, darauf zu achten, dass die Zizit nicht auf der Erde schleifen, das wäre eine Geringschätzung der Mizwa; darum hebe man sie hoch, man kann sie auch in den Gürtel stecken.

§9

Man spricht die Beracha über die Zizit nur am Tage und nicht in der Nacht; von vornherein achte man darauf, die Beracha nicht zu sprechen, bis es so hell ist, dass man zwischen blau und weiß unterscheiden kann. — Wenn man das kleine Talit (Arba Kanfot) angezogen, wie es noch Nacht war, und die Beracha nicht darüber gesprochen hat, oder man zog es an, wie die Hände noch nicht rein waren, und hat darum keine Beracha darüber gesprochen, dann habe man, wenn man die Beracha über das große Talit spricht, die Absicht, mit dieser Beracha auch das kleine Talit einzuschließen. — Wer kein großes Talit hat, spreche, wenn er das kleine Talit am Tag anzieht und seine Hände rein sind, darüber על מצות ציצית (das Waw mit Patach). Wenn er es anzieht, wie er nicht darüber Beracha sprechen kann, nehme er alsdann, wenn es Tag ist und seine Hände rein sind, die Zizit in seine Hände und spreche darüber על מצות ציצית. — Wenn er mit dem kleinen Talit geschlafen hat, spreche er nachher keine Beracha darüber; wenn er aber über das große Talit die Beracha spricht, habe er die Absicht, es auch frei zu machen.

§10

Wer sein Talit auszieht mit der Absicht, es gleich wieder anzuziehen, wenn er auch inzwischen auf den Abort gegangen ist, spreche, wenn er es wieder anzieht, keine Beracha darüber (da man auf Grund des Gesetzes da, mit nach dem Abort gehen darf, darum ist es keine Unterbrechung). Wenn aber seine Absicht war, es nicht gleich anzuziehen, und er beschloss anders und zog es wieder an, muss er darüber die Beracha sagen. Wenn ihm ohne seine Absicht sein Talit herunterfiel, wenn noch ein Teil auf seinem Körper geblieben, wenn auch der größte Teil heruntergefallen ist, da aber ein Teil der Mizwa auf ihm geblieben ist, braucht er nicht nochmals die Beracha zu sagen, wenn er es auf sich zurechtmacht. Wenn aber nichts auf seinem Körper geblieben ist, wenn er es auch mit der Hand festhielt, da aber nichts von der Mizwa auf seinem Körper geblieben ist, denn die Mizwa besteht nicht darin, das Talit mit der Hand festzuhalten, sondern seinen Körper damit einzuhüllen, darum muss er die Beracha sprechen, wenn er es wieder anzieht. — Wenn ihm dies während des Gebetes vorgekommen ist, an einer Stelle, wo man nicht unterbrechen darf, spreche er da nicht die Beracha, sondern warte, bis er die Beracha sagen darf, fasse die Zizit mit seiner Hand an und spreche die Beracha.

§11

Man darf das Talit eines anderen, wenn es nur zufällig einmal geschieht, auch ohne sein Wissen, nehmen, um darin zu beten, und darüber Beracha sagen, weil ohne weiteres anzunehmen ist, dass einem Menschen lieb ist, dass man mit seinem Eigentum eine Mizwa erfülle, wo kein Geldverlust damit verbunden ist. Aber man bringe es nicht aus dem Hause, in dem es liegt, denn vielleicht will das der andere nicht haben. Wenn das Talit zusammengefaltet war, falte er es auch wieder zusammen; am Sabbat falte er es nicht; denn, da er es wegen des Sabbatverbotes nicht faltet, verzeiht es ihm der andere. Wenn jemand vom anderen ein Talit nur leiht, um damit zur Thora aufgerufen zu werden, ist zweifelhaft, ob er darüber Beracha sagen soll, darum habe er die Absicht, es nicht erwerben zu wollen, und dann braucht er nach aller Meinung nicht darüber Beracha zu sagen. Aber über ein Gemeindetalit, selbst wenn er es nur nimmt, um zur Thora aufgerufen zu werden, muss er die Beracha sprechen, denn es ist so wie sein Eigentum.

§12

Wolle ohne weiteres, die in der Thora und von den Gesetzeslehrern erwähnt wird, ist Wolle von Mutterschafen und Widdern. Wenn an einem Talit die Längsfäden von Wolle und die Querfäden von Baumwolle oder Seide und dergleichen oder umgekehrt die Querfäden von Wolle und die Längsfäden von einer anderen Art, so spricht ein Frommer über ein solches Talit keine Beracha, weil manche sagen, dass auch Zizit von Wolle nur ein Gewand von derselben Art frei machen. Ebenso sage man über ein Talit von Seide, dessen Zizit von Wolle sind, keine Beracha, sondern sage die Beracha erst über ein Talit von Wolle und umhülle sich mit demselben, dann nehme man es ab und umhülle sich mit dem andern; wenn aber auch die Zizit von Seide sind, kann man darüber Beracha sprechen, (nur gibt es in diesen Ländern keine Zizit von Seide, da Zizit für ihren Zweck gesponnen sein müssen.) — Wenn ein Teil der Zizit von Seide und ein Teil von Wolle ist, so ist es noch weniger gut, und das unterlasse man.

§13

Wenn von den Zizit einer der vier Fäden, die zu acht gefaltet sind, abgerissen und soviel wie eine Schleife, das sind vier Daumenbreiten (siehe Chaje Adam), übriggeblieben ist, oder es sind zwei Fäden gerissen und von jedem vier Daumenbreiten übriggeblieben, und zwei Fäden sind ganz und haben das vorgeschriebene Maß, sind sie brauchbar. Wenn aber drei Fäden gerissen, selbst wenn von jedem vier Daumenbreiten übrig sind und der vierte Faden ganz ist, oder selbst wenn nur ein Faden gerissen ist und nicht vier Daumenbreiten von ihm übrig sind, wenn auch drei Fäden ganz sind, sind sie dennoch unbrauchbar, (außer im Notfall.) — Wenn darum einer von den acht freihängenden Fäden gerissen, selbst wenn er vollkommen bis zu den Gliedern abgerissen ist, sind sie selbstverständlich brauchbar, da dieser Faden nur ein halber Faden ist und an der anderen Hälfte noch so viel wie eine Schleife und mehr vorhanden ist.

Wenn zwei Fäden gerissen und nicht an jedem vier Daumenbreiten übrig sind, wenn zu fürchten ist, dass diese zwei Fäden zu einem Faden gehören, so sind die Zizit unbrauchbar; wenn man aber sicher ist, dass sie zu zwei Fäden gehören, wenn man nämlich beim Festbinden darauf geachtet hat, immer die vier Enden der einen Seite mit den vier Enden der anderen Seite zusammenzubinden (wie Ende § 5 steht), und nun sind zwei Fäden auf der einen Seite des Knotens gerissen, die demnach bestimmt zu zwei Fäden gehören, und da an jedem Faden noch das Maß von vier Daumenbreiten und mehr auf der anderen Seite des Knotens vorhanden ist, und zwei Fäden ganz sind, so sind die Zizit brauchbar. — Wenn ein Faden an der Stelle gerissen ist, wo sie durchs Loch gezogen sind, sind sie unbrauchbar. — Das, was wir gesagt haben, wenn ein Faden gerissen und soviel wie eine Schleife davon übriggeblieben ist, sind sie brauchbar, gilt nur, wenn beim Anmachen alle Fäden die vorgeschriebene Länge hatten und nur nachher abgerissen sind; wenn aber beim Anmachen auch nur ein Faden wenn auch nur etwas kürzer als das Maß war, sind sie unbrauchbar.

§14

Die Zizitfäden müssen gezwirnt sein; wenn bei einem Faden die Zwirnung aufgegangen ist, wird alles, was aufgegangen ist, so betrachtet, als wäre es abgeschnitten und nicht vorhanden.

§15

Wenn ein Talit, an dem Zizit sind, in zwei Teile geteilt wird, wie das bei uns bei vielen Talitim, die aus zwei Teilen zusammengesetzt sind, vorkommt, dass man es nämlich zuweilen auseinandertrennt, um es zu waschen oder auszubessern, und dann wieder durch eine Naht verbindet, da gewöhnlich jeder Teil so groß ist, dass man sich damit einhüllen kann, genügt darum, wenn man die zwei Zizit von einem beliebigen Teil abnimmt und, nachdem man das Talit wieder zusammengesetzt, wieder anbindet. Wenn aber nicht jeder Teil für sich so groß ist, dass man sich damit einhüllen kann, muss man alle Zizit abnehmen (weil während der Trennung jeder Teil frei von Zizit ist; und wenn sie dann wieder verbunden und zu Zizit pflichtig werden, so wären sie, wenn die ersten daran geblieben wären, wegen ,,du sollst sie anmachen, sie seien aber nicht schon angemacht“ wie oben § 6 unbrauchbar.) Wenn ein Teil so groß ist, dass man sich einhüllen kann, und an einem Teil ist nicht so viel, dass man sich einhüllen kann, nehme man die Zizit von dem Teil ab, an dem nicht so viel, ist, dass man sich einhüllen kann.

§16

Wenn eine Ecke abgeschnitten oder abgerissen und ganz vom Talit getrennt ist, und das Stück ist nicht drei auf drei Daumenbreiten groß, so sagen manche, dass dieses Stück, auch wenn man es wieder gut am Talit angenäht hat, unbrauchbar ist, um daran Zizit anzumachen; denn ,weil es keine drei auf drei Daumenbreiten groß, hat es nicht den Namen eines Gewandes, und auch wenn es mit dem Talit verbunden, wird es als getrennt betrachtet; und so soll man erschweren. Wenn sie aber nicht ganz vom Talit getrennt war, da noch etwas verbunden geblieben, nützt das Annähen, dass sie zum Talit gerechnet wird und die Zizit, die er nach dem Annähen daran anmacht, brauchbar sind. — Man hat den Gebrauch, ein Stück Gewand auf die Ecken des Talit zu nähen, weil an vielen Gewändern, selbst neuen, zusammengesetzte Stücke, die nicht drei auf drei Daumenbreiten groß, Vorkommen; darum bringt man an die Stelle, wo man die Zizit anmacht, ein Stück von drei auf drei Daumenbreiten.

