Mischna

Die Mischna Megillah

Übersicht und Einführung

Am vierzehnten Adar, im Schaltjahr am vierzehnten Adar Scheni, wird das Purimfest gefeiert. Zur Erinnerung an die im Buch Esther erzählten Ereignisse.
Dieses Buch wird sowohl in der Nacht als auch am Tag des Festes aus einer vorschriftsmäßig geschriebenen Pergamentrolle (Megillah) öffentlich verlesen.
Die näheren Bestimmungen darüber bilden, mit einigen anderen, den Inhalt des Traktats in vier Kapiteln.

Inhalt und Struktur

Kapitel 1 und Kapitel 2 enthalten die Vorschriften über das Lesen der Estherrolle und (im Anschluss an die Unterschiede zwischen Purim des ersten und Purim des zweiten Adar) eine Reihe von Fällen, in denen gleichfalls zwei verwandte Gesetze sich nur in wenigen Punkten unterscheiden. Den Schluss des zweiten Kapitels bildet eine Aufzählung von gebotenen Handlungen, die nur am Tage, und solchen, die nur in der Nacht auszuführen sind. Das dritte Kapitel (in den Ausgaben des babylonischen Talmuds ist es das vierte) bespricht das Verfahren beim Verkauf heiliger Gegenstände und verzeichnet die Torahabschnitte, die an Fest- und Fasttagen sowie an vier dem Pessachfest vorangehenden Schabbatot vorgelesen werden.
Das vierte Kapitel (im babylonischen Talmud das dritte) lehrt die allgemeinen Vorschriften über die Vorlesungen aus der Torah und die Schlussvorträge (Haftarot) aus den Propheten.

Übersetzung

Die Übersetzung folgt in wesentlichen Teilen der von Rabbiner Eduard Baneth und wurde geringfügig von Chajm Guski angepasst.

1. Kapitel

מְגִלָּה נִקְרֵאת בְּאַחַד עָשָׂר, בִּשְׁנֵים עָשָׂר, בִּשְׁלֹשָׁה עָשָׂר, בְּאַרְבָּעָה עָשָׂר, בַּחֲמִשָּׁה עָשָׂר, לֹא פָחוֹת וְלֹא יוֹתֵר. כְּרַכִּין הַמֻּקָּפִין חוֹמָה מִימוֹת יְהוֹשֻׁעַ בִּן נוּן, קוֹרִין בַּחֲמִשָּׁה עָשָׂר. כְּפָרִים וַעֲיָרוֹת גְּדוֹלוֹת , קוֹרִין בְּאַרְבָּעָה עָשָׂר, אֶלָּא שֶׁהַכְּפָרִים מַקְדִּימִין לְיוֹם הַכְּנִיסָה:

1. Die Rolle wird gelesen am Elften, am Zwölften, am Dreizehnten, am Vierzehnten oder am Fünfzehnten, nicht früher und nicht später. Festungen, die in den Tagen Joschua bin Nuns, mit einer Mauer umgeben waren, lesen am Fünfzehnten, Dörfer und größere Ortschaften lesen am Vierzehnten, nur dass die Dörfer auf den Tag der Einkehr zurückgreifen.

כֵּיצַד.

