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Schulchan Aruch – Orach Chajim – Abschnitt 1 – Din über das Aufstehen am Morgen

§1

Der Mensch erstarke und nehme sich zusammen wie ein Löwe, am Morgen früh aufzustehen zum Dienst seines Schöpfers – zum Beten – so, dass er die Morgenröte erwecke. [Rema:] Jedenfalls soll man so früh aufstehen, dass man das Morgengebet in der Synagoge mit der Gemeinde verrichten kann. –
[Rema:] Ich habe HaSchem stets vor Augen. – Ps. 16,8. Dies ist eine sehr große Regel in der Torah und ein Vorzug der Frommen ((siehe auch Kitzur Schulchan Aruch Siman 1 – Das Aufstehen am Morgen)), die immer vor G’tt wandeln. Denn es ist ein großer Unterschied, wie sich der Mensch benimmt, wenn er allein in seinem eigenen Hause ist, oder wenn er sich im Angesicht eines großen Königs befindet. Umso mehr wenn der Mensch bedenkt, dass G’tt, der größte König, allgegenwärtig ist und den Menschen immer sieht und beobachtet, wenn er sich auch noch so sehr versteckt; Jerem. 23, 24. Denn Menschen, der dies bedenkt, wird Ehrfurcht, Scham und Untertänigkeit überkommen. Der Mensch soll sich vor Niemanden enthalten oder schämen, G’tt zu dienen, selbst wenn er deshalb verspottet würde; – auch wenn er ganz allein ist, oder sich auf seinem Lager befindet, soll er, sobald er erwacht rasch aufstehen, zum Dienst seines G’ttes, gelobt und erhaben ist Er!

§2

Wer früh aufsteht, um zu seinem Schöpfer zu beten, der soll beachten, wann die Nachtwache (im Himmel) sich verändern. Nämlich das Ende der ersten, der zweiten und der dritten Nachtwache. In einer dieser Zeiten, soll man um Aufhebung der Zerstreuung der Israeliten in fremden Lande und Wiederherstllung des Tempels bitten und ein solches Gebet in dieser Zeit ist vorzuziehen.

§3

Es geziemt sich für einen jeden G’ttesfürchtigen, dass er sich grämt wegen der Zerstörung des Tempels.

§4

Es ist besser, wenig mit Andacht, als viel ohne Andacht zu beten.

§5

Es ist gut täglich folgende Abschnitte zu lesen: die Bindung Jitzchaks ((1. B.M. Kap. 22)), ferner den Abschnitt vom Manna, ((2. B. M. Kap. 16)), ferner die zehn Gebote ((2. B.M. 20,2-13)), die Abschnitte vom Brandopfer ((3. B.M.1:1-17)), vom Minchah ((3. B.M. 2,1-13)), vom Ganzopfer ((3. B.M. 3,1-17)), vom Sündopfer ((3.B.M. 4,27-35)) und das Sühnopfer. [Rema] Die zehn Gebote dürfen nicht täglich von der ganzen Gemeinde in der Synagoge gelesen werden, sondern ein jeder muss sie allein für sich lesen. ((Raschb’a Teschuwot 144))

§6

Die Abschnitte über die Opfer dürfen nur bei Tage gelesen werden.

§7

Beim Schluss der Ganz- und Brand- und Speiseopfer soll man sagen: „Es sei Dein Wille, dass das Lesen dieser Abschnitte so betrachtet und akzeptiert wird, als wenn ich die Opfer selber gebracht hätte.“ Das sollte man auch sprechen, nach dem Minchah und dem Ganzopfer lesen, weil auch sie freiwillig dargebracht wurden.

§8

Man sollte mit den Abschnitten über die Opfer auch sagen »Und er soll es schlachten auf der Seite des Altars, die HaSchem nordwärts zugewandt ist.« ((3. B.M. 1,11)).

§9

Einige haben auch den Gebrauch noch zu lesen: Den Abschnitt ((2. B. M. 30, 17)) über die Erbauung des Waschkessels für den Tempel, auch ((3. B. M. 1, 6)) , dann ((3. B. M. 28,1-8)) das tägliche Opfer, dann ((2. B. M. 30, 7-10)) über die Erbauung des Altars für das Räucherwerk, dann noch ((2. B. M. 30, 34-36)) das Räucherwerk auf dem Altar.