§17

Manche sagen, dass auf der ganzen Fläche der Ecke, so weit sie geeignet, daran die Zizit anzumachen, das ist das vorderste Daumenglied vom Rand des Talit entfernt bis zu einer Breite von drei Daumenbreiten, keinerlei Naht sein darf, auch nicht das Wenigste, mit einem Faden, geeignet, aus solchen Fäden für dieses Talit Zizit zu machen. Wenn z. B. das Talit von Leinen ist, nähe man an der Stelle nicht mit Leinenfäden, sondern mit seidenen Fäden und dergleichen; und wenn das Talit von Seide ist, nähe er es nicht mit Seidenfäden, und wenn das Talit von Wolle ist, nähe er es nicht mit Fäden von Wolle, sondern mit Seide und dergleichen. Man soll darin sogar bei dem Saum, den man rings um das Loch macht, um es haltbarer zu machen, erschweren; aber all dieses gilt nur für weißen Faden, bei farbigem Faden jedoch ist nichts zu befürchten.

§18

Wenn man die Zizit vom Talit entfernen will, um andere, schönere daran anzumachen, oder weil einer der Fäden gerissen ist und man ganze anmachen will, wenn auch die ersten auch noch brauchbar wären, so ist es dennoch erlaubt, weil er das Talit nicht dem Gebot der Zizit entzieht, vielmehr schönere Zizit daran anmacht. Man achte darauf, die früheren nicht an einen Ort der Verachtung zu werfen.

§19

Selbst Zizit, die unbrauchbar geworden und die man vom Talit entfernt hat, werfe man nicht auf den Schutthaufen; das wäre eine Geringschätzung der Mizwa. Manche nehmen es genau und verwahren sie in einem heiligen Buch, indem sie davon ein Buchzeichen machen; weil mit ihnen bereits eine Mizwa geschehen ist, soll mit ihnen eine weitere Mizwa getan werden. Auch ein Talit, das alt geworden und das man nicht mehr für die Mizwa anzieht, verwende man nicht für einen entehrenden Gebrauch.

§20

Wenn man am Sabbat in die Synagoge kommt und findet, dass die Zizit einer Ecke des Talit unbrauchbar geworden, und man kein anderes Talit leihen kann und man sich schämt, ohne Talit zu bleiben, dann darf man, da es einem unmöglich ist, an diesem Tag andere Zizit anzuknüpfen, — da die Ehre eines Menschen geschont werden soll, das Talit so anziehen, sage aber keine Beracha darüber. Wann ist das gesagt, wenn ihm vor dem Sabbat nicht bekannt war, dass sie unbrauchbar geworden; wenn er aber vor dem Sabbat gewusst hat, dass sie unbrauchbar geworden, darf er es nicht anziehen, weil er es schon gestern hätte zurechtmachen können.

§21

Wer ein zizitpflichtiges Gewand ohne Zizit anzieht, der hat ein Gebot versäumt. Man muss bei manchen Gewändern, wenn sie nämlich in einer Form hergestellt sind, dass sie vier Ecken haben, darauf achten, dass man eine Ecke so abschneidet, dass sie rund wird; aber wenn man die Ecke nur doppelt legt und so näht, dass sie rund aussieht, das nützt nichts; denn solange man sie nicht abgeschnitten hat, gehört sie immer noch zum Gewand. — Groß ist die Strafe desjenigen, der das Gebot der Zizit versäumt; wer aber das Gebot der Zizit gewissenhaft erfüllt, wird das Glück haben, vor dem Angesicht der Schechina erscheinen zu dürfen.

Kapitel 10. – Die Vorschriften für die Tefillin.

Enthält 26 Paragraphen.

§1

Das Gebot der Tefillin ist ebenfalls ein sehr teures Gebot, denn die ganze Thora ist mit den Tefillin verglichen, so heißt es (Exod. 13, 9), auf dass die Lehre des Ewigen in deinem Munde sei. — Wer nicht Tefillin legt, gehört zu denjenigen, die ״Frevler Israels mit ihrem Körper“ genannt werden. Und wer unbrauchbare Tefillin legt, nicht allein, dass er das Gebot nicht erfüllt, sondern er spricht auch viele, viele Berachot vergeblich aus, was eine schwere Versündigung ist. Darum achte man darauf, Tefillin nur von einem erprobten, frommen Tefillin-Schreiber zu kaufen; auch die Riemen kaufe man nur von einem zuverlässigen Mann, dass man sicher ist, dass sie aus Fellen reiner Tiere für ihren Zweck gegerbt worden sind. — Ob unserer großen Sündhaftigkeit wird so viel gestrauchelt, dass man Tefillin und Riemen von Unbekannten kauft, weil sie billig verkaufen, sie sind aber unbrauchbar. Jeder Fromme beherzige, wenn man auf seine Kleider und seine Geräte Mühe anwendet, dass sie ordentlich seien, um so weniger darf man bei Gegenständen für den Dienst des Ewigen, gepriesen sei Sein Name, geizen und das Geld sparen, sondern man bemühe sich solche zu kaufen, die sicher brauchbar sind, auch wenn ihr Kaufpreis hoch ist. Man überwache, dass sowohl die Gehäuse als auch die Riemen stets in Ordnung schwarz seien; man bestreiche die Riemen stets mit Fett, damit sie schwarz bleiben (bestreiche sie aber nicht mit Fischfett, das Fischtran genannt wird, weil das von einem unreinen Fisch kommt).

Wenn die Tefillin auch nur teilweise verdorben oder die Nähte aufgegangen sind, mache man sofort eine Anfrage bei einem Thoragelehrten, ob sie noch brauchbar sind. — Besonders achte man auf die Ecken, vor allem an dem Gehäuse für den Kopf, wo sehr häufig vorkommt, dass sie abgerieben werden und Löcher entstehen und sie unbrauchbar werden. — Ebenso kommt häufig vor, dass dadurch, dass die Tefillin alt werden, sich etwas von der oberen Haut am Gehäuse für den Kopf ablöst und dieses dadurch unbrauchbar wird. Auf all dies muss man sehr achten. — Wer das Gebot der Tefillin gewissenhaft hütet, sie mit Heiligkeit zu behandeln, in ihnen nichts Gleichgültiges und Gewöhnliches zu sprechen, wird lange leben und ist sicher ein Sohn der zukünftigen Welt; so heißt es (Jes. 38,16), der Ewige ist über ihnen (sie tragen den Namen des Ewigen an den Tefillin auf sich), sie werden leben, und alle, in denen mein Geist lebt; Du hast mir Genesung gegeben, o erhalte mich am Leben! — תפלין bedeutet Verkündung und Beweis (darum hat das Lamed ein Dagesch, um das fehlende zweite Lamed zu ergänzen); denn die Tefillin bezeugen und beweisen, dass die Schechina auf uns ruht, wie der Schriftvers sagt (Deut. 28,10), alle Völker der Erde werden sehen, dass der Name des Ewigen über dir verkündet wird . . . und das erklären unsere Weisen, sel. And., das sind die Tefillin auf dem Haupt, an welchen sich das Schin vom Schem Schadai befindet; darum soll man die Tefillin auf dem Kopf nicht ganz mit dem Talit zudecken.

§2

Die Zeit, sie zu legen, ist am Morgen, wenn man seinen Nächsten, mit dem man etwas bekannt ist, in einer Entfernung von vier Ellen sehen und erkennen kann. — Nachdem man sich mit dem Talit bekleidet hat, legt man die Tefillin. Und dass wir die Zizit vor den Tefillin nehmen, ist darum, weil das Gebot der Zizit häufiger zu erfüllen ist, denn es geht sowohl an Wochentagen als auch an Sabbaten und Festtagen an; das Gebot der Tefillin aber geht nur an Wochentagen an; und wir haben eine Regel, regelmäßig und weniger regelmäßig, hat das Regelmäßige den Vorrang. Wenn man zuerst die Tefillin in die Hand bekommt, wenn sie auch noch in ihrem Beutel sind, muss man sie zuerst legen, und dann umhülle man sich mit dem Talit (so steht im Chaje Adam), weil man an Mizwot nicht vorübergehen soll; so heißt es (Exod. 12,17), hütet die Mazot, lies dabei die Mizwos, wenn eine Mizwa in deine Hand gekommen, lasse sie nicht sauer werden (verschiebe sie nicht).

§3

Es steht (Exod. 13,16), und das sei ein Zeichen auf deinem Arm ידכה (im Abschnitt והיה כי יביאך); weil ידכה mit ה geschrieben, haben unsere Lehrer seligen Andenkens erklärt, das ist der schwache Arm, der linke nämlich, der schwächer und nicht so fähig ist. Man lege sie dort (am Oberarm) an den Ort, wo das Fleisch hoch ist; so heißt es (Deut. 11,18), leget diese meine Worte auf euer Herz; man lege sie also dem Herzen gegenüber. Darum bringe man sie an jene Stelle am Oberarm und neige sie etwas dem Körper zu, so dass, wenn man den Arm abwärts hält, die Tefillin dem Herzen gegenüber sind.

Und dass bei den Tefillin des Kopfes steht ״zwischen deinen Augen“, so haben unsere Lehrer seligen Andenkens die Überlieferung empfanden, dass darunter nicht wörtlich zwischen den Augen zu verstehen, sondern dem Raume zwischen deinen Augen gegenüber; und die Stelle dafür ist von da an, wo die Haare zu wachsen anfangen, und zieht sich aufwärts bis zum Ende des Ortes, wo das Gehirn des Kindes pocht; das heißt, der untere (vordere) Rand des Sockels am Gehäuse darf sich nicht unterhalb des Ortes befinden, wo die Haare zu wachsen anfangen, und der obere hintere Rand des Durchzuges für den Riemen liege nicht höher als der Ort, wo das Gehirn des Kindes pocht. Man muss sehr darauf achten, dass sie an der richtigen Stelle liegen. Wenn man auch nur einen Teil davon auf die Stirne gelegt, an einen Ort, wo nicht die Haare wachsen, oder wenn man sie selbst ganz auf den Haarboden gelegt, aber seitwärts und nicht den Augen gegenüber, hat man das Gebot nicht erfüllt und die Beracha vergeblich ausgesprochen.  