2.
In welcher Weise?

חָל לִהְיוֹת יוֹם אַרְבָּעָה עָשָׂר בַּשֵּׁנִי, כְּפָרִים וַעֲיָרוֹת גְּדוֹלוֹת קוֹרִין בּוֹ בַיּוֹם, וּמֻקָּפוֹת חוֹמָה לְמָחָר. חָל לִהְיוֹת בַּשְּׁלִישִׁי אוֹ בָּרְבִיעִי, כְּפָרִים מַקְדִּימִין לְיוֹם הַכְּנִיסָה וַעֲיָרוֹת גְּדוֹלוֹת קוֹרִין בּוֹ בַיּוֹם, וּמֻקָּפוֹת חוֹמָה לְמָחָר. חָל לִהְיוֹת בָּחֲמִישִׁי, כְּפָרִים וַעֲיָרוֹת גְּדוֹלוֹת קוֹרִין בּוֹ בַיּוֹם, וּמֻקָּפוֹת חוֹמָה לְמָחָר. חָל לִהְיוֹת עֶרֶב שַׁבָּת, כְּפָרִים מַקְדִּימִין לְיוֹם הַכְּנִיסָה, וַעֲיָרוֹת גְּדוֹלוֹת וּמֻקָּפוֹת חוֹמָה קוֹרִין בּוֹ בַיּוֹם. חָל לִהְיוֹת בְּשַׁבָּת, כְּפָרִים וַעֲיָרוֹת גְּדוֹלוֹת מַקְדִּימִין וְקוֹרִין לְיוֹם הַכְּנִיסָה, וּמֻקָּפוֹת חוֹמָה לְמָחָר. חָל לִהְיוֹת אַחַר הַשַּׁבָּת, כְּפָרִים מַקְדִּימִין לְיוֹם הַכְּנִיסָה, וַעֲיָרוֹת גְּדוֹלוֹת קוֹרִין בּוֹ בַיּוֹם, וּמֻקָּפוֹת חוֹמָה לְמָחָר:

Fällt der Vierzehnte auf den zweiten (Wochentag), so lesen die Dörfer und größeren Ortschaften an diesem Tag und die mit einer Mauer umgebenen am folgenden; fällt er auf den dritten oder vierten, so greifen die Dörfer auf den Tag der Einkehr zurück; die größeren Ortschaften lesen an jenem Tag und die mit einer Mauer umgebenen am folgenden, fällt er auf den fünften, lesen die Dörfer und größeren Ortschaften an diesem Tage und die mit einer Mauer umgebenen am folgenden;
fällt er auf den Rüsttag zum Schabbat, greifen die Dörfer auf den Tag der Einkehr zurück, die größeren Ortschaften und die mit einer Mauer umgebenen lesen an jenem Tage; fällt er auf den Schabbat, so lesen die Dörfer und größeren Städte am Tag der Einkehr und die mit einer Mauer umgebenen am folgenden Tag;
fällt er auf den Tag nach Schabbat, so greifen die Dörfer auf den Tag der Einkehr zurück, die größeren Ortschaften lesen an jenem Tag und die mit einer Mauer umgebenen am folgenden.

3. Was ist eine größere Ortschaft?
Jede, in der sich zehn Beschäftigungslose ((die kein Gewerbe betreiben und sich daher verpflichten können, zu den festgesetzten Gebetszeiten in der Synagoge zu erscheinen.)) befinden. Sind ihrer weniger, so ist es ein Dorf.
In diesen Fällen sagten sie, es werde vorgesorgt und nicht hinausgeschoben; aber das Holzfest der Priester, der neunte Aw, das Festopfer und die Versammlung werden hinausgeschoben und nicht rückwärts verlegt. Wenn sie auch sagten, es werde vorgesorgt und nicht hinausgeschoben, ist dennoch Trauerklage, Fasten und Beschenkung der Armen gestattet.
Rabbi Jehuda sagte:
Wo gilt das?
An einem Ort, an dem man am zweiten und fünften (Wochentag) einkehrt; wo man jedoch weder am zweiten noch am fünften einkehrt, liest man sie nur zu ihrer Zeit.

4. Hat man die Rolle im ersten Adar, worauf dem Jahr ein Monat eingeschaltet wurde, so liest man sie im zweiten Adar.
Der erste Adar unterscheidet sich vom zweiten Adar nur durch das Lesen der Rolle und die Beschenkung der Armen.

5. Der Feiertag unterscheidet sich vom Schabbat nur in Bezug auf Lebensmittel.
Zwischen dem Schabbat und Jom Kippur besteht nur der Unterschied, dass dort der Frevel durch Menschenhand, hier dagegen durch Ausrottungstod (Karet) geahndet wird.

