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Kitzur Schulchan Aruch – Kapitel 24

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Kapitel 24. Vorschrift, wenn ein Fehler oder eine Untauglichkeit in der Sefer-Thora gefunden wird.

Enthält 12 Paragraphen.

§1.

Wenn in der Sefer-Thora infolge eines Fehlers eine Untauglichkeit gefunden wird, wenn es ein vollkommener Fehler ist, darf man nicht daraus vorlesen, und man muss eine andere Sefer-Thora nehmen (siehe weiter Kap. 79 § 10). Was ist ein vollkommener Fehler? Wenn auch nur ein Buchstabe zu viel oder zu wenig oder vertauscht ist und dadurch die Aussprache des Wortes verändert wird, wie תומים תאומים oder מגרשיהן מגרשיהם wenn auch der Sinn derselbe ist, ist es dennoch, da die Aussprache nicht dieselbe ist, ein vollkommener Fehler. Ebenso, wenn der Fehler derartig ist, dass man das Wort auch jetzt so lesen könnte, wie es geschrieben sein müsste, nur ist es so geschrieben, dass dadurch der Sinn ein anderer ist; z. B. im Abschnitt תרומה (Ex. 25:10) ואמה וחצי רחבו wenn anstelle von רחבה — רחבו mit ה geschrieben wäre, so ist dies auch ein vollkommener Fehler, obschon man das ה auch mit Cholem lesen könnte, weil es aber, so wie es geschrieben ist, ein Fehler ist, durch den der Sinn geändert wird. Wenn aber der Fehler derartig ist, dass weder die Aussprache noch der Sinn verändert ist, wenn z. B. an einer Stelle, an der אבותם mit Waw nach dem ב stehen muss, es sich ohne Waw vorfindet oder umgekehrt; ebenso, wenn an einer Stelle, wo das Wort voll mit dem ‚י der Pluralbildung, wie אבתיכם stehen muss, es sich ohne ‚י vorfindet oder umgekehrt und in allen ähnlichen Fällen, nimmt man keine andere Sefer-Thora heraus (weil unsere Bücher der Thora in dieser Beziehung nicht so korrekt sind, dass wir sagen können, das andere sei besser). Wenn aber ein י der Wurzel fehlt, z. B. (Gen. 21, 17) מה לך הגר אל תיראי und es steht dafür תראי ohne י nach dem ת oder (Gen.15, 1) אל תירא אברם und steht תרא muss man eine andere Sefer-Thora herausnehmen. (Siehe שער אפרים Tor 6 § 10 und in פתחי שערים dort.)

§2.

Findet sich ein Wort geteilt, dass es wie zwei aussieht, oder zwei Worte stehen dicht beisammen, dass sie wie eins aussehen (in den Augen eines Kindes wie weiter § 5), oder es findet sich ein Wort zu viel, ob es ein fremdes Wort ist, das überhaupt nicht hierhergehört, oder ob ein Wort doppelt steht, (siehe im Werk קסת הסופר 2. Aufl. לשכה Kap. 4 § 7), und ebenso, wenn sich eine Änderung in der Form der Abschnitte vorfindet, z. B. ein offener Abschnitt anstelle eines geschlossenen oder ein geschlossener anstelle eines offenen oder eine Teilung inmitten eines Abschnittes an einer Stelle, wo es nicht nötig ist, oder, wo eine Teilung im Abschnitt sein müsste, sie nicht vorhanden ist, all dies sind vollkommene Fehler, und man muss eine andere Sefer-Thora herausnehmen.

§3.

Findet sich ein Buchstabe mit dem anderen verbunden, wenn zu sehen ist, dass er sich erst nach dem Schreiben verbunden hat, ist sie brauchbar, wenn nur die Form der Buchstaben nicht verändert ist; wenn aber zu sehen ist, dass er sich beim Schreiben so verbunden hat, dann ist ein Unterschied: wenn er sich so verbunden hat, bevor der Buchstabe vollendet war, wenn sich z. B. das Schluss-Nun in der Mitte mit dem Fuß des Tav verbunden hat und dergl., ist es unbrauchbar, nur kann man an Wochentagen an der Stelle radieren, um die Buchstaben zu trennen; wenn aber die Verbindung erst nach der Vollendung des Buchstaben entstanden ist, kann man für brauchbar erklären und braucht keine andere Sefer-Thora herauszunehmen.

