Die Torah – Tazria

1. Buch Moscheh: Bereschit Noach Lech Lechah Wajera Chaje Sarah
Toldot Wajeze WaJischlach WaJeschew
Miketz WaJigasch WaJechi

2. Buch Moscheh: Schemot Wa‘era Bo Beschallach Jitro
Mischpatim Trumah Tetzawe Ki Tissa WaJakhel Pekude

3. Buch Moscheh: WaJikra Tzaw Schemini Tazria Metzora Acharei Mot Kedoschim Emor Behar Bechukotaj

4. Buch Moscheh: BaMidbar Nasso Beha‘alotcha Schlach Lecha Korach Chukat Balak Pinchas Matot Mase

5. Buch Moscheh: Dewarim Wa‘etchanan Ekew Re‘eh Schoftim Ki Tetze Ki Tawo Nitzawim Wa‘Jelech Ha‘asinu Wezot habrachah

Paraschah Tazria

Kapitel 12

1.Und HaSchem redete zu Moscheh:

2.Sprich zu den Kindern Jisrael also: wenn eine Frau Nachkommen zur Welt bringt und gebiert ein Männliches, so soll sie unrein sein sieben Tage, wie die Tage, wo sie an ihrer Absonderung leidet, sei sie unrein. 3.Und am achten Tage soll beschnitten werden das Fleisch seiner Vorhaut.

geburt

 

 

4.Und dreiunddreißig Tage soll sie verbleiben in dem Blute der Reinigung: sie darf nichts Heiliges berühren und in das Heiligtum nicht gehen, bis vollbracht sind die Tage ihrer Reinigung.

5.Und wenn sie ein Weibliches gebiert, so ist sie zwei Wochen unrein, wie bei ihrer Absonderung, und sechsundsechzig Tage soll sie verbleiben in dem Blute der Reinigung. 6.Und wenn vollbracht sind die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder für eine Tochter, soll sie bringen ein einjähriges Lamm zum Ganzopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sühnopfer vor die Türe des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester. 7.Und er bringe es dar für HaSchem und er sühne sie, und sie ist rein von dem Fluss ihres Blutes. Dies ist das Gesetz für die Gebärerin, bei einem Männlichen oder einem Weiblichen. 8.Wenn aber ihr Vermögen nicht hinreicht zu einem Lamm, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eines zum Ganzopfer und eines zum Sühnopfer und der Priester sühne sie, und sie ist rein.

Kapitel 13

1.Und HaSchem redete zu Moscheh und zu Aharon also: 2.So bei einem Menschen auf der Haut seines Fleisches eine Geschwulst entsteht, oder eine Flechte oder ein Fleck, und es könnte an der Haut seines Fleisches zum Ausschlag des Tza‘arat werden, so werde er gebracht zu dem Priester Aharon, oder zu einem seiner Söhne, der Priester. 3.Und sieht der Priester den Ausschlag auf der Haut des Fleisches, dass das Haar im Ausschlag weiß geworden, und der Ausschlag tiefer aussieht, als die Haut seines Fleisches, so ist das der Ausschlag des Tzaarat, und wie ihn der Priester sieht, erkläre er ihn für unrein. 4.Und wenn es ein weißer Fleck ist in der Haut seines Fleisches, und er sieht nicht tiefer aus als die Haut, und das Haar ist nicht weiß geworden, so verschließe der Priester den Ausschlag sieben Tage; 5.Besieht ihn nun der Priester am siebenten Tage und siehe, der Ausschlag ist geblieben in seinem Aussehen, der Ausschlag hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so verschließe ihn der Priester sieben Tage zum zweiten Mal. 6.Und sieht ihn der Priester am siebenten Tage zum zweiten Mal, und siehe, der Ausschlag ist getrübt und der Ausschlag hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so spreche ihn der Priester rein; es ist eine Flechte, und er wasche seine Kleider und ist rein. 7.Wenn aber die Flechte um sich gegriffen hat in der Haut, nachdem er besehen worden vom Priester zu seiner Reinsprechung, so werde er zum zweiten Mal besehen vom Priester, 8.Und sieht der Priester, und siehe, die Flechte hat um sich gegriffen in der Haut, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist der Tza‘arat. 9.So der Ausschlag des Tza‘arat bei einem Menschen entsteht, werde er zu dem Priester gebracht; 10.Und sieht der Priester, und siehe, es ist eine weiße Geschwulst in der Haut, und in derselben ist das Haar weiß geworden, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Geschwulst, 11.So ist es ein alter Tza‘arat in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er lasse ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.

tza‘arat

 

 

