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Könige und ihre Kriege — מלכים ומלחמות

[Kurze Vorbemerkung: Es gibt fünf digitalisierte Ausgaben von Leon Mandelstamms Übersetzung der Mischne Tora. Keine von ihnen enthält dieses Kapitel über Könige und Kriege, obwohl das Titelblatt es nennt. Michael Stanislawski hat in den 80ern danach gesucht und es gefunden. Er vermutet, dass dieses Kapitel erst nach der Drucklegung von den Zensoren als unbrauchbar befunden wurde (siehe seinen Artikel »The Tsarist Mishneh Torah«). Die einzige Ausgabe, die dieses Kapitel enthält, ist die private Ausgabe von Mandelstamm selbst, aus seinem Nachlass, der sich in der New York Public Library befindet. Ich danke meinem Freund aus New York, Ben Kohanim, der sich die Mühe gemacht, mir eine Kopie dieses Kapitels zu erstellen. Ich habe dieses Kapitel mit dem unzensierten hebräischen Original der jemenitischen Ausgabe verglichen (מפעל משנה תורה) und hier und da einige Änderungen vorgenommen. Textpassagen, die Mandelstamm als anstößig empfand und unübersetzt ließ, habe ich übersetzt. — Igor Itkin]

Abhandlung über die Könige und ihre Kriege
enthaltend dreiundzwanzig Gesetze von denen zehn Gebote und dreizehn Verbote sind, nämlich:
1) einen König in Israel einzusetzen;
2) Dass er nicht aus den Proselyten (Ger) gewählt werde;
3) Dass er nicht zu viele Frauen nehme;
4) Dass er zu seinem eigenen Gebrauche nicht zu viele Pferde halte;
5) Dass er zu seinem eignen Gebrauche nicht zu viel Silber und Gold anschaffe;
6) Dass er die sieben kanaanitischen Völker vernichte;
7) Von diesen Niemand am Leben zu lassen;
8) Die Nachkommenschaft Amaleks auszurotten;
9) Stets dessen eingedenk zu sein, was Amalek Israel getan;
10) Seine bösen Taten und seinen Hinterhalt auf dem Wege nicht zu vergessen.
11) Im Lande Ägypten nicht zu wohnen;
12) In eine Stadt, die man belagern will, vorher Friedensherolde zu entsenden und dabei nach den von der Tora aufgestellten Gesetzen: »Wenn sie Frieden schließen wird, und wenn sie nicht Frieden schließen wird« (Deut. 20:10-15) zu verfahren;
13) Den Frieden keineswegs Ammon und Moab anzubieten, wenn man ihre Städte belagert;
14) Keine Fruchtbäume bei einer Belagerung zu vernichten;
15) Das Lager mit Kloaken umgeben;
16) Unter den Waffen auch einen Spaten zum Graben zu haben
17) Dass der gesalbte Priester vor der Schlacht eine Anrede an die Armee halte;
18) Dass ein junger Ehemann und ein solcher, der vor Kurzem ein Gebäude gebaut oder einen Weinberg gepflanzt, ein ganzes Jahr sich ihres Erwerbes erfreuen sollen, so dass sie sogar vom Kriegsdienst befreit werden müssen;
19) Dass man solchen auch keinen Frondienst auferlege und sie sogar von der Arbeit für die Stadtbedürfnisse befreie;
20) Dass man während des Krieges keine Furcht habe und in der Schlacht nicht die Flucht ergreife;
21) Die Rücksicht in der Behandlung der Gefangenen schönen Frauen;
22) Dass man eine gefangene schöne Frau nicht zur Sklavin verkaufe;
23) Dass man sie nicht zur Sklavin mache, wenn man ihr beigewohnt;
Die Erklärungen dieser Gebote sind in folgenden Kapiteln enthalten.

ERSTES KAPITEL — Das Einsetzen eines Königs

1) Als Israel in das gelobte Land kam, wurden ihm drei Gebote zu Teil:
a) Sich einen König zu erwählen, denn es heißt: »So sollst du über dich einen König setzen« (Deut. 17:16);
b) Die Nachkommenschaft des Amalek zu vertilgen, denn es heißt: »Weglöschen sollst du das Andenken Amaleks« (Deut. 25:19);
c) Sich einen Tempel zu erbauen, denn es heißt: »Nach seiner Ruhestatt sollt ihr streben und dahin sollt ihr kommen« (Deut. 12:5).

2) Die Einsetzung eines Königs geht dem Vernichtungskriege des Amalek voran, denn es heißt (1. Sam. 16:1-3) »Mich hat Gott gesandt, dich zum König zu salben, jetzt gehe und schlage Amalek«; der Vernichtungskrieg Amaleks geht dem Tempelbau voran, denn es heißt (2. Sam. 7:1-2) »Und es geschah, als der König in seinem Hause saß, nachdem der Ewige ihm ringsum, von allen seinen Feinden Ruhe gelassen, — sagte der König zu Nathan, dem Propheten: Ich sitze in einem Hause von Zedern…«

Wenn aber die Einsetzung eines Königs ein Gebot der Schrift ist, warum war der Ewige, gelobt sei Er, unzufrieden, als das Volk von Samuel einen König verlangte? Weil es seinen Wunsch mit Murren äußerte und zwar keineswegs um das Gebot zu erfüllen, sondern bloß, weil es des Propheten Samuel überdrüssig war, denn es heißt (1. Sam 8:7) “Denn nicht dich haben sie verworfen, sondern mich«.

3) Ein König darf nur von dem großen Gericht der siebzig Ältesten und einem Propheten — wie Joschua, von unserem Lehrer Moses mit seinem Gericht wie Saul und David von Samuel aus Rama mit seinem Gericht — eingesetzt wurden.

4) Man darf keinen König aus den Proselyten (Ger) wählen, selbst wenn er ein später Nachkomme eines Proselyten ist, außer etwa, wenn seine Mutter eine echte Jüdin ist, denn es heißt: »Du darfst über dich keinen fremden Mann stellen, keinen, der nicht dein Bruder ist« (Deut. 17:15). Das gilt nicht nur für das Königtum, sondern für alle Ämter in Israel. Ein Proselyt darf nicht eingesetzt werden als Heeresführer, Führer über Fünfzig oder Führer über Zehn, sogar nicht als Aufseher über die Verteilung des Wassers von der Quelle auf die Felder. Selbstverständlich auch nicht als Richter oder Fürst, denn diese alle müssen geborene Israeliten sein, denn es heißt (ebenda): »Von deinen Brüdern ernenne einen König«. — Alles was du über dich ernennst, darf nur von deinen Brüdern ernannt werden.

5) Eben so wenig darf ein Weib zur Herrschaft gelassen werden, denn es heißt »Über dich einen König« — also nicht eine Königin; — ebenso müssen zu allen Ämtern in Israel nur Männer gewählt werden.

6) Auch darf zum König und Hohepriester weder ein Fleischer, noch ein Barbier, noch ein Bäcker oder Gerber gewählt werden, — nicht etwa, weil sie selbst unzulässig sind, sondern weil ihr Handwerk ein verachtetes ist, und sie deswegen vom Volke geringschätzig behandelt werden könnten; — hat nun Jemand eins von diesen Handwerken nur einen einzigen Tag getrieben, so ist er zu diesen Würden unzulässig.

7) Der König wird bei seiner Einsetzung mit dem Salbungsöl gesalbt, denn es heißt (1 Sam. 10:1): »Und Samuel nahm das Krüglein Öl, goss es auf sein Haupt und küsste ihn«; —mit der Salbung nimmt der König von seinem Recht für sich und seine Nachkommenschaft auf ewig Besitz, denn das Königtum ist erblich, indem es heißt: »Damit er lange Tage sein Königtum verwalte, er und seine Kinder inmitten Israels (Deut. 17:20).

Hinterlässt der König einen unmündigen Sohn, so muss man das Königtum für letzteren aufbewahren, bis er mündig wird, ganz wie es Jehojada für Joasch getan, — mit der Thronfolge verhält es sich in Hinsicht des Vorzugs — wie mit der Erbfolge, — unter Söhnen hat der ältere den Vorzug vor dem jüngeren.

Aber nicht bloß das Königtum ist erblich, sondern auch alle Ämter in Israel sind es, — der Sohn folgt jedoch seinem Vater im Amte nur in dem Falle, wenn er ihm an Frömmigkeit und Gelehrsamkeit gleichkommt; steht er dem Vater aber an Gelehrsamkeit nach, so wird er provisorisch an des Vaters Stelle eingesetzt und es wird sein Unterricht fortgesetzt; wer aber nicht genug Frömmigkeit besitzt, darf, selbst wenn er sehr gelehrt is, zu keinem Amte in Israel zugelassen werden.

Als nun David gesalbt wurde, nahm er von der Königskrone Besitz, und hiermit wurde ihm und seinen männlichen Nachkommen das Königtum auf ewige Zeiten übertragen, denn es heißt (2 Sam. 7:16): »Dein Thron wird fest stehen für ewig«, die Besitznahme der Krone hat indessen nur für die Würdigen seiner Nachkommen Gültigkeit, denn es heißt: »Wenn deine Kinder meinen Bund beobachten werden« (Ps. 132:12) jedoch wissen wir es, dass das Königtum nie von der Nachkommenschaft Davids zu einem anderen Hause übergehen sollte, indem der Heilige, gelobt sei Er, ihm dies verhießen, wie es auch heißt: »Wenn seine Kinder meine Tora verlassen, und in meinen Gesetzen nicht wandeln, so werde ich mit der Zuchtrute ihre Sünden ahnden und mit Plagen ihr Vergehen bestrafen, meine Gnade werde ich nicht von ihm abtun«. (Ps. 89:31-34).

8) Ist ein König von einem Propheten aus einem anderen Stamme eingesetzt, und wandelt er auf dem Wege der Tora und der Frömmigkeit, und führt tapfer die Kriege Gottes, — so ist er ein vollkommener König, und alle Gebote, die sich auf das Königtum beziehen, finden bei ihm volle Anwendung, obgleich das Grundrecht des Königtums dem Stamme Davids zukommt und gleichzeitig von seinen Nachkommen ein König existiert; — hat ja Achija der Schelonite den Jerobeam eingesetzt und ihm dabei verheißen: »Und wenn du gehorchen wirst Allem, was ich dir gebieten werde, so werde ich dir ein festes Haus, wie ich meinem Knechte David erbaut…«; wobei er ihm indessen sagt: »Und seinem (Davids) Sohne werde ich einen Stamm lassen, damit ein Andenken bleibe, David, meinem Knechte, für immer vor meinem Angesichte in Jerusalem.« (1 Kön. 11:36-38).

9) Die Könige aus dem Hause Davids werden also ewig bestehen, denn es heißt: »Dein Thron wird fest sein auf ewig« (2 Sam. 7:26); das Königtum in dem Hause eines Königs aus dem übrigen Israel wird einst erlöschen; heißt es doch auch von Jerobeam: »Nur nicht für alle Zeiten« (2 Kön. 11:39).

10) Die Könige aus dem übrigen Israel werden nicht mit dem Salbungsöl sondern mit Balsamöl gesalbt; auch werden sie nie in Jerusalem eingesetzt, da muss immer einer aus dem Stamme Davids sein; Könige aus den anderen Stämmen werden gar nicht gesalbt, — was bloß mit den Kindern Davids geschieht.

11) Die Salbung der Könige aus dem Hause Davids durfte nur an einer Quelle stattfinden.

12) Einen Königssohn darf man nur in dem Falle salben, wenn ein Streit wegen der Thronfolge obwaltet, oder wenn ein Krieg in Folge dessen entsteht — alsdann dient die Salbung als letzte Sanktion; — so wurde Salomo wegen der Ansprüche des Adonia gesalbt, Joasch wegen Athalia und Jeochas wegen seines Bruders Jehojakim.

ZWEITES KAPITEL — Die Ehre des Königs und seine Demut

1) Dem Könige muss man besondere Ehre erweisen und in den Herzen der Untertanen Ehrfurcht und Scheu für ihn zu erregen suchen; denn es heißt: »Sollst du über dich setzen« (Deut. 17:15), also auch, dass seine Ehrfurcht über dich erhaben sei. Demzufolge darf man weder auf seinem Pferde reiten, noch auf seinem Throne sitzen, noch sich seines Zepters, seine Krone oder irgend einer der königlichen Insignien bedienen; stirbt er, so werden alle seine Insignien seiner Leiche zu Ehren verbrannt.

Auch darf nur ein anderer König sich seiner Sklaven, Sklavinnen und Diener bedienen, daher war auch die Abischach wohl für Salomo erlaubt, nicht aber für Adonia.

2) Die Frau eines Königs darf nie einen anderen heiraten; sogar ein König darf nicht die Witwe oder die geschiedene Frau eines anderen Königs heiraten.

