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Mischne Torah — Teffilin, Mesusah und Torah

Abhandlung über die Teffilin, die Mesusot und die Torah(rolle), enthaltend fünf schriftliche Gebote, nämlich:

  1. Die Anlegung der Teffilin um das Haupt;

  2. Das Umlegen derselben um die Hand;

  3. Die Anbringung gewisser Bibelverse an den Türpfosten.

  4. Das Schreiben einer Torah(rolle), welches Jeder für seine Person zu besorgen hat;

  5. Die Pflicht des Königs, sich in seiner Eigenschaft als solcher, noch eine besondere Torah(rolle) schreiben zu lassen, so dass er ihrer zwei habe;

deren nähere Auseinandersetzung in den folgenden Kapiteln gegeben wird.

Erstes Kapitel.

  1. Folgende Abschnitte der Schrift, nämlich: »Heilige mir« und »Und es wird geschehen, wenn dich der Ewige bringt«, welche beide im 2 B. M. befindlich, — dann: »Höre Israel« und »Und es wird geschieht wenn du gehorchest« (5 B. M.), werden sämtlich einzeln ab geschrieben, und mit Fell bedeckt, wo dann sie Teffilin genannt, um den Kopf angelegt, und um die Hand gebunden werden. Die mindeste Mangelhaftigkeit an einem einzelnen Buchstaben dieser Abschnitte ist, nach der heiligen Schrift, als ein Makel anzusehn, der auf das Ganze zurückwirkt, denn Alles muss vollkommen vorschriftsmäßig geschrieben sein.

  2. Ebenso ist jede Mangelhaftigkeit, oder Inkorrektheit, der Schrift jedes einzelnen Buchstabens der, als Mesusah bestimmten, zwei Abschnitte, »Höre Israel« und »Und es wird geschehen wenn du gehorchest«,— hinderlich zurückwirkend auf das Ganze, indem beide Sprüche vollkommen richtig geschrieben sein müssen; — dasselbe ist auch der Fall bei der Torah(rolle), so dass, wenn nur ein einziger Buchstabe daran fehlt, dieselbe als unzulässig zu betrachten ist.

  3. Zehn Bedingungen sind in Bezug auf die Teffilin zu beobachten, die alle als Bestimmungen von Mosche am Berge Sinai herrühren, und alle gleich hinderlich zurückwirkend werden können; wird daher nur eine davon umgangen, so sind dadurch die Teffilin ungültig; zwei derselben beziehen sich auf das Schreiben selbst, die übrigen acht dagegen auf die Bedeckung derselben Teffilin, und das Anknüpfen der daran befindlichen Lederstreifen; die beiden, auf das Schreiben selbst sich beziehenden, sind: dass erstens solches nur mit Tinte, und zweitens nur auf Pergament geschehen dürfe.

  4. Die Tinte hierzu wird folgendermaßen bereitet: Man nehme den Ruß von Öl, Pech oder Wachs, knete denselben mit Baumharz und etwas Honig, lasse dieses stark damit durchweichen, und glätte es sodann so lange, bis es zu dünnen Blättchen wird, welche getrocknet und aufbewahrt werden. Beim Schreiben wird diese Masse nun in Galläpfelwasser oder dergleichen aufgelöst, dergestalt, dass es nötigenfalls auch auszulöschen sei; — eine solche Tinte ist als die, zum Schreiben von Torahrollen, Teffilin und Mesusot, zweckmäßigste zu betrachten. — Wenn man aber obige drei Sachen mit in Galläpfelwasser zersetztem Kupfervitriol, — welches so ätzend ist, dass sich die Schrift nicht verwischen läßt, geschrieben hätte, — so sind diese dennoch gültig.

  5. Welche andere, — außer jenen oben benannten Tinten wäre demnach durch die, von Mosche am Berge Sinai gegebene, Bestimmung ausgeschlossen? — Alle andere, farbige Tinten, wie z. B. rote, grüne und dergleichen. — Sollte jemand demnach in der Torah(rolle), den Teffilin oder Mesusot, auch nur einen einzigen Buchstaben mit farbigen Tinten oder Gold anbringen, so werden jene Schriften dadurch unzulässig.

  6. Es gibt drei Gattungen von Pergament: Gewil, Kelaf (Klaf), Duchsustos. Unter Gewil versteht man eine Tierhaut, von welcher zuerst das Haar abgebrüht, dann dieselbe eingesalzen, mit Mehl gegerbt, und zuletzt mit Galläpfeln, oder dergleichen zusammenziehenden und steifenden Substanzen, bestrichen worden.

  7. Wenn aber die Haut nach Wegbeizung des Haares, der Dicke nach, nach Art des Gerbens, in zwei Felle gespalten wird, von welchen das obere, dem Haare zugekehrte, dünn, das untere, dem Fleische zugewandte, dick ist, — darauf eingesalzen, mit Mehl bestrichen und endlich gebeizt und gesteift worden, so heißt die Haarseite Kelaf (Klaf), die Fleischseite dagegen Duchsustos.

  8. Die Bestimmung Mosches vom Berge Sinai verlangt, dass die Torah(rolle) auf Gewil, und zwar auf die Haarseite, die Teffilin dagegen auf Kelaf (Klaf), und zwar auf der Fleischseite geschrieben werden, die Mesusah aber auf Duchsustos, und zwar auf der oberen Seite. Dasjenige aber, was auf der oberen Seite des Kelaf (Klaf), oder der untern des Gewil und Duchsustos geschrieben ist, wird für unzulässig angesehen.

  9. Obgleich Obiges nun eine Bestimmung Mosches vom Berge Sinai her ist, so wird doch eine, bereits auf Kelaf (Klaf) geschriebene, Torah(rolle) für gültig angesehen: — die Bestimmung Gewil, soll nur Duchsustos ausschließen, da eine, auf Pergament letzterer Art geschriebene, Torah(rolle) in jedem Falle ungültig bleibt. — Ebenso sind Mesusot [Plural von Mesusah], auf Kelaf (Klaf) oder Gewil gültig, obgleich zu diesem Behufe dem Duchsustos der Vorzug gegeben wird.

  10. Weder die Torah(rolle), noch die Teffilin, noch die Mesusah, dürfen auf die Haut eines unreinen Tiers oder Vogels, wohl aber auf das Fell reiner Vögel und Tiere, selbst wenn sie gefallen, oder von Raubtieren zerrissen worden, geschrieben werden. Auf die Haut eines Fisches aber, selbst eines reinen, darf keine von jenen drei Gattungen von heiligen Schriften geschrieben werden, des Schweißes wegen, welcher sich durch das Gerben keineswegs verliert.

  11. Das zum Schreiben der Torah(rolle) erforderliche Gewil, wie gleichfalls das Kelaf (Klaf) zu den Teffilin (und auch Torahrollen), müssen beide zu diesem Behuf eigens bereitet werden, widrigenfalls selbige nicht zulässig sind. — daher die, von einem Nicht-Israeliten gegerbten Felle, selbst in dem Falle hierzu nicht angewendet werden dürfen, wenn sie ein Israelite bei demselben bestellt hätte, weil Jener bei Bereitung solcher Felle nur seinen persönlichen Zweck im Auge gehabt, keinesweges aber sie in derselben Absicht, wie der Besteller, angefertigt; — auf diese Weise ist auch Alles, wozu eine eigene Vorbereitung erforderlich, unzulässig, sobald es von einem Nicht-Israeliten zubereitet worden; — eine Mesusah dagegen erfordert kein besonders vorbereitetes Gerben des Pergaments.

  12. Ebenfalls darf, nach einer Bestimmung Mosches vom Berge Sinai her, weder eine Torah(rolle), noch eine Mesusah anders, als auf Linien geschrieben werden, — bei den Teffilin aber bedarf es derselben nicht, weil diese umhüllt werden. Die Teffilin sowohl, wie die Mesusah, dürfen aus dem Gedächtnisse geschrieben werden, da Jedermann dieselben auswendig kennt, — in einer Torah(rolle) aber ist es verboten, wäre es auch nur einen einzigen Buchstaben, irgend anders, als von einer Schrift abzuschreiben.

  13. Eine, von einem Atheisten geschriebene Torah(rolle), Teffilin, oder eine Mesusah, müssen verbrannt werden; sind solche aber von einem Kuthi, Gesetzverachter, einem Sklaven, Weibe, oder unmündigen Knaben geschrieben, so sind sie zwar zum Gebrauche nicht zulässig, müssen aber aufbewahrt werden; denn es heißt: »Ihr sollt umbinden, und Ihr sollt schreiben« (5 B. M. 6), — also nur wer das Gebot des Umbindens kennt und daran glaubt, darf auch das Schreiben bewerkstelligen; — fand man dergleichen bei einem Atheisten vor, ohne den Schreiber derselben zu kennen, so verwahre man sie; wurden solche aber bei einem Nicht-Israeliten gefunden, so sind sie sogar zum Gebrauche zulässig; doch kaufe man dergleichen Schriften nicht für zu hohe Preise bei Nicht-Israeliten, um ihnen keine Veranlassung zu geben, solche auf gesetzwidrige Weise an sich zu bringen.

  14. Torahrollen, Teffilin oder Mesusot, welche auf das Fell eines unreinen Hausviehes, Tieres oder Vogels, oder auf ungegerbten Fellen geschrieben, sind eben so unzulässig zum Gebrauche, wie Torahrollen, Teffilin und Mesusot, zu denen das Pergament nicht eigens bereitet worden.

  15. Jede Torah(rolle), Teffilin oder Mesusah, ohne die rechte Andacht geschrieben, oder deren Schreiber einen der Namen Gottes darin nicht im vollen Gefühle seiner Bedeutung niederschrieb, ist zum Gebrauche unzulässig; daher, darf derjenige, der mit dem Niederschreiben des Namens Gottes beschäftigt ist, sich durchaus nicht darin unterbrechen lassen, wäre es auch selbst, um dem Könige Israels seinen Gruß zu erwiedern, es sei denn, dass er zwei oder drei der Namen Gottes hintereinander zu schreiben habe, wodann er zwischen denselben innehalten kann, um den Gruß zu erwiedern.

  16. Wer die Feder eintaucht, um den Namen Gottes niederzuschreiben, fange nicht beim Namen Gottes selbst an zu schreiben, sondern bei den, demselben vorangehenden Buchstaben des früheren Wortes; sollte jemand den ganzen Namm Gottes ausgelassen haben, so bringe er ihn zwischen den Zeilen an; — einen Teil aber des Namens auf der Zeile, einen andern über derselben schreiben, macht die Schrift ungültig; gewöhnliche Wörter dagegen können, im Falle eines Irrtums, geteilt, auf und über der Zeile geschrieben werden; jedoch hat dieses nur Bezug auf die Torah(rolle), bei den Türsprüchen hingegen, wie auch bei den Teffilin, findet Obiges keine Anwendung, sondern, falls darin auch nur ein einziger Buchstabe ausgelassen, — so verwahre man das Geschriebene, und beginne ein Neues; — den Namen Gottes ist es erlaubt, selbst auf eine radirte oder gereinigte Stelle, in allen drei Gattungen obbenannter Schriften zu schreiben.

  17. Beim Schreiben jener drei Gattungen Heiliger Schriften, darf das Pergament nicht auf die beschriebene Seite umgelegt werden, sondern man bedecke es mit irgend Etwas, oder rolle es zusammen.

  18. Wenn der Schreiber einer solchen Schrift vorgiebt, er habe die, in derselben vorkommenden Namen Gottes nicht mit dem Gefühle ihrer Weihe geschrieben, so ist ihm nicht so viel Glauben beizumessen, um die Schrift unzulässig zu machen, sondern nur — um nicht genötigt zu sein, die Arbeit zu bezahlen. Weshalb aber wird ihm, in Bezug auf die Unzulässigkeit der Arbeit, kein Glauben geschenkt? — Weil er bei sich gedacht haben mag, er werde dem Besteller oder Käufer durch sein Versehen großen Schaden zufügen, während er selbst nur so viel verlieren könne, als das Hinschreiben der Gottesnamen, der Berechnung nach, betrage. Daher aber, wenn er vorgiebt, das Pergament, auf dem die Schrift geschrieben, sei nicht eigens dazu bereitet, — (wobei er Zweifels ohne auch seines Lohnes verlustig wird) — soll man ihm auch so viel Glauben schenken, um die Schrift für ungültig zu erklären; denn Jedem wird es einleuchten, dass, wenn das Pergament schon an und für sich dem Zwecke nicht entspricht, er auch keine Ansprüche auf den Schreiberlohn zu machen habe.

  19. Die Teffilin und Mesusot dürfen nur in assyrischer Sprache geschrieben werden, die Torah(rolle) dagegen haben unsere Weisen erlaubt, auch in griechischer Sprache zu schreiben; da diese aber längst gesunken und fehlerhaft geworden, so können heutzutage obige drei Gattungen heiliger Schriften nur in assyrischer Sprache geschrieben werden. In kalligraphischer Hinsicht ist zu beobachten, dass nicht zwei Buchstaben ineinander verfließen; denn jeder Buchstabe, der nicht rein abgesondert für sich dasteht, ist nicht zulässig, wie auch überhaupt kein Buchstabe gültig, den nicht jedes mittelmäßig begabte Kind zu lesen im Stande wäre; daher muss beim Schreiben, in Bezug auf die Gestalt, besonders darauf gesehen werden, dass das Jod nicht dem Wav, das Kaph nicht dem Betha, das Daleth nicht dem Resch und umgekehrt, gleiche, sondern die Schrift durchgehend geläufig zu lesen sei.

  20. Ist das Pergament durchlöchert, so darf über das Löchelchen kein Buchstabe geschrieben werden, es sei denn, dass dasselbe mit einem Zuge der Feder gefüllt werden kann; ist dieses der Fall, so wird das Pergament, als zum Schreiben tauglich anerkannt, aus welchem Grunde es auch gestattet ist, auf gegerbter Vogelhaut zu schreiben. Wurde dagegen das Pergament durchlöchert, nachdem es schon beschrieben war, so kommt es darauf an, ob das Loch in den offenen Teil des Buchstabens falle, wie z. B. beim He oder Mem, — in diesem Falle hat es nichts auf sich; geht das Loch aber durch den Buchstaben selbst, so dass er dadurch geteilt wird, so kommt es wieder darauf an, ob der eine Teil irgend einem andern Buchstaben nicht an Gestalt, wohl aber an Größe gleichkomme, welches gestattet wird; — blieb aber nicht soviel übrig, um einen andern, kleinen Buchstaben zu bilden, — so ist die Schrift dadurch unzulässig geworden.

Zweites Kapitel.

  1. Die Teffilin für den Kopf werden geschrieben wie folgt: Die vier Abschnitte werden auf vier Stücke Pergament geschrieben, jedes einzeln zusammengerollt, und dann in vier Hülsen gesteckt, die aber unten durch ein Fell vereinigt sein müssen; — zu den Teffilin für die Hand, werden alle vier Abschnitte auf ein einziges Stück Pergament geschrieben, und zwar in vier Spalten; — dieses Stück Pergament wird, gleich der Torah(rolle), zusammengerollt, und in ein einziges Gehäuse gesteckt.

  2. Besonders ist, in Bezug auf die Abschnitte, zu beobachten, dass man einen offnen nicht als geschlossen, und wiederum einen geschlossenen nicht als offen bezeichne, in welchem Falle selbige als unzulässig zu betrachten; — die ersten drei Abschnitte sind nämlich als offen, dagegen der letzte: »Und es wird geschehen, wenn du gehorchest«, als geschlossen zu bezeichnen.

  3. Auch hat man strenge Plene vom Defektiven zu unterscheiden, auf dass alle vier Abschnitte eben so rein orthographisch geschrieben seien, wie in einer Torah(rolle); denn sobald ein defektes Wort complet geschrieben, — ist die ganze Schrift unzulässig, bis man das Ueberflüssige weggelöscht, jedes complete Wort aber, defect geschrieben, ist durchaus unwiederbringlich unzulässig; — Folgende aber sind, in den vier Abschnitten, die defecten und Plene Stellen:

  4. Im ersten Abschnitte: »Heilige mir alle Erstlinge«. Plene Bechor. Sachor. Hozie. Wehaibhussi. Haschbhii. Mazzot. Baabhur. Leot. Ulsikaron. Einecha. Torat. Lemoadah. Defect. Beghosek. Wehaemori. Leabhothecha, def. (Wav). Haabhoda, def. (Wav). Matzoth, def. (Wav). Scheor. Gbhulcha. Hoziacho, def. (Jod). Haghukah.

  5. Im zweiten Abschnitte: »Und es wird geschehn wenn Er dich bringt«. Plene Vechor. Hozianu. Bechor. Wead Bechor. Wechol Bechor. Leoth. Jadchah. (He abundans). Leoth. Einecha. Hozianu. Defect. Jebhiacho, def. (Jod). Ulaabhothecha def. (Wav). Chamor. Beghosek. Wajahrog. Mibechor. Sobheagh, def. (Wav). Ultotaphoth, def. (2tes Wav). Beghosek.

  6. Der dritte Abschnitt: »Höre Israel«. Das Ajin im Worte Schemah, wird groß geschrieben, gleich wie auch das Dalleth im Worte Echad. Plene Lebhanecha. Ubhkumeccha. Einecha. Ubhischaarecha. Defect. Meodecha. Bheithecha, des. (2tes Jod). Jadecha. Letotafot, def. (beide Wav). Mesusot, def. (1tes Wav). Beitecha, def. (2tes Jod).