6. Zwischen demjenigen, dem der Genuss von einem anderen versagt ist, und demjenigen, dem nur Esszeug von ihm versagt ist; besteht nur ein Unterschied hinsichtlich des Betretens mit dem Fuß und solcher Geräte, die man nicht für Lebensmittel verwendet.
Zwischen Gelübden und Spenden besteht nur der Unterschied, dass man für gelobte Gegenstände ersatzpflichtig ist, während man für gespendete keinen Ersatz zu leisten braucht.

7. Der Samenflüssige, der zwei Ergiessungen beobachtet, unterscheidet sich von dem, der ihrer drei beobachtet hat, nur in Bezug auf das Opfer.
Der eingeschlossene Aussätzige unterscheidet sich von dem als aussätzig Erklärten nur hinsichtlich des ungeschorenen Kopfhaars und er zerissenen Kleidung.
Der nach Einschließung rein Gewordene unterscheidet sich von dem nach erklärtem Aussatz rein Gewordenen nur in Bezug auf die Kahlschur und die Vögel.

8. Die Bücher unterscheiden sich von den Tefillin und den Mesusot nur darin, dass die Bücher in jeder Sprache abgeschrieben werden können, während Tefillin und Mesusot nur in assyrischer Schrift hergestellt werden dürfen.
Rabban Schimon ben Gamliel meint, auch die Bücher habe man nur griechisch niederzuschreiben gestattet.

9. Zwischen dem mit Salböl gesalbten Priester und dem durch Kleider geweihten besteht ein Unterschied nur hinsichtlich des Farren, der in Ansehung aller Gebote dargebracht wird.
Zwischen dem diensttuenden Priester und dem zurückgetretenen besteht ein Unterschied nur in Bezug auf den Farren von Jom Kippur und das Zehntel der Efa.

10. Die große Opferhöhe (Bamah) unterschied sich von der kleinen Opferhöhe (Bamah) nur hinsichtlich der Pessachopfer.
Dies ist die Regel: Alles was gelobt oder gespendet werden kann, durfte auf einer Opferhöhe (Bamah) dargebracht werden; das dagegen weder gelobt noch gespendet werden kann, durfte auf keiner Opferhöhe (Bamah) dargebracht werden.
11. Schilo unterschied sich von Jeruschalajim nur darin, dass man in Schilo minderheilige Opfer und Zweiten Zehnt innerhalb der ganzen Sichtbarkeitszone essen durfte, in Jeruschalajim dagegen nur innerhalb der Mauer.
Hier wie dort können hochheilige Opfer nur innerhalb der Vorhänge gegessen werden. Die Heiligkeit von Schilo konnte noch aufgehoben werden; die Heiligkeit Jeruschalajims kann niemals aufgehoben werden.

2. Kapitel

1. Wer die Rolle rückwärts liest, hat seiner Pflicht nicht genügt.
Hat er sie auswendig gelesen, hat er sie in einer Übersetzung gelesen, gleichviel in welcher Sprache, so hat er seiner Pflicht nicht genügt; doch liest man sie den Fremdsprachigen in fremder Sprache vor; hat sie ein Fremdsprachiger assyrisch gehört, so hat er seiner Pflicht genügt.

2. Las er sie mit Unterbrechungen oder im Halbschlummer, hat er seiner Pflicht genügt. War er mit ihrer Abschrift, Auslegung oder Berichtigung beschäftigt, so hat er, wenn er seinen Sinn darauf richtete, seiner Pflicht genügt, andernfalls aber sie nicht erfüllt. War sie mit einem Ätzmittel, mit Rötel, mit Gummi, oder mit Vitriol auf Papier oder Rohleder geschrieben, hat er seine Pflicht nicht genügt ; sie muss durchaus assyrisch , auf Pergament und mit Tinte geschrieben sein.