3) Es ist verboten den König, während er sich ankleidet, sich das Haar schneidet, badet, oder den Körper mit Schwamm wäscht, zu sehen; er unterzieht sich nicht der Zeremonie des Schuhausziehens bei der Leviratsehe, indem es heißt: »Und sie spucke vor ihm aus« (Deut. 25:9), was als eine Beleidigung anzusehen ist; sogar wenn der König dies erlauben wollte, darf man es doch nicht tun, da die Ehre des Königs, selbst wenn er auf diese Verzicht leisten sollte, immer unantastbar bleibt; — da nun der König sich dem Schuhausziehen nicht unterwerfen darf, so kann er auch nicht die Leviratsehen vollziehen; stirbt der König, so darf seine Frau wiederum die Zeremonien des Schuhausziehens nicht mitmachen, weil sie zur Leviratsehe unzulässig ist, — sondern sie muss immer im Witwenstande bleiben.

4) Stirbt Jemand im königlichen Hause, so darf er den Toten nicht weiter als bis zum Tore des Palastes begleiten; während man ihm das Trostbrot darreicht, muss das ganze Volk auf der Erde sitzen und er auf einer Stufe des Thrones; kommt der König in dem Tempelhof, so kann er sich da niedersetzen, wenn er vom Hause Davids abstammt, indem nur den Königen aus dem Hause Davids das Sitzen im Tempelhof erlaubt ist, wie es auch heißt: »Und der König David kam und setzte sich vor dem Angesichte des Ewigen nieder.« (2 Sam. 7:18).

5) Der König soll sich jeden Tag das Haar frisieren, sich putzen und sich mit schönen und zierlichen Kleidern schmücken, denn es heißt: »Deine Augen werden den König in seiner Schönheit sehen« (Jes. 33:17); dann nehme er Platz auf dem Königsthrone in seinem Palaste, und setze die Krone auf das Haupt; das Volk komme aber nur wenn er es erlaubt, stelle sich hin und bücke sich vor ihm nieder zur Erde.

Selbst ein Prophet muss, wenn er vor einem Könige steht, sich niederbücken, denn es heißt, (1 Kön. 1:23): »Da ist der Prophet Nathan und er kam vor den König und bückte sich zum Könige«; — bloß der Hohepriester hat vor den König dann zu erscheinen, wann er es will, auch stehe er nicht, sondern hat der König vor ihm zu stehen, denn es heißt: »Und vor Eliazar, dem Priester, soll er stehen« (Num. 27:21); jedoch ist es die Pflicht des Hohepriester den König zu ehren und ihn zum Sitzen zu bewegen und sich vor ihm, wenn der König ihn besucht, zu erheben; der König stehe vor dem Hohepriester auch nur dann, wenn er ihn um den Ausspruch des Urim und Tumim befragt.

Es ist aber auch Pflicht des Königs Gelehrte zu ehren, so dass, wenn das Sanhedrin und die Weisen Israels vor ihn treten, er sich
zu erheben und sie neben sich sitzen zu lassen hat; so pflegte sich Jehoschafat, der König von Juda, zu führen, er pflegte sich sogar vor einem gelehrten Schüler vom Throne zu erheben, ihn zu küssen und ihn: »mein Herr und Lehrer« zu nennen.

Alle diese Ehrenbezeugungen des Königs fanden nur bloß dann statt, wenn er allein mit seinen Dienern zu Hause war, öffentlich aber, im Angesichte des Volkes, durfte er es nicht tun, vor Niemand aufstehen, an Niemand zu sanfte Worte richten, keinen anders als bei seinem Namen nennen, damit die Ehrfurcht vor ihm sich in Aller Herzen erhalte.

6) So wie die Schrift ihm ausgezeichnete Ehrenbezeugungen zuerteilte und Alle zur Ehrfurcht vor ihm verpflichtete, — so hat sie auch dem Könige zur Pflicht gemacht in seinem Innern demütig und niedergeschlagen zu sein, denn es heißt: »Und mein Herz ist immer gebrochen«. (Ps. 109:22). Er möge auch nicht zu großen Übermut gegen Israel an den Tag legen, denn es heißt (Deut. 17:20): »Damit sein Herz sich nicht über seine Brüder erhebe«.

Er sei leutselig und barmherzig für Klein und Groß; er beschäftige sich stets mit der Verwirklichung der Wünsche und Vorteile des Volkes, schätze die Ehre des Kleinsten unter den Kleinen hoch, und spreche besonders sanft, wenn er mit der Masse des Volkes spricht, wie es heißt: »Hört mich, meine Brüder und mein Volk« (1 Chron. 28:2). Wiederum heißt es: »Wenn du heute ein Knecht sein wirst diesem Volke…« (1 Kön. 12:7).

Er führe sich stets mit besonderer Demut gegen die Gemeinde; kennen wir doch keinen größeren Mann als unseren Lehrer Moses, und er sprach: »Wir aber bedeuten ja nichts, nicht uns trifft euer Murren« (Ex. 16:7,8). Der König dulde Mühe, Last, das Murren und den Zorn des Volkes: »Wie der Erzieher den Säugling trägt« (Num. 11:12). Die Schrift nennt den König: Hirten (Ps. 78:71), »Zu weiden Jakob sein Volk«. Die Art des Hirten aber ist in der Tradition erklärt: »Wie der Hirt seine Herde weidet, in seine Arme die Lämmlein sammelt, und sie in seinem Schoße trägt…« (Jes. 40:11).

DRITTES KAPITEL — Die Pflichten des Königs und seine Befugnisse

1) Der König hat bei seiner Thronbesteigung für sich eine Gesetzesrolle schreiben zu lassen, außer denen, die seine Eltern ihm hinterließen, und hat er sie auch nach der Rolle, die sich in der Tempelhalle befindet, von dem Gerichtstribunal der 71 revidieren zu lassen.

Hinterließen ihm seine Eltern keine Gesetzesrolle, oder ging die Hinterlassene verlogen, so hat er zwei schreiben zu lassen, von denen er eine in seine Privatschatzkammer niederlegt, — wozu er nämlich gleich jedem andern Israeliten verpflichtet ist — die andere aber muss er stets bei sich haben, außer etwa, wenn er unreinliche Orte besucht, wie die Toilette oder sonst Plätze, an denen das Lesen der Tora nicht stattfinden darf. Wenn der König in den Krieg zog, von diesem zurückkehrte, zu Gericht saß, so blieb die Tora stets bei ihm, auch wenn er zu Tische saß, war sie ihm gegenüber, wie es auch heißt: »Und ist sei bei ihm, und er lese darin alle Tage seines Lebens« (Deut. 17:19).

2) Er schaffe sich nicht viele Frauen an. Durch die Tradition unserer Weisen ist uns überkommen, dass der König bis achtzehn Frauen — eheliche und Kebsweiber zusammengerechnet — nehmen durfte, nahm er aber eine über die Zahl und wohnte ihr bei, so hatte er die Strafe der Geißelung verwirkt; es war ihm aber erlaubt, sich von einer scheiden zu lassen und statt ihrer eine andere zu nehmen.

3) Und er häufe sich keine Pferde an; er halte bloß so viele, als es seine Parade-Wagen erfordern; es war ihm sogar verboten, sich ein einziges Pferd, das müßig vor ihm einherlief, was zwar bei anderen Königen vorkam — anzuschaffen; wenn er es dennoch tut, so verwirkt er die Strafe der Geißelung.

4) Und er häufe sich kein Silber und Gold an, um es in seinen Privatschatz niederzulegen, und darauf stolz zu sein oder sich damit zu brüsten; er helfe damit vielmehr den Armen, seinen Knechten und Dienern; alles Geld und Silber aber, das der König entweder für den Tempelschatz, für die Bedürfnisse der Gemeinde, oder für ihre Kriege anhäuft, ist eine gottgefällige Tat, — das Verbot bezieht sich nur auf seinen Privatschatz, indem es heißt: »Und er häufe sich nicht an« (Deut. 17:17); wenn er es aber doch tut, so verwirkt er die Strafe der Geißelung.

5) Es ist dem Könige verboten auf Art der Säufer zu trinken, denn es heißt (Mischlei 31:4): »Nicht den Königen ist’s, sich in Wein zu betrinken«, sondern er beschäftige sich stets, Tag und Nacht, mit der Tora und den Bedürfnissen Israels, wie es auch heißt (Deut. 17:19): »Und sie sei ihm, und er lese darin alle Tage seines Lebens«.

6) Ebenso sei er nicht sehr dem weiblichen Geschlechte ergeben; selbst wenn er auch nur eine einzige Frau hat, so sei er nicht, wie die anderen Toren, stets bei ihr, denn es heißt (Mischlei 31:3): »Nicht den Weibern verschwende deine Kraft«; besonders hat die Tora berücksichtigt, dass des Königs Herz nicht abwendig gemacht werde, denn es heißt (Deut. 17:17): »Auf dass sein Herz sich nicht abwende«, da nämlich sein Herz gleichsam das Herz der ganzen Gemeinde Israels ist; — daher hat die Tora ihn mehr, als das gewöhnliche Volk, zum Studium der Schrift angehalten, wie es auch heißt: »Alle Tage seines Lebens« (ebenda).

7) Wir haben bereits gesagt, dass die Könige aus dem Hause Davids gerichtet werden dürfen, und auch gegen sie Zeugenverhör vorgenommen werden kann; die Könige aus dem übrigen Israel aber dürfen, nach einer Bestimmung der Weisen, weder als Richter dasitzen, noch gerichtet werden, weder als Zeugen auftreten, noch von Zeugen angeklagt werden, denn sie sind stolz auf ihre Macht, und es könnte in einem oben angeführten Falle ein Zusammenstoß zwischen ihnen und den Beteiligten vorkommen und hierdurch eine Zerrüttung des Gesetzes hervorgerufen werden.

8) Wenn Jemand gegen den König widerspenstig ist, so kann dieser ihn mit Recht töten lassen; auch hat der König das Recht auf das Leben eines solchen aus dem Volke, dem er den Auftrag gegeben, irgendwo hinzugehen, er es aber nicht getan, oder dem er verboten aus dem Hause zu gehen, und er es doch getan, — denn es heißt: »Jedermann, der deinem Befehle zuwiderhandelt, wird…« (Jos. 1:18).

Ebenso darf der König denjenigen töten lassen, der ihn beleidigt oder beschimpft, wie Schimi der Sohn Geras; der König darf aber nur mit dem Schwerte hinrichten lassen; auch steht ihm das Recht zu, Jemand wegen beleidigter Majestät einsperren, oder mit Ruthen peitschen zu lassen; das Vermögen eines Untertanen für Freigut erklären, darf er nicht, und tat er es, so war es als geraubtes Gut zu betrachten.

9) Wenn Jemand das Gebot des Königs nicht beobachtete, weil er in der Erfüllung göttlicher Gebote begriffen war, selbst wenn diese leichte waren — so war er doch von der Todesstrafe frei, indem der Befehl des Herrn (nämlich Gottes), neben dem des Knechtes, das Vorrecht hat; aus diesem geht hervor, dass man dem Könige nicht zu gehorchen hatte, wenn er göttliche Gebote aufzuheben befahl.

10) Alle Mörder, gegen welche keine klare gerichtliche Beweise vorhanden sind, oder die nicht gewarnt wurden — können auf des Königs Befehl, selbst wenn nur ein Zeuge die Tat bestätigt, oder wenn man seinen Feind unwillkürlich getötet, — hingerichtet werden; dies geschieht, um die Ordnung der Welt, je nach den Erfordernissen der Zeit, zu erhalten; es steht dem Könige auch das Recht zu, Mehrere an einem Tage hinrichten zu lassen, Verbrecher hängen und an dem Galgen mehrere Tage bleiben zu lassen, damit das Volk Furcht bekomme und die Macht der Frevler gebrochen werde.

VIERTES KAPITEL — Die Befugnisse des Königs

1) Es steht dem Könige frei, eine Auflage aufs Volk zu seinen Bedürfnissen oder zu Kriegsausgaben zu machen; auch darf er Zölle einführen, so dass es verboten ist, sie zu umgehen, zumal da es dem Könige zugestanden ist, den Befehl zu erlassen, dass der Schmuggler seiner ganzen Habe verlustig, oder gar getötet werde; wie es auch heißt: »Und ihr werdet ihm Knechte sein« (1 Sam. 8:17),
und ferner: »Sie werden dir zinsbar sein und dir dienen« (Deut. 20:11), woraus zu ersehen ist, dass der König seinem Knechte Zins auflegen, bei ihm Zölle einführen darf — und alle seine Befehle in dieser Hinsicht haben vollkommene Gesetzeskraft, denn alle Bedingungen, die in dem Abschnitte über den König (1 Sam. 7:11-17), aufgezählt sind, bilden die Rechte des Königs.