Der Knoten liege gegenüber am Hinterkopf oben an der Höhe des Nackens, das ist am Ende des Schädels auf dem Haarboden dem Gesicht gegenüber, und neige sich weder nach der einen noch nach der anderen Seite; und sie sollen fest am Kopf liegen. — Wenn aber das Gehäuse mit dem Durchzug für den Riemen breit ist, so ist nur schwer möglich, dass die Tefillin ordentlich festliegen; darauf muss man sehr achten.

§4

Man lege die Tefillin stehend. Man schüttle die Tefillin nicht aus dem Beutel; das wäre eine Geringschätzung der Mizwa, sondern nehme sie mit der Hand heraus. Man legt zuerst die vom Arm, und ehe man den Knoten anzieht, sagt man die Beracha להניח תפלין (das ה mit Kamez und das ל von תפלין mit Dagesch), dann zieht man den Knoten an und macht sieben Umwindungen um den Arm; hierauf legt man sofort die vom Kopf, und bevor man sie auf dem Kopf festmacht, sagt man die Beracha על מצות תפלין (das Waw mit Patach), macht sie auf dem Kopfe fest und sagt ברוך שם כבוד מלכותו לעולם ועד (siehe Peri Megadim). Der Grund, dass man . . . ברוך שם כבוד sagen soll, ist, weil an der Verpflichtung zu dieser Beracha etwas Zweifel besteht (siehe oben Kap. 6 § 4); und da an der Verpflichtung zu dieser Beracha ein Zweifel besteht, darum ist auch zweifelhaft, ob, der sie hört, mit אמן antworten soll oder nicht (Peri Megadim); darum scheint mir richtig, diese Beracha nicht laut zu sprechen. — Nachdem man die vom Kopf gelegt hat, macht man mit dem Riemen von der Hand drei Umwindungen um den mittleren Finger, eine um das mittlere Glied und zwei um das untere (vorderste) Glied.

§5

Selbst, wenn einem vorkam, dass er die Tefillin für den Kopf zuerst aus dem Beutel nahm, muss er diese Mizwa aufschieben, sie aus der Hand legen und mit etwas zudecken und zuerst die vom Arm legen; denn weil der Vorrang der vom Arm vor denjenigen vom Kopf von der Thora ausgesprochen ist, so heißt es, binde sie zum Zeichen auf deinen Arm, und sie seien ein Schmuck auf deinem Haupte (Deut. 6,8); darum achtet man dabei nicht auf das Aufschieben der Mizwa.

§6

Es darf nichts zwischen den Tefillin und seinem Fleisch eine Trennung bilden, weder am Arm noch am Kopf; kurze Haare sind keine Trennung, weil diese immer vorhanden; jene aber, die einen Haarschopf wachsen lassen, nicht allein, dass es eine Form des Hochmutes und der Eitelkeit und darum verboten ist (siehe Kap. 3 § 2), ist es außerdem wegen des Legens der Tefillin verboten; denn, wenn die Haare sehr groß sind, bilden sie eine Trennung.

§7

Man achte bei den Tefillin für den Arm darauf, dass der Knoten sich nicht vom Gehäuse entferne (auch wenn sie im Beutel sind, soll man darauf achten); denn das Jud am Knoten sei dem Herzen zugewendet; der Durchzug, durch welchen der Riemen geht, sei oben und das Gehäuse unten. Im Notfall, ein Linkshändiger zum Beispiel, der rechts Tefillin legt und gerade nur Tefillin hat, die von einem, der links legt, geliehen sind (ebenso umgekehrt), und er kann den Knoten nicht ändern, würde er sie demnach auf diese Weise legen, den Durchzug nach oben und das Gehäuse nach unten, so würde sich das Jud mit dem Knoten an der Außenseite des Armes befinden, drehe sie darum um und lege sie so, dass sich der Durchzug unten und das Gehäuse oben befindet, damit das Jud und der Knoten dem Herzen zugewandt sind.

§8

Man darf zwischen den Tefillin für den Arm und denjenigen für den Kopf nicht durch Sprechen unterbrechen; auch nur mit den Augen zu zwinkern oder mit den Fingern zu zeigen, ist verboten; so heißt es (Exod. 13,9), es sei dir zum Zeichen auf deinem Arm und zum Gedenken auf deinem Haupt, es sei ein Gedenken, dass Tefillin für das Haupt unmittelbar auf diejenigen für den Arm folgen, damit beide zugleich da seien. Selbst wenn man Kadisch oder Keduscha hört, unterbreche man nicht, sondern schweige und denke das, was die Gemeinde sagt; wenn man aber hört, dass einer die Beracha להניח תפלין spricht, kann man mit אמן antworten; denn אמן ist eine Anerkennung der Worte; man erkennt das Gebot der Tefillin an und das wäre dann auch gleichzeitig dasein. — Bei den Tefillin nach Rabbenu Tam darf man auch nicht zwischen denen für den Arm und denen für das Haupt unterbrechen; für Kaddisch und Keduscha jedoch darf man unterbrechen.

§9

Wenn mein sich geirrt und unterbrochen hätte, fasse man die Tefillin auf dem Arm an und sage zum zweiten Male die Beracha להניח תפלין mache den Knoten fest, lege dann die für den Kopf und spreche darüber die Beracha. Hätte man, weil es für die Tefillin nötig war, unterbrochen, braucht man nicht zum zweiten Mal über die auf dem Arm die Beracha zu sprechen.

§10

Man beherzige bei Legen der Tefillin, dass der Heilige, gelobt sei Er, uns befohlen hat, Tefillin zu legen, in denen vier Abschnitte enthalten, in denen die Einzigkeit Seines Namens, gepriesen sei Er, und Sein Reich blühe auf, geschrieben ist; auf den Arm, dem Herzen gegenüber, und auf den Kopf, dem Gehirn gegenüber, damit wir stets der Zeichen und Wunder eingedenk seien, die Er uns erwiesen und die auf Seine Einzigkeit hinweisen, und dass Sein die Macht und die Herrschaft über die Himmlischen und die Irdischen, nach Seinem Willen zu tun. Man unterwerfe Ihm die Seele, die im Gehirn, und auch das Herz, welches die Wurzel der Begierden und Entwürfe; dadurch gedenkt man des Schöpfers, verringert die irdischen Genüsse und erfüllt (Num. 15,39), spähet nicht eurem Herzen und euren Augen nach, und darum steht bei den Tefillin: dem Raum zwischen deinen Augen gegenüber.

§11

Die Tefillin für den Arm und die für den Kopf sind zwei Gebote und bedingen sich nicht gegenseitig, so dass, wenn man nur eine hat oder infolge eines Notfalles nur die eine legen kann, man die eine legt. Wenn man die für den Arm legt, sagt man nur die Beracha להניח תפלין, wenn man die für den Kopf legt, sagt man darüber die Beracha להניח תפלין und auch על מצות תפלין und spricht ברוך שם כבוד מלכותו .  

§12

Einer, der vollkommen linkshändig ist, selbst wenn er nur durch Gewöhnung linkshändig geworden, dennoch lege er Tefillin auf den rechten Arm aller Menschen, das ist seinen linken. Wenn er alle Arbeiten mit dem rechten Arm verrichtet, nur schreibt er mit der Linken, oder umgekehrt, die Hand, mit der er schreibt, wird als die rechte betrachtet, und er lege die Tefillin auf den anderen Arm. Wenn einer beide Hände gleichmäßig beherrscht, lege er auf den linken wie alle Menschen. Ebenso, wenn einer überhaupt nicht linkshändig geboren ist, nur später hat er sich gewöhnt, links zu schreiben, macht aber alle seine übrigen Arbeiten mit der rechten, lege er auf den linken wie alle Menschen.

§13

Das Maß der Breite der Riemen, sowohl für den Kopf als auch für den Arm, ist nicht weniger als die Länge eines Gerstenkorns. Das Maß der Länge an den Tefillin für den Kopf: rechts und links bis zum Nabel oder etwas darüber; manche sagen, rechts reiche der Riemen weiter bis zur Mila (Schimuscha raba); und so ist recht von vornherein zu erschweren; an den Tefillin für den Arm, dass man sie festmachen und sieben Umwindungen um den Arm und drei Umwindungen um den Finger machen und den Riemen festbinden kann. — Wenn der Riemen, sei es von den Tefillin für den Kopf, sei es von denjenigen für den Arm, gerissen ist, mache man eine Anfrage bei einem Thoragelehrten.

§14

Man achte darauf, dass die schwarze Seite der Tefillin nach außen gewandt sei. Wenn einem vorgekommen wäre, dass sich der Riemen um den Kopf oder um den Arm mit der hellen Seite nach außen gewandt hätte, faste man oder löse den Fasttag durch Wohltätigkeit aus; ebenso, wenn einem die Tefillin ohne Futteral zur Erde gefallen wären, soll man ebenfalls fasten; aber wenn sie im Futteral heruntergefallen sind, braucht man nicht zu fasten, sondern gebe etwas für einen wohltätigen Zweck.

§15

Wenn man die Tefillin abgenommen hat, weil man auf den Abort gehen musste, wenn man sie dann wieder legt, muss man nochmals darüber die Beracha sagen; wenn man in den Berachot des Schma-Lesens hält, das heißt von der Beracha יוצר אור an und weiter, unterbreche man nicht mit den Berachot über die Tefillin, sondern lege sie ohne Berachot, und nach dem שמנה־עשרה Gebet fasse man sie an und sage die Beracha darüber.

