Interreligiöses, Islam

Der „Kopftuchstreit” und das Judentum…

Kopftuch: Undemokratisch?

Als im so genannten Kopftuchstreit das Bundesverfassungsgericht am 24. September 2003 erklärt hatte, jedes Bundesland müsse selbst, per Gesetz, darüber entscheiden, ob eine muslimische Frau im öffentlichen Dienst ein Kopftuch tragen dürfe oder nicht, löste dies in den Leserechos zahlreicher Zeitungen heftige Stellungnahmen aus, meist mit dem Tenor, das Kopftuch sei Symbol für ein die Frau unterdrückendes System und dürfe daher in unserem Land nicht geduldet werden. Denn bei uns hier kann eine Frau ihre Reize ungeniert zur Schau stellen ohne befürchten zu müssen, dass ein Mann dies falsch versteht und ihr ungebeten zu nahe tritt. Ausdruck weiblicher Freiheit hier. Was aber ist, wenn eine Frau ihre Reize nicht ungeniert zur Schau stellen möchte?

Sei es, weil sie es von ihrer Erziehung her nicht möchte, sich entblößt vorkäme; sei es, weil sie es aus persönlicher Überzeugung nicht möchte, sich exhibitionistisch vorkäme; sei es, etwa nach der Hochzeit, um ihre Reize nur für ihren Mann zu bewahren, wie es nicht nur im Islam, sondern auch im traditionellen Judentum und traditionellen Christentum bekannt ist, wo verheiratete Frauen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch oder eine Haube tragen.

Zugegeben, dies ist in jüdischen und christlichen Kreisen moderner Prägung heute hier nicht mehr üblich, muss aber deshalb nicht falsch und nicht unbedingt eine Unterdrückung der Frau sein. Das Problem liegt doch viel eher bei der Freiwilligkeit des Tuns. Aber, ist das Nabelfrei- und Ausschnitt-Tragen unter den heutigen Schülerinnen nicht auch ein heftiger Gruppenzwang, dem sich die einzelne kaum mehr entziehen kann? Andersherum: Wie mag eine Frau empfinden, die das Bedürfnis sich zu verhüllen hat, wenn man sie gewaltsam, – z.B. um einer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung willen -‚ entblößt? Die Kündigung einer Arbeitsstelle oder ein Arbeitsverbot, – ist das nicht auch Gewaltanwendung?