Die Torah – Behar

1. Buch Moscheh: Bereschit Noach Lech Lechah Wajera Chaje Sarah
Toldot Wajeze WaJischlach WaJeschew
Miketz WaJigasch WaJechi

2. Buch Moscheh: Schemot Wa‘era Bo Beschallach Jitro
Mischpatim Trumah Tetzawe Ki Tissa WaJakhel Pekude

3. Buch Moscheh: WaJikra Tzaw Schemini Tazria Metzora Acharei Mot Kedoschim Emor Behar Bechukotaj

4. Buch Moscheh: BaMidbar Nasso Beha‘alotcha Schlach Lecha Korach Chukat Balak Pinchas Matot Mase

5. Buch Moscheh: Dewarim Wa‘etchanan Ekew Re‘eh Schoftim Ki Tetze Ki Tawo Nitzawim Wa‘Jelech Ha‘asinu Wezot habrachah

Paraschah Behar

Kapitel 25

1.Und HaSchem redete zu Moscheh auf dem Berge Sinai also:

2.Sprich zu den Kindern Jisrael und sprich zu ihnen: So ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, so feiere das Land eine Feier von HaSchem. 3.Sechs Jahre besäe dein Feld und sechs Jahre beschneide deinen Weinstock und sammle seinen Ertrag ein; 4.Aber im siebenten Jahre sei eine Schabbatfeier für das Land, eine Feier von HaSchem; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinstock nicht beschneiden,

schmittah-jahr

 

 

5.Den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht ernten und die Trauben deiner ungepflegten Weinstöcke sollst du nicht lesen; ein Feierjahr sei für das Land.

6.Und es sei die Feier des Landes für euch zum Essen, für dich und deinen Knecht und deine Magd, und für deinen Knecht und Ger, die bei dir weilen; 7.Und für dein Vieh und die Tiere, die in deinem Land, sei all dessen Ertrag zum Essen. 8.Und zähle dir sieben Jahr-Feiern, sieben Jahre siebenmal, so dass dir sei die Zeit der sieben Feiern der Jahre neunundvierzig Jahre.

9.Und lasse Schofartöne ergehen im siebenten Monat am zehnten des Monats; am Versöhnungstage sollt ihr den Ton des Schofar ergehen lassen durch euer ganzes Land.10.Und heiligt das fünfzigste Jahr, dass ihr Freiheit ausrufet durch das Land all seinen Bewohnern; ein Jobel soll dasselbe euch sein, dass ihr zurückkehret jeglicher zu seinem Besitz und jeglicher zu seiner Familie zurückkehre.

11.Jobel soll dasselbe, das fünfzigste Jahr euch sein; ihr sollt nicht säen, und nicht ernten den Nachwuchs und nicht lesen die ungepflegten Weinstöcke. 12.Denn ein Jobel ist es, heilig sei es euch; vom Felde weg dürft ihr dessen Ertrag essen. 13.In diesem Jahre des Jobels kehret ihr zurück, jeglicher zu seinem Besitze. 14.Und so ihr verkaufet eine Ware deinem Nächsten oder kaufet von der Hand deines Nächsten, so übervorteilt einander nicht. 15.Nach der Zahl der Jahre seit dem Jobel sollst du kaufen von deinem Nächsten; nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16.Nach Verhältnis der vielen Jahre steigere ihm den Kaufpreis, und nach Verhältnis der wenigen Jahre mindere ihm den Kaufpreis; denn eine Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17.Und übervorteilet einander nicht, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, HaSchem bin euer Gott.

18.Und tut meine Satzungen und beobachtet meine Rechte und tut sie, dass ihr sicher in dem Land wohnt. 19.Und das Land wird seine Frucht hergeben, dass ihr esset zur Sättigung; und ihr werdet sicher darin wohnen. 20.Und wenn ihr sprecht: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Siehe, wir dürfen nicht säen und können nicht einsammeln unseren Ertrag! 21.Ich aber werde euch meinen Segen entbieten im sechsten Jahre, dass es den Ertrag bringe auf drei Jahre. 22.Und wenn ihr sät im achten Jahre, werdet ihr Altes essen vom Ertrage; bis in das neunte Jahr, bis dessen Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23.Und das Land soll nicht (so) verkauft werden, dass es verfallen bleibe; denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Gerim seid ihr bei mir. 24.Und in dem ganzen Land eures Besitzes sollt ihr für das Land Einlösung gewähren.

25.So dein Bruder verarmt und von seinem Besitztum verkauft, so komme sein nächster Verwandter und löse ein, was sein Bruder verkauft hat. 26.Und wenn jemand keinen Einlöser hat, aber er kommt zu Vermögen und erwirbt, so viel zum Einlösen nötig ist;

27.So rechne er die Jahre seit seinem Verkaufe ab und erstatte das übrige dem Manne, an den er verkauft hat, so gelangt er wieder zu seinem Besitztum. 28.Wenn er aber nicht erworben, so viel zur Erstattung hinreicht, so bleibt das Verkaufte in der Hand seines Käufers bis zum Jobel-Jahre; und im Jobel wird es frei und er gelangt zu seinem Besitztume.