2) Auch steht es ihm zu, durch das ganze Land Israel seine Leute zu schicken, um aus dem Volke die starken und heldenmütigen Männer aufzusuchen, und aus ihnen eine Heeresmacht für seine Streitwagen und seine Reiterei zu bilden; er kann auch aus ihnen welche zu seiner Bedienung nehmen, und solche, die ihm als Vorläufer dienen sollen, denn es heißt: »Und er wird sie bei seinem Reitwagen und bei seiner Reiterei anstellen, und sie werden vor seinem Reitwagen einherlaufen«, auch kann er aus den schöneren unter ihnen sich Leibdiener wählen, denn es heißt: »Und eure besten Jünglinge und eure Esel wird er nehmen und sie zu seiner Arbeit verwenden« (ebenda).

3) Eben so steht es ihm frei, von den Handwerkern alle ihm nötigen Leistungen zu verlangen, für die er aber zu bezahlen hat; er kann auch Vieh, Knechte und Sklavinnen von seinen Untertanen zu seinem Bedarf abnehmen, muss aber für sie Lohngeld oder eine Entschädigung geben, denn es heißt: »Seine Äcker zu bestellen, seine Ernte einzusammeln, sein Kriegsgerät und sein Wagengeschirr zu verfertigen; eure Knechte, eure Mägde, eure besten Jünglinge und eure Esel wird er nehmen zu seiner Arbeit«.

4) Er durfte gleichfalls aus ganz Israel Frauen und Kebsweiber wählen, erstere mit Ehepakt (Ketuba) und Trauung (Keduschin), letztere
ohne beides, indem er bloß durch Vereinigung in ihren Besitz trat; der gewöhnliche Israelit aber darf gar keine Kebsweiber haben, außer etwa, wenn sie eine jüdische Sklavin ist, und das auch erst nach vorhergegangener Verlobung; es stand dem Könige auch das Recht zu, aus den Kebsweibern seines Harems, Köchinnen, Bäckerinnen und Konditorinnen zu wählen, denn es heißt: »Eure Töchter wird er nehmen zu Konditorinnen, Köchinnen, Bäckerinnen« (ebenda).

5) Er konnte auch die Würdigeren des Volkes zwingen, Beamte zu werden und sie als Tausendschaften und Fünfzigschaften einzusetzen, denn es heißt: »Und sie für dich zu Tausenschaften und Fünzigschaften zu machen« (ebenda).

6) Ferner konnte er zu Kriegszeiten Felder, Olivenbäume und Weingärten für seine Leute wegnehmen und dieses fremde Eigentum, wenn letztere ohne diese Hilfsquellen nichts zur Nahrung hätten, ohne Weiteres verbrauchen, in welchem Falle aber der König für Alles bezahlen muss, denn es heißt: »Und eure Felder und Oliven und Weinberge, wird er wegnehmen und sie seinen Knechten geben«; auch gehört ihm der zehnte Teil aller Saaten, Baumfrüchte und Viehe seiner Untertanen, denn es heißt: »Eure Saaten und eure Weinberge wird er verzehnten, — auch von euren Schafen wird er den zehnten Teil nehmen«.

8) Der gesalbte König (Messias) wird den 13ten Teil von allen Ländern, die Israel erobern wird, bekommen und dies ist ein Erbteil für ihn und seine Kinder auf ewige Zeiten.

9) Die Güte der auf Befehl des Königs Hingerichteten fallen dem Könige zu, und alle königlichen Schatzkammern der eroberten Länder gehören ebenfalls dem Könige, die übrige Beute aber wird vor ihn hingelegt, damit er zuerst seine Hälfte davon nehme; die andere Hälfte derselben wird aber unter die ganze Armee gleichmäßig verteilt; die Truppen, die im Lage zurückbleiben, um das Kriegsgerät zu bewachen, werden auch zur Armee gezählt, denn es heißt: »Wie der Teil des in die Schlacht Ziehenden, so auch der für die im Lager Zurückbleibenden, soll gleichmäßig sein« (1 Sam. 30:24).

10) Der ganze eroberte Boden gehört dem Könige, er kann jedoch davon auch seinen Knechten und Kriegsleuten nach Belieben zuteilen. In allen diesen Fällen ist des Königs Urteilsspruch als Gesetz zu betrachten.

Seine Handlungen mögen auch zum Wohlgefallen Gottes sein; sein ganzes Sinnen und Trachten sei, den wahren Glauben zu erheben, in der Welt Gerechtigkeit zu verbreiten, die Gewalttätigkeit der Frevler zu brechen, die Kriege des Ewigen durchzukämpfen, indem von vornherein der Zweck des Königtums lediglich darin besteht, Recht zu sprechen und Krieg zu führen, wie es auch heißt: »Und unser König wird uns richten und uns vorangehen und auskämpfen unsere Kriege« (1 Sam. 8:20).

FÜNFTES KAPITEL — Die Kriege, das Wohnen ins Ägypten und Israel

1) Die ersten Kriege des Königs dürfen nur die von Gott gebotenen sein, nämlich der Krieg mit den sieben Völkern, der mit Amalek und der, um Israel von fremden Feinden zu befreien; neben diesen Kriegen ist es dem Könige auch erlaubt, freiwillige Kriege zu führen, nämlich solche, durch welche die Grenzen Israels erweitert und seine Größe und sein Ruhm verherrlicht werden könnten.

2) Zu den gebotenen Kriegen braucht er nicht die Einwilligung des Sanhedrins zu erfragen, sondern er kann
sie allein zu jeder beliebigen Zeit beginnen und das Volk zum Aufbruche zwingen; zu einem freiwilligen Kriege darf er das Volk zum Aufbruche nicht anders, als mit Zustimmung des Sanhedrins der Einundsiebzig zwingen.

3) Er kann auch über Felder sich einen Weg bahnen, woran ihn Niemand hindern darf; die Breite der königlichen Heeresstraße hat kein bestimmtes Maß, sondern er kann sie so einrichten, wie er es für gut findet; er hat auch nicht nötig, wegen eines Privatleuten angehörigen Weinberges oder Feldes, Umwege zu machen, sondern er gehe in gerader Linie zum Kriegsschauplatze.

4) Es ist ein Gebot der Schrift, die sieben Völker zu vernichten, denn es heißt: »Vernichten, vernichten sollst du sie« (Deut. 20:17). Und jeder, dem ein Individuum dieser Völker in die Hände fällt übertritt ein Verbot, wenn er ihn nicht tötet, denn es heißt: »Du sollst keine Seele am Leben lassen« (Deut. 20:16); bereits ist aber ihr Andenken gänzlich vernichtet.

5) Ebenso ist es ein Gebot der Schrift, das Andenken des Amalek zu vernichten, denn es heißt: »So sollst du vernichten das Andenken Amaleks« (Deut. 25:19); es ist auch ein Gebot der Schrift, seiner bösen Taten und seines Auflauerns (der Israeliten bei ihrem Auszuge aus Ägypten) stets eingedenk zu sein, um auf diese Weise den Hass gegen ihn immer frisch zu erhalten, denn es heißt: »Gedenke dessen, was dir Amalek getan … vergiss es nicht«, — was die Tradition dahin erklärt: »Gedenke mit den Lippen und vergiss es nicht im Herzen; da es verboten ist, die Feindschaft und den Hass gegen ihn zu vergessen«.

6) Alle Länder, welche auf den Ausspruch des Sanhedrins von Israel unter seinen Königen erobert wurden, sind als Gemeingut angesehen und ganz wie das von Joschua eroberte Land Israel betrachtet; dies gilt aber nur von solchen Eroberungen , die das Volk nach geschehener Besitznahme des von der Tora verheißenen Territoriums macht.

7) Es ist den Israeliten erlaubt, auf der ganzen Oberfläche der Erde zu wohnen, ausgenommen hiervon ist das Land Ägypten, vom mittelländischen Meere nach dem Wesen zu, auf eine Strecke von 400 Meilen (1600 km), gegenüber Äthiopien und der Wüste.

Dieser ganze Flächenraum darf von den Israeliten nicht bewohnt werden, indem die Tora an drei Stellen gewarnt, nach Ägypten zurückzukehren, denn es heißt: »Ihr werdet nie mehr diesen Weg zurücklegen« (Deut 17:16); ferner: »Du wirst sie nicht mehr wiedersehen« (Deut. 28:69); endlich: »Ihr werdet sie nie und nimmer wiedersehen« (Ex. 14:13); die Stadt Alexandrien gehört zu dem verbotenen Distrikt.

8) Es ist aber gestattet, nach dem Lande Ägypten Handels und Einkäufe wegen zu kommen, wie auch um andere Länder, zu denen man durch Ägypten kommt, zu erobern; Das Verbot bezieht sich bloß auf den beständigen Verbleib daselbst; auf die Übertretung dieses Gebotes steht die Geißelung nicht, denn der Einzug in dieses Land ist ja erlaubt, der bloße Gedanke aber, daselbst zu verbleiben, wird nicht durch eine besondere Tätigkeit geäußert (die Geißelung steht nur auf eine geäußerte Tätigkeit).

Mir scheint es, dass, wenn der israelitische König das Land auf den Ausspruch des Sanhedrins erobert hätte, der Verbleib daselbst auch erlaubt wäre, da die Warnung dort zu wohnen, sich nur auf einzelne Privatleute bezieht, und dies auch nur für die Zeit gilt, so lange die Nichtjuden das Land inne haben; eine solche Strenge findet hier statt, weil die Sittenlosigkeit in diesem Landstrich größer ist als in allen anderen Ländern, wie es auch heißt: »Wie die Taten des Landes Ägypten, sollt Ihr nicht tun« (Lev. 18:3).

9) Überhaupt ist es verboten, aus dem Lande Israel nach dem Auslande auszuwandern, außer etwa, um die Tora zu studieren, um eine Frau zu nehmen, oder um Etwas von einem Nichtjuden zu retten; — nach erreichtem Ziele muss man aber ins gelobte Land zurückkehren; man darf auch Geschäfte halber ins Ausland ziehen, aber daselbst wohnen zu bleiben, ist verboten, — ausgenommen hiervon ist der Fall, wenn im Inlande die Hungersnot so groß ist, dass Weizen von einem Dinar wert, nicht unter zwei Dinare gekauft werden kann.

Diese Ausnahme gilt aber auch bloß dann, wenn im Lande genug Geld vorhanden war und wenig Getreide; sind jedoch Früchte billig, und es mangelt Jemand an Geld oder Arbeit, so dass er keinen Lebensunterhalt hat, so steht es ihm frei, überall hinzuziehen, wo er einen Erwerb in Aussicht hat. — Wiewohl es erlaubt war, unter gewissen Bedingungen aus dem gelobten Lande zu ziehen, so war es doch nicht Art der Frommen, diese zu benutzen; denn Machlon und Kilion, die beiden ausgezeichnetsten Männer ihres Zeitalters, waren nur wegen großer Drangsale ausgewandert — und haben dessen ungeachtet dennoch vor dem Ewigen dadurch die Strafe der Vertilgung verwirkt.

10) Die größten gelehrten Israels pflegten die Grenzpfähle und Steine des Landes zu küssen, sich in seinem Staube zu wälzen; so heißt es auch (Ps. 102:15): »Denn deine Knechte herzten ihre Steine und ihren Staub liebkosten sie«.

11) Die Weisen sagten: Wer im Lande Israel wohnt, dessen Sünden werden verziehen, denn es heißt (Jes. 33:24): »Und der Einwohner wird nicht sprechen, ich bin krankt: deinem Volke, das da wohnt, werden alle Sünden verziehen«. Wer auf dem Lande nur vier Ellen zurücklegt, wird bestimmt zum Leben der künftigen Welt gelangen; ebenso werden alle Sünden demjenigen verziehen, der in dem Lande beerdigt wird, gleich als wäre seine Ruhestätte ein versöhnender Altar für ihn, indem es einerseits heißt (Deut. 32:43): »Und seine Erde soll seinem Volke Verzeihung erwirken«; andererseits bei den Strafpredigten hingegen: » Auf einer unreinen Erde wirst du sterben« (Amos 7:17). — Es ist wohl nicht einerlei, ob die heilige Erde den Israeliten noch als Lebendigen empfängt, oder erst nach seinem Tode; indes pflegten die Weisen auch ihre Toten dahin zu bringen, wovon auch unser Vater Jakob und der fromme Joseph Beweise geben.

12) Stets suche jeder Israelit im Lande Israel zu wohnen, selbst wenn in einer Stadt die meisten Einwohner Nichtjuden sind; ebenso suche man im Auslande den Verbleib zu vermeiden, selbst dann, wenn in einer Stadt die meisten Einwohner Israeliten sind; denn wer aus dem Inlande ins Ausland zieht, ist einem solchen gleich zu achten, der Götzendienst treibt; wie es auch heißt: »Sie haben mich heute fortgetrieben vom Verbleiben auf dem Erbteil des Ewigen, sprechend: Gehe, diene fremden Göttern« (1 Sam. 26:19). Auch heißt es in den Strafpredigten: “Nach dem Lande Israel werden sie nicht kommen« (Hezek. 13:9).