  7. Im vierten Abschnitte: »Und es wird geschehen wenn du gehorchest«. Plene Joreh. Umalkosch. Wehischtachwithem. Jebhulah. Leoth. Eineichem. Ubhekumecha. Mesusot. Ubhischaarecha. Defect. Schamoa. Mizwotai, def. (1tes Wav). Wethiroschcha, def. (1tes Wav). Hatobha. Noten. Otam. Letotafot, def. (2tes Wav). Otam. Bebheithecha, def. (2tes Jod). Bheithecha, def. (2teSs Jod). Laabhotheichem. def. (Wav).

  8. Auch muss beim Schreiben darauf gesehen werden, dass man die Buchstabenhäkchen richtig anbringe; diese sind nämlich gleich senkrechten Zain, die sich oben in eine Krone endigen, ganz wie sie in der Torah(rolle) gezeichnet werden; folgende Buchstaben in den vier Abschnitten müssen mit solchen Häkchen geschrieben werden.

  9. Im ersten Abschnitte ist nur ein einziger Buchstabe, über welchem sich drei dieser Häkchen befinden, nämlich der Schlußmem im Worte Miamim. Im zweiten Abschnitte gibt es fünf Buchstaben mit solchen Häkchen, und zwar sind dies lauter Hes; ein jeder dieser fünf Buchstaben hat vier Häkchen, nämlich im Worte Wenathnah, — das erste und das letzte He, im Worte Hakaschah, — dann, im Worte Wajaharog, und endlich das He im Worte Jadchah. Im dritten Abschnitte gibt es ebenfalls fünf Buchstaben mit Häkchen: das Kuph, im Worte Ubhekumecha hat deren drei, das Kuph in Ukschartam hat ebenfalls drei, und endlich die beiden Tets — und das Peh im Worte Totafot, von welchen jedes mit vier Häkchen bezeichnet wird. Im vierten Abschnitte gibt es ebenfalls fünf Buchstaben mit Häkchen: das Peh im Worte Weasaphta, mit drei Häkchen, das Tav in demselben Worte, mit einem Häkchen, — die beiden Tets und das Peh im Worte Totafot, mit vier Häkchen; — im Ganzen gibt es dem nach sechzehn mit Häkchen bezeichnete Buchstaben. — Hat man jedoch diese Häkchen vergessen, oder deren zu viele oder zu wenige gemacht, so ist hierdurch die Schrift dennoch nicht unzulässig geworden.

  10. Sobald man Teffilin bei einem nicht bewährten Manne kauft, muss man selbige untersuchen; — kauft man z. B. deren hundert Gehäuse — so untersuche man drei Stück davon, d. h. zwei Teffilin für den Kopf, und eines für die Hand, oder auch zwei für die Hand, und eines für den Kopf; findet man diese nun vorschriftsmäßig angefertigt, so erkenne man den Verkäufer derselben für zuverlässig; — hat man die Teffilin bundweise gekauft, so muss jedes derselben einzeln untersucht werden, weil solche gewöhnlich von verschiedenen Schreibern zu sein pflegen.

  11. Hat man die Teffilin selbstgeschrieben, oder solche, wenn man sie gekauft, für vorschriftsmäßig angefertigt und geschrieben befunden, und selbige darauf wieder in ihr Gehäuse gesteckt, so bedarf es später keiner fernern Untersuchung mehr, wäre es selbst nach Verlauf von mehreren Jahren, denn so lange die Umhüllung unbeschädigt erhalten, bleiben auch die Teffilin in ihrer wahrscheinlichen Gesetzlichkeit, ohne dass man zu besorgen hätte, dass irgend ein Buchstabe davon weg gelöscht oder durchlöchert worden wäre. Der greise Hillel pflegte zu sagen: » Diese da sind noch von dem Vater meiner Mutter her«.

Drittes Kapitel.

  1. Acht Bedingungen gibt es beim Verfertigen der Teffilin zu beobachten, die wir alle als Bestimmungen Mosches vom Berge Sinai her überkommen haben, und deshalb auch, im Falle ihrer Vernachlässigung, hinderlich zurückwirkend sind, und die Schrift unzulässig machen; — diese Bedingungen sind folgende: Die Teffilin müssen Vierecke,— und genau im Quadrate genäht sein, und nach allen Seiten Diagonale dieses Quadrates haben, so dass sie vier gleiche Winkel bilden; ferner müssen die Teffilin für den Kopf, nach der rechten wie auch nach der linken Seite, die Form eines Schinn bekommen; alle Abschnitte müssen in eine Hülle gebracht, diese mit einem Haare umwickelt, und alsdann in ein Gehäuse gethan werden; — von dem Felle, welches sie umgiebt, muss eine Öse gebildet werden, wo hindurch die Lederstreifen gezogen, und hin und zurückgeschoben werden können; — diese Leder streifen müssen schwarz sein, und deren Knoten den Buchstaben Daleth bilden.

  2. Die Teffilin für den Kopf werden folgenderweise angefertigt: Man nehme ein Stück Holz in Form eines Würfel;— (ist dieser jedoch mehr hoch als breit, oder umgekehrt, so tut es nichts zur Sache) — dann schneide man drei Kerbe in den Würfel, so dass hierdurch vier gleiche, quadratähnliche Holzstreifen entstehen, — nehme ein Stück Fell, weiche solches in Wasser, und umkleide hierauf mit dem genetzten Felle den Leisten, dergestalt, dass letzteres auch bis in die Vertiefung der Kerbe eingelassen werde, und presse dann das Leder, so lange es noch feucht, von beiden Seiten fest an den Leisten, so dass von der rechten Seite des, die Teffilin Tragenden, die Form eines dreiköpfigen, von der entgegengesetzten Seite aber, eines vierköpfigen Schin hervortrete.

  3. Dann lasse man das Fell auf dem Leisten trocknen, nehme es herunter, und tue in jedes der, durch den Abdruck der Quadrate entstandenen Gehäuse, einen der vier geschriebenen Abschnitte; — hierauf schlage man die untere Seite des Felles um, nähe es auf allen vier Seiten zu, lasse jedoch unten so viel Raum übrig, um den Lederstreifen durchziehen zu können; — und dieser übriggelassene Raum wird die Öse genannt.

  4. Die Teffilin für die Hand werden folgendermaßen verfertigt: Man nehme ein Stück Holz in der Form eines Quadrates, so lang wie breit, etwa einen Finger hoch, bedecke ihn mit angefeuchtetem Felle, und lasse dieses so lange darauf liegen, bis es trocknet, hierauf ziehe man den Leisten heraus und lege in das, auf diese Weise entstandene Behältniß, das Pergament mit den vier Abschnitten hinein, schlage ein Stück vom Felle um, und vernähe es von allen vier Seiten, mit Ausnahme der Öse für den Lederstreifen.

  5. Die Ordnung der Lage dieser Abschnitte in den Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) ist folgende: »Und es wird geschehen, wenn du gehorchest«, kömmt in die Hülse rechts für den sie Tragenden, »Höre Israel«, daneben, »Und es wird geschehn, wenn er dich bringt«, — in das 3te, neben dem »Höre Israel«, und endlich, in das 4te »Heilige mir alle Erstlinge«, welches Letztere also zur Linken des sie Tragenden, zu liegen kömmt, so dass der, ihm gegenüberstehende Leser, dieselben in umgekehrter Ordnung ablesen könne; hat man diese Ordnung verwechselt, so sind die Teffilin zum Gebrauche nicht zulässig;

  6. Die Teffilin für die Hand, enthalten ein einziges Stück Pergament in vier Spalten, auf welchem sich die Abschnitte in derselben Ordnung wie in der Torah befinden: Hat man diese vier Spalten auf vier verschiedene Stücke Pergament geschrieben, und in ein Gehäuse gebracht, so ist der Pflicht genügt, ohne dass man nötig hätte selbige erst zusammenzunähen.

  7. Beim Zusammenrollen der Abschnitte, sowohl der Teffilin für den Kopf, wie auch jener, für die Hand, rolle man selbige vom Ende bis zum Anfang, damit wenn selbige aufgerollt werden, jeder Abschnitt vom Anfang gegen das Ende gelesen werden könne.

  8. Bevor man die Abschnitte in die Gehäuse tut, werden selbige in eine, mit einem Haare umbundene Hülle gewickelt, dieses Haar aber muss ebenfalls von einem reinen Tiere oder Viehe sein, selbst wenn es ein gefallenes oder von Raubthieren zerrissenes gewesen; die Sitte im Volke aber ist, hierzu das Haar aus dem Schweife eines Kalbes zu nehmen.

  9. Das Nähen der Teffilin darf nur mit den Sehnen von einem reinen Tiere bewerkstelligt, werden, wären solche auch von einem gefallenen, oder von Raubthieren zerrissenen genommen, und vorzugsweise bedient man sich hier zu der Flechsensehnen, da diese weiß sind; — sind dieselben aber hart, so können sie zwischen Steinen so lange bearbeitet werden, bis sie geschmeidig geworden wie Flachsfasern, dann werden sie gesponnen, zusammengedreht, und dienen als Nähmaterial für die Teffilin, und für die Pergamentstücke der Torah(rolle).

  10. Beim Verfertigen der Teffilin sucht man etwas Besonderes darin, den Rand derselben im Viereck, wo möglich mit drei Stichen auf jeder Seite zusammen zu nähen, so dass im Ganzen der Stiche zwölf seien, — dieses bezieht sich sowohl auf die Kopf- wie auf die Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad); — pflegte man aber früher gewöhnlich nur 10 oder 14 Stiche zu machen, so ist es erlaubt dabei zu bleiben, doch muss jeder Stich auf beiden Seiten sichtbar sein.

  11. Die Ritze an den Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) müssen sich bis zur Nath hinunterziehen, jedoch ist es auch zulässig, die Ritze nicht bis ganz nach unten zu machen, sobald sich nur die vier besondern Abteilungen deutlich unterscheiden lassen; sind die Ritze dagegen gar nicht sichtbar, so werden die Teffilin dadurch unzulässig, daher man diese Abteilungen im Gehäuse durch einen Faden oder Kitt abzusondern sucht; — gewöhnlich nimmt man hierzu ein Ende der Flechsensehne, deren man sich beim Zusammennähen bedient, und zieht dieses zwischen die Abteilungen hindurch.

  12. Die Lederstreifen werden folgendermaßen zubereitet: Man schneidet von Leder einen Streifen, — eine Gerstenkornlänge breit, oder auch breiter; die Länge desselben für die Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) ist so, dass er den Kopf umschließe, die Schleife bilde, und von beiden Seiten noch so viel übrig bleibe, dass die Streifen bis an die Herzgrube, oder wenigstens fast bis dahin reichen. Für die Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) muss er so lang sein, dass er den Arm umschließen, die Schleife bilden, und noch bis zum Mittelfinger reichen könne, um welchen er dreimal hinumgewickelt werden muss, — jedoch sind auch längere zulässig.

  13. Hierauf wird der Lederstreifen in die Öse gethan,— dann nehme man das Maß des Kopfes und knüpfe die Schleife in einem halben Viereck, in der Form eines Daleth; — jeder Gebildete muss das Knüpfen einer solchen Schleife lernen, da dieses höchstens nur abgesehen, nicht aber durch Beschreibung erlernt werden kann; — bei den Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) wird die Schleife in der Form eines Jod geknüpft, jedoch so, dass der Lederstreifen, ab und zugezogen werden könne, damit man beim Umlegen desselben um den Arm, ihn nach Willkür verlängern oder verkürzen könne.

  14. Diese Lederstreifen müssen nach außen schwarz sein, sowohl bei den Kopf-, wie auch bei den Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad), (— dieses ist eine Tradition Mosches vom Berge Sinai her;) die Rückseite derselben darf, — weil sie nicht sichtbar ist,— auch grün oder weiß, auf keinen Fall aber rot sein, da sie, bei zufälligem Umwenden, dem sie Tragenden, Unehre bringen könnte, — jedenfalls aber muss die Rückseite der Lederstreifen mit der untern Seite des Randes an den Teffilin gleiche Farbe haben, — jedoch zieht man es vor, die Rückseite sowohl der Streifen, wie auch die Ränder, schwarz zu färben.

  15. Das Fell zum Ueberziehen der Teffilin, wie auch zu den Lederstreifen, muss von einem reinen Viehe, Tiere oder Vogel genommen werden, selbst wenn solches gefallen, oder von Raubthieren zerrissen worden; ist dagegen das Leder von einem unreinen Tiere, oder sind die Teffilin mit Gold bedeckt, — so müssen sie als unzulässig betrachtet werden. Das Fell zu den Lederstreifen muss eigens hierzu gegerbt werden, für das Fell zur Bedeckung der Teffilin dagegen bedarf es keiner besondern Gerbung, ja sogar rohes Fell ist dazu zu gebrauchen; an mehreren Orten ist es sogar gebräuchlich, die Bedeckung der Teffilin nur mit rohem Felle zu bewerkstelligen.

  16. Die Teffilin dürfen nur von einem Israeliten verfertigt werden, da es sich mit ihrer Anfertigung eben so verhält, wie mit dem Schreiben derselben, wegen des Buchstaben Schin, der in der Haut angebracht werden muss, wie oben erklärt worden; — wenn daher ein Nicht-Israelit die Teffilin genäht oder überzogen, so sind dieselben unzulässig; — ebenso darf sie auch Keiner angefertigt haben, dem es nicht zusteht dieselben zu schreiben.

  17. Die Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) dürfen nicht zu Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad), wohl aber diese zu Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) umgemacht werden, indem in Bezug auf Heiligthümer nur eine Steigerung, keinesweges aber eine Erniedrigung gestattet werden kann; — ebenso darf der Lederstreifen der Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) nicht zu den Teffilin der Hand gebraucht werden, jedoch hat dieses nur auf bereits gebrauchte Bezug, — Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) aber, die noch nicht umgelegt worden, dürfen wohl zu Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) umgemacht werden, und zwar indem man selbige mit einem einzigen Stücke Fell bezieht, so, dass Alles ein Gehäuse bildet, — dann werden die Teffilin so um die Hand gelegt.

  18. Wenn die Nahtstiche an den Teffilin losgehen, so kommt es darauf an, ob zwei nebeneinander liegende, oder drei getrennte sich gelöst, — wodurch die Teffilin unzulässig werden; jedoch hat dieses nur auf alte Teffilin Bezug, — neue dagegen sind so lange zulässig, als die Lederunterlage zusammenhält; — als neu sind Teffilin zu betrachten, so lange derjenige Rand, an dem die Naht losgegangen, im Stande ist, das Gewicht der Teffilin selbst zu tragen, ohne zu zerreißen: im entgegengesetzten Falle aber, sind sie als alt zu betrachten.

  19. Wird der Lederstreifen zerrissen, so darf man denselselben weder zusammenknüpfen noch zusammennähen, son dern man ziehe ihn heraus, verwahre ihn, und mache einen neuen; — was von einem solchen zerrissenen Lederstreifen an den Teffilin übrig bleibt, ist nur in dem Falle zulässig, wenn es die gehörige Länge und Breite hat.

Viertes Kapitel.

  1. Die Anlegung der Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) geschieht aus dem Wirbel, wo nämlich der Haarwuchs gegen die Stirne zu aufhört, oder wo, beim Kinde, der Schädel noch weich ist; auch müssen die Teffilin genau in der Verlängerung der Mitte zwischen den Augen aufgelegt werden; — die Schleife dagegen befindet sich am Schlüsse des Schädels, über dem Nacken.

  2. Die Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) lege man um den linken Arm, aber dem Buge, und zwar um das weiche Fleisch zwischen der Achsel und dem Ellenbogen, so dass, wenn man dieses weiche Fleisch zur Seite wendet, die Teffilin sich dem Herzen gegenüber befinden, und auf diese Weise die Worte der Schrift erfüllt werden, »Und diese Worte mögen auf deinem Herzen sein«, (5 Mos. 4).

  3. Wer die Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) auf die Hand, die Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) aber auf die Stirn bindet, verfährt nach Art der Sadducäer. Wer seine Teffilin rund wie eine Nuß macht, erfüllt dadurch gar kein Gebot; — ein Linkshändiger bringe seine Teffilin an seinem rechten Arme an, der ihm der linke ist; wer aber beider Arme gleich mächtig ist, bringe sie an der linken an, die auch zugleich für alle Menschen die Linke ist. Der Ort wo die Teffilin umgelegt, und derjenige, wo dieselben zugeknüpft werden, sind den Weisen durch die Tradition überkommen.

  4. Ein Fehler an den Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) ist, in Bezug auf die Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad), nicht hinderlich zurückwirkend, und so auch umgekehrt, weil jedes für sich ein selbstständiges Gebot bildet. Der Segensspruch beim Anlegen der Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) ist; »Der uns geheiligt durch seine Gebote, und uns die Pflicht der Teffilin auferlegt«. — Bei Umlegung der Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) spricht man: »Der uns geheiligt durch seine Gebote, und uns befohlen die Teffilin anzulegen«.

  5. Jedoch ist Obiges nur zu beobachten, wenn die Teffilin einzeln angelegt werden, — legt man aber beide zugleich um, so spreche man nur einen Segen, und zwar: »Der uns geheiligt durch seine Gebote, und uns befohlen die Teffilin anzulegen«, binde zuerst die Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) um, und lege darauf die Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) an; beim Abnehmen — wiederum erst die Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch), und zuletzt die Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad).