3. Hat sich der Bewohner einer Stadt in eine Festung begeben oder der Bewohner einer Festung in eine Stadt, so liest er, wenn er entschlossen ist, in seinen Ort zurückzukehren, wie in seinem Orte, andernfalls liest er mit ihnen.
Und von wo an muss man die Rolle lesen, wenn man seiner Pflicht genügen soll? Rabbi Me’ir sagt: die ganze; Rabbi Jehuda sagt:
Von »Ein Mann aus Juda« an:
Rabbi Jose sagt: von »Nach diesen Begebenheiten« an.

4. Alle sind geeignet, die Rolle vorzulesen mit Ausnahme eines Tauben, Irrsinnigen und Minderjährigen
Rabbi Jehuda hält einen Minderjährigen für geeignet.

Man lese die Rolle nicht, beschneide nicht, tauche nicht unter und besprenge nicht, auch eine Tag gegen Tag Wartende, tauche nicht unter, ehe die Sonne aufgegangen; geschah all dies nach Aufgang der Morgenröte, ist es wirksam.

5. Der ganze Tag eignet sich zum Lesen der Rolle, zum Lesen des Hallel, zum Schofarblasen und zum Emporheben des Palmzweiges, zum Musafgebet und zu den Mussafopfern, zum Bekenntnis bei den Opferstieren, zum Bekenntnis beim Zehnt und zum Bekenntnis an Jom Kippur, zum Hand aufstützen, zum Schlachten, zum Schwenken, zum Darreichen, zum Abheben und zum Verbrennen, zum Abkneipen, zum Auffangen und zum Sprengen , zur Wasserprobe der Sittenlosen, zur Tötung des Kalbes und zur Reinigung des Aussätzigen.

6. Die ganze Nacht eignet sich zum Omerschnitt und zum Verbrennen der Fettstücke und der Glieder.
Dies ist die Regel: Für jede auf die Tageszeit sich erstreckende Vorschrift ist die ganze Tageszeit geeignet ; für eine an die Nachtzeit gebundene Vorschrift ist die ganze Nachtzeit geeignet.

3. Kapitel

1. Wenn die Bewohner einer Stadt den Stadtplatz verkauft haben, dürfen sie für den Erlös eine Synagoge kaufen, für den einer Synagoge eine Lade, für den einer Lade Tücher, für den von Tüchern Bücher, für den von Büchern eine Tora. Aber wenn sie eine Torah verkauft haben, dürfen sie dafür keine Bücher kaufen, für Bücher keine Tücher, für Tücher keine Lade, für eine Lade keine Synagoge, für eine Synagoge keinen Platz. Dasselbe gilt von ihren Überschüssen.
Man darf öffentliches Eigentum nicht an einen Privatmann verkaufen, weil man es dadurch in seiner Heiligkeit herabsetzt. Dies die Worte des Rabbi Juda.
Man wandte ihm ein : Demnach auch nicht aus einer großen Stadt an eine kleinere?

2. Man verkauft eine Synagoge nur unter der Bedingung, dass man sie nach Belieben wieder erwerben könne.
So die Worte des Rabbi Meir.
Die Weisen aber sagen: Man darf sie für immer verkaufen, nur nicht zu vier Dingen: zu einem Badehaus,
zu einer Gerberei,
zu einem Tauchbad und zu
einer Waschanstalt.
Rabbi Jehuda sagt:
Man verkauft sie für den Zweck eines Hofes, mag der Käufer damit machen, was er will.

3. Ferner sagte Rabbi Juda: Wenn eine Synagoge auch zerstört ist, halte man in ihr keine Totenklage, drehe in ihr keine Stricke, spanne in ihr keine Netze aus, schichte auf ihrem Dach keine Früchte und benutze sie nicht zur Abkürzung des Weges ; denn
es heißt: Ich werde eure Heiligtümer veröden.
Ihre Heiligkeit besteht also auch nach ihrer Verödung fort.
Sind Gräser in ihr empor gewachsen, reiße man sie um der Wehmut willen nicht aus.