§4.

Findet sich ein Buchstabe, dessen Form verdorben ist, sei es, dass dies gleich beim Schreiben vorgekommen ist, sei es, dass es nachher durch ein Loch so geworden ist, ist sie unbrauchbar; wenn sich aber ein Loch innerhalb eines Buchstaben oder außerhalb eines Buchstaben findet und der Buchstabe seine Form hat, nur (infolge des Loches) nicht von allen Seiten von freiem Pergament umgeben ist und zu erkennen ist, dass das Loch erst nach dem Schreiben entstanden ist, ist sie brauchbar, da der Buchstabe beim Schreiben von Pergament umgeben war. Wenn von einem Buchstaben die Tinte abgesprungen, so dass er nicht gehörig schwarz ist, ist sie unbrauchbar.

§5.

Wenn bei einem Buchstaben ein Zweifel besteht, ob er vielleicht nicht die richtige Form hat, zeigt man ihn einem Kind, das nicht klug und nicht dumm ist (das heißt, das die Sache nicht versteht, wohl aber die Buchstaben kennt und unterscheidet), wenn es richtig liest, ist der Buchstabe brauchbar, und wenn nicht, unbrauchbar; wenn die Kinder verschieden aussagen, richtet man sich nach der Mehrheit (Ledavid Emet); aber nur, wenn wir im Zweifel sind, nützt das Kind, weil es sich dann nur um die Feststellung einer Tatsache handelt; wenn wir aber sehen, dass der Buchstabe nicht der Vorschrift entspricht, ebenso wenn das י am א oder ein י am ע oder ש oder ein Fuß am ת vom Buchstaben getrennt ist, und dgl., ist sie unbrauchbar, obschon ein Kind es richtig liest, weil wir mit eigenen Augen sehen, dass der Buchstabe nicht nach Vorschrift ist.

§6.

Wenn man einem Kind zeigt, braucht man ihm die Buchstaben, die darauf folgen, nicht zuzudecken, aber die Buchstaben vorher pflegt man zu bedecken; wenn ein Buchstabe durch ein Loch geteilt und ein Teil noch unterhalb des Loches übrig ist und wir im Zweifel sind, ob der Buchstabe bis zum Loch das nötige Maß hat, müssen wir den Teil unter dem Loch zudecken, da das Kind ihn damit verbinden würde, während er in Wahrheit nicht mit dem Buchstaben verbunden werden kann. (Tor. sah. Or. chaim 32,10); ebenso, wenn von einem Teil des Buchstaben die Tinte abgesprungen und noch eine Spur daselbst zurückgeblieben ist, muss man die Stelle bedecken, damit sie das Kind nicht damit verbinde. (Peri Megad.)

§7.

Wenn ein solcher Fehler gefunden wird, dass man eine andere Sefer-Thora herausnehmen muss, wenn er zwischen einem Aufgerufenen und dem anderen gefunden wird, nehme man eine andere Sefer-Thora heraus, fange an der Stelle an, wo man aufgehört hat, und vollende die Anzahl der Aufzurufenden, und die in der unbrauchbaren Sefer-Thora bereits Aufgerufenen werden zur Zahl der Aufzurufenden hinzugerechnet; wenn es am Schabbat und zu machen ist, dass aus der zweiten Sefer-Thora sieben Aufgerufenen vorgelesen wird, tue man so, (um die Ansicht der großen Lehrer zu berücksichtigen, welche meinen, dass dasjenige, was man in der unbrauchbaren Sefer-Thora gelesen hat, nicht mitgerechnet wird), da man ohnedies viele Aufgerufene hinzuzufügen pflegt.

§8.