  6. Sobald man den Segensspruch: »Der uns geheiligt hat durch seine Gebote, und uns befohlen die Teffilin anzulegen« gesprochen, und die Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) umgebunden, darf man sich durch kein Gespräch mehr stören lassen, selbst nicht um einem Lehrer den Friedensgruß zu erwiedern, bis man auch die Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) umgelegt, — hat man aber dennoch gesprochen, so ist dies als ein Vergehen zu betrachten, und muss den zweiten Segensspruch: »Der Du uns geheiligt hast durch Deine Gebote, und uns die Pficht der Teffilin auferlegt«, sprechen, und darf dann erst die Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) anlegen.

  7. Jedesmal, wenn die Teffilin angelegt werden, muss man erst den Segen darüber sprechen, selbst wenn man die selben mehremal am Tage ab- und wiederum anlegt; — bei der Erfüllung aller Gebote überhaupt aber, muss der Segensspruch unmittelbar vor ihrer Vollziehung gesprochen werden, daher muss man auch bei Umlegung der Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) erst dann den Segen sprechen, wenn die Anlegung schon geschehen, und nur die Befestigung derselben noch nicht vollzogen: denn die Vollstreckung des Gebotes besteht namentlich in der Befestigung derselben.

  8. Legt jemand seine Teffilin ab, um sie in einem Gefäße zu verwahren, — so lege er nicht die Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) unter die Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch), weil beim Wiederherausnehmen derselben zum Gebrauche, — die Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) ihm zuerst in die Hand kommen würden, er selbige aber bei Seite legen müßte, um die Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) herauszunehmen, da er die Kopf-Teffilin (Teffilin schel Rosch) nicht zuerst anlegen darf, — es ist aber einem Jeden verboten, ein Gebot zu vernachläßigen, um ein an deres zu erfüllen, sondern zuerst muss Dasjenige erfüllt werden, welches sich zuerst zur Erfüllung darbietet, deßwegen also — muss man die Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) oben auflegen, damit diese einem auch zuerst in die Hand kämen, und man sie auch, der Ordnung gemäß, zuerst anlegen könne.

  9. Der Behälter, welcher für die Teffilin bestimmt ist, und in welchem auch wirklich bereits solche gelegen, ist durch dieselben geweiht worden, und darf nicht mehr zu profanem Gebrauche dienen; wurde das Gefäß nur zum Behälter bestimmt , ohne dass jedoch schon Teffilin darin gelegen, oder diente das Gefäß nur für den Augenblick zufällig als Behälter derselben, ohne ausdrücklich für immer dazu bestimmt worden zu sein, — so wird es hierdurch keinesweges geweiht, sondern kann nach wie vor zum alltäglichen Gebrauche dienen. Die Teffilin dürfen aber weder an dem Lederstreifen noch an dem Gehäuse selbst an den Nagel aufgehängt werden, sondern nur vermittelst des Beutels, in welchem man sie aufbewahrt.

  10. Die vorschriftmäßig zum Umlegen der Teffilin an beraumte Zeit, ist der Tag und nicht die Nacht, denn es heißt (2 B. M. 13) »von Tag zu Tag«; dieses Gesetz betrifft aber das Gebot der Teffilin; — eben so sind die Schabbate und Feiertage zur Anlegung der Teffilin nicht geeignet, denn es heißt: »und es sei zum Zeichen«. Schabbate aber und Feiertage sind selbst Zeichen. — Wann aber beginnt die eigentliche Frist zur Anlegung der Teffilin? — Von dem Augenblicke an, wo die Morgendämmerung gestattet, seinen Nächsten auf eine Entfernung von vier Ellen zu sehen und zu erkennen, — bis zu Sonnenuntergang.

  11. Waren die Teffilin vor Sonnenuntergang angelegt, und ist es darauf dunkel geworden, so können zwar die Teffilin die ganze Nacht hindurch aufbehalten werden, jedoch empfehle man dieses nicht öffentlich an, sondern lehre im Gegenteil, dass man die Teffilin nicht zur Nacht anlege, aber dieselben vor Sonnenuntergang herabnehme; — wer aber von vornherein die Teffilin zur Nacht angelegt, der Übertritt ein Gebot der Schrift, denn es heißt: »und du sollst beobachten das Gesetz u. s. w., von Tag zu Tag« (Ebendaselbst).

  12. Befand sich jemand unterweges, mit den Teffilin am Kopfe, und die Sonne ging darüber unter, so dass die Heiligkeit des Schabbats begann, — so bedecke er die Teffilin mit der Hand, bis er nach Hause kommt, und lege sie dann sogleich ab. Befand sich jemand, mit den Teffilin am Kopfe, im Bejt-Hamidrasch, und die Heiligkeit des Schabbattages brach darüber an, so bedecke er sie ebenfalls mit der Hand, bis er nach Hause kömmt, und lege sie sogleich da selbst ab. Befindet sich aber in der Nähe der Stadt ein Haus, in welchem die Teffilin in sicherer Verwahrung bleiben können, so ist es ihm gestattet, sie schon daselbst abzulegen, legte er die Teffilin aber nach Sonnenuntergänge nur aus dem Grunde nicht ab, weil er keinen sicheren Ort zu deren Aufbewahrung gewußt, so ist dieses als gestattet zu betrachten.

  13. Jeder, der des Lesens des »Höre Israel« entbunden, ist damit zugleich der Pflicht, die Teffilin umzulegen, enthoben; — ein Knabe jedoch, der bereits mit der Umlegung der Teffilin vertraut ist, — kann solche von seinem Vater erhalten, um sich an der Erfüllung der Gebote zu gewöhnen. Jeder, der mit Unterleibsbeschwerden oder einem Uebel der Art behaftet, ist der Pflicht der Teffilin enthoben, dahingegen sind alle Entweihten zur Anlegung derselben verpflichtet. Ein Leidender, oder Jeder, dessen Gedanken nicht ruhig sind, ist gleichfalls der Anlegung der Teffilin enthoben, da derjenige, welcher dieselben umlegt, seine Gedanken nicht davon abwenden lassen darf. Die Ahroniden während des Tempeldienstes, die Leviten während des Gesanges auf dem Katheder, und die Israeliten während des Aufenthalts derselben im Heiligthume, sind des Privatgebetes, wie auch der Anlegung der Teffilin, enthoben.

  14. Jeder, der die Teffilin umgelegt, muss dieselben von Zeit zu Zeit berühren, damit seine Gedanken auch nicht auf einen Augenblick davon abgewendet würden, denn die Heiligkeit der Teffilin wird selbst der Stirnbinde des Hohenpriesters vorgesetzt, da in Letzterer der Name Gottes nur ein Mal, in den Kopf- wie auch in den Hand-Teffilin (Teffilin schel Jad) da gegen 21 Mal vorkommt.

  15. Das Umlegen der Teffilin erfordert einen, durch aus in jeder Hinsicht reinen Körper; — so lange dieselben umgelegt sind, ist jeder Schlaf, selbst ein nur momentaner verboten. Man sollte darauf achten, dass keine Blähungen entweichen, während man sie trägt. Daher darf er, während er sie trägt, keinen regelmäßigen Schlaf halten oder gar dösen. Wenn sie aber mit einem Tuch bedeckt sind, kann er sogar dösen, während er sie trägt. Wie das? Er legt seinen Kopf zwischen die Knie und döst in sitzender Haltung. Wenn seine Teffilin gefaltet und in der Hand gehalten werden, kann der Träger sogar auf normale Weise schlafen.

  16. Mit den zusammengewickelten Teffilin in der Hand ist nicht nur gestattet, für einen Augenblick zu ruhen, sondern sogar erlaubt, sich so zu Bette zu legen. Essen darf man damit nur stehenden Fußes, will man sich aber zu einer ordentlichen Mahlzeit setzen, so muss man dieselben erst ablegen, und sie, bis zum Händewaschen, auf dem Tische liegen lassen, worauf man sie erst wieder anlegen und so den Mahlzeitschlußsegen sprechen darf.

  17. Wenn man einen Ruf der Natur verspürt, während man Teffilin trägt, soll man sie vor dem Betreten der Toilette nicht in den Spalten deponieren, die sich zur öffentlichen Straße hin öffnen, damit es nicht von Passanten entwendet wird. Wie soll er sich verhalten? Selbst wenn er die Blase entleeren muss, während er sich vier Ellen vom Waschraum entfernt befindet, soll er die Teffilin abnehmen, sie in seinem Gewand zusammenrollen, wie man eine Schriftrolle zusammenrollt, und sie in seiner rechten Hand gegenüber seinem Herzen halten, wobei er darauf achten soll, dass kein Bändchen mehr als eine Handbreit aus seiner Hand herausragt; dann geht er hinein, entleert sich, und nachdem er es verlassen hat, entfernt er sich vier Ellen vom Waschraum und legt seine Teffilin an.

  18. Diese Regel gilt nur für den Fall, dass es sich um eine feste Toilette handelt. Aber man darf eine improvisierte Toilette nicht mit Teffilin betreten, auch wenn diese aufgerollt sind. Sie sollten entfernt und einer anderen Person zur sicheren Aufbewahrung übergeben werden.

  19. Wenn jemand, der Teffilin trägt, am Abend auf die Toilette gehen muss, weil er keine Zeit mehr hat, es wieder anzulegen, sollte er nicht mit Teffilin in seinem Gewand hineingehen, auch nicht, um seine Blase zu entleeren, wenn es sich um eine ständige Toilette handelt. Wie sollte er sich verhalten? Er sollte die Teffilin abnehmen, sie in ihre Tasche legen, die mindestens eine Handbreit lang sein muss, oder sogar in eine kleinere Tasche, sofern sie nicht speziell als Behälter für Teffilin vorgesehen ist. Diese hält er in der Hand und geht hinein. So kann er auch zur Nachtzeit, wenn er die Toilette aufsuchen muss, die Teffilin in eine Tasche stecken, die er beim Betreten in der Hand hält.

  20. Wenn eine Person die Tefillin vergisst und eine Toilette betritt, während sie Tefillin trägt, sollte sie diese mit der Hand bedecken, bis sie den ersten Ausstoß von Fäkalien oder Urin ausgeschieden hat, und dann die Toilette verlassen, die Tefillin entfernen, zurückkehren und sich vollständig erleichtern. Würde man mitten im Ausstoß des ersten Fäkalien- oder Urinstrahls unterbrechen, könnte man sehr gefährlich krank werden.

  21. Wenn eine Person vergisst und Geschlechtsverkehr hat, während sie Tefillin trägt, sollte sie weder die Riemen noch die Fächer selbst halten, bis sie sich die Hände wäscht. [Dann sollte er] sie entfernen. [Diese Einschränkung wurde eingeführt], weil die Hände aktiv sind.

  22. Eine Person, die ein Badehaus betritt: In den Räumen, in denen die Leute bekleidet stehen, ist es erlaubt, die Tefillin anzulegen. In den Räumen, in denen ein Teil der Leute nackt und ein anderer Teil bekleidet steht, braucht man seine Tefillin nicht abzulegen, noch sollte man dort am Anfang Tefillin anlegen. In den Räumen, in denen [alle] nackt stehen, soll man die Tefillin abnehmen und natürlich nicht anziehen.

  23. Mit umgelegten Teffilin darf man weder einen Friedhof betreten, noch sich einem Toten oder einem Grabe, bis auf die Entfernung von vier Ellen nähern, auch darf man keine Teffilin anlegen, bevor man seine Blöße bedeckt, und seine Kleider angezogen; — wer eine Last auf dem Kopfe trägt, muss die Teffilin so lange ablegen, bis er sich dieser Last entledigt, selbst ein Tuch darf Derjenige, der die Teffilin umgelegt, nicht auf dem Kopfe haben; die gewöhnliche Kopfbedeckung hingegen ist es gestattet über den Teffilin anzulegen.

  24. Wenn sich Tefillin oder eine Torahrolle in einem Raum befinden, ist es verboten, sexuelle Beziehungen einzugehen, es sei denn, sie werden entfernt oder in ein Gefäß gelegt und dieses Gefäß wird in ein zweites Gefäß gelegt, das nicht für sie bestimmt ist. Wenn jedoch das zweite Gefäß für sie bestimmt ist, werden sogar zehn Gefäße als ein einziges Gefäß betrachtet. Wenn jemand sie in zwei Gefäße legt, kann er sie am Kopfende seines Bettes zwischen ein Kissen und ein Kopfkissen legen, solange sie nicht unter seinem Kopf sind, damit er sie schützen kann. Auch dann, wenn seine Frau mit ihm im Bett liegt.

  25. Die Heiligkeit der Teffilin ist sehr groß, denn so lange sich diese an dem Kopfe und dem Arme des Menschen befinden, ist er gleichsam als gottesfürchtig, demüthig, nicht dem Leichtsinn und Geschwätze ergeben, nicht bösen Gedanken nachhängend, sondern als ein für Wahrheit und Gerechtigkeit erglühender Mann zu betrachten; daher sollte sich eigentlich ein Jeder bemühen, dieselben den ganzen Tag über anzuhaben, wie auch das Gebot lautet. Man erzählt von Rab, dem Schüler unseres Lehrers, des Heiligen, dass man ihn nie vier Ellen weit habe gehen sehen ohne Torah, Schaufäden und Teffilin.

  26. Obgleich das Gebot lautet, sie den ganzen Tag über anzuhaben, so ist dieses doch besonders während des Gebets anzuempfehlen; — die Weisen sagen: »Wer das »Höre Israel« ohne Teffilin liest, ist gleichsam wie Derjenige, der gegen sich selbst ein falsches Zeuginß ablegt«; wer aber das Anlegen der Teffilin gänzlich vernachlässigt, Übertritt acht Gebote der Schrift, denn in den vier Abschnitten befinden sich Verordnungen, sowohl in Bezug auf die Kopf- wie auch auf die Hand-Thiphilin; — wer dagegen das Anlegen der Teffilin regelmäßig beobachtet, genießt eines langen Lebens, denn es heißt: »Gott ist über ihnen, sie werden leben.“

Fünftes Kapitel.

  1. Die Mesusot werden verfertigt wie folgt: Die beiden Abschnitte »Höre Israel« und »Es wird geschehen wenn Ihr gehorchet« werden auf ein Stück Pergament, in einer Spalte abgeschrieben, wobei unten und oben ein Rand, einen halben Fingernagel breit, weiß gelassen wird; — sind sie in zwei oder drei Spalten geschrieben, so tut es auch nichts zur Sache, nur beobachte man streng, dass die Schrift sich nicht schlängele, nicht im Kreise oder Ovale geschrieben sei, in welchem Falle die Mesusa unzulässig wäre; gleichfalls unzulässig wäre sie, wenn die Abschnitte nicht in gehöriger Ordnung auf einander folgten. Eine, auf zwei Pergamentstreifen geschriebene Mesusa ist, — wenngleich die Streifen nachher zusammengenäht worden wären, — nichtsdestoweniger dennoch unzulässig. — Aus alten Torahrollen oder Teffilin dürfen keine Mesusot gemacht werden, ebensowenig darf eine Mesusa auf die Ränder einer Torah(rolle) geschrieben werden, weil man keinen Gegenstand von einer größern Heiligkeit zu einer mindern herabwürdigen darf.

  2. Man tut wohl daran, zwischen den Abschnitten »Höre Israel« und dem »Es wird geschehen«, — einen Absatz, und zwar einen geschlossenen, zu machen; — doch ist es gestattet denselben auch offen zu machen, da, in der Torah, die Abschnitte nicht unmittelbar aufeinander folgen. Auch sind alle, in denselben vorkommende Häkchen streng zu beobachten, und zwar sind dies folgende in der Mesusa.

  3. Im ersten Abschnitte gibt es sieben mit Häkchen bezeichnete Buchstaben, und zwar jeder von ihnen mit drei Zain bezeichnet, nämlich: Das Schin und das Ajin im Worte Schema, — das Nun, im Worte Naphschecha, die beiden Zain im Worte Mesusot, die beiden Tet’s im Worte Totafot. Im zweiten Abschnitte gibt es sechs Buchstaben, deren jeder mit drei Zain versehen wird, nämlich: Das Gimmel im Worte Degancha, die beiden Zain im Worte Mesusot, die beiden Tet’s im Worte Totafot, wie auch das Zain im Worte Haarez. Hat man beim Schreiben diese Häkchen ganz vernachläßigt, oder in größerer oder minderer Zahl angebracht, so werden dadurch die Mesusot nicht unzulässig; — sind letztere dagegen nicht auf Linien geschrieben, oder wurde die Grammatik in Hinsicht auf das Complete und Defecte nicht beobachtet, oder auch nur ein Buchstabe auf der Innenseite zuviel geschrieben, so sind sie unzulässig.

  4. Es ist allgemeine Sitte, auf der Aussenseite der Mesusot, dem Absätze zwischen den beiden Abschnitten gegenüber, das Wort Schaddai (Allmächtiger) anzubringen; — dieses kann erlaubt werden, weil es gerade auf der Aussenseite geschieht. — Diejenigen aber, welche auf der Innenseite der Mesusot die Namen der Engel, von Heiligen, oder sonst irgend geheimnißvolle Zeichen oder Schnörkel anbringen, sind als zu derjenigen Klasse von Menschen gehörend zu betrachten, die keinen Anteil am zukünftigen Leben haben; denn nicht allein, dass diese Narren dadurch die gottgefällige Handlung entwürdigen und vernichten, sondern sie machen auch die Anerkennung der Einheit des Namens des Heiligen, gelobt sei Er! — und die Liebe und den Gehorsam gegen Ihn, — zu einem Amulete des Eigennutzes, wie es ihrem thörichten Verstande dünkt, — indem ein solches Amulet doch höchstens nur den Torheiten der Welt einen Nutzen gewähren könnte.