Ganz so wie es verboten ist, aus dem gelobten Lande ins Ausland zu gehen, so ist es auch nicht erlaubt, aus Babylon nach anderen Ländern zu ziehen, denn es heißt (Jer. 27:22): »Nach Babylon werden sie gebracht werden und dort sollen sie sein«.

SECHSTES KAPITEL — Die Führung des Krieges

1) Man darf mit Niemand in der Welt Krieg anfangen, bevor man nicht der feindlichen Partei ein Friedensangebot angeboten, der zu unternehmende Krieg sei ein gebotener oder freiwilliger; denn es heißt (Deut. 20:10): »Wenn du gegen eine Stadt gehst, um sie zu bekriegen, so sollst du an sie vorher den Friedensruf ergehen lassen«. — Willigt sie in die Vorschläge und nimmt sie es auf sich, die sieben Gebote der Noachiden zu beobachten, so darf man Niemand in derselben töten, sie wird aber zinsbar; denn es heißt: »Und sie werden dir zinsbar sein und dir dienen.«

Nahm sie bloß die Zinsbarkeit an, ohne die Knechtschaft einzuwilligen, oder willigte sie in die Knechtschaft, nicht aber in die Zinsbarkeit, so ist man nicht gehalten, ihr Gehört zu geben. — Unter Knechtschaft verstehen wir, dass die Besiegen die unterste Klasse des Volkes bilden, und dass sie nie ihr Haupt in Israel erheben, vielmehr ihm untertänig seien; ferner dass sie zu keinem Amte in Israel zugelassen werden.

Unter Zinsbarkeit verstehen wir, dass die Besiegten sich verpflichteten, dem Könige mit Leib und Gut zu dienen, wie z.B. beim Ausführen von Mauern, bei Befestigungen, bei der Ausführung von Palästen für den König usw., denn es heißt: »Und dies war der Inhalt des Zinses, den der König Salomo erhob, um den Tempel des Ewigen, sein eigenes Haus, die Zitadellen, die Mauern Jerusalems und alle Festungen, die er hatte, auszuführen. Das ganze Volk, welches von den Emoriten nachblieb, erhob Salomo zu Zinsknechten bis zum heutigen Tag; von den Kindern Israels aber machte Salomo keinen einzigen zum Knechte, sondern bildete aus ihnen Kriegsleute, Minister, Beamte, Befehlshaber im Krieg und Kommandanten der Streitwagen und der Reiterei« (1 Kön. 9:15-22).

2) Dem Könige steht das Recht zu, mit dem Feinde Unterhandlungen anzuknüpfen, er kann die Bedingungen stellen, dass er die Hälfte des ganzen Vermögens nehme, oder dass er das unbewegliche Vermögen bekomme und dem Feinde das bewegliche lasse, oder dass er das bewegliche nehme und der Feind den eroberten Boden behalte — ganz nach seinem Belieben.

3) Es ist aber verboten, mit dem Feinde falsch und trügerisch zu sein, nachdem man ihm den Frieden geschlossen und er die sieben noachidischen Gebote zu halten übernommen.

4) Will der Feind sich nicht zum Friedensschluss verstehen, oder will er es, ohne die sieben noachidischen Gebote anzuerkennen, so führe man mit ihm den Krieg fort und töte alle erwachsenen Männer und mache zur Beute alle ihre Habe und ihr Hausgesinde, keineswegs aber töte man Frauen noch Kinder — denn es heißt: »Und die Frauen und die Kinder … nehme zur Beute« (Deut. 20:14), folglich auch nicht Kinder männlichen Geschlechts.

Dies gilt nur von einem freiwilligen Krieg mit irgendeinem anderen Volk der Welt; wurde aber mit den sieben kanaanitischen Völkern und mit Amalek gekriegt, die den Frieden nicht schließen wollen, so ließ man keinen von ihnen am Leben, denn es heißt: »So sollst du mit allen Völkern verfahren, in den Städten dieser Völker aber sollst du keine Seele am Leben lassen« (Deut. 20:15-16). Dasselbe heißt auch von Amalek: »Verwischen sollst du das Andenken Amaleks« (Deut. 25:19).

Woher wissen wir es, dass die Schrift von dem Falle spricht, wenn sie (die Kanaaniter und Amalek) keinen Frieden
schließen? Es heißt nämlich (Jos. 11:19-20): »Es war keine Stadt, die Frieden geschlossen mit Israel, ausgenommen der Chiviten, der Bewohner der Stadt Gibeon; alle Andere nahmen sie im Krieg, denn der Ewige hat sie hartnäckig gemacht im Kriege mit Israel, damit sie vernichtet würden«; woraus zu ersehen ist, dass man ihnen den Frieden angeboten, sie ihn aber verwarfen.

5) Drei Sendschreiben erließ Joschua, bevor er das gelobte Land betreten; im ersten erklärte er, dass Jeder, der sich aus dem Lande entfernen wolle, es tun könne; im zweiten schrieb er, wer Frieden machen will, der möge es tun, endlich im dritten: wer Krieg führen woll, möge Krieg führen.

Wenn dem aber so war, wozu hatten es die Bewohner Gibeons nötig, die bekannte List zu gebrauchen? Weil ihnen anfangs der Frieden im Allgemeinen angeboten wurde, den sie aber nicht annahmen (Jos. 9). Das Gesetz Israels nicht kennend, dachten sie, dass man ihnen den Frieden nicht mehr schenken werde. Warum aber tat es den Volksfürsten so sehr Leid, da sie nur der Schwur abhalten konnte, die Gibeoniten zu töten? Weil sie mit jenen ein Bündnis geschlossen, und es doch heißt: »Du sollst mit ihnen kein Bündnis schließen« (Deut. 7:2); sie sollten also Zinsknechte werden; da sie nun Ursache waren, dass die Israeliten einen ungerechten Schwur leisteten, so hätten sie es verdient, getötet zu werden, wenn in diesem Falle nicht die Entweihung des göttlichen Namens stattgefunden.

6) Ammon und Moab braucht man nicht den Frieden anzubieten, denn es heißt (Deut. 23:7): »Du sollst weder ihren Frieden, noch ihr Wohl dein ganzes Leben lang suchen«. Die Weisen sagten, da es heißt: »Und du sollst an sie den Friedensruf ergehen lassen«, so könnte man denken, dass man mit Ammon und Moab auch so zu verfahren habe — daher heißt es: »Du sollst ihren Frieden nicht suchen«. Da es wiederum heißt: »Mit dir in deiner Mitte soll er wohnen, wo es ihm wohlgefällt; du sollst ihn nicht betrügen« (Deut. 23:17), so könnte man denken, dass man so auch mit Ammon und Moab zu verfahren habe, daher heißt es: »Noch ihr Wohl«. Wenngleich man ihren Frieden nicht suchen darf, so muss man doch mit ihnen Frieden schließen, sobald sie ihn verlangen.

7) Wenn man eine Stadt belagert, so darf man sie nicht von allen vier Seiten umzingeln, sondern bloß von drei Seiten, damit für Diejenigen, die flüchten und sich retten wollen, eine Ausflucht gelassen werde, denn es heißt: »Und sie überzogen das Land Midjan, wie es der Ewige Moses befohlen« (Num. 31:7), wobei den Weisen durch die Tradition überkommen, dass das göttliche Gebot für die Belagerung in der eben angeführten Art bestand.

8) Man darf nicht die Fruchtbäume, die sich außerhalb der Stadt befinden, fällen, auch nicht das Wasser von ihnen abhalten, um sie vertrocknen zu lassen, denn es heißt (Deut. 20:19): »Du sollst nicht ihre Bäume verderben«. Wer einen Baum fällt, bekommt die Geißelung; dies Gebot gilt nicht nur für die Zeit der Belagerung, sondern auch überhaupt für den Fall, wenn Jemand einen Fruchtbaum vernichtend fällt; man darf aber wohl einen Baum umhauen, wenn er anderen Bäumen schadet oder in dem Nachbarfelde Schaden anrichtet oder wenn sein Holz teuer verkauft werden kann; denn die Tora hat bloß das Fällen der Bäume auf eine vernichtende Weise verboten.

9) Es ist erlaubt, alle nicht fruchttragenden Bäume umzuhauen, selbst wenn man ihrer nicht bedarf; auch kann man
es mit einem bereits gealterten Fruchtbaum tun, der nur noch eine solche Kleinigkeit einbringt, dass es der Pflege nicht mehr lohnt; so lange aber der Olivenbaum noch ein Viertel Kaab Oliven, und der Dattelbaum ein ganzes Kaab Datteln bringt, dürfen sie nicht umgehauen werden.

10) Aber nicht nur für Vernichtung von Bäumen, sondern auch wenn man Geschirre zerbricht, Kleider zerreißt, Gebäude zerstört, Quellen verschüttet oder Essen auf vernichtende Weise verdirbt, übertritt man das Verbot: »Du sollst nicht verderben«, jedoch verschuldet man dadurch, nach Vorschrift der Weisen, nur die Mardut Schläge.

11) Die Belagerung einer feindlichen Stadt beginne drei Tage vor Schabbat und werde ununterbrochen, selbst am Schabbat, fortgesetzt; denn es heißt: »Bis sie überwältigt wird« (Deut. 20:20), also selbst am Schabbat. Dies gilt sowohl von einem freiwilligen als gebotenen Kriege.

12) Das Kriegslager kann überall aufgeschlagen werden und der in der Schlacht Gefallene wird da begraben, wo er fällt; der gefallene Krieger nimmt seinen Ort ganz wie ein vorgefundener Toter in Besitz.

13) Die Beobachtung von vier Geboten, wird im Lager erlassen: »Man darf das Demai essen, man braucht nicht vor dem Essen die Hände zu waschen, man darf Holz von jeglichem Orte nehmen, selbst wenn man bereits entwurzeltes und getrocknetes vorfindet, hat man sich im Lager dessen nicht zu bekümmern; man ist auch befreit, im Lager den Eruv zu machen, es steht vielmehr frei, am Schabbat Beliebiges von Zelt zu Zelt, von Hütte zu Hütte zu tragen, jedoch muss um das ganze Lager eine zehn Handbreiten hohe Scheidewand aufgeführt werden, damit es als ein Privatort betrachtet werde, wie wir es in der Abhandlung über den Schabbat erklärt; eine Wand niedriger als zehn Handbreiten ist als unzureichend zu betrachten; und wie das Kriegsheer von diesen Geboten auf dem Zuge in den Krieg und während der Kriegszeit befreit ist, so genießt es auch dieser Ausnahmerechte auf seinem Rückzuge aus dem Kriege.

14) Es ist verboten, im Lager oder offen auf dem Felde, seine Notdurft zu verrichten, ein Gebot der Schrift schreibt aber vor, dazu eine Kloake zu machen, denn es heißt: »Und einen Ort sollst du haben außerhalb des Lagers« (Deut. 23:13).

15) Ebenso ist es ein Gebot der Schrift, dass jeder Krieger außer seinen Waffen noch einen Spaten habe, damit er im Notfalle auf dem Wege eine Öffnung für seine Exkremente grabe und sie dann verschütte, denn es heißt: »Und einen Spaten sollst du haben neben deinen Waffen usw.« (Deut. 23:14). — Diese Bestimmung bleibt immerhin im Lager zu beobachten, ganz gleich, ob die Bundeslade mit ist oder nicht, denn es heißt: »Und dein Lager sei heilig« (ebenda).

SIEBENTES KAPITEL — Der Kriegsgesalbte und wer vom Krieg freigestellt ist

1) Im Falle eines Krieges, gleichviel eines gebotenen oder freiwilligen, hat man einen Priester zu beordern, dem Volke eine Anrede zu halten; er wird zuvor mit dem Slabungsöl gesalbt und in Folge dessen der Kriegsgesalbte genannt.

2) Zweimal muss der Kriegsgesalbte dem Heere eine Anrede halten; eine bei der Überschreitung der Grenze an derselben, bevor noch die Schlachtordnung aufgestellt ist, bei welcher Gelegenheit er zu sprechen hat: »Jedermann, der einen Weinberg gepflanzt, ohne sich dessen erfreut zu haben usw., möge, nach Anhörung dieser Worte, vom Kriegsschauplatz zurückkehren«; die andere vor den Kriegern über das Thema »Fürchtet nicht und seid nicht bestürzt« (Deut. 20:3)

3) Nach aufgestellter Schlachtordnung, wenn das Volk zum Kampf sich anschickt, stelle sich der Kriegsgesalbte auf eine Anhöhe vor allen Schlachtreihen und spreche zu ihnen in der heiligen Sprache: »Höret Israel, ihr ziehet heut in den Kampf gegen euren Feind, mögen eure Herzen nicht zaghaft werden, habet keine Furcht, seid nicht bestürzt und entmutigt vor ihnen, denn der Ewige, euer Gott, ist es, welcher mit euch geht, um für euch mit euren Feinden zu kämpfen, euch zu helfen«; — hier hält der Kriegsgesalbte an, und ein Unterpriester wiederholt seine Worte mit lauter Stimme vor dem ganzen Volke.