4. Fällt der Anfang des Monats Adar auf Schabbat, liest man den Abschnitt über die Sch’kalim fällt er in die Mitte der Woche, greift man auf den vorhergehenden zurück und setzt an einem anderen Schabbat aus. Am zweiten »Gedenke«, am dritten über die rote Kuh, am vierten »dieser Monat sei euch«. Am fünften kehrt man zur gewöhnlichen Ordnung zurück. Alles setzt man aus an den Neumondstagen (Rosch Chodesch), an Chanukkah und an Purim, an den Fasttagen, in den Beiständen (Ma’amadot) und an Jom Kippur.

5. An Pessach liest man den Festabschnitt in der Priesterlehre, am Schawuot »Sieben Wochen«, an Rosch haSchanah »Im siebenten Monat am ersten des Monats«, an Jom Kippur »Nach dem Tode«; am ersten Tage des Festes liest man den Festabschnitt in der Priesterlehre und an allen übrigen Tagen des Festes von den Festopfern.

6. An Chanukkah von den Fürsten, an Purim »Und es kam Amalek«, an Neumondstagen »Und an euren Neumondstagen«, in den Beiständen (Ma’amadot) die Schöpfungsgeschichte, an Fasttagen die Segnungen und Flüche. Man setzt inmitten der Flüche nicht ab, vielmehr liest einer sie sämtlich vor. Am zweiten und fünften [Wochentage] wie auch am Schabbat nachmittags liest man, was an der Reihe ist:
es wird dies aber auf die Zahl nicht angerechnet. Denn es heisst : »Mosche sprach von den Festen Gottes zu den Kindern Israels«. Ihr Gebot fordert, dass man von jedem einzelnen zu sein«.

4. Kapitel

1. Wer die Rolle vorliest, mag stehen oder sitzen. Hat einer sie vorgelesen, haben zwei sie vorgelesen, so hat man seiner Pflicht genügt. Wo es Brauch ist, einen Segen zu sprechen, spreche man ihn, keinen Segen zu sprechen, spreche man ihn nicht. Am zweiten und am fünften [Wochentag] wie auch am Schabbatnachmittag lesen drei; man vermindert ihre Zahl nicht und fügt zu ihnen nicht hinzu, hält auch keinen Schlussvortrag aus einem Propheten. Wer die Torahvorlesung eröffnet und wer sie schliesst, spricht vorher und nachher einen Segen.

2. An Neumondstagen und an den Werktagen eines Festes lesen vier; man ver-
mindert ihre Zahl nicht und fügt zu ihnen nicht hinzu 5 , hält auch keinen
Schlussvortrag aus einem Propheten. Wer die Torahvorlesung eröffnet
und wer sie schliesst, spricht vorher und nachher einen Segen.
Dies ist die Regel: Jedesmal wenn es ein Musaf gibt, ohne dass Feiertag wäre, lesen vier, am Feiertag fünf, am Jom Kippur sechs, am Schabbat sieben.
Man vermindert ihre Zahl nicht, darf aber zu ihnen hinzufügen und hält einen Schlussvortrag aus einem Propheten. Wer die Torahvorlesung eröffnet und wer sie schliesst, spricht vorher und nachher einen Segen.

3. Man entfaltet nicht das Schma, tritt nicht vor die Lade, erhebt die Hände nicht
[zum Priestersegen], liest nicht aus der Torah vor, hält keinen Schlussvortrag aus einem Propheten veranstaltet kein Stehen und Weilen, spricht keinen Segen über die Trauernden, keine Trostworte zu den Leidtragenden, keinen Segen über Neuvermählte und keine mit dem Gottesnamen verbundene Aufforderung, wenn weniger als zehn anwesend sind. Bei Grundstücken sind neun und ein Kohen erforderlich. Bei einem Menschen gilt das Gleiche.