  5. Man tut wohl daran, das Wort »Auf der Erde« ganz in die letzte Zeile, sei es am Anfange derselben, oder in der Mitte, zu setzen; — bei allen Kalligraphen ist es zum Gebrauche geworden, die Mesusot in 22 Zeilen, und die Worte »Auf der Erde« am Anfange der letzten zu schreiben. Folgende nun sind die Anfangswörter jeder Zeile. 1) Schema (Höre). 2) »He« (der Name Gottes). 3) Hadewarim (die Worte). 4) Lebhanecha (deinen Kindern). 5) Ubhschachbecha (und an deinem Niederliegen). 6) Bejn (zwischen). 7) Wehaja (und es wird geschehen). 8) Mezaweh (gebiete). 9) Bechol (mit ganzem). 10) Jooreh (Frühregen). 11) Essebh (Gras). 12) Pen (wie leicht!). 13) Wehischtachwithem (und Ihr werdet Euch bücken). 14) Haschamajim (der Himmel, die Luft). 15) Weabhadethem (und Ihr werdet vernichtet werden). 16) Wessamtem (und Ihr sollt tun). 17) Autom (sie). 18) Autom (sie). 19) Baderech (unterwegs). 20) Ubhischaarecha (und an deinen Toren). 21) Ascher (dass). 22) Al haarez (auf der Erde).

  6. Bei dem Zusammenrollen der Mesusot, — beginne man am Ende derselben, so dass, beim Aufrollen derselben, man sie vom Anfange bis zum Schlusse lesen könne; — nachdem man sie zusammengerollt, stecke man sie in ein ausgehöhltes Rohr, Stück Holz oder dergleichen, und befestige selbiges dann mit einem Nagel an der Türpfoste, oder mache in letztere eine Höhlung, und stecke die Mesusa hinein.

  7. Vor dem Befestigen der Mesusa spreche man den Segen: »Gelobet seist Du, Ewiger, unser Gott, König der Welt, der uns geheiliget durch seine Gebote, und uns geheißen eine Mesusah zu befestigen«; beim Schreiben aber spreche man keinen Segen, denn die Erfüllung des Gebotes liegt im Befestigen der Mesusa.

  8. Hängt man die Mesusa an einem Stocke auf, so genügt dieses nicht, denn dies heißt nicht »befestigen«; — hat man dieselbe hinter der Tür angebracht, so ist das Gebot so gut wie Unerfüllt geblieben, — hat man den Türpfosten durchbohrt, und die Mesusa wie einen Stift hineingezwängt, so dass sie einem, durch ein Brett geschobenen Nagel ähnlich sieht, so ist sie unzulässig; gleichfalls, wenn dieselbe auf die Tiefe einer Handbreite in den Pfosten eingelassen worden; — schneidet man ein Rohr, steckt dann die Mesusa hinein, und vereinigt dieses Rohr mit andern, um aus allen diesen Rohren einen Türpfosten zu bilden, so ist dieses auch unzulässig, da die Anbringung der Mesusa vor Verfertigung des Türpfostens stattfand.

  9. Die Mesusot eines Privathauses müssen alle sieben Jahre zwei Mal untersucht werden, dagegen diejenigen eines Gemeindegebäudes nur zwei Mal in einem Jubiläum; weil doch zu besorgen ist, dass etwa ein Buchstabe sich abgelöset oder verwischt habe, durch die denselben von den Wänden Möglicherweise mitgeteilte Fäulniß.

  10. Jeder, ohne Ausnahme, ist zur Anbringung der Mesusot in seiner Wohnung verpflichtet, selbst Frauen und Knechte nicht ausgenommen; sogar Kinder hat man dazu zu gewöhnen. Mietet jemand ein Haus im Auslande, oder wohnt jemand, im Lande Israel, in einem Gasthause, so befreit dieses ihn, auf dreißig Tage lang, von der Verpflichtung des Anbringens der Mesusot; — wer aber ein Haus im Lande Israel mietet, ist sogleich zur Anbringung der selben verpflichtet.

  11. Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, so ist es die Pflicht des Mieters, die Mesusot anzuschaffen, selbst in dem Falle, dass die Anbringung derselben im Miets-Gelde mit verrechnet wurde, — weil der Bewohner, nicht das Haus, mesusapflichtig ist. Beim Ausziehn aus dem Hause darf der Mieter die Mesusot nicht mit nehmen, es sei denn, dass das Haus einem Heiden gehörte, in letzterm Falle lasse er sie nicht zurück.

Sechstes Kapitel.

  1. Es gibt zehn Bedingungen, unter denen der Bewohner eines Hauses zur Anbringung der Mesusot verpflichtet ist: 1) Muss das Haus wenigstens vier Ellen im Quadrat messen. 2) Muss es wenigstens zwei Pfosten haben. 3) Muss es eine Decke haben. 4) Muss es einen Tragebalken haben. 5) Müssen Türflügel da sein. 6) Muss der Eingang wenigstens zehn Handbreiten hoch sein. 7) Muss das Haus kein heiliges sein. 8) Muss es zur Wohnung für Menschen bestimmt sein. 9) Muss es zu einer ehrbaren Wohnung bestimmt sein. 10) Muss es zur beständigen Wohnung bestimmt sein.

  2. Hat ein Haus weniger als vier Quadrat-Ellen an Raumgehalt, so ist es der Mesusapflicht enthoben; beträgt der Flächeninhalt vier Ellen im Quadrat, so ist es dadurch schon mesusapflichtig, wenngleich die Form desselben rund oder fünfeckig wäre.

  3. Eine Exedra [Exedra ist ein nischenartiger Raum, der sich auf einen Hof, Platz oder eine Halle öffnet.], nämlich ein Raum, der nur von drei Wänden und der Decke darüber eingeschlossen ist, wird, ob gleich sich an der vierten Seite auch zwei Pfosten befänden, dennoch nicht für mesusapflichtig angesehn, weil diese Pfosten nur zum Tragen der Decke, und nicht zur Einfassung einer Tür angebracht sind, — gleichfalls, wenn eine Decke, ohne Wände, an allen Seiten nur auf Säulen ruht, ist sie, wenngleich der äußern Form nach, einem Hause ähnlich, — dennoch von der Pflicht der Mesusot befreit, weil keine Türpfosten vorhanden, und die Säulen nur zum Tragen der Decke dienen und bestimmt sind.

  4. Ein Haus, welches zwar von beiden Seiten Pfosten, und eine Öffnung hat, wo sich aber über Letzterer statt eines Tragebalkens ein bogenartiges Gewölbe befindet, ist nur dann mesusapflichtig, wenn die beiden Pfosten wenigstens zehn Handbreiten hoch sind, erreichen sie aber diese Höhe nicht, so sind sie dieser Pflicht überhoben, weil kein Tragebalken da ist.

  5. Ein Haus ohne Lage ist ebenfalls von dieser Pflicht befreit; — ist es jedoch teilweise gedeckt, so scheint es mir, dass, wenn die Decke sich über der Tür befindet, das Haus demnach mesusapflichtig sei, in diesem Falle aber erst die Türflügel eingesetzt, und dann erst die Mesusa angebracht werden muss.

  6. Der Tempelberg, die Nebenzimmer desselben, die Tempelhallen, Synagogen und Bejt-Hamidrasch, in welchen keine Wohnungen angebracht sind, — werden ebenfalls der Mesusapflicht enthoben, weil sie Heiligthümer bilden; — Synagogen aber in Dörfern, wo gewöhnlich Reisende wohnen, ebenfalls die Synagogen in großen Städten, — wenn sie mit Nebenwohnungen versehn sind, — werden aus diesem Grunde mesusapflichtig; kein Tor im Tempel war mit einer Mesusa versehen, ausgenommen das Tor des Nikanor, und das darauf folgende nach innen, wie auch das Zimmer des Parhedrion, weil Letzteres dem Hohenpriester, während der sieben Absonderungstage, zur Wohnung diente.

  7. Eine Scheuer, ein Stall, Holzremise, Kornspeicher, — sind nicht mesusapflichtig, denn es heißt »Deines Hauses« also nur des Hauses, welches für dich bestimmt ist, nicht aber dergleichen Baulichkeiten; — daher sind Mehlhäuser, wo Frauen zuweilen sitzen, und sich sogar schmücken, wohl mesusapflichtig, weil ein Raum darin gleichsam zur menschlichen Wohnung bestimmt ist. Ein Torhaus, eine Exedra, ein Säulengang, ein Garten, ein Tierzwinger, — sind von der Mesusapflicht frei, weil sie nicht zu Menschenwohnungen bestimmt waren; — in dem Falle aber, dass mesusapflichtige Häuser gegen jene Gebäude hin geöffnet waren, so sind selbige ebenfalls dieser Pflicht unterworfen.

  8. Daher sind Tore an Höfen, an Sackgäßchen, an Städten und Residenzen mesusapflichtig, weil mesusapflichtige Häuser gegen dieselben hin geöffnet sind, — sogar, wenn zehn Häuser, eines in’s andere gehen, so werden alle durch die Mesusapfiichtigkeit des innersten, ebenfalls dieser Pflicht teilhaftig; — aus diesem Grunde bestimmten die Weisen, dass das Tor, welches von einem Garten nach dem Hofe führt, ebenfalls mesusapflichtig sein solle.

  9. Ein Badehaus, eine Tauchbadeanstalt, ein Garten haus, — sind der Mesusapflicht enthoben, weil selbige nicht als Ehrenwohnung dienen. Die Laubhütte am Lauberhüttenfeste, wie auch die Cajüten in den Schiffen, sind ebenfalls dieser Pflicht erledigt, weil sie keine beständigen Wohnungen bilden. Wenn von zwei Glashütten, eine in der andern steht, so ist die äußere nicht mesusapflichtig, weil sie nicht zur beständigen Wohnung dient. Die Buden in den Marktflecken sind gleichfalls, aus eben demselben Grunde, nicht zur Mesusapflicht angehalten.

  10. Hat ein Haus mehrere Türen, obgleich gewöhnlich nur eine derselben von dem Bewohner dieses Hauses zum Ein- und Ausgehen benutzt wird, so müssen dennoch alle mit Mesusot versehen werden; führt eine kleine Tür vom Hause aus zum Boden, so ist diese ebenfalls mesusapflichtig; jedes Zimmer in einem Hause, selbst wenn mehrere derselben hintereinander folgen, — muss mit einer Mesusa versehen werden, weil alle doch zur Wohnung für den Menschen, und zwar auf längere Zeit, bestimmt sind.

  11. Eine Tür, welche vom Bejt-Hamidrasch zu jemandes Wohnung führt, ist, wenn der Bewohner der letztere durch diese Tür zu gehen pflegt, ebenfalls mesusapflichtig, — an den Türen, welche zwei Häuser vereinigen, sind die Mesusot dort anzubringen, wo die Türangeln sichtbar sind.

  12. Die Stelle in dem Raum der Türe, wo die Mesusa angebracht werden muss, ist: eine Handbreite von der Außenseite, am Anfange des oberen Drittels der Türhöhe, — hat man sie höher angebracht, so ist dabei auch nichts verloren, wenn sie nur eine Handbreite weit vom Tragebalken angebracht ist; auch muss sie zur rechten Seite des Eingangs in’s Haus befestigt sein. Ein Haus, das mehreren Eigenthümern gehört, ist ebenfalls mesusapflichtig.

  13. Ein Jeder ist verpflichtet, das Gesetz der Mesusa streng zu beobachten, weil sie die immerwährende Pflicht eines Jeden ist; wer dieselbe aber beobachtet, wird auch jedes mal beim Ein- und Ausgehen die Anerkennung der Einheit des Namens, des Namens des Heiligen, gelobt sei Er, sich ins Gedächtniß rufen, der Liebe zu ihm sich errinnern, aus der Schläfrigkeit des irdischen Irrwandels erwachen, und einsehen, dass es nichts, so immerdar und in Ewigkeit Bestehendes gebe, wie das Allwissen des Weltenschöpfers, — und alsobald wird er zur Einsicht gelangen, und wandeln auf dem Pfade der Gerechtigkeit. Die ersten Weisen sagten: Wer Teffilin am Haupte und Arme, Schaufäden am Kleide, und Mesusa an den Türen habe, — hat die Wahrscheinlichkeit für sich, dass er nicht sündigen werde, weil er so viele Warner hat; — diese sind gleichsam seine Schutzengel, die ihn vor der Sünde bewahren, wie es auch heißt: »Es ruhet der Engel Gottes rings um Seine Frommen, und errettet sie«.

Siebentes Kapitel.

  1. In Folge eines schriftlichen Gebotes ist jeder Israelit verpflichtet, sich, zu seinem eigenen Gebrauche, eine Torah(rolle) anzuschaffen, denn es heißt (5 B. M. 31) »Und jetzt schreibt euch das Lied«, was so viel sagen will, wie: Schreibt euch die Torah, in welcher sich das Lied befindet, — weil eigentlich die Torah nicht in einzelnen Abschnitten geschrieben werden darf. Selbst in dem Falle, dass Eltern eine Torah(rolle) dem Kinde als Erbstück hinter ließen, ist es dennoch Pflicht des Letzteren, sich eine solche aus eigenen Mitteln anzuschaffen. — Wenn aber sich jemand eine Torah(rolle) selbst schrieb, so gilt dieses eben so viel, als hätte er selbige vom Berge Sinai empfangen. Ist jedoch jemand nicht im Stande, das Schreiben selbst zu bewerkstelligen, so mag er solches von einem Andern tun lassen, wer aber, bei der Corcectur einer Torah(rolle), auch nur einen einzigen Buchstaben verbessert, dessen Verdienst ist eben so groß, als habe er dieselbe selbst geschrieben.

  2. Dem Könige ist es Pflicht, außer der, ihm als Privatmann zugehörenden Torah(rolle), noch eine andere, in seiner Eigenschaft als König, für sich anzuschaffen, denn es heißt (5 B.M. 17,18) »Und es geschehe, wenn er auf dem Throne seines Königreichs sitzen wird, so schreibe er, u. s. w.« Diese zweite Torah(rolle) wird nach der, in der Tempelhalle sich befindenden, durch das große Gerichtstribunal revidirt. — Die Rolle, die er als Privatmann besitzt, wird in seiner Schatzkammer niedergelegt, die andere aber führe er stets bei sich; er möge in den Krieg ziehen, oder aus dem Kriege heimkehren, zu Gerichte oder selbst nur bei Tische sitzen, — stets muss er sie vor Augen haben, denn es heißt »Und sie sei mit ihm, und er lese darin alle Tage seines Lebens«.

  3. Hatte der König vor seiner Thronbesteigung keine Torah(rolle) besessen, so muss er deren zwei anfertigen lassen, von welchen die eine in seiner Schatzkammer aufbewahrt, die andere stets bei ihm bleiben muss, ausgenommen bei Nacht, oder auch am Tage, wenn er ein Bad nimmt, oder auch sonst der Ruhe pflegt.

  4. War eine Torah(rolle) ohne Linien, oder teils auf Gewil, teils auf Kelaf (Klaf) geschrieben worden, so ist sie unzulässig, bis sie entweder ganz auf Gewil, oder ganz auf Kelaf (Klaf) geschrieben worden; — die Schrift muss ganz besonders schön sein, — zwischen je zwei und zwei Wörtern muss ein Zwischenraum von der Größe eines kleinen Buchstabens freigelassen werden, zwischen je zwei Buchstaben ein Raum von der Breite eines Haares, und zwischen den Zeilen ein Raum von der Breite einer Zeile. — Die Länge jeder Zeile muss dreißig Buchstaben betragen, so dass nämlich drei Mal das Wort Lemischpeghothechem (nach euren Familien) in einer Zeile Raum finde; — dies ist die, für alle Spalten bestimmte Breite, — wäre diese geringer, so würde das Geschriebene wie ein Brief aussehn, wäre sie beträchtlicher, so könnte das Auge (in der Abwechselung der zu lesenden Zeilen) sich verlieren.

  5. Die Schrift darf nicht verkleinert werden, um an Raum zwischen den Absätzen zu gewinnen; ebenso darf man von einem, aus fünf Buchstaben bestehenden, Worte nicht zwei der Letztern in, und drei außerhalb der Spalte schreiben, wohl aber drei Buchstaben in, und zwei außerhalb derselben; — blieb jedoch in der Zeile nicht so viel Raum, um drei Buchstaben zu fassen, so lasse man den Platz leer, und beginne eine neue Zeile.

  6. Ein kurzes Wort, von nicht mehr als zwei Buchstaben, darf nicht zwischen den Spalten angebracht werden, sondern man beginne damit eine neue Zeile, traf es sich aber, dass in der Zeile ein Wort von zehn, oder ungefähr so viel Buchstaben zu schreiben war, und die Zeile hatte nicht hinreichenden Raum dafür, so bringe man nur die eine Hälfte in die Spalte, die andere dagegen außerhalb derselben; geht auch dies nicht an, so lasse man den Raum leer, und beginne eine neue Zeile.

  7. Zwischen jedem der fünf Bücher Mosches, muss ein leerer Raum von vier Zeilen Breite gelassen werden, nicht weniger, und nicht mehr, — darauf beginne man das folgende Buch mit der fünften Zeile; — das Schlußwort der Torah muss in die Mitte der letzten Zeile der Spalte geschrieben werden; sollten in letzterer aber noch viele Zeilen übrig bleiben, so mache man die Zeilen kürzer, um bis zur letzten Zeile der letzten Spalte gelangen zu können, die nun nicht ganz ausgefüllt werden darf, weil man hier zu beobachten hat, dass die Worte: »Vor den Augen des ganzen Israel« in der Mitte der letzten Zeile schließen.