Darauf spricht der Kriegsgesalbte wieder: »Jedermann, der ein neues Haus gebaut …; Jedermann, der einen Weinberg gepflanzt, Jedermann, der eine Frau geehelicht usw. soll heimkehren«; der Kriegsgesalbte hält dann wieder an, und ein Beamter wiederholt dasselbe mit lauter Stimme vor dem ganzen Volke; und spricht dann von selbst: »Jeder Furchtsame und Weichherzige …« — dies wiederholt ein anderer Beamter vor dem Volke.

4) Sobald Alle, die das Recht haben, sich dem Kriegsdienste zu entziehen, zurückkehren, wird die Schlachtordnung aufgestellt, werden Heerführer aus dem Volke ernannt und hinter jede Heeres Kolonne kräftige und hartherzige Polizeibeamte mit eisernen Äxten in den Händen gestellt, um den etwas Flüchtenden die Beine herunterzuhauen, denn die Flucht ist der Anfang des Falls.

Die Erlaubnis, Manche aus dem Kriege umkehren zu lassen, gilt bloß für einen freiwilligen Krieg; in einem gebotenen müssen Alle mitziehen; selbst der Bräutigam muss aus seinem Hause und die Braut von unter ihrem Brauthimmel (Chuppa) mit.

5) Für die Befreiung vom Kriegsdienste bleibt es sich ganz gleich, ob Jemand ein Haus zum Wohnorte, einen Stall, eine Holz oder Getreidescheune gebaut — da doch alle diese Gebäude im Notfalle als Wohnungen dienen können; eben so wenig kann es hier in Betracht gezogen werden, ob Jemand ein Haus selbst gebaut, es fertig gekauft, als Geschenk bekommen, oder geerbt, jedenfalls hat er das Recht umzukehren; wer aber eine Strohscheune, ein Torhäuschen, einen Dachschirm oder einen Viehhof, oder ein Häuschen, das nicht vier Quadrat Ellen groß ist, — baut, der hat nicht das Recht, sich vom Kriegsschauplatz zu entfernen.

6) Eben so ist es einerlei, ob Jemand einen ganzen Weinberg gepflanzt, oder bloß fünf fruchttragende Bäume — wären diese auch von fünf verschiedenen Fruchtgattungen, — ob er neue Bäume oder Ableger gepflanzt oder sie gepfropft, wenn nur diese Setzlinge und gepfropften Äste vorreifepflichtig sind (Orla); ob er sie gekauft oder geerbt, oder als Geschenk erhalten; — wer aber bloß vier Fruchtbäume oder fünf nicht fruchttragende Bäume gepflanzt, hat nicht das Recht, sich deshalb aus dem Kriege zu entfernen; ebenso wenig gibt ein Weinberg, der Zweien Besitzern gehört, beiden das Recht, sich aus dem Kriege zu entfernen.

7) Es bleibt sich für die Befreiung vom Kriegsdienste ganz gleich, ob Jemand sich mit einem Mädchen oder einer
Witwe verlobt, oder ob ihm seine Schwägerin in der Leviratsehe zufällt; selbst wenn unter fünf Brüdern einer starb, so können alle übrigen Brüder deswegen aus dem Kriege zurückkehren; ehelicht Jemand eine Frau mit der Bedingung, dass sie erst nach zwölf Monaten die Seinige werden soll, und diese Zeit verfließt im Kriege, so kann er, von der festgesetzten Frist der Heirat an, aus dem Kriege zurückkehren.

8) Nimmt Jemand seine geschiedene Frau wieder, oder heiratet er eine Frau, die für ihn nicht erlaubt ist, — wie es eine Witwe für den Hohepriester, eine geschiedene oder eine im Levirat stehende Frau für einen einfachen Priester, ein Bastard oder Findling für jeden Israeliten ist, oder verheiratet sich eine eheliche Israelitentochter mit einem Bastard oder Findling, — so darf er deswegen aus den Kriege nicht zurückkehren.

9) Alle, die aus den Schlachtreihen zurückkehren, müssen es tun, sobald der Priester sie dazu auffordert, und alsdann Wasser und Speise ihren streitenden Brüdern liefern, wie auch die Wege reparieren.

10) Folgende gehen aber von vornherein gar nicht hin zum Kriege und werden auch bei jeder anderen Gemeindeangelegenheit verschont: Wer ein Haus gebaut und es eben bezog; wer seine Braut heiratet oder die Leviratsehe vollzieht; wer seinen Weinberg einweiht — Alle diese ziehen vor Ablauf eines Jahres nicht für die Gemeinde hinaus, denn es heißt (Deut. 24:5): »Rein soll er für sein Haus ein Jahr sein und soll seine Frau, die er geheiratet, erfreuen«, wobei uns durch die Tradition überkommen, dass man ein Jahr von allen öffentlichen Funktionen frei bleibe, ganz gleich ob man ein Haus kauft, oder eine Frau nimmt, oder einen Weinberg zu benutzen beginnt.

11) Das ganze Jahr hindurch zwinge man ihn weder Wasser noch Speise zu liefern, noch die Wege zu reparieren, noch an den Mauern Wache zu halten, noch zu den Stadtkontributionen beizutragen, noch irgendeine Sache mitzuleiden, denn es heißt: »Er gehe nicht hinaus mit dem Kriegsheer und trage zu keiner Sache bei« (ebenda); also zwei Verbote, von denen eins sich auf Stadt, das andere auf Armenbedürfnisse bezieht.

12) Baut Jemand ein Haus und vermietet es einem Anderen, von dem er das Mietsgeld im Voraus bekommt, so ist der Fall anzusehen, als wenn er das Haus bewohnte; bekommt er aber das Mietsgeld erst nach einem Jahr, so wird er betrachtet, als hätte er das Haus bis dahin nicht bewohnt.

13) Baut Jemand ein Haus, legt seine Gerätschaften hinein und verschließt es, so kommt es darauf an, ob er sonst um die Gerätschaften zu hüten, Zeit verlieren müsste, oder nicht; im ersten Fall wird er betrachtet, als hätte er bereits begonnen, das Haus zu bewohnen, im letzteren, als hätte er es noch gar nicht bewohnt.

14) Wer aber im Auslande ein Haus baut oder einen Weinberg pflanzt, kann sich deshalb nicht aus dem Kriege entfernen.

15) »Welcher Mann furchtsam und weichherzig ist«, diese Worte sind einfach zu verstehen, nämlich Derjenige, welcher in seinem Herzen nicht Kraft genug hat, in den Schlachtreihen zu stehen, — denn sobald man in die Schlachtreihen getreten ist, muss man auf die Hoffnung Israels und seinen Retter zu Zeiten des Drangsals vertrauen; man muss es bedenken, dass man für die Einheit des göttlichen Namens Krieg führt, und setze demzufolge sein Leben ohne Furcht und ohne Schrecken der Gefahr aus; man denke weder an Weib noch an Kind, sondern suche ihr Andenken aus dem Herzen zu verwischen und man wende auch seine Gedanken von allen anderen Gegenständen ab und der Schlacht zu.

Wer aber während der Schlacht verschiedenen Gedanken und Besorgnissen Raum gibt und sich selbst entmutigt, übertritt ein Verbot, denn es heißt (Deut. 20:3): »Eure Herzen erweichet nicht, habet keine Furcht, seid nicht bestürzt und erschreckt nicht vor ihnen«, — ja sogar das ganze Blut Israels haftet am Halse eines jeden Kriegers, sodass wenn er nicht gesiegt und nicht gekämpft von ganzer Seele, er Demjenigen gleicht, der Gemeindeblut vergossen; dass es heißt (Deut. 20:8): »Und er mag nicht das Herz seiner Brüder, wie das seinige, zerschmelzen lassen«. Auch ist es den Propheten ausdrücklich gesagt (Jer. 48:10): »Verflucht sei Derjenige, der das Handwerk des Ewigen falsch treibt und verflucht sei der, welcher sein Schwert vom Blute abhält«.

Wer aber mit ganzem Herzen und ohne Furcht in der Schlacht steht und die reine Absicht hat, den Namen des Ewigen zu heiligen, der kann versichert sein, dass ihm weder Schaden noch Unglück zustoßen, sondern im Gegenteil er sich ein festes Haus in Israel errichten, eine gute Tat für sich und seine Kinder auf ewig getan haben wird, durch welche er zum Leben der künftigen Welt gelangen kann, denn es heißt (1 Sam. 25:28-29): »Denn der Ewige wird wohl errichten für meinen Herrn ein festes Haus, da die Kriege des Ewigen mein Herr führt, Unglück traf dich nicht und die Seele meines Herrn war stets in den Bund es Lebens geflochten, bei dem Ewigen, deinem Gotte«.

ACHTES KAPITEL — Die schöne Gefangene und der ansässige Proselyt (Ger Toschaw)

1) Dringt das Kriegsheer in die Grenzen anderer Völker, besiegt diese und nimmt von ihnen Gefangene, so darf der jüdische Soldat Fleisch von Gefallenem, Zerrissenem, von Schweinen und dergleichen essen, wenn er, um seinen Hunger zu stillen, nicht anderes vorfindet; ebenso darf er Libationswein trinken; es ist uns durch die Tradition überkommen, dass die Worte: »Und Häuser voll von allem Guten« (Deut. 6:10-11), sich auf Speck und dergleichen beziehen.

2) Wenn ein Soldat ein schönes Weib gefangen nimmt, darf er ihr beiwohnen, wenn sein Trieb ihn überkommt, solange sie eine Nichtjüdin ist. Er darf ihr nicht beiwohnen und seines Weges gehen, sondern muss sie heimführen, denn es heißt (Deut. 21:11): »Und du erblickst in der Gefangenschaft ein schönes Weib… führe sie in dein Haus«. Ein zweites Mal darf er ihr nicht beiwohnen, bis er sie geehelicht hat.

3) Der Umgang und die Heimführung eines schönen Weibes ist nur während der Gefangenschaft gestattet, denn es heißt (ebenda): »Und du wirst erblicken in der Gefangenschaft ein schönes Weib, gewinnest sie lieb, so kannst du es zur Frau nehmen«. Es ist erlaubt, gleich ob sie eine Jungfrau oder eine verheiratete Frau ist, denn die Heirat der Nichtjuden ist ungültig.

»Du gewinnest sie lieb«, auch wenn sie nicht schön ist; »sie« und nicht eine Andere, damit er nicht zweien beiwohne; »so kannst du sie zur Frau nehmen«, damit er nicht zwei nehme, eine für sich und eine für einen Vater oder seinen Freund. »Führe sie in dein Haus« lehrt, dass er ihr nicht während des Kriegsgeschehens beiwohnen darf; er bringe sie an einen menschenfreien Ort und wohne ihr dort bei.

4) Ein Priester darf der schönen Gefangenen beiwohnen, denn die Tora erlaubte es aus Berücksichtigung des Triebes. Er darf sie aber nicht ehelichen, weil sie eine Proselytin ist.

5) Wie muss sich der Israelit mit einer solchen schönen Gefangenen benehmen? Wenn sie, nach dem ersten Beiwohnen, über sich nimm, zum wahren Glauben überzugehen, so muss er sie sogleich der Proselytentauchung (in der Mikwe zum Gijur) unterziehen; willigt sie aber nicht ein, so sitze sie bei ihm dreißig Tage, denn es heißt: »Sie mag ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen« (Deut. 21:13); ebenso kann sie ihre vorige Religion beweinen, ohne dass er sie davon abhalten darf.

Hierbei muss sie aber ihre Nägel wachsen, ihr Haar rasieren lassen, damit sie in seinen Augen an Liebenswürdigkeit verliere; auch muss sie immer im Hause sein, dass er sie jedes Mal beim Ein und Ausgehen sehen könne und ihrer überdrüssig werde; er gebe sich aber immer Mühe, sie zum wahren Glauben zu bekehren, willigt sie endlich ein und er liebt sie noch, so nehme man ihr die gewöhnliche Proselytentauchung vor.

6) Demnach also hat sie drei Monate zu warten, nämlich einen Monat zum Beweinen der Eltern und zwei nachher; — alsdann kann er sie mit Ehepakten (Ketuba) und Verlobung (Kidduschin) ehelichen.

Will er sie aber dann nicht mehr heiraten, so muss er sie freilassen und er übertritt ein Verbot, wenn er sie als Gefangene verkauft, denn es heißt (ebenda): »Und verkaufen darfst du sie nicht für Geld«; dieser Verkauf gilt auch gar nicht und er muss das Kaufgeld zurückerstatten; ebenso übertritt er ein Verbot, wenn er sie als Sklavin zwingt, nachdem er ihr schon beigewohnt, sogar durch jede Dienstleistung, die er von ihr verlangt, denn es heißt (ebenda): »Du sollst sie nicht tyrannisieren«, was so viel sagen will, dass man sich ihrer nicht als Sklavin bediene.