§16

Solange man die Tefillin aufhat, wende man in keiner Weise seinen Sinn von ihnen ab, außer während des שמנה־עשרה Gebet und des Thoralernens. — Mein darf nicht in ihnen eine feste Mahlzeit einnehmen, aber eine flüchtige Mahlzeit darf man in ihnen essen, in ihnen zu schlafen, selbst einen flüchtigen Schlaf, ist verboten.

§17

Man ist verpflichtet, jederzeit, sobald man ihrer gedenkt, die Tefillin anzufassen, dadurch wird man nicht zu einem vollkommenen Abwenden des Sinnes kommen; man fasse zuerst die auf dem Arm und dann die auf dem Kopf an. Es ist ein schöner Gebrauch, sie anzufassen, wenn man ihr Gebot beim Schma-Lesen ausspricht; wenn man sagt, binde sie zum Zeichen auf deinen Arm, fasst man die auf dem Arm an und küsst, und wenn man sagt, sie seien ein Schmuck auf deinem Haupte, fasst man die auf dem Kopf an und küsst.

§18

Man erhöhe im Heiligen und erniedrige nicht. Die Heiligkeit der Tefillin für den Kopf ist größer als die der Tefillin für den Arm, weil sie vier Gehäuse und auch das Schin haben. Darum darf man einen Riemen vom Kopf nicht für den Arm verwenden; aber vom Arm darf man ihn für den Kopf nehmen. Ebenso wenn ein Riemen vom Arm oben am Knoten gerissen wäre, und man wollte ihn umkehren und den Knoten jetzt am anderen Ende machen, so wäre dies verboten, sondern man muss den Knoten an dem Ende machen, wo der Riemen gerissen ist (siehe Schaare Teschuba). Ebenso darf man am Riemen vom Kopf das, was im Knoten war, nicht umkehren, dass es außerhalb des Knotens kommt. Wenn man einen Beutel dazu gemacht hat, die Tefillin darin aufzubewahren, und hat sie darin aufbewahrt, darf man diesen Beutel nicht mehr für einen gewöhnlichen Zweck verwenden.

§19

Man nehme die Tefillin erst nach der Keduscha von ובא לציון ab, wenn man spricht יהי רצון שנשמר חקיך (siehe Elia rab.). An einem Ort, wo der Gebrauch ist, dass man an einem Tag der Thora-Vorlesung die Sefer-Thora erst nach der Keduscha von ובא לציון zurückbringt, nimmt man die Tefillin erst ab, wenn man die SeferThora in die heilige Lade zurückgebracht hat. Ein Merkmal dafür, (Mich. 2,13) ihr König zieht vor ihnen her, der Ewige an ihrer Spitze. Am Tage einer (in der Synagoge) stattfindenden Beschneidung nehme man die Tefillin erst nach der Beschneidung ab, am Rosch chodesch nimmt man sie vor dem Mussafgebet ab, am Chol hamoed von Sukot nehmen alle vor Hallel ab, am Chol hamoed von Peßach die Gemeinde vor Hallel und der Vorbeter nach Hallel.

§20

Man nimmt die Tefillin stehend ab, man entfernt die Umwindungen vom Finger und zwei oder drei Umwindungen vom Arm; dann nimmt man zuerst die Tefillin vom Kopf und hierauf die vom Arm ab, weil es heißt, sie seien ein Schmuck auf deinem Haupt, da nämlich והיו in der Mehrzahl steht, haben unsere Weisen sel. And. gedeutet, solange sie auf deinem Haupte sind, seien beide da. Darum legt man zuerst auf den Arm und nimmt zuerst vom Kopf ab; denn solange man die Tefillin auf dem Kopfe hat, habe man auch die vom Arm auf sich. Man nehme die vom Kopf mit der linken Hand, das ist, der schwachen Hand, ab, um zu zeigen, dass einem ihr Abnehmen schwer fällt, weil die Mizwa wäre, die Tefillin den ganzen Tag aufzuhaben; nur weil wir nicht immer einen reinen Körper haben, nehmen wir sie gleich nach dem Gebet ab. Man nehme die Tefillin nicht vor der Sefer-Thora und nicht vor seinem Lehrer ab, sondern entferne sich seitwärts. Ein Gebrauch der Weisen ist, die Tefillin beim Legen und beim Abnehmen zu küssen. Man nehme das Talit erst nach dem Abnehmen der Tefillin ab.

§21

Man lege die Tefillin so in ihren Beutel, dass man morgen versteht, die für den Arm zuerst herauszunehmen; man lege aber nicht die für den Arm auf die für den Kopf, weil die Heiligkeit der Tefillin für den Kopf größer ist als derjenigen für den Arm, sondern lege sie neben einander, und lege den Beutel mit den Tefillin unten in den Beutel für das Talit und das Talit darüber, damit man das Talit zuerst in die Hand bekommt.

§22

Wenn einer keine Tefillin hat und die Gemeinde betet, so ist besser, er wartet bis nach dem Gebet der Gemeinde, um sich von einem andern Tefillin zu leihen, um in Tefillin Schma zu lesen und שמנה־עשרה zu beten, als dass er ohne Tefillin mit der Gemeinde betet; wenn er aber fürchtet, die Zeit des Schmalesens könnte vorübergehen, ehe er Tefillin findet, lese er Schma ohne Tefillin; wenn er fürchtet, auch die Zeit des Gebetes könnte vorübergehen, bete er auch; wenn er dann Tefillin findet, lege er sie mit den Berachot und sage darin einen Psalm oder bete Mincha darin (siehe weiter Kap. 14 § 8). Aber die Nacht ist nicht die Zeit der Tefillin, und bei Nacht darf man sie nicht legen. Man darf die Tefillin eines anderen auch ohne sein Wissen nehmen, um sie zu legen und darüber Beracha zu sprechen, wie ich im vorigen Kapitel § 11 bezüglich des Talit geschrieben habe.

§23

Die Tefillin verlangen einen reinen Körper; man muss sich darum, solange man sie aufhat, vor Blähungen in Acht nehmen (siehe weiter Kap. 12 § 4). Ein Darmleidender, auch wenn er keine Schmerzen hat, ist frei von Tefillin, wenn er sich nicht rein halten kann, wie vorgeschrieben ist. Wenn ihm scheint, dass er während des Schmalesens und des שמנה־עשרה Gebetes seinen Körper rein halten kann, lege er sie dann. Ein anderer Kranker aber, wenn er durch seine Krankheit Schmerzen hat und durch seine Schmerzen sein Sinn abgelenkt ist, ist frei von Tefillin, weil er seinen Sinn nicht davon abwenden darf, und wenn nicht, ist er dazu verpflichtet.

§24

Wenn ein Kind die Tefillin zu hüten versteht, dass es in ihnen keine Blähung hat und in ihnen nicht schläft, ist sein Vater verpflichtet, ihm Tefillin zu kaufen, dass es sie legt. Heute ist der Gebrauch allgemein verbreitet, dass ein Kind zwei oder drei Monate, bevor es dreizehn Jahre alt wird, anfängt, Tefillin zu legen

§25

Über das Legen der Tefillin am Chol hamoed besteht eine Meinungsverschiedenheit unter den Gesetzeslehrern und gibt es dabei verschiedene Gebräuche. An manchen Orten halten sie sich an die Meinung der Gesetzeslehrer, die sagen, sie nicht zu legen, und manche Orte haben den Gebrauch gleich der Meinung der Gesetzeslehrer, die sagen, sie zu legen, nur sprechen sie in der Synagoge nicht laut die Beracha wie an den anderen Tagen des Jahres; manche pflegen sie ohne die Berachot zu legen (und man habe dabei die Absicht, dass wenn Chol hamoed keine Zeit der Tefillin, sie als gewöhnliche Riemen zu betrachten seien. Peri Megad). Wenn man auch keine Beracha spricht, darf man doch nicht zwischen den Tefillin für den Arm und denjenigen für den Kopf unterbrechen; für Kaddisch und Keduscha jedoch unterbreche man. Man muss jedoch darauf achten, dass diejenigen, die in derselben Synagoge beten, nicht zum Teil Tefillin legen und zum Teil nicht legen (so scheint mir, dass hierbei sicher das Verbot von (Deut. 14,1), ihr sollt keine Parteien bilden, angeht).

§26

Wenn bei Tefillin die Brauchbarkeit einmal festgestellt worden ist, sind nach der Vorschrift, solange das Gehäuse ganz ist, auch die Thora-Abschnitte als brauchbar zu betrachten und bedürfen keiner Untersuchung. Dennoch ist recht, sie zu untersuchen, weil sie zuweilen durch den Schweiß verderben. Wenn man sie nur von Zeit zu Zeit legt, muss man sie zweimal alle sieben Jahre untersuchen, weil zu befürchten, sie könnten schimmlig geworden sein. Ebenso, wenn das Gehäuse zerrissen ist, müssen auch die Thora-Abschnitte untersucht werden; ferner, wenn sie ins Wasser gefallen sind. Dennoch aber wenn man niemanden hat, der sie zu untersuchen und wieder zuzunähen versteht, lasse man sie ohne Untersuchung, um nicht das Gebot der Tefillin zu versäumen, aber er sage keine Brachah über sie. (Peri Megadim)

Kapitel 11.      Die Vorschriften für die Mesusa.

Enthält 25 Paragraphen.

§1

מִצְוַת עֲשֵׂה לִקְבֹּעַ מְזוּזָה בְּכָל פֶּתַח. וַאֲפִלּוּ יֵשׁ לוֹ כַּמָּה חֲדָרִים וּלְכָל חֶדֶר כַּמָּה פְתָחִים הָעֲשׂוּיִים לִכְנִיסָה וִיצִיאָה, אַף עַל פִּי שֶׁהוּא רָגִיל רַק בְּאֶחָד מֵהֶם, מִכָּל מָקוֹם כֻּלָּם חַיָּבִים בִּמְזוּזָה. וַאֲפִלּוּ אִם נִתְמַעֲטוּ הַדִּיּוּרִים וְאֵינוֹ צָרִיךְ עַתָּה רַק לְפֶתַח אֶחָד, מִכָּל מָקוֹם כֻּלָּם חַיָּבִים. אַךְ אִם יֵשׁ אֵיזֶה פֶתַח שֶׁאֵינוֹ עָשׂוּי אֶלָּא לְהַכְנִיס דֶּרֶךְ שָׁם אֵיזֶה מַשָּׂא לִפְרָקִים וְיֵשׁ שָׁם פֶּתַח אַחֵר לִכְנִיסָה וִיצִיאָה, אֲזַי הַפֶּתַח הֶעָשׂוּי רַק לְהַכְנִיס מַשָּׂאוֹת, פָּטוּר (יו“ד סִימָן רפה רפו).