  8. Auch hat man strenge zu beobachten: Die großen, und die kleinen Buchstaben, die bezeichneten, und die besonders abweichenden, wie z. B. die zusammengezogenen »Pe«, und die gekrümmten Buchstaben, ganz so, wie die Schreiber sie von einander abgeschrieben, — ebenfalls achte man auch auf die Kronenhäkchen und deren Anzahl, da es Buchstaben gibt, welche nur ein Häkchen, andere wieder, welche deren sieben haben, — alle Häkchen aber haben die Form eines Zain, und sind Haarfein.

  9. Indessen sind alle diese Bedingungen nur als besondere Genauigkeit in der Pflichterfüllung anempfohlen, — hat man jedoch in dieser Hinsicht Etwas abgeändert, — die Kronhakchen gar nicht beobachtet, sondern alle Buchstaben nach ihrer Urform geschrieben, oder auch die Zeilen mehr genähert oder entfernt, länger oder kürzer gemacht, so ist die Torah(rolle) dennoch als zulässig zu betrachten, wenn nur die Buchstaben hin und wieder nicht zusammmgeflossen, — nichts fehlt, nichts Usberflüssiges geschrieben, kein Buchstabe unleserlich und keine Veränderung in den offnen Absätzen ist.

  10. Außerdem gibt es noch Einzelheiten, die in der Gemara zwar nicht aufgezählt, von den Schreibern jedoch allgemein angenommen sind, und als Tradition von Generation auf Generation forterben, nämlich: dass die Zeilenzahl in jeder Spalte nicht weniger als acht und vierzig, und nicht mehr als sechzig betrage, — dass der Absatz zwischen zwei Abschnitten, wie die neun Buchstaben: dass, dass, dass, groß sei, dass vor dem Liede am roten Meere folgende Wörter: Habaim, Bajabascha, der Name des Ewigen, Meth, Mimizrajim, — den Anfang von fünf Zeilen bilden, ebenso, dass, nach diesem Liede, fünf Zeilen mit den Wörtern: Watikagh, Aghreha, Ssuß, Wajeizuh, Wajawou, beginnen. Vor dem Liede »Vernehmet«, bilden die Wörter: Weaidah, Agharei, Haderech, Beacherith, Lehachissoo, Kahal, — sechs Zeilen, und nach diesem Liede Wajawoh, Ledaber, Ascher, Hasoth, Ascher, fünf Wörter.

  11. Aber auch alle diese Bedingungen sind nur als besondere Pünklichkeit zu betrachten, so dass durch Unterlassung derselben die Schrift keinesweges unzulässig wird; wurde dagegen etwas Completes — defect, oder das Defecte complet geschrieben, oder ein Wort im Texte, welches in den Glossen anders gelesen wird, als es eigentlich geschrieben werden soll, z. B. wenn Jischkawena statt Jischgalena geschrieben worden, oder Ubhithghorim statt Ubhapholim, und dergl., oder auch, wenn ein offener Absatz mit dem Schlußzeichen, oder ein geschlossener mit dem offnen Abschnittszeichen bezeichnet, oder das Lied (am roten Meere »Und vernehmet“), wie die übrige prosaische Schrift, oder ein prosaischer Abschnitt wie das Lied geschrieben worden, so ist die Schrift unzulässig, und besitzt auch nicht die Heiligkeit einer Torah(rolle), sondern ist als ein gewöhnlicher Pentateuch zu betrachten, woraus Schulknaben unterrichtet werden.

  12. Eine nicht korrigirte Torah(rolle) darf in diesem Zustande nicht länger als dreißigTage bleiben,sondern muss entweder korrigirt, oder bei Seite gelegt werden; — eine Torah(rolle), welche nicht mehr als drei Fehler auf jeder Spalte hat, kann noch korrigirt werden, sind deren aber vier in der Spalte, so muss man sie bei Seite legen, — war der größte Teil der Torah(rolle) korrigirt, und es fanden sich, in dem noch nicht durchgesehenen Theile, zu je vier Fehler in jeder Spalte, aber, auch wenn nur in einer einzigen, weniger als vier, so darf die Correktur fortgesetzt werden.

  13. Dieses hat jedoch nur Bezug auf den Fall, wo das Complete defect geschrieben worden, und man demzufolge genötigt worden, die ausgelassenen Buchstaben zwischen die Zeilen zu schreiben; — war dagegen das Defecte als complet geschrieben, so kommt es gar nicht auf die Zahl der Fehler an, die sich in der Spalte vorfinden, und man kann im Corrigiren fortfahren, da man nur zu radiren braucht, ohne nötig zu haben die Zwischenzeilen zu füllen.

  14. Es ist erlaubt die Torah in fünf Büchern zu schreiben, wodann sie jedoch nicht mehr die Heiligkeit einer Torah(rolle) hat; auf keinen Fall aber darf man sie in einzelnen Rollen, von nur einigen Abschnitten, schreiben, auch darf man für Knaben nicht einzelne Rollen schreiben, um sie daraus lernen zu lassen; — hatte man jedoch dabei gleich die Absicht, dieselben mit der Zeit bis zum Schlusse eines Buches zu ergänzen, so ist es gestattet. Schreibt man eine Rolle in Zeilen von je drei Wörtern, so ist selbige zulässig.

  15. Es ist erlaubt die Torah mit den Propheten und Hagiographen in einen Band zu binden, wodann es aber nothwendig ist, zwischen je zwei Büchern des Pentateuchs vier Zeilen, und zwischen je zwei Propheten drei Zeilen Raum zu lassen, sogar nach jedem der zwölf Propheten ebenfalls drei Zeilen, damit, wenn man dieselben trennen wollte, man dieses tun könne. Die Reihenfolge der Propheten ist folgende: Josua, Richter, Samuel, Könige, Jeremias, Jehghezekiel, Jesaias, und die Zwölf; — die Reihenfolge der Hagiographen ist: Ruth, Psalmen, Hiob; Sprüche, Prediger und Hohelied Salomonis, Klagelieder, Daniel, Esther und die Chronika.

  16. Alle heiligen Schriften müssen durchaus auf Linien geschrieben werden, selbst auf gewöhnliches Papier, — drei Wörter jedoch ist erlaubt ohne Linien zu schreiben, keinesfalls aber mehr; — ein Band, worin der Pentateuch, die Propheten und die Hagiographen sich zusammen befinden, hat nicht die Heiligkeit einer besondern Torah(rolle), sondern nur die eines Buches aus dem Pentateuch, weil sowohl jeder Mangel wie jeder Ueberfluß, in Bezug auf Heiligkeit, in gleichem Verhältnisse stehen.

Achtes Kapitel.

  1. Ein offener Abschnitt kann zweierlei Art sein; — schließt er in der Mitte einer Zeile, so muss der übrige Raum in derselben leer bleiben, so dass der, darauf folgende Abschnitt, mit dem Anfange einer neuen Zeile begonnen wird; jedoch hat dieses nur dann seine Giltigkeit, wenn von der Zeile so viel, wie ungefähr für neun Bachstaben Raum bleibt; — blieb aber nur weniger nach, oder endigte der Abschnitt mit der Zeile selbst, so muss man außerdem eine ganze Zeile leer lassen, und den daraus folgenden Abschnitt erst mit der dritten Zeile beginnen.

  2. Ein geschlossener Abschnitt kann dreierlei Art sein: 1) Endigte der erste Abschnitt in der Mitte einer Zeile, so lasse man in derselben Zeile so viel Raum, wie nötig ist, und beginne am Ende dieser Zeile mit einem Worte aus dem Anfange des zweiten Abschnittes, so, dass sie gleichsam etwas Geschlossenes bilde, indem der übrig gelassene Raum davon eingeschlossen ist. 2) Blieb von der Zeile aber nicht so viel übrig, um in derselben den nötigen Zwischenraum zu lassen, und noch das erste Wort des nächsten Abschnittes zuzuschreiben, so lasse man den Rest der Zeile leer, aber auch ebenfalls noch Etwas von der darauf folgenden, so, dass der darauf folgende Abschnitt erst von der Mltte der nächsten Zeile beginne. 3) Wurde endlich der erste Abschnitt mit dem Schlusse der Zeile beendigt, so lasse man in der nächsten den gehörigen Zwischenraum, und beginne den nächsten geschlossenen Abschnitt in der Mitte der nächsten Zeile; folglich wird jeder offene Abschnitt immer am Anfange einer Zeile, ein jeder geschlossene dagegen, in der Mitte einer solchen beginnen.

  3. Eine Torah(rolle) nun, die, in Bezug auf das »Complet« und »Defect«, nicht korrigirt ist, kann, wie wir oben gezeigt, hergestellt und verbessert werden; bestand dagegen das Fehlerhafte im leeren Raume zwischen den Abschnitten, d. h. war ein offner Abschnitt als geschlossen, oder ein geschlossener als offen bezeichnet worden, oder überhaupt die Schrift unterbrochen, und ein leerer Raum gelassen, wo gar kein Abschnitt vorhanden, oder auch umgekehrt, wenn die Schrift ganz ohne Absatz fortgesetzt, wo der Schluß eines Abschnittes stattfinden sollte, und endlich, wenn die Form des Liedes abgeändert worden, — so ist die Torah(rolle) unzulässig, und auch nur dadurch wieder herzustellen, dass die ganze Spalte, in der der Fehler sich befand, beseitigt werde.

  4. Da ich aber in allen Torahrollen, die ich geseh’n, eine sehr große Fehlerhaftigkeit bemerkt, und auch die Masoreten (Bibel – Orthographen) in ihren Schriften, über die geschlossenen und offenen Abschnitte, verschiedener Meinung sind, je nach den Torahrollen, die sie vor Augen hatten, und auf die sie sich verließen, — finde ich es für nötig, hier alle Abschnitte aus der Torah, sowohl die offnen wie die geschlossenen, wie auch die Form der Lieder, hier anzugeben, damit nach dieser alle Torahrollen revidirt und korrigirt werden können; — die Torah(rolle), auf welche wir uns in dieser Hinsicht verließen, ist die, in Aegypten so berühmte Schrift, welche alle vierundzwanzig Bücher umfaßt, und die in Jerusalem seit vielen Jahren als Norm für alle Revisionen der heiligen Bücher diente, indem sie des allgemeinen Vertrauens genoß, weil Ben-Ascher dieselbe, als er sie übersetzte, mehre Jahre hindurch analytisch durchgenommen und revidirt; auch habe ich selbst mich nach derselben gerichtet, als ich mir, der Pflicht gemäß, eine Torah schrieb.

Buch Bereschit (1 B. M.):

  • »Es werde eine Ausdehnung«;
  • »Die Wasser mögen sich sammeln«;
  • »Es werden Lichter«;
  • »Die Wasser mögen fördern«;
  • »Die Erde bringe hervor«;
  • »Und es wurde beendigt«;
  • »Das ist die Geschichte des Himmels«;

diese alle bilden offene Abschnitte, und zwar, der Zahl nach sieben.

  • »Zur Frau sprach Er«;
  • »Und zu Adam sprach Er«;

diese beiden sind geschlossen.

  • »Und es sprach Gott, der Ewige«;

dieser Abschnitt ist offen.

  • »Und der Mensch wußte«;
  • »Dieses ist das Buch«;
  • »Und es lebte Scheth«;
  • »Und es lebte Enosch«;
  • »Und es lebte Keinan«;
  • »Und es lebte Mehalalel«;
  • »Und es lebte Jered«;
  • »Und es lebte Ghanoch« (Enoch);
  • »Und es lebte Methuschellagh« Methusalem);
  • »Und es lebte Lemmech“
  • »Und es lebte Noach« (Noah);

alle diese elf Abschnitte sind geschlossen.

  • »Und der Ewige sah«;
  • »Dieses sind die Begebenheiten Noachs«;

diese beiden sind offen.

  • »Und Gott sprach zu Noach«;
  • »Und Gott redete zu Noach«;
  • »Und Gott sprach zu Noach«;

diese drei sind geschlossen.

  • »Und es waren die Kinder Noachs«;
  • »Und dies sind die Begebenheiten der Kinder Noachs«;

beide offen.

  • »Und Kenaan gebar«;
  • »Und dem Schem wurde geboren«;

beide geschlossen.

  • »Und die ganze Erde war eine Lippe« (Sprache):
  • »Dieses sind die Begebenheiten des Schem«;

beide offen.

  • »Und Arpachschad lebte«;
  • »Und Schellagh lebte«;
  • »Und es lebte Eber«;
  • »Und es lebte Peleg«;
  • »Und es lebte Reu«;
  • »Und es lebte Srug«;
  • »Und es lebte Nachor«;
  • »Und es lebte Terach«;

diese acht Abschnitte sind geschlossen.

  • »Und der Ewige sprach zu Abram«;
  • »Und es war eine Hungersnot«;
  • »Und es war in den Tagen Amrafels«;

Diese drei sind offen.

  • »Nach diesen Begebenheiten«;
  • »Und Sarai (Sarahs die Frau Abrams«;
  • »Und Abram war«;
  • »Und Gott sprach zu Abraham«;

diese vier sind geschlossen.

  • »Und es offenbarte sich ihm«;

offen.

  • »Und er ging von dort«;
  • »Und der Ewige gedachte der Sarah«;

beide geschlossen.

  • »Und es geschah zu dieser Zeit«;
  • »Und es war nach«;
  • »Und es war nach diesen Begebenheiten«;
  • »Und es waren die Lebenstage Sarah’s«;

alle vier offen.

  • »Und Abraham war alt«;

geschlossen.

  • »Und Abraham nahm noch«;
  • »Und dies sind die Begebenheiten Jischmals«;
  • »Und dies sind die Begebenheiten Jitzchaks« (Isaaks)
  • »Und es war eine Hungersnoth«;

alle vier offen.

  • »Und Essaw (Esau) war«;
  • »Und es geschah’ als Jitzchak alt wurde«;
  • »Und Jakob zog weg«;

diese drei geschlossen.

  • »Und es schickte Jakob«;

offen.

  • »Und Jakob kam«;
  • »Und Dinah ging aus«;

beide geschlossen.

  • »Und Gott sprach«;
  • »Und Gott offenbarte sich«;
  • »Und es waren der Kinder Jakobs«;
  • »Und dies sind die Begebenheiten Essaws«;

alle vier offen.

  • »Dieses sind die Kinder Seirs«;

geschlossen.

  • »Und diese sind die Könige«;
  • »Und Jakob saß«;
  • »Und es geschah’ zu dieser Zeit«;

alle drei offen.

  • »Und Joseph wurde hinuntergebracht nach Aegypten«; geschlossen.
  • »Und es war nach dieser Begebenheit«;
  • »Und es war am Schluß«;

beide offen.

  • »Und es trat zu ihm«;
  • »Und folgende sind die Namen«;
  • »Und den Jehuda«;

diese drei geschlossen.

  • »Und es geschah’ nach dieser Begebenheit«;
  • »Und Jakob rief«;
  • »Schimeon (Simeon) und Levi »;
  • »Jehuda«;
  • »Sebulun«;
  • »Jissaschar«;

diese sechs offen.

  • »Dan«;
  • »Gad«;
  • »Von Ascher«;
  • »Naphthali«;
  • »Ein junger Stier ist Joseph«;

diese fünf sind geschlossen.

  • »Benjamin«;

offen.

Folglich ist die Zahl der offnen dreiundvierzig, und die, der geschlossenen, achtundvierzig, zusammen einundneunzig Abschnitte.

Schemot. (2 B. M.)

  • »Und es erstand ein neuer König«;
  • »Und es ging ein Mann«;
  • »Und es geschah’ in diesen vielen Tagen«;

diese drei offen.

  • »Und Mosche weidete«;

geschlossen.

  • »Und Mosche ging«;
  • »Und der Ewige sprach zu Ahron«;

beide offen.

  • »Und Gott sprach zu Mosche«;

geschlossen.

  • »Und der Ewige sprach zu Mosche«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche und Ahron;

beide offen.

  • »Diese sind die Häuptlinge der Familien«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche«;

beide geschlossen.

  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: »Sieh’ Ich habe dich eingesetzt«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche und Ahron«;

beide offen.

  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: es ist schwer das Herz Pharao’s«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: »Sage dem Ahron«;

beide geschlossen.

  • »Und der Ewige sprach zu Mosche«;

offen.

  • (Und der Ewige sprach zu Mosche: sage dem Ahron: »Neige deine Hand“):
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: sagt dem Ahron“
  • »Neige deinen Stab«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: »Stehe auf Morgens früh«;

diese sind geschlossen (drei).

  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: »Komm zu Pharao«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche und zu Ahron«;

beide offen.

  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: »Steh’ des Morgens früh auf«;

geschlossen.

  • »Und der Ewige sprach zu Mosche«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: Komm zu Pharao«;

beide offen.

  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: »Neige deine Hand«;

geschlossen.

  • »Und der Ewige sprach zu Mosche«; (bei der Plage der Finsterniß);
  • »Und der Ewige sprach (bei der letzten Plage“);

beide offen.

  • »Und Mosche sprach«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche und zu Ahron«;

diese drei geschlossen.

  • »Und Mosche rief«;

offen.

  • »Und es war um Mitternacht«;

geschlossen.

  • »Und es zogen die Kinder Israel«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche und Ahron«;

beide offen.

  • »Und es geschah’ an demselben Tage«;

geschlossen.