7) Wollte sie aber keineswegs Proselytin werden, so dulde man sie zwölf Monate lang; besinnt sie sich auch dann nicht eines Besseren, so hat sie, um freigelassen zu werden, bloß die sieben noachidischen Gesetze über sich zu nehmen; sie wird dann freigelassen und wie alle ansässigen Proselyten betrachtet; heiraten darf man sie nicht, da es verboten ist, eine Frau zu nehmen, die sich nicht zum jüdischen Glauben bekehrt.

8) Wird sie schwanger, ist das Kind ein Proselyt; das Kind gilt nicht als sein Kind, weil es von einer Nichtjüdin stammt, sondern das Gericht nimmt die Proselytentauchung vor und übernimmt die Verantwortung. Tamar wurde durch Davids Beiwohnen einer schönen Gefangenen geboren aber Awschalom wurde nach ihrer Heirat geboren. Deshalb war Tamar Awschaloms Schwester nur durch die Mutter und sie wäre Amon zur Frau erlaubt, deshalb sagte sie (2 Sam. 13:13): »Sprich mit dem König, er wird mich dir nicht verweigern«.

9) Will die schöne Gefangene nach zwölf Monaten ihren Götzendienst aufgeben, wird sie getötet. Ebenso macht man kein Bündnis mit einer Stadt, die Friedensverträge annimmt, bis sie den Götzendienst aufgeben, ihre Götzentempel zerstören und die noachidischen Gebote annehmen. Denn Jeder, der die noachidischen Gebote nicht annimmt, wird getötet, wenn er sich in unserer Machtbefugnis befindet.

10) Unser Lehrer Moses hat die Tora und die Gebote bloß den Israeliten auferlegt, denn es heißt (Deut. 33:4): »Ein Erbstück der Gemeinde Jakobs«, ebenso aber existieren sie für Jeglichen aus den anderen Völkern, der sich zum wahren Glauben bekehren will, denn es heißt (Num. 15:15): »So ihr, wie Bekehrte (Fremdlinge)«. Will aber ein Fremdling sich nicht bekehren, so kann man ihn nicht zwingen, die Tora und alle Gebote über sich zu nehmen.

Ebenso aber hat es unser Lehrer Moses im Namen der Allmacht geboten, alle Menschen wo möglich zu zwingen, die sieben noachidischen Gebote über sich zu nehmen, so dass, wenn Jemand sie nicht anerkennen wollte, er getötet werde, wenn er sie aber anerkannt, er überall als ansässiger Proselyt betrachtet werde. Diese Anerkennung muss in Gegenwart dreier Gelehrten stattfinden; wer es über sich nimmt, sich beschneiden zu lassen und es dennoch binnen zwölf Monaten unterlässt, ist noch als Einer aus den anderen Völkern zu betrachten.

11) Erkennt nun Jemand die sieben noachidischen Gebote an und beobachtet sie auch streng, so ist er zu den Frommen unter den Völkern zu rechnen und hat Anteil am künftigen Leben; jedoch muss er diese sieben Gebote so anerkennen und beobachten, als weil der Heilige, gelobt sei Er, dies in der Tora geboten und uns durch unsern Lehrer Moses hat wissen lassen, dass die Noachiden noch lange vor dem dazu verpflichtet worden; beobachtet sie aber Jemand, weil es seiner Privatansicht nach recht ist, so ist er nicht als anständiger Proselyt zu betrachten und gehört weder zu den Frommen unter den Völkern, sondern zu ihren Weisen.

NEUNTES KAPITEL — Die sieben noachidischen Gebote

1) Sechs Gesetze wurden Adam mitgeteilt: a) Das Verbot des Götzendienstes, b) das Verbot Gott zu lästern, c) das Verbot Blut zu vergießen, d) das Verbot der Blutschande (Inzest) e) das Verbot des Raubes, f) das Gebot der Gerichtsbarkeit.

Obgleich nun alle diese Gegenstände uns durch unseren Lehrer Moses überkommen, und auch mit unserer Vernunft übereinstimmend sind, so ist dennoch aus den allgemeinen Ausdrücken der Tora zu ersehen, dass bereits dem Adam diese Gesetze mitgeteilt waren; denn Noach wurde noch das Verbot, Glieder von lebendigen Tieren zum Essen wegzuschneiden, hinzugesetzt, denn es heißt (Gen. 9:4): »Aber Fleisch in dessen Blute noch Leben ist, sollt ihr nicht essen«, folglich sind es zusammen sieben Gebote.

So verhielten sich die Sachen in gesetzlicher Beziehung in der ganzen Welt bis zu Abraham; diesen wurde noch außerdem das Gebot über die Beschneidung erlassen, auch führte er das Morgengebet ein; Isaak nun führte den Zehnten und noch ein zweites Gebet gegen Abend ein; Jakob setzte noch das Verbot des Genusses der Hüftadern hinzu und führte das Abendgebet ein; in Ägypten erhielt Amram noch verschiedene andere Gebote, bis endlich unser Lehrer Moses kam, durch den die Tora vollkommen gegeben wurde.

2) Ein Noachide nun, der Götzen dient, ist straffällig; jedoch nur dann, wenn er nach herkömmlichen Brauche den Götzendienst ausübt; jeder Götzendienst nun, auf den ein israelitisches Gericht die Todesstrafe folgen lässt, kann für den Noachiden eine Hinrichtung herbeiführen; worüber aber ein israelitisches Gericht nicht die Todesstrafe verhängt, das kann für den Noachiden nicht die Todesstrafe nach sich ziehen; obgleich für gewisse Fälle die Todesstrafe nicht steht, so bleibt doch das Verbot als solches für ihn in
voller Kraft, so dass man ihn nicht zulassen darf, Standbilder zu errichten, Götzenhaine zu pflanzen, Götzenstatuen und dergleichen selbst zur Zierde aufzustellen.

3) Wenn ein Noachide Gott lästert, wobei es sich gleichbleibt, ob er den geeinigten Namen oder ein Attribut Gottes in irgendwelcher Sprache lästert, — so ist er strafbar, was nicht der Fall bei einem Israeliten ist.

4) Ein Noachide, der irgend einen Menschen getötet, und wäre es auch ein Kind im Mutterleibe, wird hingerichtet; ebenso wenn er einen auf den Tod Kranken gemordet, oder wenn er einen gebunden und ihn vor Löwen geworfen, oder Einen so lange hungern gelassen, bis er starb; wenn er nun die Ursache eines Menschenmordes gewesen, wird er selbst hingerichtet. Ebenso wenn er einen Verfolger tötet, obwohl er den Verfolgten ohne Tötung befreien konnte, so wird er hingerichtet, was nicht der Fall bei einem Israeliten ist.

5) Sechs Arten Blutschande (Inzest) gibt es für Noachiden: die Gemeinschaft mit der Mutter, Stiefmutter, einer verheirateten Frau, der Schwester von Seiten der Mutter, ein Mann mit einem Mann und Vermischung mit Tieren; denn es heißt (Gen. 2:24): »Daher verlässt der Mann seinen Vater und seine Mutter und haftet an seinem Weibe und sie werden zu einem Fleische «; »Daher verlässt der Mann seinen Vater«, das ist das Verbot von der Frau des Vaters »und seine Mutter«, das ist seine Mutter, »haftet an seinem Weibe«, und nicht an der Frau seines Freundes, »haftet an seinem Weibe«, und nicht an einem Mann; »und sie werden zu einem Fleische«, das schließ aus das Vieh, Wild und Geflügel, denn er und sie sind nicht ein Fleisch. Dass aber eine Schwester von einem Vater dem Noachiden zur Heirat nicht verboten war, ist daraus zu ersehen, dass Abraham über Sara sich ausspricht: »Sie ist meine Schwester, Tochter meines Vaters aber nicht Tochter meiner Mutter und so ward sie mir zur Frau« (Gen. 20:12).

6) Ein Noachide ist strafbar für den Beischlaf mit seiner Mutter, auch wenn sie von seinem Vater verführt oder vergewaltigt und er mit ihr nie verheiratet war, dennoch ist sie seine Mutter. Er ist auch strafbar für den Beischlaf mit der Frau seines Vaters, auch nach dem Tode seines Vaters. Er ist strafbar für den Beischlaf mit einem Mann, gleich ob er Minderjährig oder Erwachsen ist; auch für den Beischlaf mit einem Tier, gleich ob es klein oder groß ist. Der Noachide allein wird hingerichtet, das Tier wird nicht hingerichtet. Das Tier wird nur nach dem Verkehr mit einem Israel hingerichtet (auch der Israel wird wird getötet).

7) Der Noachide ist nicht strafbar für den Beischlaf mit der Ehefrau seines Freundes, bis er ihr auf den normalen Weg beischläft und sie mit ihrem Ehemanne bereits davor Verkehr hatte. War die Frau verlobt oder befand sich kurz nach der Heirat und hatte bis jetzt keinen Verkehr mit ihrem Ehemann, ist er straffrei, denn es heißt (Gen. 20:3): »Sie ist eine Verheiratete (בְּעֻלַת בָּעַל) Frau«

Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Noachide einer Noachidin beischläft. Dagegen ist ein Nichtjude strafbar für den Beischlaf einer Jüdin, gleich ob auf dem gewöhnlichen oder ungewöhnlichen Wege. War sie eine Jungfrau und verlobt, wird er nach Israelitischem Recht gesteinigt (denn nach dem Recht der Noachiden gibt es keine Strafe für eine Jungfrau). Beschlief er sie nach der Hochzeitszeremonie, bevor sie mit ihrem Ehemann verkehrte, wird er mit der Erdrosselung bestraft, nach dem Recht von Israel. Dagegen wird er nach dem Recht der Noachiden mit dem Schwerte hingerichtet, wenn sie eine verheiratete und beschlafene Frau war, so als ob er mit der nichtjüdischen Ehefrau seines Freundes verkehrte.

8) Ein Noachide, der eine Sklavin seinem Sklaven zuführt (sie heiraten) und selbst ihr später beischläft, ist strafbar wie für die Ehefrau seines Freundes. Er ist nur dann strafbar, wenn die Sache öffentlich wird und die Volksmenge sagt »das ist die Frau von jenem Sklaven« Ab wann ist sie ihm erlaubt? Wenn er sie von seinem Sklaven trennt und ihr Haar auf dem Markt aufdeckt (das Zeichen unverheirateter Frauen).

Ab wann gilt eine Nichtjüdische Frau als geschieden? Wenn ihr Ehemann sie aus seinem Haus wegschickt und sie für sich selbst sorgt oder wenn sie sein Haus verlässt und weggeht, denn Nichtjuden haben keine schriftlichen Scheidungsurkunden (Gittin); auch ist die Scheidung nicht von dem Willen des Mannes abhängig, sondern, zur jeder Zeit, wenn er oder sie sich trennen wollen, gelten sie als getrennt.

9) Ferner ist ein Noachide strafbar wegen des Raubes, ganz gleich, ob er einen Nichtjuden oder Israeliten beraubt, auch
gilt es ganz gleich, ob er raubt oder stiehlt, ob er Geld oder Menschen raubt, oder ob er einen Arbeiter den Lohn vorenthält und dergleichen. Sogar ein Arbeiter, der außerhalb der Arbeitszeit isst (von dem was er sammelt) — für das alles ist er strafbar (mit dem Tod) und gilt als Räuber, was beim Israel nicht der Fall ist. Ebenso ist er strafbar für den Raub eines Gegenstandes, der weniger als eine Peruta wert ist. Stiehl ein Noachide weniger als den Wert einer Peruta und es kommt ein Anderer und stiehlt von ihm — werden beide getötet.

10) Ebenso ist der Noachide strafbar, wenn er ein Glied von einem lebendigen Tier zum Essen abschneidet; dieselbe Strafe verwirkt er auch, wenn er noch so wenig Fleisch von einem lebendigen Tier zum Essen wegschneidet; denn die Quantitätsangaben werden nur für den Israeliten berücksichtigt; hingegen ist dem Noachiden Blut von lebendigen Tieren zu essen erlaubt.

11) Es bleibt sich ganz gleich, ob er ein Glied oder Fleisch von einem lebendigen Hausvieh oder Wild, zum Essen abschneidet; verzehrt er aber Teile eines lebendigen Vogels, so scheint es mir, dass man ihn deswegen nicht hinrichten dürfe.

12) Wenn man ein Vieh schlachtet und sogar die beiden Hals Arterien durchschneidet, so sind doch die Glieder und das Fleisch, die vom geschlachteten Vieh abgetrennt werden, so lange es sich noch bewegt, für den Noachiden als Glied eines lebendigen Tieres verboten.