Es ist ein Gebot, an jedem Eingang eine Mesusa anzumachen; auch wenn man viele Zimmer hat und jedes Zimmer viele Eingänge, die zum Ein und Ausgehen gemacht sind, wenn man gewöhnlich auch nur einen benutzt, so sind sie doch alle zu Mesusot verpflichtet. Selbst, wenn die Bewohner weniger geworden, und man braucht jetzt nur noch einen Eingang, sind sie doch alle verpflichtet. Wenn jedoch ein Eingang nur dazu gemacht ist, zuweilen eine Last durch ihn hineinzubringen und zum Ein und Ausgehen ein anderer Eingang da ist, dann ist der Eingang, der nur zum Hineinbringen von Lasten gemacht ist, frei.

§2

גַּם שַׁעֲרֵי חֲצֵרוֹת וּמְבוֹאוֹת וַעֲיָרוֹת וּמְדִינוֹת, חַיָּבִין בִּמְזוּזָה, שֶׁנֶּאֱמַר, וּבִשְׁעָרֶיךָ (וְעַיֵּן לְקַמָּן סָעִיף טז) (שם).

Auch die Tore von Höfen, Gassen, Städten und Provinzen sind zu Mesusot verpflichtet, so heißt es (Deut. 6,9), und an deinen Toren (siehe weiter § 16).

§3

צָרִיךְ לְקָבְעָהּ בִּימִין הַנִּכְנָס. וְאִם קְבָעָהּ בַּשְּׂמֹאל, פְּסוּלָה, וְצָרִיךְ לַהֲסִירָהּ וּלְקָבְעָהּ בַּיָּמִין וִיבָרֵךְ עָלֶיהָ. וְאֵין חִלּוּק בָּזֶה בֵּין אִטֵּר לְאֵינוֹ אִטֵּר.

Man muss sie zur Rechten des Eintretenden anmachen; hätte man sie auf der linken Seite angemacht, so wäre sie untauglich, und man müsste sie abnehmen und mit Beracha anmachen; hierbei ist zwischen einem Linkshändigen und einem anderen kein Unterschied.

§4

שְׁנֵי בָתִּים אֲשֶׁר לְכָל אֶחָד יֵשׁ פֶּתַח לִרְשׁוּת הָרַבִּים אוֹ לֶחָצֵר, וּבַמְּחִיצָה אֲשֶׁר בֵּינֵיהֶם יֵשׁ גַּם לְכָל אֶחָד פֶּתַח לִרְשׁוּת הָרַבִּים אוֹ לֶחָצֵר, וּבַמְּחִיצָה אֲשֶׁר בֵּינֵיהֶם יֵשׁ גַּם כֵּן פֶּתַח, וְהַשְּׁתָּא יֵּשׁ לְהִסְתַּפֵּק בְּפֶתַח זֶה בְּאֵיזֶה צַד יִתֵּן אֶת הַמְּזוּזָה אָזְלֵינַן בָּזֶה בָּתַר הֶכֵּר צִיר. פֵּרוּשׁ, בִּמְקוֹם שֶׁנַּעֲשִׂים הַצִּירִים לְהַדֶּלֶת שֶׁהַדֶּלֶת נִפְתַּחַת לְתוֹכוֹ, זֶהוּ עִקַּר הַבָּיִת, וְנוֹתְנִים אֶת הַמְּזוּזָה בְּצַד הַיָּמִין שֶׁנִּכְנָסִים לְתוֹכוֹ. וְדַוְקָא כְּשֶׁשְּׁנֵי הַבָּתִּים שָׁוִים בְּתַשְׁמִישָׁם. אֲבָל אִם אֶחָד הוּא עִקַּר תַּשְׁמִישׁוֹ, בָּזֶה לֹא אָזְלֵינַן בָּתַר הֶכֵּר צִיר, אֶלָּא לְעוֹלָם נוֹתְנִין אֶת הַמְּזוּזָה בְּצַד הַיָּמִין שֶׁנִּכְנָסִים לְהַבַּיִת אֲשֶׁר עִקַּר תַּשְׁמִישׁוֹ שָׁם, אֲפִלּוּ הַדֶּלֶת נִפְתַּחַת לְתוֹךְ הַשֵּׁנִי.

Wenn bei zwei Räumen jeder einen Ausgang nach der Straße oder nach dem Hofe hat und sich in der sie trennenden Wand auch ein Eingang befindet, so dass also bei diesem Eingang zweifelhaft ist, auf welcher Seite man die Mesusa anbringen soll, richten wir uns dabei nach dem Merkmal der Türangel, das heißt, die Seite, auf der sich die Türangeln befinden und wohin sich die Tür öffnet, ist der eigentliche innere Raum, und man bringt die Mesusa rechts, wenn man in diesen hineingeht, an. Aber nur, wenn die beiden Räume gleichmäßig benutzt werden; wenn aber der eine hauptsächlich benützt wird, dann richten wir uns nicht nach dem Merkmal der Türangel, sondern bringen die Mesusa immer an der rechten Seite, wenn man in den hauptsächlich benützten Raum eintritt, an, wenn sich auch die Tür zu dem anderen Raum öffnet.

§5

מְקוֹמָהּ מִתְּחִלַּת שְׁלִישׁ הָעֶלְיוֹן שֶׁל גֹּבַהּ הַשָּׁעַר. קְבָעָהּ לְמַעְלָה מִזֶּה, כְּשֵׁרָה, וְהוּא שֶׁיַּרְחִיקֶנָּה מִן הַמַּשְׁקוֹף טֶפַח. קְבָעָהּ לְמַטָּה מִשְּׁלִישׁ הָעֶלְיוֹן, צָרִיךְ לַהֲסִירָהּ וּלְקָבְעָהּ כָּרָאוּי וּבִבְרָכָה. וְאִם קְבָעָהּ בְּטֶפַח הָעֶלְיוֹן, יְסִירָה גַּם כֵּן וְיִקְבְּעֶהָ כָּרָאוּי, אֲבָל לֹא יְבָרֵךְ. וְיֵשׁ לְקָבְעָהּ בְּטֶפַח הַסָּמוּךְ לַחוּץ. וְאִם שִׁנָּה בָזֶה, אֵינוֹ מְעַכֵּב (רפ“ט).

Ihr Ort ist am Anfang des obersten Drittels der Höhe des Tores. Hat man sie noch höher angemacht, ist sie auch gut, nur sei sie eine Handbreite von der Oberschwelle entfernt. Hat man sie unterhalb des obersten Drittels angemacht, muss man sie abnehmen und mit Beracha vorschriftsmäßig anmachen. Hat man sie in der obersten Handbreite angemacht, nehme man sie ebenfalls ab und mache sie ohne Beracha vorschriftsmäßig an. Man mache sie in der äußersten Handbreite (der Dicke der Wand) an; wenn man das anders gemacht hätte, schadet es nichts.

§6

כֵּיצַד קוֹבְעָהּ, כּוֹרְכָהּ מִסּוֹפָהּ לְרֹאשָׁהּ, דְּהַיְנוּ מֵאֶחָד כְּלַפֵּי שְׁמַע, וּמַנִּיחָהּ בִּשְׁפוֹפֶרֶת אוֹ בִּשְׁאָר דָּבָר וְקוֹבְעָהּ בְּמַסְמְרוֹת בִּמְזוּזַת הַפֶּתַח בַּאֲלַכְסוֹן. וִיהֵא רֹאשָׁהּ דְּהַיְנוּ שְׁמַע כְּנֶגֶד הַבַּיִת וְשִׁטָּה הָאַחֲרוֹנָה לְצַד חוּץ. וְאִם מְזוּזַת הַפֶּתַח אֵינָהּ רְחָבָה, יִקְבְּעֶנָּה זְקוּפָה, וְזֶה טוֹב יוֹתֵר מִלְּתִתָּהּ אֲחוֹרֵי הַדֶּלֶת. אִם לֹא קְבָעָהּ אֶלָּא תְלָאָה, פְּסוּלָה. וְלָכֵן צָרִיךְ לִזָּהֵר לְמַסְמְרָהּ לְמַעְלָה וְגַם לְמַטָּה שֶׁלֹּא תְהֵא תְלוּיָה.

Wie macht man sie an? Man rollt sie vom Ende nach dem Anfang hin zusammen, das heißt von אחד nach שמע legt sie in ein Rohr oder sonst einen Behälter und macht sie mit Nägeln am Türpfosten fest, die Spitze, das ist שמע sei nach innen und die unterste Zeile nach außen gewandt; wenn der Türpfosten nicht dick ist, macht man sie senkrecht an; das ist besser, als sie hinter der Tür anzumachen. Wenn man sie nicht fest anmacht, sondern nur angehängt hat, ist sie unbrauchbar; ebenso muss man darauf achten, sie oben und auch unten anzunageln, damit sie nicht nur angehängt sei.

§7

קֹדֶם שֶׁקּוֹבְעָהּ, יְבָרֵךְ אֲשֶׁר קִדְּשָׁנוּ בְּמִצְוֹתָיו וְצִוָּנוּ לִקְבֹּעַ מְזוּזָה. וְאִם קוֹבֵעַ כַּמָּה מְזוּזוֹת, דַּי בִּבְרָכָה אַחַת לְכֻלָּן. אִם נָפְלָה הַמְּזוּזָה מֵעַצְמָה וְחוֹזֵר וְקוֹבְעָהּ, צָרִיךְ גַּם כֵּן לְבָרֵךְ, אֲבָל אִם הוּא הֵסִירָהּ כְּדֵי לְבָדְקָהּ, יֵשׁ לְהִסְתַפֵּק אִם צָרִיךְ לְבָרֵךְ (סִימָן רפ“ט ופתחי תשובה).