  • »Und der Ewige redete ….. »Heilige mir«;
  • »Und es wird gescheh’n, wenn er dich bringt«;

beide offen.

  • »Und es geschah’ als Pharao fortschickte«;

geschlossen.

  • »Und der Ewige sprach: »Sie mögen wiederkehren und ruh’n«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: »Was schreist du«;
  • »Und der Ewige sprach: »Neige deine Hand«;
  • »Damals sang Mosche«;
  • »Und Miriam nahm«; diese fünf offen.
  • »Und Mosche ließ ziehen«;
  • »Und sie kamen nach Elim«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: »Ich will regnen lassen«;

diese drei geschlossen.

  • »Und der Ewige redete zu Mosche«;

offen.

  • »Und der Ewige sprach zu Mosche«;

geschlossen.

  • »Und es zog die ganze Gemeinde«;
  • »Und es kam Amalek«;
  • »Und der Ewige sprach zu Mosche: »Schreib«;
  • »Und Jithro hörte«;
  • »Am dritten Monate«; diese fünf offen.
  • »Und Gott sprach zu Mosche«;
  • »Ich«;
  • »Du sollst nicht tragen«; diese drei geschloffen.
  • »Sei eingedenk«;

offen.

  • »Ehre«;
  • »Du sollst nicht morden«;
  • »Du sollst nicht ehebrechen«;
  • »Du sollst nicht stehlen«;
  • »Du sollst nicht falsch Zeugniß«;
  • »Es soll dich nicht gelüsten«;

diese sechs sind geschlossen.

  • »Und das ganze Volk«;

offen.

  • »Und der Ewige sprach zu Mosche«;

geschlossen.

  • »Und dies sind die Gesetze«;

offen.

  • »Und wenn es verkaufen wird«;
  • »Wer da schlägt einen Menschen«;
  • »Und wenn es absichtlich«;
  • »Und wer seinem Vater schlägt«;
  • »Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft«;
  • »Und wer seinem Vater flucht«;
  • »Und wenn Männer streiten werden«;
  • »Und wenn ein Mann schlagen wird«;
  • »Und wenn Männer sich raufen werden«;
  • »Und wenn ein Mann schlagen wird«;

diese zehn sind geschlossen.

  • »Und wenn ein Ochse stoßen wird«;

offen.

  • »Und wenn es öffnen wird«;
  • »Und wenn es stoßen wird«;
  • »Wenn ein Mann stehlen wird«;
  • »Wenn ein Mann anzünden wird«;
  • »Wenn ein Feuer Hervorbrechen wird«;
  • »Wenn es geben wird«;
  • »Wenn ein Mann geben wird«;

diese sieben geschlossen.

  • »Und wenn es borgen wird«;

offen.

  • »Und wenn es überreden wird«;
  • »Eine Zauberinn«;
  • »Der da opfert den Göttern«;

diese drei geschlossen.

  • »Wenn Geld«;

offen.

  • »Richtern sollst du nicht fluchen«;
  • »Du sollst nicht tragen«;
  • »Wenn du begegnest«;
  • »Wenn du siehst«;
  • »Du sollst nicht hinneigen«;

diese fünf sind geschlossen.

  • »Wohlan, ich«;

offen.

  • »Es wird nicht sein eine Avortirende«;

geschlossen.

  • »Und zu Mosche sagte er«;

offen.

  • »Und der Ewige sagte«;

geschlossen.

  • »Und der Ewige redete«;

offen.

  • »Und sie sollen machen eine Lade«;

geschlossen.

  • »Und du sollst einen Tisch machen«;
  • »Und du sollst einen Leuchter machen«;

beide offen.

  • »Und das Stiftszelt«;

geschlossen.

  • »Und du sollst die Bretter machen«;

offen.

  • »Und du sollst einen Vorhang machen«;
  • »Und du sollst den Altar machen«;
  • »Und du sollst den Hof des Stiftszeltes machen“
  • »Und du sollst gebieten«;
  • »Und du sollst nahen lassen«;

diese fünf geschlossen.

  • »Und sie sollen den Brustlatz machen«;

offen.

  • »Und du sollst Einfassungen«;
  • »Und du sollst den Brustschild machen«;
  • »Und du sollst den Mantel machen«;
  • »Und du sollst die Stirnbinde machen«;
  • »Und dies ist die Sache«;
  • »Und dieses ist, was du machen sollst«;

diese sechs geschlossen.

  • »Und du sollst einen Altar machen«;
  • »Und es redete (beim Zählen)«;
  • »Und es redete (bei Verfertigung des Beckens)«;
  • »Und es redete (bei den Spezereien)«;

diese vier offen.

  • »Und es sagte (bei »Nimm die Spezereien)«;
  • »Und es redete (bei »Sieh, ich rief“);

beide geschlossen. + »Und der Ewige sagte«; + »Und er gab dem Mosche«;

geschlossen.

  • »Und er redete (bei »Geh, steige nieder“);
  • »Und er wendete um und stieg nieder«;

beide offen.

  • »Und es redete (bei »Geh, steige hinab von dannen“);

geschlossen.

  • »Und Mosche sagte«;
  • »Und der Ewige sagte zu Mosche«;
  • »Und der Ewige sagte zu Mosche (bei »Haue aus“);
  • »Und der Ewige sagte zu Mosche »Schreib«;

diese vier offen.

  • »Und Mosche versammelte«;

geschlossen.

  • »Und Mosche sagte«;
  • »Und Mosche sagte zu den Kindem Israel«;

beide offen.

  • »Und es machten alle Weisen«;

geschlossen.

  • »Und er machte Teppiche«;

offen.

  • »Und er machte Bretter«;

geschlossen.

  • »Und Bezzalel machte«;
  • »Und er machte den Tisch«;
  • »Und er machte den Leuchter«;
  • »Und er machte den Räucheraltar«;

diese vier offen.

  • »Und er machte den Altar der Ganzopfer«;
  • »Und er machte das Becken«;
  • »Und er machte den Hof«;
  • »Diese sind die Beamten«;
  • »Alles Gold«;

diese fünf geschlossen.

  • »Und er machte den Brustlatz«;
  • »Und sie machten die Steine«;

geschlossen.

  • »Und er machte den Brustschild«;
  • »Und er machte den Mantel«;

beide offen.

  • »Und sie machten die Hemden aus Bissus«;
  • »Und sie machten die Stirnbinde«;
  • »Und sie wurden beendigt«;

diese drei geschlossen.

  • »Und sie brachten das Stiftszelt«;
  • »Und es redete (bei »Am Tage des Monats“);

beide offen.

  • »Und es war am ersten Monate«;
  • »Und er nahm«;
  • »Und er setzte den Tisch«;
  • »Und er that den Leuchter«;
  • »Und er that den Altar«;
  • »Und er that den Vorhang«;
  • »Und er that das Becken«;
  • »Und er stellte den Hof auf«;

alle acht geschlossen.

  • »Und die Wolke bedeckte«;

offen.

Also der offenen Abschnitte neunundsechzig, der geschlossenen fünfundneunzig, — zusammengenommen Einhundert vierundsechzig Abschnitte.

Wajikra. (3 B. M.)

  • »Und wenn von dem Schaafe«;

geschlossen.

  • »Und wenn vom Geflügel«;

offen.

  • »Und eine Seele, die darbringen wird«;
  • »Und wenn sie darbringen wird«;
  • »Und wenn eine Gabe auf der Pfanne«;
  • »Und wenn eine eingerührte Gabe«;
  • »Und wenn du darbringen wirst,

diese fünf geschlossen.

  • »Und wenn ein Opfer«;
  • »Und wenn von den Schaafen«;
  • »Und wenn eine Ziege«;
  • »Und es redete«;
  • »Und wenn die ganze Gemeinde«;
  • »Im Falle, dass ein Fürst«;
  • »Und wenn eine Seele«;
  • »Und wenn ein Lamm«;
  • »Und wenn eine Seele sündigen wird«;

diese neun offen.

  • »Und wenn seine Hand nicht hinreichen wird«;
  • »Und es redete der Ewige«;

beide geschlossen.

  • »Und wenn eine Seele«;
  • »Und es redete (bei »Die Seele“);
  • »Und es redete (bei »Gebiete“);

diese drei offen.

  • »Und dies ist das Gesetz«;

geschlossen.

  • »Und es redete« (bei »Dies ist das Opfer“);
  • »Und es redete« (bei »Sprich zu Ahron“);
  • »Und dies ist das Gesetz des Sühnopfers;
  • »Und dies ist das Gesetz des Friedopfers«;
  • »Und es redete« (bei »Sprich zu den Kindern Israel: wer da darbringt“);
  • »Und es redete« (bei »Nimm den Ahron“);

diese sechs offen.

  • »Und es war am achten Tage«;

geschlossen.

  • »Und es redete der Ewige zu Ahron«;
  • »Und es redete Mosche«;
  • »Und es redete der Ewige zu Mosche«;

diese drei offen.

  • »Und dieses sei Euch«;
  • »Und wenn sterben wird“

diese beiden geschlossen.

  • »Und es redete (bei »Wenn eine Frau empfängt“);
  • »Und es redete (bei »Ein Mensch, dessen Haut“);
  • »Eine aussätzige Wunde«;
  • »Und ein Körper«;

diese vier offen.

  • »Aber ein Körper«;

geschlossen.

  • »Und ein Mann oder eine Frau«;

offen.

  • »Und ein Mann, oder eine Frau, in deren Körperhaut es sein wird«;
  • »Und ein Mann, dessen Haupt kahl wird«;
  • »Und das Kleid«;

alle drei geschlossen.

  • »Und es redete (bei »Diese sei“);

offen.

  • »Und wenn er arm«;

geschlossen.

  • »Und es redete« (bei »Wenn Ihr kommt“);
  • »Und es redete (bei »Rede zu den Kindern Israel“);

beide offen.

  • »Und ein Mann«;

geschlossen.

  • »Und eine Frau, die sein wird«;

offen.

  • »Und eine Frau«;

geschlossen.

  • »Und es redete (bei »Nach dem Tode“);
  • »Und es redete (bei »Sprich zu Ahron“);
  • »Und es redete (bei »Sprich zu den Kindern Israels“);

diese drei offen.

  • »Ein Mann, ein Mann (Jedermann“);
  • »Die Blöße deines Vaters«;
  • »Die Blöße der Frau deines Vaters«;
  • »Die Blöße deiner Schwester«;
  • »Die Blöße der Tochter deines Sohnes«;
  • »Die Blöße der Tochter der Frau deines Vaters«;
  • »Die Blöße der Schwester deines Vaters«;
  • »Die Blöße der Schwester deiner Mutter«;
  • »Die Blöße der Brüder deines Vaters«;
  • »Die Blöße deiner Schnur«;
  • »Die Blöße der Frau deines Bruders«;
  • »Die Blöße einer Frau und ihrer Tochter«;

diese zwölf geschlossen.

  • »Und es redete (bei »Sprich zur ganzen Gemeinde“);
  • »Und wenn Ihr kommt ins Land«;

beide offen.

  • »Und wenn es wohnen wird«;

geschlossen.

  • »Und es redete (bei »Wer da geben wird von seinen Kindern“);
  • »Und es sagte der Ewige zu Mosche: »Sage den Priestern«;

beide offen.

  • »Und der Hohepriester«;
  • »Und es redete (bei »Sprich zu Ahron“);

beide geschlossen.

  • »Und es redete (bei »Sie mögen sich absondern“);
  • »Und es redete (bei »Sprich zu Ahron und seinen Kindern“);

beide offen.

  • »Und es redete (bei »Ein Ochs, ein Schaaf, und eineZiege“);

geschlossen.

  • »Und es redete (bei »Sprich zu den Kindern Israel“);
  • »Diese sind die Feiertage des Ewigen«;
  • »Und es redete (bei »Wenn Ihr kommen werdet in’s Land“);

diese drei offen.

  • »Und Ihr sollt Euch zählen«;

geschlossen.

  • »Und es redete (bei »Am siebenten Monate“);

offen.

  • »Und es redete (bei »Blos am Zehnten“);

geschlossen.

  • »Und es redete (bei »Am fünfzehnten Tage“);
  • »Und es redete (bei »Gebiete den Kindern Israel“);
  • »Und du sollst nehmen feines Mehl«;

diese drei offen.

  • »Und es ging hinaus der Sohn einer Frau«;

geschlossen.

  • »Und es redete (bei »Führe fort den Fluchenden“);
  • »Und es redete (bei »Am Berge Sinai“);

beide offen.

  • »Und du sollst dir zählen«;
  • »Wenn dein Bruder herunterkommt«;
  • »Und wenn ein Mann verkaufen wird«;
  • »Und wenn dein Bruder herunterkommt«;
  • »Und wenn es herunterkommt«;
  • »Und wenn es reichen wird die Hand«;

diese sechs geschlossen.

  • »Wenn in meinen Gesetzen«;
  • »Und wenn Ihr mir nicht gehorchet«;

beide offen.

  • »Und wenn damit«;

geschlossen.

  • »Und es redete (bei »Wenn ein Mann ein Gelübde leisten wird“);

offen.

  • »Und wenn ein Hauswirth«;

geschlossen.

Also, der offenen zweiundfünfzig und der geschlossenen sechsundvierzig, zusammengenommen achtundneunzig Abschnitte.

Bamidbar. (4. B. M.)

  • »Die Kinder Rubens«;

geschlossen.

  • »Zu den Kindern Simons«;
  • »Zu den Kindern Gads«;
  • »Zu den Kindern Jehuda’s«;
  • »Zu den Kindern Jissaschars«;
  • »Zu den Kindern Sebhuluns«;
  • »Zu den Kindern Josephs«;
  • »Zu den Kindern Menascheh’s«;
  • »Zu den Kindern Benjamins«;
  • »Zu den Kindern Dans«;
  • »Zu den Kindern Aschers«;
  • »Zu den Kindern Naphthalis«;
  • »Diese sind die Gezahlten«;
  • »Und es redete« (bei »der Stamm Levi“);
  • »Und es redete« (bei »Jedermann an seiner Fahne“);

Diese vierzehn sind offen.

  • »Die Fahne des Lagers Ruben«;
  • »Und es ziehe das Stiftszelt«;
  • »Die Fahne des Lagers Ephraim«;
  • »Die Fahne des Lagers Dan«;

diese vier geschlossen.

  • »Diese sind die Gezählten«;
  • »Und diese sind die Begebenheiten«;
  • »Und es redete« (bei »Nähere“);
  • »Und es redete« (bei »Und ich“);
  • »Und es redete« (bei »Zähle“);

diese fünf offen.

  • »Und du sollst nehmen«;
  • »Und er sagte« (bei »Zähle“);

beide geschlossen.

  • »Und es redete« (bei »Nehme“);
  • »Und es redete« (bei »Erhebe« (zähle));
  • »Und es redete (bei »Ihr sollt nicht ausscheiden“);
  • »Und es redete« (bei »Erhebe« (zähle));

Diese vier offen.

  • »Die Kinder Meraris«;
  • »Und die Gezählten der Kinder Gerschons«;

Diese zwei geschlossen.

  • »Und es redete« (bei »Gebiete“);
  • »Und es redete« (bei »Ein Mann oder eine Frau, die da tun werden“);
  • »Und es redete« (bei »Ein Mann dessen Frau abtrünnig“);
  • »Und es redete« (bei »Ein Mann oder eine Frau, die ein Gelübde“);
  • »Und es redete« (bei »Sprich zu Ahron“);

diese fünf offen.

  • »Es möge dich segnen«;
  • »Es erleuchte«;
  • »Es erhebe«;
  • »Und sie sollen tun«;
  • »Und es geschah’ an dem Tage, wo Mosche endigte«;
  • »Und der Darbringende«;

diese sechs geschlossen.

  • »An dem zweiten«;
  • »Am dritten«;
  • »Am vierten«;
  • »Am fünften«;
  • »Am sechsten«;
  • »Am siebenten«;
  • »Am achten«;
  • »Am neunten«;
  • »Am zehnten«;
  • »Am eilften«;
  • »Am zwölften«;
  • »Dies ist die Einweihung«;
  • »Und es redete« (bei »An deinem Auftragen“);
  • »Und es redete (bei »Nimm die Leviten“);

diese alle vierzehn offen.

  • »Und es redete« (bei »Dies ist für die Leviten“);

geschlossen.

  • »Und es redete« (bei »Und sie mögen machen“);
  • »Und es redete« (bei »Wenn jemand entweih’t sein wird“);

beide offen.

  • »Und am Tage der Aufstellung«;

geschlossen.

  • »Und es redete« (bei »Mache dir“);
  • »Und es geschah’ am zweiten Jahre«;

beide offen.

  • »Und Mosche sprach zu Ghobhabh«;
  • »Und es geschah’ beim Ziehen«;

beide geschlossen.

  • »Und das Volk war wie murrend«;
  • »Und er sagte« (bei »Versammele mir“);
  • »Und er sagte« (bei »Wird die Macht Gottes zu kurz?“);
  • »Und Mirjam redete«;

diese vier offen.

  • »Und es sagte der Ewige plötzlich«;

geschlossen.

  • »Und es sagte« (bei »Wenn ihr Vater“).;
  • »Und es redete« (bei »Schicke dir“);
  • »Und es sagte« (bei »Wie lange noch werden sie mich ärgern?“);
  • »Und es redete« (bei »Bis wie lange noch“);
  • »Und es redete« (bei »Wenn Ihr kommm werdet“);
  • »Und es redete« (bei »Bei eurer Ankunft“);

diese sechs offen.