Wenn der Fehler mitten im Vorlesen gefunden wird, sind dabei verschiedene Meinungen und Gebräuche, und jeder Ort halte an seinem Gebrauch fest. Wo kein feststehender Gebrauch ist, scheint mir, tue man, wie im Schulchan Aruch steht, über die unbrauchbare Sefer-Thora nicht die Nach-Beracha zu sprechen, sondern sofort aufzuhören, eine andere Sefer-Thora herauszunehmen und da anzufangen, wo man aufgehört hat; hat man mitten im Vers aufgehört, scheint mir, so fange man am Anfang des Verses wieder an und vollende den Abschnitt; (es scheint, dass man dem Betreffenden in der brauchbaren Sefer-Thora wenigstens drei Verse vorlese; sind bis zum Schluss des Wochenabschnittes keine drei Verse mehr, fange man etwas vorher an), und dann sage man die Nach-Beracha; aber die Vor-Beracha sage man nicht; denn es wird ihm die Beracha angerechnet, die er über die unbrauchbare Sefer-Thora gesprochen hat. (Es ist selbstverständlich, dass, wenn man in der brauchbaren Sefer-Thora sieben Aufzurufende aufrufen kann, man so tue, wie im vorigen Paragraphen steht.) Ebenso ist es, wenn man noch gar nicht angefangen hat, dem Aufgerufenen vorzulesen, wenn nämlich der Fehler gleich nach der Beracha gefunden worden ist, so nimmt man auch eine andere Sefer-Thora heraus, und man sagt die Vor-Beracha nicht noch einmal. Man macht hierbei zwischen dem letzten Stück, das vorgelesen wird, und der übrigen Vorlesung keinen Unterschied; über Maftir siehe weiter Kap. 78 § 8.

§9.

Findet sich ein Fehler in der Sefer-Thora, und es ist keine andere Sefer-Thora da, vollende man in ihr die Anzahl der Aufzurufenden ohne Berachot; siehe weiter Kap. 78 § 8 und Kap. 79 § 10.

§10.

Manche sagen, dass wenn sich in einer Sefer-Thora in dem einen Buch ein Fehler findet, man darin in einem anderen Buch vorlesen dürfe, wenn z. B. der Fehler im Buche Bereschit ist, dürfe man mit Berachot im Buche Schemot vorlesen; darauf kann man sich im Notfall verlassen, wenn nicht möglich war es auszubessern, oder wenn der Fehler am Schabbat oder Jomtow gefunden wurde. Jedoch nehme man am Schabbat zu Mincha die Sefer-Thora nicht wieder heraus, weil da die Vorlesung nicht so sehr Pflicht ist, da sie nur wegen derjenigen angeordnet ist, die am Montag und Donnerstag nicht in die Synagoge kommen.

§11.

Wenn die Naht zwischen zwei Stücken aufgerissen ist, wenn der größte Teil noch genäht ist, darf man darin lesen, und wenn nicht, nimmt man eine andere Sefer-Thora heraus. Wenn keine an: andere Sefer-Thora da ist, wenn der Riss in dem Buch ist, in dem man vorlesen muss, lese man nur dann darin vor, wenn allerwenigstens noch fünf Stiche geblieben sind, wenn aber der Riss in einem anderen Buch ist, lese man darin vor, wenn auch nur zwei Stiche geblieben sind. (Siehe Nek. Hakes. 278 und im Buche Bne Jona.)

§12.

Findet sich, dass Wachs oder Unschlitt (Talg) auf einen Buchstaben oder ein Wort getropft sind, am Wochentag entferne man es; am Schabbat und Jomtow, wenn die Buchstaben zu sehen sind, lese man so darin; wenn sie aber so sehr bedeckt sind, dass sie nicht zu sehen sind, wenn es an einem Ort ist, wo man nicht zu lesen braucht, kann man mit Berachot darin lesen; wenn es jedoch an einem Ort ist, an dem man lesen muss, — und man darf nicht ein einziges Wort, ohne es in der Sefer-Thora zu sehen, vorlesen, — wenn es darum möglich ist, das Wachs oder das Unschlitt indirekt zu entfernen, das ist, wenn es vollkommen trocken ist und man das Pergament biegt, fällt jenes dadurch herunter, tue man so; und wenn nicht, lese man nicht darin. (Siehe Peri Megad. Mischbez. Ende. 143 und Beer Heteb dort Anm. 9.) Wenn man am Wochentag das Wachs oder das Unschlitt entfernt, wenn es auf einem Schem ist, achte man darauf, dass man nicht, fern sei es, dazu komme, die Buchstaben auszulöschen, sondern man wärme das Pergament an der Außenseite, dass das Wachs oder das Unschlitt weggeht.