Bevor man sie anmacht, sagt man die Beracha: der uns geheiligt durch Seine Gebote und uns befohlen, eine Mesusa anzumachen. Wenn man mehrere Mesusot anmacht, genügt für alle eine Beracha. Wenn eine Mesusa von selbst abfällt und man sie wieder anmacht, muss man ebenfalls die Beracha sprechen; wenn man sie aber abnimmt, um sie nachzusehen, ist zweifelhaft, ob man die Beracha sprechen soll. (Siehe Kap. 6 § 6. — Man spricht also in diesem Fall die Beracha nicht; siehe weiter Ende § 11.)

§8

בִּקְצָת שְׁעָרִים יֵשׁ פֶּתַל קָטֹן אֵצֶל הַשַּׁעַר הַגָּדוֹל, וְדֶרֶךְ הַפֶּתַח הַקָּטֹן יוֹצְאִים וְנִכְנָסִים, וְהַשַּׁעַר אֵינוֹ נִפְתָּח רַק לִפְרָקִים. וְכֵיוָן שֶׁהֵם שְׁנֵי פְתָחִים וּבֵינֵיהֶם עַמּוּד רָחָב טֶפַח, חַיָּבִין בִּשְׁתֵּי מְזוּזוֹת (רפ“ו).

Bei manchen Toren ist ein kleiner Eingang neben dem großen Tor, und durch den kleinen Eingang geht man aus und ein, während das große Tor nur von Zeit zu Zeit geöffnet wird. Da es aber zwei Eingänge sind und dazwischen ein Pfosten im Ausmaße einer Handbreite ist, sind sie zu zwei Mesusot verpflichtet.

§9

בְּמָקוֹם שֶׁיֵּשׁ לָחוּשׁ שֶׁמָּא יִגְנְבוּ אוֹתָהּ, אִם אֶפְשָׁר לוֹ יַחְפֹּר חֲפִירָה בִּמְזוּזַת הַבַּיִת וְיַנִּיחֶנָּה שָׁמָּה. אֲבָל לֹא יַעֲמִיק לַחְפֹּר טֶפַח, כִּי שָׁם לָא הֲוֵי עַל מְזֻזוֹת בֵּיתֶךָ, רַק תּוֹךְ מְזוּזָה וּפְסוּלָה, עוֹד צָרִיךְ לִזָּהֵר שֶׁיְּהֵא עַל כָּל פָּנִים נִכָּר מְקוֹם הַמְּזוּזָה. וְאִם אִי אֶפְשָׁר לוֹ לַחְפֹּר בְּתוֹךְ מְזוּזַת הַבַּיִת, יֵשׁ לִסְמֹךְ בִּשְׁעַת הַדְּחָק לְקָבְעָהּ בִּפְנִים אֲחוֹרֵי הַדֶּלֶת, וְדַוְקָא בַּמְּזוּזָה עַצְמָה וְלֹא בַכֹּתֶל (עַיֵּן חכ“א וב“א). וְלֹא יַרְחִיקָהּ מֵחֲלַל הַפֶּתַח טֶפַח, כִּי אָז פְּסוּלָה (רפ“ט).

An einem Ort, wo zu befürchten ist, man könnte sie stehlen, wenn es möglich ist, mache man in den Pfosten des Hauses eine Vertiefung und befestige die Mesusa darin, nur grabe man nicht eine Handbreite tief; denn das wäre nicht mehr ״auf die Pfosten deines Hauses“, sondern im Pfosten und darum unbrauchbar. Ferner muss man darauf achten, dass jedenfalls der Ort der Mesusa zu erkennen sei. Wenn man in den Pfosten des Hauses nicht eingraben kann, kann man sich im Notfall darauf verlassen, sie innen hinter der Tür anzumachen, aber nur am Pfosten selbst, nicht an der Wand (siehe Chaje Adam und Nischmat Adam), und man entferne sie keine Handbreite vom Hohlraum des Eingangs; denn dann wäre sie unbrauchbar.

§10

אֵין הַבַּיִת חַיָּב בִּמְזוּזָה אֶלָּא אִם כֵּן יֵשׁ בּוֹ אַרְבַּע אַמּוֹת עַל אַרְבַּע אַמּוֹת. וְאִם אֵין בּוֹ אַרְבַּע אַמּוֹת עַל אַרְבַּע אַמּוֹת אֲבָל יֵשׁ בּוֹ כְּדֵי לְרַבֵּעַ אַרְבַּע אַמּוֹת עַל אַרְבַּע אַמּוֹת, כְּגוֹן שֶׁאָרְכּוֹ יָתֵר עַל רָחְבּוֹ אוֹ שֶׁהוּא עָגֹל, יֵשׁ אוֹמְרִים דְּחַיָּב, וְיֵשׁ אוֹמְרִים דְּפָטוּר (רפ“ו).

Ein Raum ist nur zu einer Mesusa verpflichtet, wenn er vier auf vier Ellen groß ist. Wenn er nicht vier auf vier Ellen groß ist, er hat aber einen Flächeninhalt von vier auf vier Ellen, wenn z. B. seine Länge größer als seine Breite ist oder wenn er rund ist, sagen manche, er ist verpflichtet, manche, er ist frei.

§11

אֵין הַפֶּתַח חַיָּב בִּמְזוּזָה אֶלָּא אִם יֵשׁ לוֹ שְׁתֵּי מְזוּזוֹת (פַפַאסְטֶען טִיר שְׁטָאק) גְּבוֹהוֹת לְכָל הַפָּחוֹת עֲשָׂרָה טְפָחִים וּמַשְׁקוֹף עַל גַּבֵּיהֶן. וַאֲפִלּוּ אֵין הַמְּזוּזוֹת מֵעֵצִים אוֹ מֵאֲבָנִים אֲחֵרִים רַק שֶׁכּוֹתְלֵי הַבִּנְיָן בְּעַצְמוֹ הֵם הַמְּזוּזוֹת וַעֲלֵיהֶן תִּקְרָה, גַּם כֵּן חַיָּב, וְאִם אֵין לַבַּיִת אֶלָּא מְזוּזָה אַחַת, כְּגוֹן שֶׁמִצַּד הָאֶחָד עוֹבֵר הַכֹּתֶל לְהַלָּן, כָּזֶה, אִם הִיא מִצַּד שְׂמֹאל, פְּטוּרָה. וְאִם הִיא מִצַּד יָמִין, יֵשׁ סָפֵק אִם חַיֶּבֶת אוֹ לֹא. וְיֵשׁ לְקָבְעָהּ בְּלֹא בְרָכָה, אוֹ שֶׁיִּקְבְּעֶהָ לְאַחַר שֶׁיִּקְבַּע בְּפֶתַח הַמְּחֻיָּב, וִיבָרֵךְ וְיִפְטֹר גַּם אֶת זֹאת. וְכֵן בְּכָל מָקוֹם שֶׁיֵּשׁ סָפֵק, יַעֲשֶׂה כֵּן.

Ein Eingang ist nur zu einer Mesusa verpflichtet, wenn er zwei Pfosten, die wenigstens zehn Handbreiten hoch sind, und eine Oberschwelle darüber hat. Wenn auch die Pfosten nicht aus besonderen Balken oder Steinen bestehen, sondern die Wände des Baues selbst die Pfosten bilden und über ihnen die Decke ist, ist der Raum doch zu einer Mesusa verpflichtet. Wenn der Raum aber nur einen Pfosten hat, wenn z. B. nämlich auf der einen Seite des Eingangs die Wand weitergeht (gleich der Zeichnung im Text), wenn der Pfosten links ist, ist er frei; wenn er rechts ist, ist zweifelhaft, ob er verpflichtet ist oder nicht; darum mache man eine Mesusa ohne Beracha an oder mache sie an, nachdem man eine andere an einen zu einer Mesusa verpflichteten Eingang gemacht hat, und befreie mit der Beracha auch diesen. So tue man überall, wo ein Zweifel besteht.

§12

יֵשׁ לוֹ שְׁתֵּי מְזוּזוֹת וְאֵין לוֹ מַשְׁקוֹף אֶלָּא שֶׁיֵּשׁ עֲלֵיהֶן כִּפָּה כְּמִין קֶשֶׁת אוֹ אֲפִלּוּ גַם מְזוּזוֹת אֵין לוֹ אֶלָּא שֶׁהַכִּפָּה מִתְעַגֶּלֶת מִן הָאָרֶץ, אִם יֵשׁ בְּגֹבַהּ עֲשָׂרָה טְפָחִים רֹחַב אַרְבָּעָה טְפָחִים, חַיָּב (עַיֵּן ט“ז). וְאוֹתָן הַחֲנוּיוֹת שֶׁעוֹשִׂין מְזוּזָה אַחַת מִן הַקַּרְקַע עַד הַמַּשְׁקוֹף וּמְזוּזָה אַחַת שֶׁאֵינָהּ מַגִּיעָה עַד הַמַּשְׁקוֹף רַק שֶׁכּוֹנְסִין אֶת הַכֹּתֶל לְעֵרֶךְ אַמָּה אוֹ יוֹתֵר [כָּזֶה], אִם הַמְּזוּזָה שֶׁהִיא גְּבוֹהָה עַד הַמַּשְׁקוֹף הִיא מִימִין הַכְּנִיסָה, נוֹתֵן אֶת הַמְּזוּזָה בְּאוֹתָהּ הַמְּזוּזָה. וְאִם הַמְּזוּזָה הַקְּטַנָּה הִיא מִימִין הַנִּכְנָס, אִם הִיא גְּבוֹהָה עֲשָׂרָה טְפָחִים, נוֹתֵן אֶת הַמְּזוּזָה בָּהּ. וְאִם אֵינָהּ גְּבוֹהָה עֲשָׂרָה טְפָחִים, נוֹתְנָהּ בַּמָּקוֹם הָרָחָב (סִימָן רפ“ז ובסד“ה).