  • »Und wenn ihr irren werdet«;
  • »Und wenn eine Seele«;

beide geschlossen.

  • »Und die Kinder Israels waren in der Wüste«;

offen.

  • »Und er sagte« (bei »Des Todes soll er sterben“);

geschlossen.

  • »Und er sagte« (bei »Und sie mögen sich Schaufäden machen“);
  • »Und Korach nahm«;

beide offen.

  • »Und es redete« (bei »Scheidet aus“);
  • »Und es redete« (bei »Entfernt euch“);
  • »Und es redete« (bei »Sprich zu Eleazar“);

diese drei geschlossen.

  • »Und sie murrte«;

offen.

  • »Und es redete« (bei »Entfernt euch von dieser Gemeinde“);

geschlossen.

  • »Und es redete« (bei »Nimm von ihnen“);
  • »Und es redete« (bei »Bring zurück“);
  • »Und es sagten die Kinder Israel«;

diese drei offen.

  • »Und es sagte der Ewige zu Ahron«;

geschlossen.

  • »Und es redete der Ewige zu Ahron«;

offen.

  • »Und den Kindern Levis«;

geschlossen.

  • »Und es redete« (bei »Und zu den Leviten“);
  • »Und es redete« (bei »Dies sei das Gesetz“);
  • »Und es kamen die Kinder Israel«;
  • »Und es redete« (bei »Nimm den Stab“);

diese vier offen.

  • »Und es sagte« (bei »Weil ihr nicht geglaubt“);
  • »Und es schickte Mosche«;

beide geschlossen.

  • »Und sie zogen von Kadesch«;

offen.

  • »Und es hörte der Kenaanite«;

geschlossen.

  • »Und sie zogen von der Hochebene« (Hor-hahor);

offen.

  • »Damals sang«;

geschlossen.

  • »Und Israel schickte«;

offen.

  • »Und Balak sah«;

geschlossen.

  • »Und Israel saß«;
  • »Und es redete« (bei »Pinghas“);
  • »Und es redete« (bei »Anfeinden“);
  • »Und es sagte der Ewige«;

diese vier offen.

  • »Die Kinder Simeons«;
  • »Die Kinder Gads«;
  • »Die Kinder Jehuda’s«;
  • »Die Kinder Jissachars«;
  • »Die Kinder Sebhuluns«;
  • »Die Kinder Josephs«;
  • »Diese sind die Kinder Ephraims«;
  • »Die Kinder Benjamin’s«;
  • »Diese sind die Kinder Dans«;
  • »Die Kinder Ascher’s«;
  • »Die Kinder Naphthali’s«;

Diese elf geschlossen.

  • »Und es redete der Ewige«;

offen.

  • »Und diese sind die Gezählten des Levi«;
  • »Und es naheten«;

beide geschlossen.

  • »Und es sagte« (bei »Recht sprechen dieTöchter Zlaphghads“);
  • »Und es sagte (bei »Steh’ auf“);

beide offen.

  • »Und es redete Mosche«;

geschlossen.

  • »Und es redete« (bei »Gebiete“);
  • »Und am Tage des Schabbats«;
  • »Und an den Ersten eurer Monate«;

diese drei offen.

  • »Und am ersten Monate«;
  • »Und am Tage der Erstlinge«;

Diese zwei geschlossen.

  • »Und am siebenten Monate«;

offen.

  • »Und am zehnten«; »Und am vierten Tage«;
  • »Und am fünfzehnten«; »Und am fünften Tage«;
  • »Und am zweiten Tage«; »Und am sechsten Tage«;
  • »Und am dritten Tage«; »Und um siebenten Tage«;
  • »Und am achten Tage«;

Diese neun geschlossen.

  • »Und es redete Mosche«;
  • »Und es redete der Ewige«;

beide offen.

  • »Und es gingen hinaus Mosche und Eleasar«;
  • »Und es sagte Eleasar«;
  • »Und es sagte« (bei »Nimm auf“);

diese drei geschlossen.

  • »Und viel Vieh«;

offen.

  • »Und sie sagten, wenn wir gefunden«;
  • »Und sie naheten ihm«;

beide geschlossen.

  • »Und es sagte zu ihnen Mosche«;
  • »Diese sind die Züge«;

beide offen.

  • »Und es hörte der Kenaanite« ;
  • »Und es redete« (bei: »Bei den Steppen“);

beide geschlossen.

  • »Und es redete« (bei »Gebiete den Kindern Israel“);
  • »Und es redete« (bei »Diese sind die Namen der Männer“);
  • »Und es redete« (bei »Bei den Steppen Moabs“);
  • »Und es redete« (bei »Redet zu den Kindern Israel“);
  • »Und es nahten die Häuptlinge«;

diese fünf offen.

Also der offenen zweiundneunzig Abschnitte, der geschlossenen sechsundsechzig, zusammengenommen Einhundert achtundfünfzig.

Dewarim (5 B. M.).

  • »Und es sagte der Ewige zu mir«;
  • »Und wir wendeten um, und zogen vorüber«;
  • »Und es redete der Ewige«;
  • »Und es sagte der Ewige zu mir: Siehe«;
  • »Und ich flehte«;

diese fünf geschlossen.

  • »Und jetzt, Israel«;
  • »Wenn du Kinder zeugen wirst«;
  • »Damals schied ab«;
  • »Und Mosche rief«;

diese vier offen.

  • »Ich«;
  • »Und du sollst nicht ehebrechen«;
  • »Du sollst nicht stehlen«;
  • »Du sollst nicht falsch Zeugniß«;
  • »Dich soll nicht gelüsten«;
  • »Du sollst nicht verlangen«;
  • »Du sollst nicht tragen«;
  • »Hüte«;
  • »Ehre«;
  • »Du sollst nicht morden«;
  • »Diese Worte«;

alle elf geschlossen.

  • »Höre Israel«;

offen.

  • »Und es wird geschehen, wenn er dich bringt«;
  • »Ihr sollt nicht prüfen«;
  • »Wenn dein Sohn dich fragen wird«;
  • »Wenn er dich bringt«;

diese vier geschlossen.

  • »Und es wird sein dafür«;

offen.

  • »Wenn du wirst denken«;

geschlossen.

  • »Das ganze Gesetz«;
  • »Und es wird sein, wenn du vergessen«;
  • »Höre Israel«;
  • »Zu jener Zeit«;
  • »Und jetzt Israel«;

diese fünf offen.

  • »Denn das Land«;
  • »Und es wird sein, wenn ihr gehorchen werdet«;
  • »Denn wenn ihr hüten werdet«;
  • »Sieh, ich …«;
  • »Und es wird gescheh’n, wenn dich bringt«;
  • »Wenn erweitern wird«;
  • »Wenn vertilgen wird«;

diese sieben geschlossen.

  • »Wenn erstehen wird«;

offen.

  • »Wenn dich anreizen wird«;
  • »Wenn du hören wirst«;
  • »Kinder seid ihr«;
  • »Du sollst nicht essen«;
  • »Dieses könnt ihr essen«;
  • »Jeden reinen Vogel«;

diese sechs geschlossen.

  • »Den Zehenten sollst du geben«;

offen.

  • »Nach Verlauf dreier Tage«;
  • »Nach Verlauf von sieben Jahren«;
  • »Wenn bei dir ein Armer sein wird«;
  • »Wenn sich dir verkauft«;

diese vier geschlossen.

  • »Jeder Erstling«;
  • »Beobachte den Monat«,

beide offen.

  • »Sieben Wochen«;

geschlossen.

  • »Die Feier der Laubhütten«;

offen.

  • »Richter und Vollstrecker«;
  • »Du sollst dir nicht pflanzen«;
  • »Du sollst nicht opfern«;
  • »Wenn zwischen dir gefunden wird«;

diese vier geschlossen.

  • »Wenn zweifelhaft«;

offen.

  • »Wenn du kennst«;
  • »Es soll nicht sein für die Priester«;
  • »Und diese sei«;
  • »Und wenn der Levite kommt«;
  • »Wenn du erkennst«;
  • »Wenn es vertilgen wird«;

Diese sechs geschlossen.

  • »Und wenn es sein wird ein Mann«;

offen.

  • »Du sollst nicht verrücken«;
  • »Es soll kein Zeuge aufstehn wider«;
  • »Wenn du ausziehst zum Kriege«;
  • »Wenn du nahst einer Stadt«;
  • »Wenn du belagerst eine Stadt«;

Diese fünf geschlossen.

  • »Wenn gefunden wird ein Erschlagener«;

offen.

  • »Wenn du ausziehst zum Kriege«;
  • »Wenn bei einem Manne sein werden«;
  • »Wenn bei einem Manne sein wird«;
  • »Und wenn an einem Manne sein wird«;
  • »Du sollst nicht sehen den Ochsen«;
  • »Du sollst nicht seh’n den Esel«;
  • »Es soll nicht das Kleid eines Mannes«;

alle sieben geschlossen.

  • »Wenn vor dir sich findet«;

offen.

  • »Wenn du baust«;
  • »Du sollst nicht pflügen«;
  • »Schaufäden«;
  • »Wenn ein Mann eine Frau nimmt“:
  • »Und wenn es wahr war«;
  • »Und wenn ein Mann findet«;
  • »Und wenn ein jungfräuliches Mädchen sein wird«;
  • »Und wenn er sie auf dem Felde traf«;
  • »Wenn er findet«;
  • »Es nahe kein Mann« ;
  • »Es kann kein Verwundeter«;
  • »Es kann kein Bastard«;
  • »Es kann kein Ammoniter«;
  • »Du sollst keinen Edomiten verunglimpfen«;
  • »Wenn du im Lager ausziehest«;
  • »Du sollst nicht ausliefern«;
  • »Es soll keine Dirne«;
  • »Du sollst nicht wuchern«;
  • »Wenn du ein Gelübde ablegst«;
  • »Wenn du kömmst in den Weingarten«;
  • »Wenn du kömmst in’s Getreidefeld«;
  • »Wenn ein Mann eine Frau nimmt«;
  • »Wenn ein Mann eine Frau nimmt«;
  • »Wenn es gefunden wird«;
  • »Hüte dich vor den Beulen des Aussatzes«;
  • »Wenn du leihen wirst deinem Nächsten«;
  • »Du sollst keinen Armen berauben«;
  • »Es sollen keine Eltern getödtet werden«;
  • »Du sollst nicht beugen«;
  • »Wenn du erndtest«;
  • »Wenn du rüttelst«;
  • »Wenn ein Zwist sein wird«;
  • »Wenn Brüder zusammen sitzen«;
  • »Wenn Männer sich raufen«;
  • »Es soll nicht in deinem Gewichtbeutel«;

diese fünfunddreißig geschlossen.

  • »Gedenke, was da that«;
  • »Und es wird geschehen, wenn du kömmst«;

diese zwei offen.

  • »Wenn du beendest zu verzehnten«;
  • »Diesen Tag«;

beide geschlossen.

  • »Und es gebot Mosche und die Aeltesten Israel’s«;

offen.

  • »Und es redete Mosche«;
  • »Und Mosche gebot dem Volke«;
  • »Verflucht sei der Mann«;
  • »Verflucht der da geringschätzt«;
  • »Verflucht, der da verrücket«;
  • »Verflucht, der da irreführt;
  • »Verflucht, der da beugt«;
  • »Verflucht, der mit einem Tiere Unzucht treibt;
  • »Verflucht, der bei seiner Schwester schläft«;
  • »Verflucht, der bei seiner Schwiegermutter schläft«;
  • »Verflucht sei, der da schlägt«;
  • »Verflucht sei, der Bestechung nimmt«;
  • »Verflucht sei, der nicht erfüllen wird«;

diese dreizehn geschlossen.

  • »Und es wird gescheh’n, wenn du gehorchen wirst«;
  • »Und es wird gescheh’n, wenn du nicht gehorchen wirst«;

beide offen.

  • »Dieses sind die Worte des Bundes«;

geschlossen.

  • »Und Mosche rief«;
  • »Ihr steht«;

diese zwei offen.

  • »Und es wird geschehen, wenn kommen werden«;
  • »Denn das Gesetz«;
  • »Sieh, ich habe gegeben«;

diese drei geschlossen.

  • »Und Mosche ging“

offen.

  • »Und Mosche rief«;

geschlossen.

  • »Und es sagte der Ewige zu Mosche« »Es nahen ja«;
  • »Vernehmet Ihr Himmel«;
  • »Und Mosche kam«;
  • »Und es redete der Ewige zu Mosche am selben Tage«;
  • »Dies ist der Segen«;

diese fünf offen.

  • »Und dies für Jehuda«;

geschlossen.

  • »Und zu Levi“

offen.

  • »Zu Benjamin«; »Und zu Gad«;
  • »Zu Joseph«; »Und zu Dan«;
  • »Und zu Sebhulun«; »Und zu Ascher«;
  • »Und Mosche stieg hinauf«;

diese sieben geschlossen.

Also die Zahl der offenen Abschnitte vierunddreißig, der geschlossenen Einhundert und vierundzwanzig, zusammen Einhundert vierundfünfzig.

Die Zahl aller offenen Abschnitte in der Torah ist Zweihundert und neunzig, der geschlossenen Dreihundert neunundsiebenzig, im Ganzen Sechshundert neunundsechszig. Anmerkung. Ueber die Schriftform der Lieder in dem zweiten und fünften Buche Mosches, vergleiche den Ebraischen Text, da die deutsche Sprache sich nicht dazu eignet, die gedrängte Form jener Zeilen wiederzugeben. Die allgemeine Regel dafür ist, dass man in der Mitte jeder Zeile einen Zwischenraum, nach dem Maße der geschlossenen Absätze, frei lasse, so, dass das Lied im fünften Buche siebenzig Absatzzeilen bilde, — das Lied am roten Meere dagegen, (im zweiten Buche Mosches) in dreißig Zeilen, — von welchen die erste eine ganz gewöhnliche, die übrigen aber, eine um die andere, mit einem, und mit zwei Absätzen, geschrieben werde. Die ganze Torah, sowohl in den Liedern wie auch in der gewöhnlichen Schrift, muss so geschrieben sein, dass ein Buchstab dem andern möglichst nahe stehe, jedoch so, dass selbige weder in einander verfließen, noch dass ein Wort wie zwei aussehe, — sondern dass zwischen je zwei Buchstaben ein Raum von der Breite eines Haares bleibe; — stehen aber die Buchstaben so weit auseinander, dass ein ungeübtes Kind ein Wort für zwei nehmen könnte, so ist die Torah(rolle) so lange unzulässig, bis diesem Fehler abgeholfen.

Neuntes Kapitel.

  1. Die Gesetzrolle darf weder breiter [im hebräischen Original »Länge«] sein als die Peripherie ihrer Grundfläche nach dem Zusammenrollen, noch darf die Peripherie mehr betragen als die Breite der Torah(rolle), — das Maß der Breite ist, bei Gewil, sechs Handbreiten, welches vierundzwanzig Fingerbreiten, dem Daumen nach gerechnet, beträgt, — bei Kelaf (Klaf) jedoch kann es auch weniger oder mehr halten, wenn die Breite nur der Peripherie gleichkömmt; — eben so, wenn beim Gewil selbst schon die Breite geringer als sechs Handbreiten war, in demselben Maße aber auch die Schrift um so viel kleiner, oder endlich, wenn die Breite mehr als sechs Handbreiten betrug, und die Schrift um desto größer gewählt worden, so, dass dennoch die Breite der Peripherie gleicht, — so ist dies gestattet.

  2. Das Maß für die Ränder ist, nach unten zu, vier Finger breit, nach oben drei Finger, — zwischen jeder Spalte zwei Finger, daher man auch am Anfänge eines jeden einzelnen Blattes, wie auch an dessen Ende, einen fingerbreiten leeren Raum lassen muss, außerdem aber noch so viel, wie zur Noth erforderlich, so dass, wenn die Blätter zusammengeheftet werden, in der ganzen Rolle zwischen den Spalten ein Raum von zwei Fingerbreiten übrig bleibe. Am Anfänge der Rolle, wie auch am Ende, muss so viel Raum leer gelassen werden, dass man die Walzen ein Mal herumdrehen kann, ohne die Schrift damit zu berühren. Alle diese Maßregeln jedoch sind nur der besondern Genauigkeit wegen angegeben, hat man jedoch ein Mal die Rolle verfertige, und dabei das Maß um Etwas vergrößert oder verringert, so wird die Torah(rolle) dadurch nicht gerade unzulässig.

  3. Auf welche Weise ist es nun aber möglich, dieses so genau einzurichten, dass nämlich die Breite der Torah(rolle) der Peripherie ihrer Grundfläche gleich werde? — Man beginne damit, die Pergamentblätter in rechtwinklige Vierecke zu schneiden, so dass die Breite jedes Blattes durchgängig sechs Handbreiten habe, — dann rolle man die Felle (Blätter) gleich fest zusammen, bilde daraus einen starkgedrängten Band, und setze, im Zusammenrollen fortfahrend, immer Blätter hinzu, bis die Peripherie der Grundfläche der Rolle, sechs Handbreiten beträgt, welches dem Maße der Breite gleichkömmt; — das Maß aber muss mit einem Faden von gedrillter Wolle genommen worden.

  4. Hierauf nehme man ein Rohr von vierzig oder fünfzig Fingerbreiten Länge, — eine Daumenbreite dieses Rohrs aber teile man in halbe, drittel, und viertel Fingerbreiten, um darnach das Maß genau bestimmen zu können, — dann messe, man jedes Pergamentblatt nach diesem Rohre, so dass man dessen Breite genau bestimmen könne, und auf diese Weise die Fingerbreiten der ganzen Rolle wisse.

