Die Torah – Metzora

1. Buch Moscheh: Bereschit Noach Lech Lechah Wajera Chaje Sarah
Toldot Wajeze WaJischlach WaJeschew
Miketz WaJigasch WaJechi

2. Buch Moscheh: Schemot Wa‘era Bo Beschallach Jitro
Mischpatim Trumah Tetzawe Ki Tissa WaJakhel Pekude

3. Buch Moscheh: WaJikra Tzaw Schemini Tazria Metzora Acharei Mot Kedoschim Emor Behar Bechukotaj

4. Buch Moscheh: BaMidbar Nasso Beha‘alotcha Schlach Lecha Korach Chukat Balak Pinchas Matot Mase

5. Buch Moscheh: Dewarim Wa‘etchanan Ekew Re‘eh Schoftim Ki Tetze Ki Tawo Nitzawim Wa‘Jelech Ha‘asinu Wezot habrachah

Kapitel 14

1.Und HaSchem redete zu Moscheh:

2.Das sei das Gesetz für den Metzora am Tag seiner Reinigung: er werde zum Priester gebracht. 3.Der Priester gehe hinaus vor das Lager, und sieht der Priester, und siehe, der Ausschlag des Tza‘arat ist geheilt an dem Aussätzigen; 4.So gebiete der Priester, dass man nehme für den, der sich reinigen lässt, zwei lebendige reine Vögel und Zedernholz und hochrote Wolle und Esow. 5.Und der Priester gebiete, dass man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß, über lebendigem Wasser. 6.Den lebenden Vogel nehme er, ihn und (dann) das Zedernholz und die hochrote Wolle und den Esow, und tauche diese und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels, der geschlachtet worden über dem lebendigen Wasser; 7.Und sprenge auf den, der sich von dem Tza‘arat reinigen lässt, sieben Mal; und hat er ihn gereinigt, so lässt er den lebenden Vogel fliegen auf das freie Feld. 8.Und der sich reinigen lässt, wasche seine Kleider und schere all sein Haar und bade im Wasser, und er ist rein, und danach darf er in das Lager gehen; und bleibe außer seinem Zelt sieben Tage. 9.Und am siebenten Tage schere er all sein Haar, sein Haupthaar und seinen Bart und seine Augenbrauen, ja all sein Haar schere er und wasche seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser, und er ist rein. 10.Und am achten Tage nehme er zwei Schafe ohne Fehl und ein weibliches Schaf ohne Fehl von einem Jahr und drei Zehntel Grieß, als Speiseopfer mit Öl eingerührt, und ein Log Öl. 11.Und der reinigende Priester stelle den Mann, der sich reinigen lässt, und jene (Opfer) vor HaSchem an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 12.Und der Priester nehme das eine Schaf und bringe es dar zum Schuldopfer und das Log Öl, und mache mit ihnen eine Schwingung für HaSchem. 13.Und man schlachte das Schaf an der Stätte, wo man das Sühnopfer und das Ganzopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sühnopfer ist das Schuldopfer dem Priester, hochheilig ist es. 14.Und der Priester nehme vom Blut des Schuldopfers und der Priester streiche an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes. 15.Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße in die linke flache Hand des Priesters; 16.Und der Priester tauche mit seinem Finger der Rechten in das Öl, das in seiner linken flachen Hand, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal für HaSchem. 17.Und von dem Reste des Öls, das in seiner flachen Hand, streiche der Priester an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18.Und was übrig bleibt von dem Öl, das in der flachen Hand des Priesters, streiche er auf den Kopf dessen, der sich reinigen lässt, und der Priester sühne ihn für HaSchem. 19.Und der Priester bereite das Sühnopfer und sühne den, der sich reinigen lässt von seiner Unreinheit, und danach schlachte er das Ganzopfer, 20.Und der Priester opfere das Ganzopfer und das Speiseopfer auf dem Altar, und der Priester sühne ihn, und er ist rein. 21.Aber wenn er arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so nehme er ein Schaf als Schuldopfer, zur Schwingung, ihn zu sühnen, und ein Zehntel Grieß, eingerührt mit Öl zum Speiseopfer, und ein Log Öl, 22.Und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, wozu sein Vermögen ausreicht, und eines sei ein Sühnopfer und das andere ein Ganzopfer. 23.Und er bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor HaSchem. 24.Und der Priester nehme das Schaf des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester mache damit eine Schwingung für HaSchem. 25.Und man schlachte das Schaf des Schuldopfers, und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und streiche an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes. 26.Und von dem Öl gieße der Priester in die flache linke Hand des Priesters, 27.Und der Priester sprenge mit seinem Finger der Rechten von dem Öl, das in seiner linken flachen Hand, siebenmal für HaSchem. 28.Und der Priester streiche von dem Öl, das in seiner flachen Hand, an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, an die Stelle des Blutes vom Schuldopfer. 29.Und was übrig geblieben von dem Öl, das in der flachen Hand des Priesters, streiche er auf den Kopf dessen, der sich reinigen lässt, um ihn zu sühnen für HaSchem. 30.Und er opfere die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, von dem, wozu sein Vermögen reicht. 31.Das, wozu sein Vermögen reicht, das eine als Sühnopfer und das andere als Ganzopfer neben dem Speiseopfer, und der Priester sühne den, der sich reinigen lässt für HaSchem. 32.Das ist das Gesetz für den, an dem der Ausschlag des Tza‘arat ist, dessen Vermögen nicht ausreicht bei seiner Reinigung. 33.Und HaSchem redete zu Moscheh und zu Aharon:

34.wenn ihr kommt in das Land Kenaan, das ich euch gebe zum Besitz, und ich verhänge den Ausschlag des Tza‘arat über ein Haus in dem Land eures Besitzes: 35.So komme der, dem das Haus gehört, und zeige (es) dem Priester an und spreche: Wie ein Ausschlag zeigt sich mir im Haus. 36.Und der Priester gebiete, dass sie das Haus ausräumen, bevor der Priester hineingeht, den Ausschlag zu sehen, auf dass nicht unrein werde alles, was im Haus, und danach gehe der Priester hinein, um das Haus zu besehen. 37.Und sieht er den Ausschlag, und siehe, der Ausschlag ist an den Wänden des Hauses: Vertiefungen, dunkelgrün oder dunkelrot, und sie sehen tiefer aus als die Wand; 38.So gehe der Priester aus dem Hause an die Türe des Hauses und verschließe das Haus sieben Tage. 39.Und der Priester komme wieder am siebenten Tag, und sieht er, und siehe, der Ausschlag hat um sich gegriffen in den Wänden des Hauses: 40.So gebiete der Priester, dass man herausreiße die Steine, an denen der Ausschlag ist, und sie hinauswerfe vor die Stadt an eine unreine Stelle. 41.Und das Haus lasse er von innen abkratzen ringsum, und man schütte den Schutt, den sie abgestoßen, hinaus vor die Stadt an eine unreine Stelle. 42.Und man nehme andere Steine und bringe sie an die Stelle der Steine, und andere Lehmerde nehme er und übertünche das Haus. 43.Und wenn der Ausschlag wiederum ausbricht im Haus nach dem Herausreißen der Steine, und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Übertünchen: 44.So komme der Priester, und sieht er, und siehe, der Ausschlag hat um sich gegriffen im Haus, so ist es ein fressender Tza‘arat in dem Hause; unrein ist es. 45.Und man reiße das Haus nieder, dessen Steine, Holz und allen Lehm des Hauses, und bringe es hinaus vor die Stadt, an eine unreine Stelle. 46.Und wer in das Haus hineingeht, so lange man es verschlossen hält, ist unrein bis an den Abend. 47.Und wer in dem Hause geschlafen, wasche seine Kleider, und wer in dem Hause gegessen, wasche seine Kleider. 48.Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, und siehe, der Ausschlag hat nicht um sich gegriffen im Haus nach der Übertünchung des Hauses, so erkläre der Priester das Haus für rein; denn der Ausschlag ist geheilt. 49.Und er nehme, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel und Zedernholz und hochrote Wolle und Esow. 50.Und schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; 51.Und nehme das Zedernholz und den Esow und die hochrote Wolle und den lebenden Vogel, und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser, und sprenge gegen das Haus siebenmal, 52.Und entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel und mit dem Zedernholz und mit dem Esow und mit der hochroten Wolle 53.und lasse den lebenden Vogel hinausfliegen aus der Stadt auf das freie Feld und sühne das Haus, und es ist rein. 54.Das ist das Gesetz für allen Ausschlag des Tza‘arat und des Schorfs, 55.Und für den Ausschlag der Kleider und der Häuser; 56.Und für Geschwulst und Flechte und Flecke, 57.Zu belehren über den Tag des Unreinen und den Tag des Reinen; das ist das Gesetz des Tza‘arat.

tza‘arat an einem haus

 

 