29.Und wenn jemand ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern: so hat er das Einlösungsrecht, bis ein Jahr seit dem Verkaufe zu Ende ist; ein volles Jahr hat er das Einlösungsrecht. 30.Wenn es aber bis zum Verlauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so bleibt das Haus, das in der Stadt mit einer Mauer, im Besitz seiner Nachkommen, es wird nicht frei im Jobel. 31.Und Häuser in den Flecken, die keine Mauer ringsum haben, werden zu den Feldern des Landes gerechnet; es hat das Einlösungsrecht und im Jobel wird es frei. 32.Und die Städte der Lewiten, die Häuser in den Städten ihres Besitzes – ewiges Einlösungsrecht haben die Lewiten. 33.Und was (einer) der Lewiten einlöst, das verkaufte Haus oder die Stadt seines Besitztums, wird frei im Jobel; denn die Häuser in den Städten der Lewiten sind ihr Besitztum unter den Kindern Jisrael. 34.Und ein Feld im Bezirk ihrer Städte darf nicht verkauft werden, denn eine ewige Besitzung ist es ihnen. 35.Und so bei dir dein Bruder verarmt und seine Hand wankt, so greif ihm unter die Arme, Fremdling wie Ger, dass er bei dir lebe. 36.Nimm von ihm nicht Zins und Wucher, und fürchte dich vor deinem Gott, dass dein Bruder lebe bei dir. 37.Dein Geld gib ihm nicht um Zins, und um Wucher gib (ihm) nicht deine Speise.

38.Ich bin HaSchem, euer Gott, der ich euch herausgeführt aus dem Land Mizrajim, euch das Land Kenaan zu geben, um euer Gott zu sein.

39.Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so lass ihn nicht Sklavendienst verrichten. 40.Wie ein Knecht, wie ein Ger sei er bei dir, bis zum Jobel-Jahr diene er bei dir. 41.Und dann gehe er von dir, er und seine Söhne mit ihm, und kehre zurück zu seiner Familie und zu der Besitzung seiner Väter kehre er zurück. 42.Denn meine Knechte sind sie, die ich sie geführt aus dem Land Mizrajim; sie dürfen sich nicht verkaufen, wie man Sklaven verkauft.

43.Herrsche nicht über ihn mit Härte und fürchte dich vor deinem Gott. 44.Und dein Knecht und deine Magd, die dir verbleiben sollen – von den Völkern, die um euch sind, von denen möget ihr kaufen Knechte und Mägde. 45.Und auch aus den Kindern der Gerim, die bei euch weilen, aus ihnen möget ihr kaufen und aus ihrer Familie, das bei euch ist, das sie gezeugt in eurem Land, und sie sollen euch verbleiben zum Besitz. 46.Und ihr könnt sie als Eigentum lassen euren Kindern nach euch, sie zu erben als Besitz, ewig dürft ihr sie zur Arbeit halten; aber bei euren Brüdern, Söhnen Jisraels, darf einer über den anderen nicht herrschen mit Härte. 47.Und so ein Ger und Ansässiger bei dir zu Vermögen kommt und dein Bruder bei ihm verarmt, und verkauft sich dem ansässigen Gers, oder dem Nachkommen aus der Familie des Gers: 48.Nachdem er sich verkauft, hat er das Einlösungsrecht; einer seiner Brüder kann ihn einlösen; 49.Entweder sein Onkel oder sein Vetter kann ihn einlösen oder einer aus seiner nächsten Blutsfreundschaft aus seiner Familie kann ihn einlösen, oder er kommt zu Vermögen und löst sich ein. 50.Und er rechne mit seinem Käufer von dem Jahre, da er sich ihm verkauft hat bis zum Jobel-Jahre, und das Kaufgeld für ihn sei nach der Anzahl der Jahre; wie die Zeit eines Knechts sei er bei ihm gewesen. 51.Sind noch viele der Jahre, so erstatte er nach ihrem Verhältnisse seinen Einlösungspreis von seinem Kaufgeld; 52.Und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jobel-Jahre, so rechne er mit ihm; nach Verhältnis seiner Jahre erstatte er den Einlösungspreis. 53.Wie ein auf einzelne Jahre Gemieteter sei er bei ihm, er soll nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen. 54.Und wenn er in dieser Weise nicht eingelöst wird, so gehe er im Jobel-Jahre frei aus, er und seine Söhne mit ihm.

55.Denn mir sind die Kinder Jisrael Knechte, meine Knechte sind sie, die ich sie geführt aus dem Land Mizrajim. Ich bin HaSchem, euer Gott.

Kapitel 26

1.Macht euch keine Götzen; und Schnitzbild und Standbild errichtet euch nicht, und einen Stein mit Bilderwerk leget nicht in eurem Land, um euch darauf niederzuwerfen; denn ich HaSchem bin euer Gott. 2.Meine Schabbatot sollt ihr beobachten und mein Heiligtum sollt ihr fürchten. Ich bin HaSchem.

tobuch Diese Übersetzung der Torah stammt aus »Die Torah – Eine deutsche Übersetzung«. Die gedruckte, sowie elektronische Ausgabe für die meisten E-Reader, enthält einen ausführlichen Kommentar. Dieser erklärt Begriffe oder etwa das »Auge für Auge«-Prinzip, den Turmbau zu Babel. Zudem erlaubt der Kommentar einen Blick in den Torahkommentar von Raschi.
Weitere Informationen dazu gibt es hier.
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