Wenn der Eingang zwei Pfosten, aber keine Oberschwelle hat, sondern es ist eine bogenförmige Wölbung darüber, oder er hat nicht einmal Pfosten, sondern die Wölbung fängt schon auf dem Boden an, wenn der Eingang in einer Höhe von zehn Handbreiten eine Breite von vier Handbreiten hat, ist er zu einer Mesusa verpflichtet (siehe Tur. sah.). Bei den Läden, wo ein Pfosten vom Boden bis zur Oberschwelle geht und der andere Pfosten nicht bis zur Oberschwelle geht, sondern der Eingang oben in die Wand hinein ungefähr eine Elle oder mehr breiter wird (gleich der Zeichnung im Text), wenn der Pfosten, der bis zur Oberschwelle geht, rechts vom Eingang ist, macht man die Mesusa an diesem Pfosten an; wenn aber der kleine Pfosten rechts vom Eingang ist, wenn er zehn Handbreiten hoch ist, macht man an ihm die Mesusa an, und wenn er keine zehn Handbreiten hoch ist, macht man sie an der breiten Stelle an.

§13

יֵשׁ אוֹמְרִים דַּאֲפִלּוּ אֵין דְּלָתוֹת לַפֶּתַח, חַיָּב בִּמְזוּזָה. וְיֵשׁ אוֹמְרִים דְּבָעֵינָן דַּוְקָא דֶלֶת. וְלָכֵן לֹא יִקְבַּע אֶת הַמְּזוּזָה עַד שֶׁיִּתְלֶה מִקֹּדֶם אֶת הַדֶּלֶת. וְלֹא יִקְבַּע אוֹתָהּ תְּחִלָּה וְאַחַר כָּךְ יִתְלֶה אֶת הַדֶּלֶת, מִשּׁוּם דְּבָעֵינָן תַּעֲשֶׂה וְלֹא מִן הֶעָשׂוּי (עַיֵּן לעיל סִימָן ט‘ סָעִיף ו‘).

Manche sagen, auch wenn der Eingang keine Tür hat, ist er dennoch zu einer Mesusa verpflichtet, und manche sagen, es sei unbedingt eine Tür nötig. Darum mache man die Mesusa erst an, wenn die Tür eingehängt ist; mache aber nicht erst die Mesusa an und hänge dann die Tür ein, weil wir verlangen, mache sie ein, sie sei aber nicht, wenn die Verpflichtung eintritt, bereits angemacht (siehe oben Kap. 9 § 6).

§14

בַּיִת שֶׁאֵינוֹ עָשׂוּי לְדִירָה בִּקְבִיעוּת, פָּטוּר. לְפִיכָךְ סֻכַּת הֶחָג בֶּחָג, פָּטוּר (וְעַיֵּן לְקַמָּן סִימָן קל“ד סָעִיף ח‘). וְכֵן אוֹתָן חֲנֻיּוֹת שֶׁעוֹשִׂין בְּיוֹמָא דְשׁוּקָא לִימֵי מֶשֶׁךְ הַיָּרִיד וְאַחַר כָּךְ מְפָרְקִין אוֹתָן אוֹ שֶׁנִּשְׁאָרִים בְּלִי שׁוּם תַּשְׁמִישׁ, פְּטוּרִין. אֲבָל הַחֲנֻיּוֹת הַקְּבוּעוֹת בִּסְחוֹרָה, חַיָּבוֹת בִּמְזוּזָה.

Ein Raum, der nicht zum beständigen Wohnen gemacht ist, ist frei; darum ist die Sukka am Fest frei (siehe weiter Kap. 134 § 8); ebenso sind die Läden, die sie am Markttag für die Dauer der Verkaufstage aufstellen und dann wieder einreißen oder die dann ganz unbenutzt bleiben, frei; aber Läden, die beständig zum Geschäfte dienen, sind zu einer Mesusa verpflichtet.

§15

אַכְסַדְרָה שֶׁיֵּשׁ לָהּ שָׁלֹשׁ מְחִיצוֹת וְתִקְרָה עַל גַּבֵּיהֶן וּפְרוּצָה בָּרְבִיעִית, אַף עַל פִּי שֶׁיֵּשׁ לָהּ שָׁם שְׁתֵּי פְצִימִין כְּמוֹ צוּרַת הַפֶּתַח, פְּטוּרָה מִמְּזוּזָה, מִפְּנֵי שֶׁהַפְּצִימִין לֹא נַעֲשׂוּ מִשּׁוּם מְזוּזוֹת אֶלָּא כְּדֵי לְהַעֲמִיד הַתִּקְרָה. אֲבָל אִם יֵשׁ לָהּ מְחִיצָה גַּם בְּרוּחַ רְבִיעִית, אַף עַל פִּי שֶׁהַמְּחִיצוֹת נְמוּכוֹת וְאֵינָן מַגִּיעוֹת עַד הַתִּקְרָה, וְאַף עַל פִּי שֶׁהֵן עֲשׂוּיוֹת חַלּוֹנוֹת חַלּוֹנוֹת, חַיֶּבֶת.

Eine Säulenhalle, die drei Wände und darüber eine Decke hat und auf der vierten Seite offen ist, wenn sie auch zwei Seitenpfosten gleich der Form eines Eingangs hat, ist frei von Mesusa, weil die Seitenpfosten nicht als Türpfosten, sondern um die Decke zu tragen, gemacht sind. Wenn sie aber auch auf der vierten Seite eine Wand hat, wenn auch die Wände niedrig sind und nicht bis zur Decke reichen und wenn sie auch aus lauter Fenstern bestehen, ist sie zu einer Mesusa verpflichtet.

§16

בֵּית שַׁעַר, וְהוּא בַּיִת קָטָן שֶׁאֵצֶל שַׁעַר הֶחָצֵר שֶׁהַשּׁוֹמֵר יוֹשֵׁב שָׁם, וּמִרְפֶּסֶת (גָּאנִיג) שֶׁהִיא דֶרֶךְ לַעֲלוֹת בָּהּ לַעֲלִיָּה, וְהַגִּנָּה וְהַדִּיר, פְּטוּרִין מִמְּזוּזָה, כֵּיוָן שֶׁאֵין עֲשׂוּיִין לְדִירָה וְאִם יֵשׁ בַּיִת הַחַיָּב בִּמְזוּזָה פָּתוּחַ לְאֶחָד מֵאֵלּוּ אוֹ לְאַכְסַדְרָה, חַיָּבִים אַף בַּפֶּתַח שֶׁנִּכְנָסִים לָהֶם מֵרְשׁוּת הָרַבִּים, וְלָכֵן שַׁעֲרֵי חֲצֵרוֹת וְשַׁעֲרֵי מְבוֹאוֹת וְשַׁעֲרֵי מְדִינוֹת וַעֲיָרוֹת כֻּלָּם חַיָּבִים בִּמְזוּזָה כֵּיוָן שֶׁבָּתִּים הַחַיָּבִים בִּמְזוּזָה פְּתוּחִים לְתוֹכָן. אֲפִלּוּ עֲשָׂרָה בָּתִּים זֶה פָּתוּחַ לָזֶה וְזֶה פָּתוּחַ לָזֶה (אֲפִלּוּ תִּשְׁעָה הַחִיצוֹנִים הֵם בְּגַוְנָא דִּפְטוּרִים) אִם הַפְּנִימִי חַיָּב בִּמְזוּזָה כֻּלָּם חַיָּבִים. וְלָכֵן שַׁעַר הַפָּתוּחַ מִן הַגִּנָּה לֶחָצֵר, חַיָּב בִּמְזוּזָה (רמב“ם). וְיֵשׁ אוֹמְרִים דְּבֵית שַׁעַר וּמִרְפֶּסֶת, חַיָּבִים אֲפִלּוּ אֵין בַּיִת פָּתוּחַ לָהֶם. וְיֵשׁ לְקָבְעָהּ בְּלֹא בְרָכָה.

Ein Pförtnerraum, das ist ein kleiner Raum neben dem Hoftor, in dem der Hüter sitzt, und eine Gallerie, das ist ein Gang, durch den man zu dem oberen Stockwerk gelangt, ein Garten und eine Hürde sind frei von Mesusot, weil sie nicht zum Wohnen gemacht sind. Wenn aber ein Raum, der zu einer Mesusa verpflichtet ist, zu einem von diesen oder zu einer Säulenhalle offen ist, so müssen sie auch an dem Eingang, durch den man von der Straße aus in sie gelangt, eine Mesusa haben. Darum sind Hoftore, Tore von Gassen und Tore von Städten und Provinzen alle zu Mesusot verpflichtet, weil Häuser, die zu Mesusot verpflichtet sind, zu ihnen offen sind. Selbst zehn Räume, bei denen immer der eine zum nächsten offen ist (selbst, wenn die neun äußeren derart sind, dass sie frei von Mesusot sind) und der innerste zu einer Mesusa verpflichtet ist, sind alle verpflichtet. Darum ist das Tor, das vom Garten in den Hof führt, zu einer Mesusa verpflichtet (Rambam). Manche sagen, ein Pförtnerhaus und eine Gallerie seien zu einer Mesusa verpflichtet, auch wenn kein Haus zu ihnen offen ist; darum mache man sie ohne Beracha an.

§17

בֵּית הַמֶּרְחָץ וּבֻרְסְקִי וּבֵית הַטְּבִילָה פְּטוּרִין, מִפְּנֵי שֶׁאֵינָם לְדִירַת כָּבוֹד. אֲבָל רֶפֶת בָּקָר וְחֶדֶר שֶׁמְּגַדְּלִים בּוֹ עוֹפוֹת וּבֵית הַתֶּבֶן וְהָעֵצִים וְאוֹצְרוֹת שֶׁל יַיִן אוֹ שֶׁל שְׁאָר מַשְׁקִין, אִם יֵשׁ לָהֶם שִׁעוּר בַּיִת, חַיָּבִים. וְיֵשׁ פּוֹטְרִים.

