Schulchan Aruch

Schulchan Aruch – Orach Chajim – Abschnitt 493 – Regelungen für die Omer-Tage

§1 Es ist üblich, zwischen Pessach und Schawuot, bis Lag BaOmer (dem 33. Tag), nicht zu heiraten, weil in dieser Zeit die Schüler von Rabbi Akiwa starben. Allerdings sind Erusin und Kidduschin erlaubt. Wenn es zu »Nisuin« kommt (zur Heirat): wenn jemand dies tat, bestrafen wir ihn nicht.

Rema: ab Lag Ba’Omer ist dies jedoch alles erlaubt (Abudraham, Bejt Josef und Minhagim).

§2 Es ist üblich, sich die Haare bis Lag BaOmer nicht zu schneiden, da man sagt, dass sie dann nicht mehr starben.
Man sollte sich die Haare erst am 34. Tag morgens schneiden, es sei denn, der 33. Tag fällt auf einen Freitag; in diesem Fall darf man sich die Haare zu Ehren des Schabbats schneiden.
Rema: Aber in diesen Ländern folgen wir nicht dem Brauch, den er befürwortet; vielmehr schneiden wir unsere Haare am 33. Tag, und wir freuen uns ein wenig, und wir sagen nicht Tachanun (Maharil und Minhagim).
Und man sollte sich die Haare nur am 33. Tag schneiden, nicht aber an seinem Abend. Wenn er jedoch auf einen Sonntag fällt, ist es Brauch, die Haare am Freitag zu schneiden, um den Schabbat zu ehren (Maharil). Jemand, der eine Brit Milah durchführt oder seinen Sohn beschneidet, darf sein Haar während der Sefirah zu Ehren der Beschneidung schneiden (Hagahot Minhagim).

§3 Manche haben die Gewohnheit, ihre Haare an Rosch Chodesch Ijjar zu schneiden, aber das ist ein Fehler.
Rema: An vielen Orten ist es jedoch Brauch, die Haare bis Rosch Chodesch Ijjar zu schneiden, und ab Lag BaOmer wird nicht mehr geschnitten, obwohl es erlaubt ist, die Haare an Lag BaOmer selbst zu schneiden. Aber die Orte, die den Brauch haben, ihre Haare ab Lag BaOmer zu schneiden, schneiden überhaupt nicht nach Pessach bis Lag BaOmer. Und innerhalb einer Stadt sollte es nicht so sein, dass einige einem Brauch folgen und andere einem anderen, wegen lo titgodedu ; erst recht darf man nicht beiden Lockerungen folgen.

§4 Frauen haben den Brauch, von Pessach bis Schawuot, ab Sonnenuntergang, nicht zu arbeiten.

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