13) Alles, was einem Israeliten als Glied eines lebendigen Tieres verboten ist, bleibt es auch für den Noachiden; hingegen gibt es Fälle, bei welchen der Noachide straffällig wird, der Israelit aber nicht; für den Noachiden nämlich bleibt es sich ganz gleich, ob es ein Hausvieh oder wildes Tier, ob es ein unreines oder reines ist, immer bleibt die Strafe wegen der Gliedes und Fleisches von einem lebendigen Tiere in voller Kraft; ebenso sind die Glieder eines geschlachteten aber noch zappelnden Tieres, selbst wenn ein Israelit die beiden Hals Arterien durchschnitten, für den Noachiden, als Glied eines lebendigen Tieres, verboten.

14) Das Gebot wegen der Gerichtsbarkeit besteht nur darin, dass die Noachiden für jeden Bezirk Richter und Beamte ernennen, damit diese in den vorigen sechs Geboten entscheiden und das Volk warnen; wenn nun ein Noachide eins dieser sieben Gebote übertrat, wird er mit dem Schwert hingerichtet.

Ein Noachide, der das Verbot von Götzendienst übertritt oder Gott lästert oder Blut vergießt oder eine der sechs Arten von Blutschande begeht oder etwas stiehlt, sogar weniger als einer Peruta, oder ein wenig vom lebendigen Tier isst oder Jemanden sieht, der eines von diesen Verboten übertritt und ihn nicht vor Gericht bringt, das ihn nicht tötet, wird durch das Schwert hingerichtet.

So wurden auch alle Einwohner Sichems (Gen. 34), mit dem Schwerte getötet, weil Sichem einen Menschenraub beging, die Stadteinwohner dies gesehen und gewusst, ihn aber nicht gerichtet. Ein Noachide wird durch einen Richter und durch die Zeugenaussage eines Zeugen getötet; er braucht keine Vorwarnung. Die Zeugenaussage von Verwandten ist zulässig aber nicht die Zeugenaussage einer Frau. Auch darf eine Frau nicht richten.

ZEHNTES KAPITEL — Die Strafe der Noachiden und ihre Beziehung zu den Geboten

1) Hat ein Noachide aus Versehen eines seiner Gebote übertreten, so ist er ganz freizusprechen; ausgenommen hiervon ist, wenn Jemand einen Mord aus Versehen begeht, in welchem Falle der Bluträcher, der ihn wiederum tötet, nicht hingerichtet werden darf; auch existiert für den Noachiden nicht die Zufluchtsstadt, das Gericht der Noachiden aber darf einen solchen Mörder aus Versehen nicht hinrichten lassen.

Dies gilt jedoch nur dann, wenn er wirklich das Verbot aus Versehen übertreten, wenn er z.B. ein verheiratetes Weib sieht und es für ein Mädchen nimmt; wusste er aber, dass es ein verheiratetes Weib ist und gibt bloß seine Unwissenheit des Verbotes vor oder wenn er mordete und vorgibt, nicht gewusst zu haben, dass es zu morden verboten sei, so ist er einem absichtlich Frevelnden gleichzustellen und wird hingerichtet; eine solche Unwissenheit wird nicht als Versehen für den Noachiden gerechnet, weil er seine wenigen Gesetze doch lernen konnte und es zu tun unterließ.

2) Wird ein Noachide von einem Gewalttätigen gezwungen, eines seiner Gebote zu übertreten, so ist ihm dies nachzusehen, selbst wenn man ihn zum Götzendienst zwingen sollte, weil für die Noachiden nicht die Heiligung des göttlichen Namens existiert; auch darf man unter ihnen niemals einen Unmündigen, Taubstummen und Blödsinnigen bestrafen, weil diese nicht gebotspflichtig sind.

3) Ein Noachide, der zum Judentum konvertiert, beschnitten und in der Mikwe untergetaucht wird und danach seinen Sinn ändert und verlangt ein Ger Toschaw zu werden, wie vorher, so hört man nicht auf ihn. Er bleibt für immer Jude oder wird hingerichtet. War er noch ein Minderjähriger als das Gericht ihn in der Mikwe untertauchte, kann er bei Volljährigkeit Einspruch erheben und wird nur ein Ger Toschaw. Hat er bei Volljährigkeit keinen Einspruch erhoben, steht ihm diese Möglichkeit nicht mehr zu und er bleibt ein Proselyt.

Deshalb, wenn ein Israel mit einer Minderjährigen, die ein Gericht in der Mikwe untertauchte, verkehrt, bleibt das Geld für ihre Ketuba oder das Ordnungsgeld für Vergewaltigung oder Verführung, in der Hand des Gerichts, bis sie die Volljährigkeit erreicht und keinen Einspruch gegen das Untertauchen erhebt (somit Jüdin bleibt). Sonst würde sie das Geld während ihre Minderjährigkeit bekommen, Einspruch erheben, Nichtjüdisch werden und das Geld nutzen, auf das sie nur nach israelitischen Recht Anspruch hätte.

4) Ein Noachide, der Gott lästerte, oder Götzen diente oder Blutschande beging oder Jemanden tötete und danach konvertierte — ist straffrei. Tötete er einen Israel oder beschlief er die Frau eines Israel und konvertierte danach — ist strafbar. Er wird hingerichtet für den Mord von einem Israel und stranguliert für den Beischlaf mit einer verheirateten Frau, weil das Gesetz sich für ihn geändert hat.

5) Wir haben bereits erklärt, dass alle Hinrichtungen des Noachiden durch das Schwert ausgeführt werden, jedoch wird er für den Beischlaf einer jüdischen Ehefrau oder einer verlobten Jungfrau durch Steinigung hingerichtet und wenn er sie beschläft nach der Hochzeitzeremonie, bevor sie mit ihrem Ehemann verkehrte, wird er stranguliert.

6) Die Tradition lehrt, dass dem Noachiden nur das Kreuzen von Tieren und Pfropfen von Bäumen verboten sei und er wird deswegen nicht hingerichtet. Ein Nichtjude, der einen Juden schlägt und ihm eine Verletzung zufügt, obwohl er Todesschuldig ist, wird er nicht hingerichtet.

7) Das Gebot der Beschneidung wurde bloß Abraham und seinen Kindern gegeben, denn es heißt (Gen. 17:9): »Du und deine Kinder nach dir«, selbst die Kinder Ischmaels sind hiervon auszunehmen, denn es heißt später (Gen. 21:12): »Denn in Isaak soll deine Nachkommenschaft sein«; ferner ist das Geschlecht Esau auszunehmen, weil Isaak später dem Jakob sagte: »Und Er möge dir den Segen Abrahams für dich und deine Kinder geben« (Gen. 28:4), woraus zu ersehen ist, dass bloß Derjenige die wahre Nachkommenschaft Abrahams bildet, der sich auch an sein Gesetz und seinen rechten Wandel hielt, dessen Nachkommen nun sind zur Beschneidung verpflichtet.

8) Die Weisen sagten, dass die Kinder Keturas, nämlich die Abraham mit ihr gezeugt, nachdem Ischmael und Isaak geboren waren, zur Beschneidung verpflichtet seien; und da nun heut zu Tage die Ischmaeliten mit den Keturiden sich vermischten, so müssten Alle zur Beschneidung am achten Tage verpflichtet sein, ohne jedoch, dass die Todesstrafe auf die Unterlassung derselben folgte.

9) Ein Nichtjude, der Tora lernt, ist todesschuldig; er darf nur seine sieben noachidischen Gebote studieren. Ebenso, ein Nichtjude, der Schabbat hält, sogar während der Woche, hat er diesen Tag zum Schabbat bestimmt, ist der Todesschuldig (durch den Himmel), ebenso wenn er einen Festtag für sich bestimmt.

Das ist die Regel: Es ist ihnen nicht erlaubt eine neue Religion oder neue Gebote für sich selbst zu erschaffen, nach ihrem Gutdünken. Entweder werden sie Proselyten und nehmen alle Gebote an oder behalten ihren Status als Noachiden und fügen nichts hinzu und nehmen nichts davon weg. Beschäftigt sich ein Noachide mit der Tora oder hält Schabbat oder führt eine Neuerung ein, dann schlägt man ihn und straft ihn dafür und man verkündet ihm, dass er todesschuldig ist aber nicht hingerichtet wird.

10) Ein Noachide, der eins der anderen Gebote der Tora befolgen will, um dafür in der zukünftigen Welt belohnt zu werden, darf von der gehörigen Ausübung desselben nicht abgehalten werden; bringt er ein Ganzopfer, so kann man solche von ihm entgegennehmen, gibt er Almosen, so kann man solche von ihm annehmen und mir scheint es, dass man sie auch unter arme Israeliten verteilen könne, weil ein Noachide auch von Israeliten ernährt werden muss und seine Erhaltung ihnen geboten ist. Dagegen nimmt man Almosen von Nichtjuden an und gibt sie an arme Nichtjuden.

11) Das israelitische Gericht ist verpflichtet für diese ansässigen Fremdlinge (Halbproselyten, Ger Toschaw) Richter einzusetzen, die, damit die Ordnung der Welt nicht leide, ihnen nach den gedachten Gesetzen Recht zu sprechen haben; findet nun die israelitische Regierung es für gut, dass man aus der Mitte der Noachiden selbst für sie Richter wähle, so tue man es; geht dies aber nicht, so gebe man ihnen israelitische Richter.

12) Kommen zwei Nichtjuden vor den israelitischen Richter, und verlangen nach den Gesetzen der Tora gerichtet zu werden, so kann der Richter dies nur zugeben, wenn beide es freiwillig tun; will es der eine aber nicht, so kann man ihn nur zwingen, sich vor ein nichtjüdisches Gericht zu stellen; kommt ein Nichtjude und ein Israel, hat der Israel bessere Aussichten im nichtjüdischen Gericht, richtet man ihn nach ihren Gesetzen und die Richte sagten ihm: so und so ist euer Recht. Hat er bessere Aussichten im israelitischen Gericht, richtet man ihn nach der Tora und die Richter sagen ihm: so und so ist unser Recht; und es scheint mir, dass man so nicht mehr den Halbproselyten (Ger Toschaw) verfährt, sondern man richtet ihn immer nach ihren Gesetzen.

Auch ist es mir einleuchtend, dass man sich gegen Halbproselyten (Ger Toschaw) mit aller Sittlichkeit und Wohltätigkeit, wie es Israeliten untereinander tun, betrage; umso mehr da es die Schrift gebietet, sie zu ernähren, denn es heißt (Deut 14:21): »Dem Fremdling, der in deinen Toren wohnt, sollst du sie (die Nachlese und dergleichen) abgeben, dass er sie esse«. Was den Ausspruch der Weisen betrifft, dass man den Nichtjuden nicht zweifach den Friedensgruß biete, so sind darunter nicht die ansässigen Fremdlinge zu verstehen, welche die sieben noachidischen Gebote anerkennen; aber auch hinsichtlich der Nichtjuden haben die Weisen uns befohlen, ihre Kranken zu besuchen, ihre Toten zusammen mit den israelitischen Toten zu beerdigen, ihre Armen unter allen israelitischen Armen zu ernähren, weil dies die Wege des Friedens erheischen; auch heißt es (Ps. 145:9): »Gut ist der Ewige für Alle, und sein Erbarmen gilt allen seinen Geschöpfen«; ferner heißt es (Mischlei 3:17): »Ihre Wege sind Wege der Huld, und alle ihre Pfade sind Frieden«.

ELFTES KAPITEL — Der König Messias

1) Der gesalbte König, der Messias, wird einst erstehen und das Reich Davids zu seinem vorigen Glanze und seiner früheren Herrschaft erheben, den Tempel erbauen und die Verstoßenen Israels sammeln; in seinen Tagen werden alle Gesetze wieder wie vor alten Zeiten hergestellt, Opfer dargebracht, Schmitta und Jubeljahr, ganz wie sie in der Tora angeordnet sind, gefeiert werden.

Wer an ihn nicht glaubt und auf seine Ankunft nicht wartet, leugnet nicht allein die anderen Propheten, sondern auch die Tora und unseren Lehrer Moses ab, denn die Schrift hat ausdrücklich Zeugnis über ihn abgelegt, indem es heißt (Deut. 30:3-5): »Und
wiederbringen wird der Ewige, dein Gott, deine Gefangenschaft, sich dein erbarmen, dich abermals versammeln… Wenn deine Verstoßenen sich am Ende des Himmels befinden, wird dich doch der Ewige bringen«. Diese Worte, die in der Tora so klar ausgesprochen wurden, enthalten im Allgemeinen alle jene Prophezeiungen, die uns sämtliche Propheten verkündeten.

Ja sogar im Abschnitte Bileams wird vom Messias gesprochen, indem er dort zweier gesalbter Könige erwähnt; unter dem ersten ist David gemeint, der Israel aus der Hand seiner Bedränger gerettet, unter dem zweiten derjenige Gesalbte unter seinen Kindern, der Israel aus der Hand der Kinder Esaus zuletzt erretten wird.