Ein Baderaum, eine Gerberei und der Raum des Tauchbades sind frei, weil sie nicht zu einem würdigen Wohnen bestimmt sind; aber ein Rinderstall, der Raum, in dem man Vögel züchtet, das Haus für das Stroh und das Holz, Keller für Wein oder andere Getränke, wenn sie das Maß eines בית (vier auf vier Ellen) haben, sind verpflichtet; manche erklären sie für frei.

§18

בְּמָקוֹם שֶׁתִּינוֹקוֹת מְצוּיִים אוֹ שֶׁלִּפְעָמִים רוֹחֲצִין שָׁם אוֹ שֶׁמַּשְׁתִּינִים שָׁם, יְכַסֶּה אֶת הַמְּזוּזָה. וְדַוְקָא בְּהִזְדַּמְּנוּת דֶּרֶךְ אַרְעַי, סוֹמְכִים עַל הַכִּסּוּי. אֲבָל לִקְבֹּעַ שָׁם תַּשְׁמִישׁ בִּזָּיּוֹן לְהַעֲמִיד שָׁם כְּלִי לְשׁוֹפְכִין, אֵין לִסְמֹךְ עַל הַכִּסּוּי.

In einem Raum, in dem sich Kinder aufhalten oder man zuweilen badet oder sein Abwasser entfernt, bedecke man die Mesusa; aber nur, wenn es nur zufällig einmal vorkommt, verlässt man sich auf das Zudecken; aber wenn man dort eine verächtliche Benutzung für beständig einrichtet, z. B. ein Gefäß für Ausgusswasser dorthin stellt, verlasse man sich nicht auf das Bedecken (Pis’che Teschuba im Namen von Jad haktana).

§19

בַּיִת וְכֵן חָצֵר שֶׁגַּם גּוֹי דָּר שָׁם, פָּטוּר (רפ“ו).

Ein Haus und ebenso ein Hof, in denen auch ein Nichtjude wohnt, sind frei.

§20

מַרְתֵּף (קֶעלֶלר) שֶׁהַמְּזוּזוֹת עִם הַפֶּתַח שׁוֹכְבִים בָּאָרֶץ, פָּטוּר, דְּלֹא נִקְרָא מְזוּזָה אֶלָּא כְּשֶׁעוֹמֶדֶת (נודע ביהודה תנינא סִימָן קפ“ד).

Ein Keller, dessen Türpfosten mit dem Eingang auf der Erde liegen, ist frei, denn es wird nur ein Türpfosten genannt, wenn er aufrecht steht (Noda bej. II 184).

§21

הַשּׂוֹכֵר בַּיִת בְּחוּצָה לָאָרֶץ, פָּטוּר מִמְּזוּזָה שְׁלֹשִׁים יוֹם, דְּלָא הֲוֵי דִירַת קֶבַע.

Wer außerhalb des Heiligen Landes ein Haus mietet, ist dreißig Tage frei von Mesusa; denn so lange heißt es noch keine feste Wohnung.

§22

הַיּוֹצֵא מִן הַבַּיִת וְיִשְֹרָאֵל אַחֵר נִכְנָס לָדוּר שָׁם, לֹא יִטֹּל הָרִאשׁוֹן אֶת הַמְּזוּזוֹת אֶלָּא יַנִּיחֵן וְהַשֵּׁנִי יְשַׁלֵּם לוֹ עֲבוּרָן (רצ“א).

Wenn einer ein Haus verlässt, und ein anderer Israelit zieht ein, dort zu wohnen, darf der erste die Mesusot nicht abnehmen, sondern er lasse sie, und der zweite zahle ihm dafür.

§23

חַיָּב אָדָם לְהִזָּהֵר מְאֹד בְּמִצְוַת מְזוּזָה מִפְּנֵי שֶׁהִיא חוֹבַת הַכֹּל תָּמִיד. וְכָל זְמַן שֶׁיִּכָּנֵס וְיֵצֵא, יִפְגַּע בְּיִחוּד הַשֵּׁם, שְׁמוֹ שֶׁל הַקָּדוֹשׁ בָּרוּךְ הוּא, וְיִזְכֹּר אַהֲבָתוֹ וְיֵעוֹר מִשְּׁנָתוֹ וּשִׁגְיּוֹתָיו בְּהַבְלֵי הַזְּמָן, וְיֵדַע כִּי אֵין דָּבָר הָעוֹמֵד לְעוֹלָם וּלְעוֹלְמֵי עוֹלָמִים אֶלָּא יְדִיעַת צוּר הָעוֹלָם, וּמִיָּד הוּא חוֹזֵר לְדַעְתּוֹ וְהוֹלֵךְ בְּדַרְכֵי מֵישָׁרִים. אָמְרוּ רַבּוֹתֵינוּ זִכְרוֹנָם לִבְרָכָה, כֹּל מִי שֶׁיֵּשׁ לוֹ תְּפִלִּין בְּרֹאשׁוֹ וּבִזְרוֹעוֹ וְצִיצִית בְּבִגְדוֹ וּמְזוּזָה בְּפִתְחוֹ, מֻחְזָק הוּא שֶׁלֹּא יֶחֱטָא, שֶׁהֲרֵי יֵשׁ לוֹ מַזְכִּירִין רַבִּים וְהֵן הֵן הַמַּלְאָכִים שֶׁמַּצִּילִין אוֹתוֹ מִלַּחֲטֹא, שֶׁנֶּאֱמַר, חוֹנֶה מַלְאַךְ ה‘ סָבִיב לִירֵאָיו וַיְחַלְּצֵם. עוֹד אָמְרוּ רַבּוֹתֵינוּ זִכְרוֹנָם לִבְרָכָה, בַּעֲוֹן מְזוּזָה, בָּנָיו וּבְנוֹתָיו מֵתִים קְטַנִּים. וְכָל הַזָּהִיר בַּמְּזוּזָה יַאֲרִיכוּ יָמָיו, שֶׁנֶּאֱמַר לְמַעַן יִרְבּוּ יְמֵיכֶם וִימֵי בְנֵיכֶם (סִימָן רפ“ה ובטור וברמב“ם).

Der Mensch ist verpflichtet, sehr auf das Gebot der Mesusa zu achten, weil dies eine beständige Pflicht für alle ist; und jedesmal, wenn er ein oder ausgeht, begegnet er der Einzigpreisung des Schem, des Namens des Heiligen, gelobt sei Er, gedenke der Liebe zu Ihm und erwache aus seinem Schlaf und seiner Befangenheit in den Nichtigkeiten der Zeit und erkenne, dass nichts ewigen und unvergänglichen Bestand hat außer der Erkenntnis des Schöpfers der Welt; dadurch kehrt man sogleich zu Seinem Gedenken zurück und geht die Wege der Gradheit.

Unsere Lehrer sel. And. sagten, wer Tefillin auf seinem Haupt und seinem Arm hat, Zizit an seinem Gewand und eine Mesusa an seinem Eingang, hat eine Gewähr dafür, dass er nicht sündigen wird, da viele um ihn sind, ihn zu erinnern, das sind die Engel, die ihn vor dem Sündigen bewahren; so heißt es (Ps. 34,8), Engel des Ewigen lagern rings um diejenigen, die Ihn fürchten, und retten sie. Ferner haben unsere Lehrer sel. And. gesagt, ob der Schuld der Mesusa sterben ihm seine kleinen Söhne und Töchter. Wer aber auf die Mesusa achtet, wird lange leben; so steht (Deut. 11,21), auf dass sich eure Tage und die Tage eurer Kinder mehren.

§24

וּלְפִי שֶׁהַמְּזוּזָה הִיא לְהַזְכִּיר יִחוּד שְׁמוֹ יִתְבָּרַךְ, לָכֵן כְּשֶׁיֵּצֵא מִפֶּתַח בֵּיתוֹ וְכֵן כְּשֶׁנִּכְנָס יְנַשֵּׁק אוֹתָהּ. אֲבָל לֹא יַנִּיחַ אֶת הַיָּד עַל הַמְּזוּזָה עַצְמָהּ אֶלָּא יִזָּהֵר שֶׁיִּהְיֶה זְכוּכִית עַל הַשֵּׁם (תשובת רבינו עקיבא איגר זצ“ל סִימָן נ“א ע“ש. עַיֵּן בספרי קה“ס מה“ת חקירה י“ט). וּכְשֶׁיּוֹצֵא מִבֵּיתוֹ וּמַנִּיחַ יָדוֹ עַל הַמְּזוּזָה יֹאמַר, ה‘ שׁוֹמְרִי ה‘ צִלִּי עַל יַד יְמִינִי, ה‘ יִשְׁמָר צֵאתִי וּבוֹאִי מֵעַתָּה וְעַד עוֹלָם.

Und da die Mesusa an die Einzigpreisung des Schem, gelobt sei Er, erinnern soll, darum küsse man sie, wenn man durch den Eingang seines Hauses hinaus, und ebenso, wenn man hineingeht; aber man lege die Hand nicht auf die Mesusa selbst, sondern achte darauf, dass immer ein Glas über dem Schem sei (siehe in meinem Buch Keset hasofer II. Aufl. Untersuch. 19). Wenn man sein Haus verlässt und die Hand auf die Mesusa legt, sage man: Der Ewige behütet mich, der Ewige schützt mich zu meiner Rechten; der Ewige behüte meinen Aus und meinen Eingang von nun an bis in Ewigkeit.

§25

מְזוּזַת הַיָּחִיד נִבְדֶּקֶת בְּשֶׁבַע שָׁנִים, וְשֶׁל רַבִּים (שֶׁאֵין לְהַטְרִיחַ עֲלֵיהֶם) נִבְדֶּקֶת שְׁתֵּי פְעָמִים בַּיּוֹבֵל (עַיֵּן רא“ש הלכות תפילין) (רצ“א).

Die Mesusa eines Einzelnen wird zweimal in sieben Jahren nachgesehen, und die der Gemeinde (um sie nicht zu bemühen) wird zweimal in einem Jobel (fünfzig Jahren) nachgesehen (siehe Rosch Ende Hilchot Tefillin).