12.Wenn aber der Tza‘arat ausbricht in der Haut, so dass der Tza‘arat bedeckt die ganze Ausschlagshaut von Kopf bis zu Füßen, soweit die Augen des Priesters sehen: 13.Sieht nun der Priester, und siehe, der Ausschlag bedeckt sein ganzes Fleisch, so erkläre er den Ausschlag für rein; ist er überall weiß geworden, so ist er rein. 14.Und am Tag, wo sich darin sehen lässt rohes Fleisch, ist er unrein; 15.So wie der Priester das rohe Fleisch sieht, so erkläre er ihn für unrein; das rohe Fleisch ist unrein, es ist der Tza‘arat. 16.So aber das rohe Fleisch wiederum weiß geworden, so komme er vor den Priester, 17.Und sieht ihn der Priester, und siehe, der Ausschlag ist weiß geworden, so erkläre der Priester den Ausschlag für rein; rein ist er. 18.Und Fleisch, so an der Haut davon eine Entzündung entsteht und heilt; 19.Und es entsteht an der Stelle der Entzündung eine weiße Geschwulst oder ein Fleck, weiß und dunkelrot: so werde er besehen vom Priester; 20.Und sieht der Priester, und siehe, er erscheint tiefer als die Haut, und das Haar ist weiß geworden, so erkläre ihn der Priester für unrein, der Ausschlag des Tza‘arat ist es, der in der Entzündung ausgebrochen. 21.Wenn aber der Priester ihn besieht, und siehe, darin ist kein weißes Haar, und er ist nicht tiefer als die Haut, da er trüb ist, so verschließe ihn der Priester sieben Tage. 22.Und wenn er um sich greift in der Haut, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist ein Ausschlag; 23.Wenn aber der Fleck an seiner Stelle geblieben, nicht um sich gegriffen hat, so ist es eine Narbe der Entzündung, und der Priester erkläre ihn für rein. 24.Oder Fleisch, so an dessen Haut ist eine vom Feuer verbrannte Stelle, und es wird das Brandmal zu einem Flecke, weiß und dunkelrot, oder weiß; 25.Und der Priester sieht es, und siehe, das Haar ist weiß geworden in dem Flecke, und er sieht tiefer aus, als die Haut, so ist es der Tza‘arat, der in dem Brandmal ausgebrochen, und der Priester erkläre ihn für unrein; es ist der Ausschlag des Tza‘arat. 26.Und wenn der Priester ihn sieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Fleck, und er ist nicht tiefer als die Haut, sondern ist trüb, so verschließe ihn der Priester sieben Tage, 27.Und der Priester sehe ihn am siebenten Tage; wenn derselbe sehr um sich gegriffen in der Haut, erkläre ihn der Priester für unrein; der Ausschlag des Tza‘arat ist es. 28.Wenn aber der Fleck an der Stelle geblieben ist, und sich nicht ausgebreitet hat in der Haut und er ist trüb, so war es eine Brandgeschwulst, und der Priester erkläre ihn für rein; denn es ist eine Narbe der Brandgeschwulst.

29.Und Mann oder Frau, bei dem ein Ausschlag entsteht, am Kopf oder am Bart, 30.Und der Priester besieht den Ausschlag, und siehe, er erscheint tiefer als die Haut und darin ist feines, goldgelbes Haar, so soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist Schorf, der Tza‘arat des Kopfes oder des Bartes ist es. 31.Und so der Priester sieht den Ausschlag des Schorfs, und siehe, er erscheint nicht tiefer als die Haut, und schwarzes Haar ist nicht darin, so verschließe der Priester den Ausschlag des Schorfs sieben Tage; 32.Und sieht der Priester den Ausschlag am siebenten Tage, und siehe, Schorf hat nicht um sich gegriffen und es ist darin kein goldgelbes Haar geworden, und Schorf sieht nicht tiefer aus als die Haut, 33.So lasse er sich scheren, aber die schuppige Stelle soll er nicht scheren, und der Priester verschließe den Schuppigen sieben Tage zum zweiten Mal. 34.Und sieht der Priester Schorf am siebenten Tage, und siehe, Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und sieht nicht tiefer aus als die Haut, so spreche ihn der Priester rein, und er wasche seine Kleider und er ist rein. 35.Wenn aber Schorf um sich gegriffen in der Haut nach seiner Reinsprechung, 36.Und der Priester besieht ihn, und siehe, Schorf hat um sich gegriffen in der Haut, so darf der Priester nicht nachsehen um das goldgelbe Haar; unrein ist er. 37.Wenn aber Schorf stehen geblieben in ihrem Aussehen und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist Schorf geheilt, er ist rein, und der Priester spreche ihn rein. 38.Und Mann oder Frau, so an der Haut ihres Fleisches Flecken entstehen, weiße Flecken, 39.Und der Priester sieht, und siehe, an der Haut ihres Fleisches sind die Flecken trüb und weiß, so ist es der Bohak, der in der Haut ausgebrochen; er ist rein. 40.Und so jemandem die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf; er ist rein. 41.Und wenn die Haupthaare ihm von der Seite des Gesichts ausfallen, so ist er ein Glatzkopf; er ist rein. 42.So aber an der Hinterglatze oder an der Vorderglatze ein Ausschlag entsteht, weiß und dunkelrot, dann ist es der Tza‘arat, der ausgebrochen an seiner Hinterglatze oder an seiner Vorderglatze. 43.Und sieht ihn der Priester, und siehe, die Geschwulst des Ausschlags, weiß und dunkelrot an seiner Hinterglatze oder an seiner Vorderglatze, sieht aus wie der Tza‘arat auf der Haut des Fleisches: 44.So ist er ein aussätziger Mann, unrein ist er, für unrein erkläre ihn der Priester; er hat den Ausschlag auf seinem Kopfe. 45.Und der Aussätzige, der diesen Ausschlag an sich hat, dessen Kleider seien zerrissen, und sein Kopf sei entblößt, und bis an das Kinn soll er (sich) verhüllen, und: unrein! unrein! soll er rufen. 46.Die ganze Zeit, wo der Tza‘arat an ihm unrein ist, ist er unrein; abgeschieden soll er wohnen, außer dem Lager sei seine Wohnung.