Es heißt dort nämlich (Num. 24:17-18): »Ich sehe ihn, aber nicht jetzt«. Darunter ist David zu verstehen. »Ich erblicke ihn, aber nicht nahe«; dies deutet auf den Messias. »Ein Stern tritt hervor aus Jakob«, das ist David. »Ein Zepter entsteht aus Israel« — das ist der Messias. »Er wird verwunden die Schläfen Moabs« — dies ist David. So heißt es auch (2 Sam. 8:2): »Und er schlug Moab und maß sie mit dem Stricke«. »Und niederstürzen wird er alle Kinder Schets«, dies ist der Messias, von dem es heißt (Zach. 9:10): »Und seine Herrschaft wird sein von See bis zur See«. »Edom wird Erbteil werden« — dies deutet auf die Zeiten Davids, wie es auch heißt (2 Sam. 8:6): »Und Edom wurde dem David knechtbar«. »Und ein Erbstück wird Seir, sein Feind, werden« — dies deutet auf die Ankunft des gesalbten Königs, wie es auch heißt (Ovadia 1:21): »Und Erretter werden auf den Berg Zion steigen, zu richten den Berg Seir«.

2) Auch bei Gelegenheit der Erwähnung der Zufluchtsorte heißt es (Deut. 19:8-9): »Wenn der Ewige, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, so sollst du dir noch drei Städte zunehmen« — was noch bis jetzt nicht geschehen ist; der Ewige, gelobt sei Er, wird aber doch nicht umsonst gesprochen haben? Bei den Propheten aber sind keine weiteren Beweise nötig, da alle Bücher von diesem Gegenstande voll sind.

3) Denke aber nicht, dass der gesalbte König Zeichen oder Wunder machen und eine neue Ordnung der Dinge in die Welt einführen oder die Toten auferstehen lassen wird und dergleichen Dinge mehr, wie die Dummen behaupten; — nein, mit der Sache verhält es sich nicht so, denn, bereits Rabbi Akiva, ein großer Gelehrter unter den Weisen der Mischna, behauptete, dass der König Ben Kosiba, bei dem er Waffenträger war, der Messias wäre und nicht nur er, sondern auch sein ganzes Zeitalter war so lange davon überzeugt, bis der König durch seine Sünde getötet wurde — dann wurde man erst durch den Tod des letzteren gewahr, dass er nicht Messias war. Die Weisen aber verlangten von ihm bei seinen Lebzeiten weder Zeichen noch Wunder.

Es verhält sich aber in Wirklichkeit mit der Sache wie folgt: Dass unsere Tora mit ihren Geboten und Gesetzen für immer und in aller Ewigkeit unveränderlich bleibt, dass man weder was zusetzt noch abnehmen dürfe; wer aber was zusetzt oder abnimmt oder sich falsche Deutungen in der Schrift erlaubt, und den einfachen Sinn der Gebote verdreht, der ist gewiss ein Lügner, Sünder, Gottesleugner.

4) Wenn hingegen ein König aus dem Hause Davids erstehen wird, der in der Tora studieren und mit den Geboten, wie sein Urahn David sich beschäftigen und der laut der schriftlichen und mündlichen Lehre ganz Israel dahin bringen wird, nach der Tora zu wandeln und deren Risse auszubessern, der auch die Kriege Gottes führen wird — so steht er in der Wahrscheinlichkeit der Messias zu sein; und wenn er in seinen Taten so erfolgreich ist, alle ringsum liegenden Völker zu besiegen, den Tempel an seiner heiligen Stätte zu erbauen, und die Verstoßenen Israels zu versammeln, so ist er der wirkliche Messias.

War er aber nicht so erfolgreich oder wurde er getötet, so ist es bestimmt, dass er nicht Derjenige ist, von dem die Tora gesprochen, sondern er ist bloß als König wie alle frommen und guten Könige aus dem Stamme Davids, die da sterben, zu betrachten; der Heilige, gelobt sei Er, hat diesen dann gewiss bloß deswegen gesandt, um Vielen durch ihn eine Prüfung aufzulegen, wie es auch heißt (Dan. 11:35): »Und von den Vernünftigen werden Viele straucheln, so dass unter ihnen geläutert, gesäubert und rein gebrannt werden muss, bis zur Zeit des Endes, denn es ist noch langer zur Frist«.

Auch über Jesus Christus, der beabsichtigte der Messias zu werden und vom Gericht hingerichtet wurde, über ihn prophezeite Daniel: »aus deinem Volke werden sich Gewalttätige erhebe, um die Prophezeiung wahr zu machen, sie aber werden zu Fall gebracht« (Dan. 11:14). Denn kann es eine größere Prüfung geben? Alle Propheten sagten, dass der Messias ein Erlöser und Retter für Israel sei, seine Verstoßenen versammeln, seine Gebote befestigen werde, nicht aber, dass er Ursache der Vernichtung Israels durch das Schwert oder der Zerstreuung seines letzten Restes oder einer Erniedrigung oder Abschaffung der Tora sein werde, oder gar, dass sie verleiten werde, Göttern außer dem Ewigen zu dienen.

Aber die Gedanken des Schöpfers der Welt zu erfassen, hat kein Mensch Kraft genug, denn nicht wie die Wege der Menschen sind die göttlichen, und nicht die Gedanken der Menschen sind die Gottes. So dienten alle dergleichen Fälle, wie die des Jesus Christus und die des Ischmael (Mohammed), der nach ihm kam, nur, um den Weg für den wirklichen Messias zu bahnen, um die ganze Welt zum wahren,
allgemeinen Gottesdienste vorzubereiten, wie es auch heißt (Zeph. 3:9): »Denn alsdann werde ich den Völkern eine reine Sprache zuwenden, auf dass sie Alle anrufen den Namen des Ewigen und ihm dienen allesamt«.

Auf diese Weise wurde schon die ganze Welt voll von dem Gedanken eines Messias, von den Worten der Tora und der Gebote, so dass diese hohen Gegenstände selbst in fernen Ländern und bei vielen Völkern, die unbeschnittenen Herzens und Fleisches waren, Anklang gefunden und dass diese Völker diejenigen Gegenstände, die der Tora zuwiderlaufen, untersuchten. Die Einen behaupteten, die Gebote der Schrift wären wohl wahr gewesen, hätten aber gar keine Gültigkeit für die jetzige Zeit oder wären nie zur Ausführung gekommen. Andere wiederum behaupteten, es befänden sich Mysterien darunter, man müsse die Gebote nicht im wörtlichen Sinne nehmen und auch wäre der König Messias schon gekommen und hätte jene Mysterien enthüllt usw.

Da aber der wirkliche gesalbte König erstehen und glücklich erhöht und erhoben werden wird, so werden sie sich Alle zur Wahrheit bekehren, indem sie es einsehen werden, dass ihre Väter ihnen eine Lüge vererbten und dass sich ihre Propheten und Vorväter sie irreleiteten.

ZWÖLFTES KAPITEL — Die messianische Zeit

1) Es komme Niemanden der Gedanke auf, dass in der messianischen Zeit irgend Etwas in der Weltordnung aufhören oder dass etwas Neues in der Schöpfung vorgehen werde; die Welt wird vielmehr im alten Gleise bleiben. Wenn es bei Jesaja heißt (Jes. 11:6): »Der Wolf wird mit dem Lamme und der Tiger mit dem Zicklein lagern«, so ist dies bloß als prophetische Ausdrucksweise und Symbol zu nehmen; darunter wird nämlich verstanden, dass Israel dann mit den schlechtesten unter den Völkern, die doch sonst zu Wölfen und Tigern verglichen wurden, wie es auch heißt (Jer. 5:6): »Der Wolf aus den Steppen wird sie berauben und der Tiger wird lauern an ihren Städten«, friedlich zusammenwohnen wird. Zu jener Zeit werden denn Alle sich zum wahren Glauben bekehren, werden weder rauben noch verderben, sondern gemütlich wie Israel bloß des Erlaubten genießen, wie es auch heißt (Jes. 11:7): »Und der Löwe wird wie das Rind Stroh essen«.

So müssen auch alle dergleichen Ausdrücke, die in Bezug auf den Messias ausgesprochen wurden, nur als Symbole betrachtet werden und in der messianischen Zeit wird es Allen bekannt werden, was eigentlich unter solchen prophetischen Gesichtern verstanden wurde.

2) Die Weisen sagten, der Unterschied zwischen der jetzigen und messianischen Zeit bestehe nur in der Untertänigkeit Israels zu den anderen Völkern.

Aus den einfachen Worten der Propheten ist zu ersehen, dass zu Anfange der messianischen Zeit der Gog-Magogische Krieg stattfinden, vor diesem Kriege aber ein Prophet erstehen wird, der Israel auf den rechten Weg führen und sein Herz befestigen werde, denn es heißt (Mel. 3:22): »Seht, ich werde euch schicken den Propheten Elias«; er wird aber nicht kommen, um das als rein Anerkannte für unrein zu erklären, oder das als unrein Anerkannte für rein, nicht Menschen zu entwürdigen, die als Ehrenmänner gelten, noch solche, die als unehrliche gelten für ehrenwerte zu erklären; sondern bloß um Frieden in der Welt zu stiften, denn es heißt (ebenda 24): »Und er wird das Herz der Eltern zu ihren Kindern wieder zukehren«.

Manche unter den Weisen behaupten, der Prophet Elijahu werde erst unmittelbar vor der Ankunft des Messias erscheinen, aber alle diese und dergleichen Einzelheiten kann kein Mensch mit Bestimmtheit wissen, bis sie sich realisieren. Sie sind sogar bei den Propheten dunkel, auch die Gelehrten haben keine Tradition darüber, sondern halten sich bloß an die Deutung der Verse; daher gibt es auch viele Streitigkeiten darüber; jedenfalls aber ist weder die Art und Weise, noch die Umstände für die Ankunft des Messias ein wesentliches Dogma.

Es möge sich Niemand viel mit den Legenden in dieser Hinsicht, noch mit deren Erörterungen, beschäftigen; man betrachte diese Beschäftigung überhaupt nicht als etwas Wesentliches im Glauben, da sie weder zur Gottesfurcht noch zur Liebe zu Gott führt; eben so wenig rechne man den Zeitpunkt seines Erscheinens aus; die Weisen sagten sogar: »Mögen diejenigen, welche diese Zeit berechnen, ihren Geist aushauchen«. Man warte also und glaube an diesen Gegenstand, wie wir es bereits erklärt haben.

3) Zu der Zeit des Messias, da sein Königreich beruhigt und ganz Israel um ihn versammelt sein wird, werden die Stämme nach seinem Ausspruche ihren Adel bekommen, was durch den heiligen Geist, der auf ihn ruhen wird, sich kundtun wird, denn es heißt (Mal. 3:3): »Und er wird sitzen als Läutender und Reiniger«; zuerst wird er die Leviten heraussuchen, indem er sagen wird: Dieser ist nach seinem Register ein Kohen, dieser ein Levit; ebenso wird er Diejenigen ausscheiden, die gar nicht zu den Leviten gehören und sie den Israeliten zuzählen; so heißt es auch (Ezra 2:63): »Und der Terschata sagte zu ihnen … bis der Priester nebst den Urim und Tumim dastehen wird«; daraus können wir ersehen, dass durch den heiligen Geist das Geschlechtsregister, sowohl der als Kohen und Leviten Bekannten, als der nicht Bekannten, veröffentlicht werden wird; die übrigen Israeliten aber werden nur nach den Stämmen eingeteilt werden, indem er ankündigen wird, zu welchem Stamme ein Jeder gehört; von den Leuten aber, die dem Rufe der ehrlichen Abkunft stehen, wir er nicht sagen: »Dieser ist Bastard oder Jener stamme von Sklaven ab«, denn nach den Gesetzen ist eine Familie, die sich bereits mit dem Volke vermischt, als zu ihm gehörig zu betrachten.

4) Die Gelehrten und Propheten wünschten das messianische Zeitalter zu erleben, nicht deswegen, um die ganze Welt zu beherrschen oder um über Völker zu befehlen, auch nicht, um von den Völkern gepriesen zu werden oder um zu essen, zu trinken und zu jubeln, sondern bloß um sich sorglos mit der heiligen Schrift und den Wissenschaften beschäftigen zu können, auf dass über sie kein Gewalttätiger noch Störer Etwas zu sagen hätte, sodass sie durch ihren frommen Wandel zum Leben der künftigen Welt gelangen könnten, wie wir bereits in der Abhandlung über die Buße erklärt haben (Teschuwa 9:2).

5) Zu jener Zeit wird weder Hunger noch Krieg, noch Neid oder Unzufriedenheit stattfinden, denn viel des Guten wird gespendet werden und alle Köstlichkeiten werden wie einfache Erde überall zu haben sein. Die Lust der Welt wird aber bloß darin bestehen, den ewigen Gott zu erkennen, daher werden in Israel auch viele große Gelehrte sein, die alle Geheimnisse der Schöpfung ergründen und den Willen des Schöpfers, wie es nur die menschliche Kraft fassen kann, erkennen werden, denn es heißt (Jes. 11:9): »Denn voll wird das Land von göttlichem Wissen sein, wie das Wasser die See bedeckt«.