Kapitel 15

1.Und HaSchem redete zu Moscheh und zu Aharon also: 2.Redet zu den Kindern Jisrael und sprecht zu ihnen: So jemand samenflüssig ist an seinem Gliede, er ist unrein an seinem Samenfluss; 3.Und also ist seine Unreinheit durch seinen Samenfluss: es trieft aus seinem Gliede der Samenfluss, oder es wird das Glied verstopft von seinem Samenfluss, so ist das seine Unreinheit. 4.Alles Lager, worauf der Samenflüssige schläft, ist unrein, und alles Gerät, worauf er sitzt, ist unrein. 5.Und jemand, der sein Lager berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis an den Abend. 6.Und wer auf dem Geräte sitzt, worauf der Samenflüssige sitzt, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend. 7.Und wer den Leib des Samenflüssigen berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend. 8.Und speit der Samenflüssige auf einen Reinen: so wasche dieser seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend. 9.Und alles Reitzeug, worauf der Samenflüssige reitet, ist unrein. 10.Und wer irgendetwas berührt, was er unter sich hat, ist unrein bis zum Abend; und wer solcherlei trägt, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend. 11.Und jeder, den der Samenflüssige berührt, bevor er seine Hände abgespült im Wasser, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend. 12.Und ein irdenes Gefäß, das der Samenflüssige berührt, werde zerbrochen, und alles Gerät von Holz werde ausgespült im Wasser. 13.Und so der Samenflüssige rein wird von seinem Samenfluss, so zähle er sieben Tage bis zu seiner Reinigung und wasche seine Kleider und bade seinen Leib in lebendigem Wasser und ist rein. 14.Und am achten Tage nehme er für sich zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben und komme vor HaSchem an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und gebe sie dem Priester. 15.Und der Priester opfere sie: eines als Sühnopfer und das andere als Ganzopfer, und der Priester sühne ihn für HaSchem wegen seines Samenflusses. 16.Und so von jemandem der Samen abgeht: so bade er im Wasser seinen ganzen Leib und ist unrein bis zum Abend. 17.Und alles Gewand und alles Leder, worauf Samen kommt, werde gewaschen im Wasser und ist unrein bis zum Abend.

samenfluss

 

 

18.Und eine Frau, die ein Mann beschläft – so baden sie im Wasser und sind unrein bis zum Abend. 19.Und so eine Frau blutflüssig ist, Blut ist ihr Fluss aus ihrer Scham: so bleibe sie sieben Tage in ihrer Absonderung, und wer sie berührt, sei unrein bis zum Abend; 20.Und alles, worauf sie schläft in ihrer Absonderung, ist unrein; und alles, worauf sie sitzt, ist unrein. 21.Und wer ihr Lager berührt, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend. 22.Und wer irgend Gerät berührt, worauf sie sitzt, wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend. 23.Und wenn es auf dem Lager ist oder auf dem Geräte, worauf sie sitzt, indem er es berührt, ist er unrein bis zum Abend. 24.Und wenn jemand ihr beiwohnt und es kommt die Unreinigkeit ihrer Absonderung an ihn: so sei er unrein sieben Tage; und alles Lager, worauf er schläft, sei unrein. 25.

niddah – menstruation

 

 

Und so eine Frau den Blutfluss hat viele Tage außer der Zeit ihrer Absonderung, oder so sie den Blutfluss hat über ihre Absonderungszeit hinaus: die ganze Zeit, da ihre Unreinigkeit fließt, sei sie wie in den Tagen ihrer Absonderung; sie ist unrein. 26.Alles Lager, worauf sie schläft die ganze Zeit ihres Blutflusses, sei ihr wie das Lager in ihrer Absonderung, und alles Gerät, worauf sie sitzt, sei unrein, wie die Unreinheit ihrer Absonderung. 27.Und wer sie berührt, ist unrein, und er wasche seine Kleider und bade im Wasser und ist unrein bis zum Abend. 28.Und wenn sie rein wird von ihrem Blutflusse, so zähle sie sieben Tage und danach ist sie rein. 29.Und am achten Tage nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester vor den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 30.Und der Priester bereite das eine als Sühnopfer und das andere als Ganzopfer, und der Priester sühne sie für HaSchem wegen ihres unreinen Blutflusses. 31.Und ihr sollt die Kinder Jisrael fern halten von ihrer Verunreinigung, dass sie nicht sterben durch ihre Verunreinigung, indem sie verunreinigen meine Wohnung, die unter ihnen ist. 32.Das ist das Gesetz für den Samenflüssigen, und für den, dem der Same abgeht und der dadurch unrein wird; 33.Und (für) die an ihrer Absonderung Leidende und den, der den Samenfluss hat, für Mann und Frau, und für den Mann, der bei einer Unreinen schläft.

tobuch Diese Übersetzung der Torah stammt aus »Die Torah – Eine deutsche Übersetzung«. Die gedruckte, sowie elektronische Ausgabe für die meisten E-Reader, enthält einen ausführlichen Kommentar. Dieser erklärt Begriffe oder etwa das »Auge für Auge«-Prinzip, den Turmbau zu Babel. Zudem erlaubt der Kommentar einen Blick in den Torahkommentar von Raschi.
Weitere Informationen dazu gibt es hier.
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