4. Wer aus der Torahvorliest, soll nicht unter drei Verse hinabgehen. Er lese dem Übersetzer nicht mehr als einen Vers vor und aus den Propheten [nicht mehr als] drei.
Bilden diese drei aber drei Abschnitt, liest man sie einzeln vor. Man darf in einem Prophetenbuch überspringen, in der Torahaber darf man nicht überspringen.
Und wieviel darf er überspringen? Nur soviel, dass der Übersetzer keine Pause eintreten lasse.

5. Wer den Schlussvortrag aus einem Prophetenbuch hält, entfaltet auch das Schma, tritt auch vor die Lade, und erhebt auch die Hände [zum Priestersegen]. Ist er minderjährig, tritt sein Vater oder sein Lehrer für ihn hin.

6. Ein Minderjähriger darf aus der Torahvorlesen und übersetzen, aber nicht das Schma entfalten, nicht vor die Lade hintreten und nicht seine Hände [zum Priestersegen] erheben. In zerfetzter Kleidung darf man das Schma entfalten und übersetzen, aber nicht aus der Torahvorlesen, nicht vor die Lade hintreten und nicht [zum Priestersegen] die Hände erheben. Ein Blinder darf das Schma entfalten und übersetzen.
Rabbi Juda meint: Wer zeitlebens die Himmelslichter nicht gesehen hat, soll beim Schma nicht vorbeten.

7. Ein Kohen, dessen Hände mit Gebrechen behaftet sind, soll die Hände nicht [zum Priestersegen] erheben.
Rabbi Juda meint: Auch der, dessen Hände mit Waid oder Krapp gefärbt sind, soll seine Hände nicht [zum PriestersegenJ erheben, weil die Leute ihn anschauen würden.

8. Wer da sagt: »Ich trete nicht in bunten Kleidern vor die Lade«, soll auch in weissen nicht hintreten; »ich trete nicht in Sandalen hin« soll auch barfuss nicht hintreten.
Macht man die Tefillin rund, so ist es eine Gefahr und entspricht nicht der Vorschrift. Legt man sie an der Stirne oder an der Handfläche an, so ist das ketzerische Art. Belegt man sie mit Gold oder legt man sie über dem Ärmel an; so ist das die Art der Essener.

9. Sagt jemand: »Es segnen dich die Seligen«, so ist das die Art der Ketzer; »über das Vogelnest erstreckt sich dein Erbarmen«, »für das Gute werde dein Name gepriesen«, »Dank! Dank!« so heisst man ihn schweigen.
Wenn jemand in den Keuschheitsgesetzen umschreibt, heisst man ihn schweigen. Erklärt jemand „Und von deiner Nachkommenschaft sollst du nicht hingeben, dem Molech hinüber zu führen:
Und von deiner Nachkommenschaft sollst du nicht hingeben, ins Heidentum hinüber zu führen, so bringt man ihn mit einer Rüge zum Schweigen.

10. Die Tat Rubens((sein Verhalten gegenüber Bilha, siehe 1. B. M. 35,22)) wird vorgelesen, aber nicht übersetzt.
Die Tat Tamars((siehe 1. B. M. 38,13—24)) wird vorgelesen und übersetzt.
Die erste Erzählung vom Kalbe wird yorgelesen und übersetzt, die zweite wird vorgelesen, aber nicht übersetzt.
Der Priestersegen die Tat Davids((Sein Verfahren gegen Urija und Batscheba; siehe 2. Samuel 11,2—17)) und Amnons werden vorgelesen und nicht übersetzt.
Man wähle den Wagen((Die Vision vom göttlichen Thron im ersten Kapitel des Propheten Jechezkel)) nicht zum Schlussvortrag.

Rabbi Juda erlaubt es.
Rabbi Eleazar sagt: Man wähle »Tue Jeruschalajim kund« nicht zum Schlussvortrag((das sechzehnte Kapitel im Buch Jechezkel)).