  5. Hierauf nehme man zwei oder drei Blätter, um auf denselben das Maß der Schrift einzurichten, und schreibe eine Probecolumne; — da nun aber bekanntlich die Länge jeder Spalte siebenzehn Fingerbreiten beträgt (weil nach oben zu drei, nach unten zu vier Fingerbreiten Raum gelassen werden muss) — so kommt die Breite der Spalten auf die, mehr oder weniger gedrängte Schrift an; desgleichen auch, — je nach der Größe oder Kleine der Schrift, die Zeilenzahl jeder Spalte, weil Erstere auch die größern oder kleinern Zwischenräume zwischen den Zeilen bedingt.

  6. Hat man nun, nach eignem Gutdünken, besagte Probecolumne geschrieben, so messe man die Breite derselben am Maßstabe des Rohres, rechne auf jede Spalte zwei Fingerbreiten Zwischenraum hinzu, und folgere daraus, wie viele Spalten nach dieser Probeschrift auf der ganzen Rolle auskommen, dann untersuche man wie viele solcher Spalten auf die Torah gehen, vergleiche dies mit der Rolle, von der man abschreibt, und sehe zu, ob die ganze Torah in der gegebenen Spaltenzahl sich auf die Rolle werde schreiben lassen; — ergiebt sich nun, dass der Spalten mehr sind, als die Torah, mit dieser Schrift geschrieben, erfordert, so vergrößere man letztere, wodurch die Spaltenzahl verringert werden muss, und mache eine neue Probecolumne; — ergiebt sich aber dagegen nach der Berechnung, dass die Torah der Spalten mehr erfordere, so verkleinere man die Schrift, so dass in Folge dessen sich mehr Spalten werden anbringen lassen, weshalb abermals Probecolumnen zu verfertigen sind, so lange, bis die Berechnung stimmt. Weiß man nun genau die Breite der Spalten und die Größe der Schrift, so beginne man die Rolle zu schreiben.

  7. Hierauf teile man jedes Blatt durch Linien in Spalten ein, je nach der Breite der als richtig anerkannten Probecolumne, — wenn aber in einem Pergamentblatte hinter der letzten Spalte ein Raum vor drei oder vier Fingerbreiten übrig bliebe, so lasse man davon nur eine Fingerbreite bis zur Nath, das Uebrige aber schneide man fort, und kümmere sich nicht weiter darum, da man zuletzt so viele Blätter ansetzen kann, als die weggeschnittenen Stücke betragen. Dieses bedarf keiner weitern Nachrechnung, da die Schrift selbst den Schreiber nach der Spaltenzahl leiten wird.

  8. Desgleichen, sollte jemand die Rolle breiter oder schmäler als sechs Handbreiten machen wollen, so verfahre er ganz auf dieselbe Weise, auf dass nur die Breite, der Peripherie der Grundfläche gleich sei, nicht weniger und nicht mehr, — nur versehe er sich nicht in der Berechnung.

  9. Die Breite des Daumens, welche hier, wie bei allen Maßangaben der Torah, zur Norm dient, ist die, eines Daumens von mittlerer Größe; — wir haben dieses Maß genau untersucht, und gefunden, dass es sieben mittelmäßige, aneinandergedrängte, oder zwei, der Länge nach nicht hart aneinandergesetzte Gerstenkörner beträgt; — unter Handbreite, wie solche überall angegeben, versteht man vier solche Fingerbreiten. — Jede Elle aber hat sechs Handbreiten.

  10. In der Torah(rolle), die ich selbst schrieb, hatte jede Spalte vier Fingerbreiten, — das Lied am roten Meere aber, wie auch das »Vernehmet Ihr Himmel«, waren auf Spalten von je sechs Fingerbreiten geschrieben, — die Zeilenzahl in jeder Spalte betrug einundfünfzig Linien, — die Zahl der Spalten in der ganzen Rolle war Zweihundert sechsundzwanzig, die Länge der ganzen Rolle aber betrug Eintausend dreihundert sechsundsechzig Fingerbreiten.

  11. Diese sechs, der Rechnung nach, überflüssigen Fingerbreiten, dienten zu den Rändern am Anfange und am Ende der Rolle; — das Fell, worauf wir schrieben, war vom Widder; — willst du nun, nach diesen Angaben, dir eine Rolle schreiben, nach ungefähr denselben Verhältnissen, sei’s um zwei oder drei Spalten weniger oder mehr, so brauchst du dir der Rechnungen wegen keine weitere Mühe zu geben, da die Breite gewiß der Peripherie gleich sein wird.

  12. Auf einem Pergamentblatte mache man nicht weniger als drei, und nicht mehr als acht Spalten; — ereignet es sich aber, dass neun Spalten auf einem Blatte auskommen, so teile man solches zu vier und fünf ab; doch gilt Ersteres nur beim Anfänge und in der Mitte der Rolle, — beim Schluß einer solchen dagegen, hat man, falls auch nur ein einziger Vers auf eine Spalte kommen sollte, dennoch immer ein neues Blatt dazu zu nehmen, und solches mit den andern Blättern zusammenzunahen.

  13. Das Zusammennähen der Pergamentblätter darf nur mit Sehnen von reinem Hausvieh oder Tieren geschehen, wenn es auch gefallene oder von wilden Tieren zerrissene gewesen, ganz wie dies bei den Teffilin angenommen; — dieser Gebrauch ist eine Tradition Mosches vom Berge Sinai her; wenn die Blätter der Torah(rolle) daher entweder nicht mit Sehnen, oder mit Sehnen von unreinen Tieren zusammengenäht worden, so bleibt eine solche Rolle so lange unzulässig, bis selbige wieder gehörig umgenäht worden.

  14. Das Zusammennähen der Pergamentblätter darf nicht der ganzen Breite des Blattes nach durchgehend, sondern bis auf einen kleinen Raum, nach oben und nach unten zu, geschehen, damit beim Zusammenrollen ein möglicher Weise entstehender Riß nicht ins Pergament, sondern in die Nath falle. — Hierauf mache man zwei Walzen aus Holz, eine am Anfänge, und eine am Ende, dann befestige man die daselbst übrig gelassenen leeren Ränder mit Sehnen an die Walzen, dergestalt, dass das Pergament sich auf dieselben rollen lasse, aber zwischen den Walzen und der Spalte ein leerer Raum übrig bleibe.

  15. Ist in irgend einem Blatte einer Torah(rolle) zufällig ein Riß entstanden, so kömmt es darauf an, ob sich derselbe nur auf zwei Zeilen, oder auf drei und darüber erstrecket; in ersterm Falle kann derselbe zusammengenäht werden, im letztern nicht. Jedoch gilt dieses nur von einem alten Felle, auf dem der Galläpfelglanz nicht mehr sichtbar; hat dagegen das Gewil noch seinen vollen Glanz, so kann man auch dann noch, wenn sich der Riß selbst über drei Zeilen erstrecket, — denselben zusammennähen; dasselbe kann auch geschehn wenn der Riß zwischen zweien Wörtern oder Spalten sich befindet; — Uebrigens dürfen alle Risse nur mit solchen Sehnen ausgebessert werden, wie man sie zum Zusammenheften der Blätter selbst benutzt; auch darf in keinem Falle ein Buchstabe fehlen, oder verändert werden.

Zehntes Kapitel.

  1. Aus dem Vorhergehenden ist nun zu ersehen, dass es zwanzig Bedingungen gibt, von denen eine jede die Torah(rolle) unzulässig machen kann, so dass, wenn Letzteres der Fall ist, die Rolle nur als ein gewöhnlicher Pentateuch zu betrachten ist, aus welchem man die Kinder unterrichtet, der aber keinesweges die Heiligkeit der Torah(rolle) hat, noch zum öffentlichen Vortrage daraus geeignet ist. Diese Bedingungen sind nämlich: 1) Wenn sie auf das Fell eines unreinen Viehes geschrieben worden. 2) Wenn das Fell, obgleich von einem reinen Tiere, doch ungegerbt gewesen. 3) Wenn das Fell nicht eigens für die Torah(rolle) gegerbt worden. 4) Wenn die Torah(rolle) nicht auf die gehörige Seite des Pergaments geschrieben, nämlich auf die Fleischseite des Gewil, oder auf die Haarseite des Kelaf (Klaf). 5) Wenn sie Theils auf Gewil, Theils auf Kelaf (Klaf) geschrieben. 6) Wenn sie auf Duchsustus geschrieben. 7) Wenn sie nicht auf Linien geschrieben. 8) Wenn sie nicht mit haltbarer Schwärze geschrieben. 9) Wenn sie in anderen Sprachen geschrieben. 10) Wenn sie ein Atheist, oder dergleichen unzulässige Personen geschrieben. 11) Wenn die Namen Gottes, die in derselben vorkommen, nicht mit der gehörigm Weihe geschrieben. 12) Wenn auch nur ein einziger Buchstabe ausgelassen worden. 13) Wenn auch nur ein einziger Buchstabe zu viel geschrieben worden. 14) Wenn zwei Buchstaben in einander verfließen. 15) Wenn die Gestalt eines Buchstabens so durch Beschädigung verunstaltet worden, dass er entweder ganz unleserlich ist, oder einem andern Buchstaben gleicht, sei dieses nun durch die Schrift selbst, durch einen Riß, oder durch Verwischung. 10) Wenn die Buchstaben zu weit auseinander geschrieben, oder zu sehr aneinander gedrängt worden, so, dass entweder zwei Wörter wie eins, oder ein Wort wir zwei aussehen und gelesen werden können. 17) Wenn die Form der Abschnitte verändert worden. 18) Wenn die Form der Lieder verändert ist. 19) Wenn die Prosa wie das Lied geschrieben worden. 20) Wenn die Pergamentblätter nicht mit den Sehnen reiner Tiere zusammengenäht worden; — alle andere Einzelnheiten sind nur als besondere Genauigkeit, nicht aber als hinderlich rückwirkend zu betrachten.

  2. Eine vorschriftsmäßig geschriebene Torah(rolle) muss als besonders heilig und ehrwürdig betrachtet werden, so dass Niemand eine solche verkaufen darf, selbst wenn er nichts zu essen hätte; — besäße er sogar deren mehrere, so ist es ihm dennoch nicht gestattet, eine davon zu verkaufen, nicht einmal eine alte, um eine neue dafür anzuschaffen; eine Torah(rolle) darf niemals verkauft werden, es sei denn in den beiden Fällen, wenn etwa nämlich der Erlös dazu dienen soll, um dafür lernen, oder um heirathen zu können, und auch dieses nur dann, wenn sonst nichts Anderes zu veräußern blieb. —

  3. Wurde eine Torah(rolle) zerrissen, oder sonst unbrauchbar, so tue man sie in ein irdenes Geschirr, und setze sie neben Gräbern gelehrter Männer bei, — dieses heißt dann: »die Verwahrung der Torah(rolle)«; — wurde die Umhüllung derselben zerrissen, so benutze man dieselbe zur Verfertigung von Leichentüchern für arme Verstorbene, welches ebenfalls als Verwahrung der Umhüllung anzusehen ist.

  4. Ein, für eine Torah(rolle) bestimmtes Futteral, in welchem dieselbe gelegen, wie auch die Bänder derselben, — die Lade — der Schrank, in denen sie sich befindet, — wenngleich die Rolle selbst im Futterale steckt, — eben so der norhT, welcher dazu bestimmt ist, selbige darauf zu legen, und auf welchem sie auch gelegen, — sind alle als Zubehör der Heiligtümer zu betrachten, so, dass selbige nicht weggeworfen werden dürfen, sondern, im Falle der Unbrauchbarkeit, verwahrt werden müssen; — das Podest aber, auf welchem der Vorleser, mit der Torah(rolle) in der Hand steht, wie auch die Tafeln (z.B. der zehn Gebote), welche zum Unterrichte der Kinder geschrieben werden, haben keinen Anspruch auf dieselbe Heiligkeit; — die silbernen und goldnen Knöpfe aber an der Torah(rolle), und dergleichen Verzierungen, die dabei angebracht werden, sind als Zubehör der Heiligthümer zu betrachten, und dürfen zu keinem nichteiligen Zwecke veräußert werden, es sei denn, um für den Erlös eine Torah(rolle) oder einen Pentateuch anzuschaffen.

  5. Es ist erlaubt eine Torah(rolle) über die andere, um so mehr aber, eine solche auf den Pentateuch zu legen, — ebenso dürfen Pentateuchs über die Propheten und Hagiographen gelegt werden, nicht aber dürfen Propheten und Hagiographen auf Pentateuche, und diese wieder nicht auf eine Torah(rolle) gelegt werden; — keine von den heiligen Schriften aber, selbst nicht Halacha und Agada (Traditionen und Legenden), dürfen anders, als mit der gehörigen Achtung aus den Händen gelegt, oder gar geworfen werden; — mit den Amuleten, in welchen sich Stücke aus dem Inhalte der heiligen Schrift befinden, darf man keine unreinen Orte betreten, außer etwa wenn diese Amulete mit Fell bedeckt sind.

  6. Niemand darf, mit einer Torah(rolle) im Arme, ein Badehaus oder sonst einen unreinen Ort, wie auch einen Gottesacker betreten, selbst wenn die Rolle in ihrer Umhüllung und im Futterale steckte; selbst lesen darf man darin — nur in einer Entfernung von wenigstens vier Ellen von solchen Orten; — auch darf man keine Torah(rolle) in den Händen halten, wenn man unbekleidet ist, wie auch nicht auf einem Bette sitzen, auf welchem eine Torah(rolle) liegt.

  7. Es ist verboten, in einem Raum, in dem sich eine Torah(rolle) befindet, intime Beziehungen einzugehen, bis man entweder: die Schriftrolle entfernt oder sie in ein Behältnis legt und dann dieses Behältnis in ein Behältnis legt, das nicht für sie bestimmt ist. Wenn das Behältnis jedoch für sie bestimmt ist, werden sogar zehn Behältnisse, eines über dem anderen, als eine Einheit betrachtet; oder eine Trennwand von mindestens zehn Handbreit Höhe errichtet. Aber nur, wenn kein anderer Raum zur Verfügung steht. Wenn ein anderer Raum zur Verfügung steht, darf man keine intimen Beziehungen eingehen, es sei denn, man nimmt die Torahrolle weg.

  8. Alle Entweihten, selbst abgesonderte Frauen und Heiden, dürfen wohl die Torah(rolle) berühren und darin Iesen, da die Worte der Torah für Entweihung nicht empfänglich sind; jedoch muss dabei beobachtet werden, dass die Hände nicht schmutzig seien, sondern hat man dieselben zu waschen, bevor man die Rolle anfaßt.

  9. Jeder, der die Torah(rolle) tragen sieht, muss sich erheben, Alle müssen um den, dieselbe Tragenden — stehen bleiben, bis sie ihn aus dem Gesichte verloren, und erst dann, ist es ihnen gestattet, sich wieder zu setzen.

  10. Man tut wohl daran — einen besondern Platz für die Torah(rolle) zu bestimmen, dieselbe zu ehren und so viel wie möglich zu schmücken, denn die Worte, die sich auf die Bundeslade bezogen, betreffen auch jede Torah(rolle); — so darf auch Niemand im Angesichte der Torah(rolle) ausspeien, sich entblößen, noch seine Füße vor sie hinstrecken, oder die Rolle selbst gleich einer Last sich auf den Kopf legen, eben so wenig auch sich mit dem Rücken gegen dieselbe wenden, ausgenommen, wenn sich dieselbe auf zehn Handbreiten über ihm befindet.

  11. Nimmt jemand eine Torah(rolle) auf Reisen mit, so packe er dieselbe nicht in einen Sack, um Letztere auf den Esel zu legen, den er reitet, außer etwa in dem Falle, dass er sich vor Dieben fürchtet, sonst muss er selbige auf seinem Schooße, dem Herzen zugewendet, tragen, und so reiten; — wer aber vor einer Torah(rolle) sitzt, der sitze gleichsam in Furcht und Beben, mit gesenktem Haupte, denn sie ist der bewährteste Zeuge gegen jeden Staubgeborenen, da es heißt: »Und sie sei gegen dich ein Zeuge« (5 B. M. 31); — auch bezeige man ihr Ehre, so viel irgend möglich; die ersten Weisen sagten: Wer die Torah(rolle) entwürdigt, dessen Wesen wird dadurch selbst entwürdigt vor den Menschen; — wer selbige aber ehrt, der wird selbst geehrt sein vor den Menschen.

Zur Übersetzung und Bearbeitung

Die Übersetzung erschien das erste Mal 1850 in Sankt Petersburg und wird hier (leicht) überarbeitet wiedergegeben. Fehlende bzw. zensierte Abschnitte wurden wieder eingefügt (in einer neuen Übersetzung). Die Übersetzung stammt von Leon (Arje-Leib) Mandelstam(m) (1819–1889). Mandelstam wurde in das Bildungsministerium »berufen«, für das er als »Experte« mit der Aufgabe betraut wurde, das jüdische Bildungssystem zu reformieren. Keine Aufgabe, die sich Mandelstam wirklich selber ausgesucht hat. Im Zuge dieser Tätigkeit fertigte er eine Übersetzung der Mischne Torah in die deutsche Sprache an. In der gedruckten Fassung fielen Teile davon durch Zensur weg. Diese wurden in der Fassung, wie sie hier zu finden ist, wieder eingefügt.