47.Und ein Kleid, so an ihm der Ausschlag des Tza‘arat entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Leinen, 48.Oder am Aufzug, oder an dem Einschlage von Leinen oder Wolle, oder an Leder oder an allem Zeuge von Leder; 49.Und ist der Ausschlag dunkelgrün oder dunkelrot an dem Kleide oder an dem Leder oder an dem Aufzuge oder am Einschlage oder an allem Zeuge von Leder: so ist es der Ausschlag des Tza‘arat, und man soll den Priester ihn sehen lassen. 50.Und der Priester besieht den Ausschlag und verschließt den Ausschlag sieben Tage; 51.Und sieht er den Ausschlag am siebenten Tage, dass der Ausschlag um sich gegriffen in dem Kleide, an dem Aufzuge oder an dem Einschlage oder im Leder, an allem Zeug, wozu Leder verarbeitet wird: ein fressender Tza‘arat ist der Ausschlag; er ist unrein. 52.Und man verbrenne das Kleid, sei es Aufzug oder Einschlag in Wolle oder Leinen oder alles Zeug von Leder, an welchem der Tza‘arat ist; denn ein fressender Tza‘arat ist es; im Feuer muss es verbrannt werden. 53.Und wenn der Priester sieht, und siehe, der Ausschlag hat nicht um sich gegriffen in dem Kleide, sei es an dem Aufzuge oder an dem Einschlage oder in allem Zeuge von Leder; 54.So gebiete der Priester, dass man das wasche, woran der Ausschlag ist, und lasse ihn einschließen sieben Tage zum zweiten Mal. 55.Und sieht der Priester, nachdem der Ausschlag ausgewaschen worden, und siehe, der Ausschlag hat sein Aussehen nicht geändert und der Ausschlag hat nicht um sich gegriffen, so ist er unrein, im Feuer sollst du ihn verbrennen; einfressend ist er an seiner Rückseite oder an seiner Vorderseite. 56.Wenn aber der Priester sieht, und siehe, der Ausschlag ist trüb, nachdem man ihn ausgewaschen hat, so reiße er ihn aus dem Kleide oder aus dem Leder, oder aus dem Aufzuge oder aus dem Einschlag. 57.Und wenn er ferner gesehen wird an dem Kleide, sei es an dem Aufzuge oder an dem Einschlage oder an allem Zeuge von Leder, so ist der Tza‘arat ausgebrochen: im Feuer sollst du das verbrennen, woran der Ausschlag ist. 58.Aber das Kleid, sei es der Aufzug oder der Einschlag oder alles Zeug von Leder, das du wäschst, und der Ausschlag weicht davon, das werde zum zweiten Mal gewaschen und ist rein. 59.Das ist das Gesetz für den Ausschlag des Tza‘arat an Kleidern von Wolle oder Leinen, sei es am Aufzuge oder Einschlage oder an allem Zeuge von Leder, es rein oder unrein zu erklären.

tobuch Diese Übersetzung der Torah stammt aus »Die Torah – Eine deutsche Übersetzung«. Die gedruckte, sowie elektronische Ausgabe für die meisten E-Reader, enthält einen ausführlichen Kommentar. Dieser erklärt Begriffe oder etwa das »Auge für Auge«-Prinzip, den Turmbau zu Babel. Zudem erlaubt der Kommentar einen Blick in den Torahkommentar von Raschi.
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