Die Mischna – Pea

Inhalt von Pea

Nachdem im vorigen Traktat (Berachot) von den Lobsprüchen die Rede ist, die man Gott für seine Wohltaten gegen die Menschen schuldig ist, folgt jetzt der zweite Traktat: nämlich Pea, in welchem das Armenrecht, als göttliches Gesetz, behandelt wird und zwar beginnt die Abgabepflicht mit Peah, weil hier schon die Verbindlichkeit vor der Ernte, wenn die Saaten noch am Boden haften, nämlich eine Ecke des Getreides stehen zu lassen, statt findet. Die übrigen Armen-Abgaben kommen erst nach der Ernte in Anwendung.
Die Schriftstellen, auf welchen das Gesetz der Peah begründet ist, sind: (Lev. 19, 9; 10; 23, 22; Deut. 24, 19).
Im Laufe dieses Traktats wird auch von »Nachlese« und »Vergessenes« gehandelt. Überdies wird in dem Traktat angegeben, wer als Armer zu den erwähnten Genüssen und Wohlthaten berechtigt ist.
Schließlich wird nach der Gewohnheit der Lehrweise der Mischna öfters ein anderer Ge­genstand mit besprochen, der in einer Hauptregel der Peah mit erwähnt ist.

  • Kapitel 1 Es werden Themenfelder behandelt, die nicht ausdrücklich in der schriftlichen Torah enthalten. Sie werden behandelt mit Mengenangaben, Qualitäten, Orten und Zeiten in Bezug auf Peah; Es wird auf Belohnungen für gute Taten in diesem Leben und im Jenseits eingegangen.
    nach dem Leben;
  • Kapitel 2 Arten der Teilung zwischen Feldern und Obstplantagen und untereinander. Diebstahl von Feldern; Zerstörung durch Winde
  • Kapitel 3 Besondere Fälle wie kleine Flächen, teilweise Ernte zu verschiedenen Zeiten, gemeinsamer Besitz
  • Kapitel 4 Art und Zeitpunkt des Peah-Gebens; der Umgang mit Proselyten; Nachlesen, Getreide in Ameisenhügeln.
  • Kapitel 5 Nachlesen und das Verbot der Günstlingswirtschaft, Gleichheit, Vergessenes
  • Kapitel 6 Vergessenes
  • Kapitel 7 Weinberge und Obstgärten, Rechte der Armen
  • Kapitel 8 Die Zeit der Nachlese, Zehnt für die Armen, Veruntreuung von Abgaben, Strafe


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